Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Wohngeld Hilfe... bitte!

  • Wieso ist Janne verpflichtet für die Freundin des Sohnes aufzukommen?

    Was hat ihr Einkommen mit dem Bürgergeld der Freundin zu tun?

    Janne muss gar keinen Antrag stellen warum auch?

    Antragstellerin ist die Freundin des Sohnes.

    Selbst wenn sie noch bei ihren Eltern leben würde, müsste sie mit 25 einen eigenen Antrag stellen.


    Janne mache Dich da bitte schlau bei denen , die es wirklich Wissen (sollten).

    Entweder bei der Leistungsabteilung des Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle in Sachen Bürgergeld.

    Ich bin mir aber sehr sicher dass Du nicht für die Freundin aufkommen musst, so Du es nicht willst.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Jannne , ganz unabhängig davon, was wem in welcher Situtation zusteht oder nicht, solltest du an der Stelle anfangen, die du kontrollieren kannst. Und das wäre aus meiner Sicht tatsächlich eher, dass du dir mal die Frage stellst, wie du leben möchtest. Und wenn du das für dich klar hast, dann kannst du entsprechend handeln und das andere fügt sich.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Mit 25 Jahren kann die Freundin übrigens in eine eigene Wohnung ziehen. Die Miete würde vom JC im Rahmen der erlaubten Miethöhe übernommen werden.


    Das wäre mein Weg, sie landet mit Sicherheit nicht auf der Straße.

    Ich würde ihr eine Frist setzen und Nachweise fordern, dass sie sich wirklich auch gekümmert hat.


    janne Ich erinnere mich, dass du in einem anderen Thread geschrieben hast, ich ziehe nicht mit meinem Freund zusammen so lange der Bürgergeld bezieht, weil Du nicht für ihn aufkommen will, was in dem Fall wirklich so wäre.


    Wieso bist Du da bei der Freundin des Sohnes nicht konsequent, aus Angst der Bursche könnte sauer werden oder warum?





    Und hat seitdem keinen Vermittlungsvorschlag bekommen? Unwahrscheinlich.


    Arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen ist nicht das gleiche.


    Wie ist Sie krankenversichert?
    Ohne Bescheid gar nicht.

    Frag da mal nach.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Verzwickte Situation. Du könntest dich nun weiter reinhängen und der Freundin deines Sohnes helfen. Jedoch scheint sie sich im Moment nicht gerade mit Ruhm zu bekleckern. Du oder dein Sohn sind ihr gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Wo ist sie überhaupt gemeldet? Ich würde sie an deiner Stelle nicht anmelden in deinem Haus. Du könntest es tun, ihr einen Untermietvertrag ausstellen für ein Zimmer, aber dann hast du sie an der Backe. Klar, wenn sie sich um Gelder kümmert, hättest du Einnahmen durch die Untervermietung, aber ob sich das bei dieser Dame lohnt? Du stehst im Konflikt, da es die Freundin deines Sohnes ist. Vielleicht solltest du dich mit ihm alleine hinsetzen und reden. So kann es ja nicht weiter gehen. Wenn Sohn einsichtig ist, kann er dann mit seiner Freundin reden. Wenn sie bei ihrer Mutter gemeldet ist, kann sie ja trotzdem Bürgergeld beantragen und die Mutter muss sich vor dem Jobcenter rechtfertigen bzw. Einnahmen und Mietvertrag zur Verfügung stellen.

    Ich kann nicht einschätzen, ob es sich lohnt, der Dame zu helfen. Wie schon erwähnt, rede mit deinem Sohn und entscheide dann, wie es weiter gehen soll. Wenn du dich in deinem eigenen Haus nicht wohl fühlst, würde ich ihm schon knallhart sagen, sie muss gehen.

  • Es steht und fällt damit, ob Ihr als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet. Wenn eine gemeinsame Haushaltsführung unterstellt werden kann - z. B. eine Küche, der Kühlschrank wird gemeinsam genutzt, Strom....., einmal GEZ usw. fallen mir da ein.

    Ich weiss, dass es auch bei Wohngemeinschaften da oft Probleme gibt, weil man vielleicht befreundet ist, aber nicht füreinander einstehen möchte. Extra (Unter-) Mietverträge sind da definitiv notwendig.

    Vielleicht könnte die Freundin sich ein WG-Zimmer in der Nähe einer potentiellen Arbeitsstelle suchen. Dann Wohngeld und/oder (aufstockend) Bürgergeld beantragen.

    Je nach Diagnose (mir ist nicht ganz klar, in welche Richtung ihre Probleme gehen) käme vielleicht auch -zumindest übergangsweise- sowas wie betreutes Wohnen in Frage, eventuell sogar noch über Jugendhilfe.

  • Ist die Ausbildung bei Ihrer Erkrankung überhaupt zielführend?


    Je nach Diagnose (mir ist nicht ganz klar, in welche Richtung ihre Probleme gehen) käme vielleicht auch -zumindest übergangsweise- sowas wie betreutes Wohnen in Frage, eventuell sogar noch über Jugendhilfe.


    Hat sie eine gesicherte Diagnose? Ich meine, erst kürzlich irgendwo gelesen zu haben, dass das bisher nur ein Vermutung ist? Kann mich aber irren...


    Als Außenstehende würde ich wohl auch sagen, dass sie aus dem Haus raus muss. Wenn man seinen Sohn nicht mit "vertreiben" und vergrätzen möchte, ist es sicherlich nicht ganz so leicht.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Janne,

    stell deine Frage mal bei https://www.buerger-geld.org/forum/ .Ich denke, die können dir da besser helfen.

    Ich kann vertehen ,dass du viel erträgst, weil du Angst hast deinen Sohn zu "verlieren". Aber so ist das kein Zustand. Du hastb dein Traumhaus gefunden und nun traust du dich eigentlich nicht mehr heim.

    Mach klare Ansagen, sprech die Lügen der Dame an und lass dir die Nachweise und Antgräge zeigen. Will sie das nicht, dann wirst du sie einach irgendwann bitten müssen das Haus zu verlassen.
    Ich wette aber darauf, dass du sie nicht mehr gut loswirst und sie meint, dass sie einen mündlichen Mietvertrag mit dir hat bzw. sie deinen Sohn unter Druck setzen wird, damit er dafür sorgt, dass sie weiterkostenfrei auf deine Kosten leben kann. (im schlimsten Fall wirst du für eine Weile dein Haus nicht mehr betreten dürfen, aber alleine dafüraufkommen müssen. Es gibt Menschen, die da sehr einfallsrich sind)

  • Guten Morgen,


    zum Thema Bürgen: ihr Vater ist seit Jahren tot, die Mutter ist seit Jahren krank und Bürgergeldempfängerin. Eine Bürgschaft ihrer Eltern ist also ausgeschlossen. Für meinen Sohn demgegenüber sind mein Ex-Mann und ich unterhaltspflichtig (Ü18, keine abgeschlossene Ausbildung, befindet sich in einer schulischen Ausbildung).


    Sie wollte nach ihrer Ausbildung ins Rheinland. Die Vereinbarung war, dass sie sich einen Job sucht, arbeiten geht, sich eine Wohnung sucht. Um es ihr leichter zu machen, fragte mein Sohn, ob sie übergangsweise bei uns einziehen dürfe. Seitdem ist sie hier.


    Im Oktober plante sie dann, wieder zurück zu gehen, da hier alles doch nicht so einfach war wie erhofft. Den ersten Job hat sie gekündigt, beim zweiten ist sie nach 1 Tag rausgeflogen. Sie packte ihre Sachen, mein Sohn fuhr sie rüber, der Plan war auch für die beiden eine Wochenendbeziehung, bis mein Sohn seine schulische Ausbildung abgeschlossen hat. 5 Minuten nachdem er gefahren ist, rief sie weinend an, sie würde es dort ohne ihn bei ihrer Mutter nicht aushalten. Sie würde sich wieder hier bei uns einen Job suchen, anteilig Miete zahlen, sich therapeutische Hilfe suchen. Damals sagte ich ja. Das war der riesige Fehler. Sie fand dann auch wieder einen Job. Dort aber wurde sie nach 5 Tagen Arbeit gekündigt. Meines Wissens hat sie sich damals arbeitslos gemeldet.


    Rein theoretisch betrachtet hatte ich eine WG im Auge. Allerdings schießt sie permanent hinter meinem Rücken gegen mich. Ich erfahre sowas, wenn es bei den beiden mal wieder knallt, mein Sohn sauer ist und mir das eine oder andere erzählt. So geht es also nicht weiter.


    Vorgestern Abend habe ich versucht, mit beiden zu sprechen. Es eskalierte erneut, sie sprang wütend auf, rannte schimpfend hoch und ging dann Türen knallend spazieren. Dass sie keinen Job findet, dass ihr 20 Stunden / Woche zu wenig und 38,5 Stunden an 6 Tagen / Woche zu viel sind - okay, man kann da geteilter Meinung drüber sein. Aber dass sie mich anschreit, weil ich wegen ALG, Bürgergeld und Wohngeld nachgefragt habe, ist "drüber".


    Wenn mein Freund hier ist, ist sie übrigens absolut handzahm. Er meinte mal, sie habe ihn ausgecheckt, bei ihm würde sie es gar nicht erst versuchen, ich hingegen sei zu lieb. Als ich ihm von der Situation gestern erzählte, auch von dem Geschrei, sie ziehe aus, meinte er nur "Ja bitte, am besten sofort". Er rät mir seit Monaten "Schmeiß sie raus!".


    Sie mag nicht alleine wohnen, mein Sohn wird mitziehen. Okay, akzeptiert. Sollte es scheitern, steht die Tür für ihn offen. Für sie nicht mehr.


    Auch dazu sagt mein Freund, er habe Manipulationen und derartige Eskalationen jahrelang ertragen. Bei uns sind es absolut wechselhafte Stimmungen, vom absoluten Rückzug, über Suizid-Androhungen, spontan gepackte Plastiksäcke mit ihren Sachen und "ich gehe jetzt" ist alles dabei. Siehe oben und entschuldigt bitte, wenn ich mich wiederhole: Ende Oktober wollte sie zurück in ihre Heimat, sie hätte dort auch einen Job gehabt (allerdings keine Wohnung, sie wäre übergangsweise bei ihrer Mutter eingezogen), 5 Minuten, nachdem mein Sohn gefahren ist, kam der Anruf, sie halte es dort auch nicht aus, wolle wieder zu uns. Sie kündigte den Job in ihrer Heimat und kam zurück. Damals habe ich den Riesenfehler gemacht und zugestimmt. "Gemeinsam schaffen wir das" dachte ich damals noch. Mein Freund sagte damals schon, lass es, es wird sich nichts ändern. Er hatte Recht. Wir hatten 2 Wochen Frieden, danach ging es wieder los. Profi-Hilfe lehnt sie ab.


    Sie habe bereits mehrere negative Erfahrungen mit potentiellen Schwiegermüttern gemacht, auch ich bin "böse".


    Mein Sohn sitzt zwischen den Stühlen. Wenn ich nicht da bin, läuft es wohl besser, ruhiger. Mein Sohn meinte vorgestern Abend, ich hätte mich absolut korrekt verhalten, sei auch weder böse, noch "deutlich", noch irgendwie übergriffig geworden. Sie hat ihn bereits sehr früh ich meine, das war im September oder Oktober) vor die Wahl gestellt "Entweder deine Mutter oder ich".


    Die Eskalation vorgestern Abend hat mich jetzt dazu gebracht, hier die Karten auf den Tisch zu legen und im Forum nachzufragen. Das nur als Hintergrundinfo. Ich brauche also Anlaufstellen, wo ich mich informieren kann.


    Die Hinweis mit der Bedarfsgemeinschaft passt.


    Die Frage ist nun, wie bekomme ich sie raus? Sie hat bereits einen Untermietvertrag. Den habe ich Ende November mit ihr gemacht, damit sie Wohngeld bzw. Bürgergeld beantragen kann. Diesbezüglich erklärte sie gestern, sie hätte das nicht beantragt und würde auch nichts bekommen - und hatte Recht. Bedarfsgemeinschaft. Sorry, ich kenne mich mit dem Thema Bürgergeld, Wohngeld etc. wirklich nicht aus.


    Das ist der Stand der Dinge. Es kostet einfach nur Kraft. Zum Rest habe ich gestern Abend in dem anderen Thread was geschrieben.


    PS. Wenn ich, so lange mein Freund noch HartzVI / Bürgergeldempfänger ist, zusammen ziehen würde, wäre das automatisch wieder eine Bedarfsgemeinschaft und das wusste ich auch vorher. Damit steht diese Alternative auch aus finanzieller Hinsicht nicht zur Debatte. Ich hätte nur nicht damit gerechnet, dass ich auch für die Freundin meines Sohnes aufkommen muss. diesbezüglich war ich schlecht informiert und ein Stück weit auch naiv und zu gutgläubig.

  • Die Frage ist also, wie bekomme ich sie raus. Freiwillig wird sie vermutlich nicht gehen, sie hat ein sehr bequemes Leben hier. Mein Sohn wird mitgehen, aber das kann ich nur akzeptieren. Die Tür für ihn wie auch für meine Tochter wird immer offen stehen. Für andere nicht.

  • Zuallererst musst du den Untermietvertrag kündigen. Ich würde eine Frist von vier Wochen setzen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Die Frage ist also, wie bekomme ich sie raus. Freiwillig wird sie vermutlich nicht gehen, sie hat ein sehr bequemes Leben hier. Mein Sohn wird mitgehen, aber das kann ich nur akzeptieren. Die Tür für ihn wie auch für meine Tochter wird immer offen stehen. Für andere nicht.

    Untermietvertrag fristgemäß kündigen und am Tag des Ablaufs ohne weiteres großes Drama hinausbegleiten. Am besten Deinen Freund als neutrale Person/Zeuge dazu nehmen.


    Schloss tauschen.


    LG


    Früherer Auszug ist natürlich auch möglich, sollten die beiden zeitnah eine Wohnung finden. Das Thema BG, HG usw ist sehr interessant und auch nicht trivial. Normal gibt's da bei Paaren auch eine Übergangszeit von 12 Monaten, in der keine BG automatisch angenommen wird.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

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  • Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, sondern höchstens eine Haushaltsgemeinschaft. Du bist weder verwandt noch verschwägert mit der Freundin deines Sohnes und ihr nicht unterhaltspflichtig. Untermietverträge können fristgemäß gekündigt werden.

    https://www.betanet.de/haushaltsgemeinschaft.html

    Janne bildet eine BG mit dem Sohn, falls und solange wie dieser u25 ist. Ebenso mit ihrem Partner, sollte dieser einziehen. Der Sohn bildet wiederum eine BG mit seiner Freundin, da Paar.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Sofort den Untermietvertrag kündigen. Du musst da echt hart sein, auch wenn dein Sohn mit dir sauer ist. Was will er machen? Auch ausziehen? Sofort? Wo will er hin? Der Untermietvertrag war natürlich ein Fehler, den du sofort beheben musst durch eine Kündigung. Denn, sie wäre eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Sohn. Da dein Sohn sie nicht unterstützen kann, würde sie den vollen Bürgergeldsatz erhalten. Sogar auf diesen § berufen, im ersten Jahr muss er nicht für sie einstehen. Also würde sie definitiv Bürgergeld plus Miete erhalten.

    Nimm dir deinen Freund zur Seite und übergebe ihr die Kündigung. Am Auszugstag soll dir dein Freund auch Beistand leisten.

  • Untermietvertrag kann sehr kurzfristig gekündigt werden. Ist eine Besonderheit, wenn in einem Haus auch der Vermieter wohnt, deshalb wollte ich nie in ein Haus ziehen, wo auch der Vermieter wohnt.

    Wenn Du es nicht ganz so kurzfristig, sondern besonders gutmütig machen willst, kündige doch mit einer Frist von zwei Wochen zum 31.01.2024. Da bist Du auf der ganz sicheren Seite.

  • Der Untermietvertrag ist überhaupt kein Problem.

    Es greift ein Sonderkündigungsrecht, da Vermieter und Mieter in einem Haus wohnen, sonst aber keine weitere Mietpartei.

    Bedeutet: Du kannst ohne Angabe eines Grundes kündigen.


    Zieht sie nicht zum Ende des Mietvertrages aus, kannst du nicht einfach neue Schlösser anbringen oder ihr den Zutritt verwehren.

    Sie ist dort gemeldet und bräuchte nur die Polizei rufen, um weiterhin Zutritt zur Wohnung zu bekommen.


    Lass dich bloß nicht von Usern hier zu so einem Schritt verleiten. Du würdest dir richtigen Ärger einhandeln.


    Du müsstest schon eine Räumungsklage anstrengen, die du aber in jedem Fall ohne Probleme gewinnst.



    Du hast weiter oben geschrieben:


    "Der Hinweis mit der Bedarfsgemeinschaft passt."


    Wie ist das zu verstehen?

    Hast du dich erkundigt?


    Es gab User, die meiner Darstellung eurer Situation widersprochen haben. Es wurde gesagt, es handele sich in eurem Fall nicht um eine Bedarfsgemeinschaft.

    Kannst du hier Licht ins Dunkel bringen?

  • Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.


    Janne übernimmt keine Verantwortung für die Freundin des Sohnes. Wenn besteht eine BG zwischen Sohn und Freundin. Sohn ist nicht fähig die Freundin zu unterstützen, somit bekäme die Freundin Bürgergeld, wenn sie es beantragt