Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Wohngeld Hilfe... bitte!

  • Hallo zusammen,


    ich bitte euch (wer sich auskennt) um Hilfe / Beratung, was richtig ist und was nicht. Es geht um meinen Sohn, seine Freundin und mich als Mutter meines Sohnes:


    Frau, 25 Jahre alt, abgeschlossene Berufsausbildung als Einzelhandelsfachverkäufern.


    Sie zieht bei ihrem Freund und seiner Mutter in deren Eigenheim ein. Die erste Stelle kündigt sie nach 2 Wochen Arbeit, bei der 2. Stelle wird sie im Oktober am zweiten Tag Arbeit, bei der dritten Stelle im November nach 5 Tagen Arbeit und einer Woche Krankmeldung gekündigt. Sie hat im November ca. 500 € verdient. Abgesehen davon gibt es m.E. keine Einkünfte. Eine neue Stelle hat sie bis dato nicht gefunden.


    Der Freund (mein Sohn) hat Einkünfte über den Unterhalt vom Vater. Das Kindergeld geht an mich, ich zahle das Wohnen, die laufenden Kosten für das Auto (Steuer, Versicherung, Instandhaltung, Inspektionen, Spritzend, einen Teil der Einkäufe, einen Teil der Kleidung. Mein Sohn bezieht keine zusätzlichen Leistungen, da seine Eltern unterhaltspflichtig und leistungsfähig sind. Allerdings hat er einen Nebenjob am Wochenende, in dem er ca. 300 € /Monat verdient.


    Nun hat die Frau Arbeitslosengeld beantragt. Ein Bescheid hierüber steht noch aus.


    Meine Frage:


    Die Frau wohnt bei mir und meinem Sohn auf 90 m2 Wohnfläche. Es ist offiziell bekannt, dass sie mit meinem Sohn zusammen ist. Hat die junge Frau ein Anrecht auf Unterstützung (Bürgergeld, aufstockende Leistungen, Wohngeld)? Oder bin ich als Mutter des Freundes verpflichtet, sie quasi über das Wohnen mit zu unterstützen, so lange sie bei mir wohnt? Inwiefern ist mein Einkommen relevant?


    Die Aussage, die eben kam, ist, dass sie hohe Strafen zu erwarten hat, wenn sie Bürgergeld und / oder Wohngeld beantragt.


    Tut mir leid, ich kenne mich mit den unterschiedlichen Leistungen nicht aus, ich habe sie nie beantragt und auch nie gehabt. Irgendwie konnte ich mich immer auch ohne staatliche Unterstützung selbst finanzieren. In meinen "Hoch-Zeiten" (damals war ich ähnlich wie die junge Frau nicht in meinem eigentlichen Beruf tätig) und hatte auch noch keine eigenen Kinder) hatte ich mehrere Jobs parallel. Ich habe wirklich und ehrlich keine Ahnung von der Materie und erhoffe mir irgendwie eine Tendenz, was man evtl. tun könnte und was man besser sein lässt.


    Danke im Voraus!


    Edit: geändert, um es besser verständlich zu machen.

  • Sie bekommt wahrscheinlich Arbeitslosengeld - wenn sie sich arbeitslos meldet, das hätte sie eigentlich im November machen müssen.


    Wo ist hier dein Part?

    Was hat dein Sohn und seine Einkünfte damit zu tun?

    Wovon lebt sie seit November? Wie hat sie ihren „Mietanteil“ bezahlt?

  • Sie beteiligt sich aktuell nicht an den Kosten für Wohnen inkl. Nebenkosten.


    Sie sagt, dadurch, dass sie mit meinem Sohn in meinem Haus lebt, habe sie keinerlei Ansprüche. Ist das richtig?


    Das Arbeitslosengeld dürfte nicht allzu hoch ausfallen. Aktuell hat sie meines Wissens keine Einkünfte.


    Edit: sie hat Im Juli ihre Ausbildung als Einzelhandelsfachverkäuferin abgeschlossen. Den ersten Job hat sie nach 2 Wochen gekündigt, beim zweiten wurde sie - wie geschrieben - am 2. Arbeitstag gekündigt, bei der dritten Arbeitsstelle hat sie 5 Tage gearbeitet, wurde dann krank und ebenfalls gekündigt.


    Edit 2: Mein Part ist, dass ich die böse Mutter ihres Freundes bin.

  • Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld muss sie zuvor einen Anspruch erworben haben.

    Hat sie nur die von dir genannten Zeiten gearbeitet, besteht ein minimaler Anspruch, da sie ja wenigstens eine Berufsausbildung absolviert hat.


    Im Falle der Beantragung von Bürgergeld seit ihr bei eurer Konstellation und Wohnsituation eine Bedarfsgemeinschaft.

    Dein Einkommen und das von Sohn wird in die Berechnung mit einbezogen.

    Sie bekäme keinen Cent, da die Einkommen insgesamt zu hoch sind.

    Ev. wäre sie aber wenigstens krankenversichert, das muss man mit dem JC besprechen.


    Wohngeld zahlt hier die Stadt. Die werden sie zum JC schicken, damit sie in Arbeit kommt.

    Ob sie einen Anspruch hat, weiß ich nicht.

  • Wenn sie sich bisher nicht beteiligt hat….


    Arbeitslosengeld ist vom letzten Einkommen abhängig.


    Bei Bürgergeld müsste sie den Untermietvertrag einreichen.


    Aber Einzelhandel sollte sie innerhalb von 1 Tag einen Job haben - da wird überall gesucht.

  • Danke. Das war die Antwort, die mir zwar überhaupt nicht schmeckt, die mir aber weiterhilft. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich also durch die Bedarfsgemeinschaft dazu verpflichtet, auch die junge Frau zu unterstützen.


    a) Wie sähe die Situation aus, wenn ich ausziehe? Wird dann mein Einkommen auch mit eingerechnet oder nicht? Das Haus, in dem sie dann alleine leben würden, "gehört" mir (und der Bank;)).


    b) Wie sähe es aus, wenn die beiden ausziehen?


    c) Wie sähe es aus, wenn sowohl mein Sohn und seine Freundin ausziehen, ich ebenfalls ausziehe und das Eigenheim vermiete?


    Sind wir bei a), b) oder c) auch noch eine Bedarfsgemeinschaft?

  • Wenn sie sich bisher nicht beteiligt hat….


    Arbeitslosengeld ist vom letzten Einkommen abhängig.


    Bei Bürgergeld müsste sie den Untermietvertrag einreichen.


    Aber Einzelhandel sollte sie innerhalb von 1 Tag einen Job haben - da wird überall gesucht.

    Ist ein Untermietvertrag rechtens? Sie ist mit meinem Sohn zusammen und das ist auch "offiziell".

  • zu a.

    Nein. Bedarfsgemeinschaft setzt ein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft voraus.


    zu b.

    Ziehen die 2 aus und dann zusammen in eine Wohnung, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

    Dein Einkommen spielt dann keine Rolle.


    zu c.

    siehe zu b.

  • Eine HG - Hausgemeinschaft sind alle die in einem Haus leben.


    Die Kinder können sich das Haus wahrscheinlich nicht leisten.


    Eine kleine Wohnung wäre da besser - wenn sie eine bekommen als Azubis.


    An deiner Stelle würde ich mich und das Haus aus den Gedankenspielen abkoppeln.

  • Ist ein Untermietvertrag rechtens? Sie ist mit meinem Sohn zusammen und das ist auch "offiziell".

    Selbstverständlich ist das rechtens.

    Bringt nur in der vorhandenen Konstellation und Wohnsituation nix, da Einkommen zu hoch.

    Arbeitslosengeld wird sie nach Ablauf der Sperrfrist wg. verspäteter Meldung bekommen, falls dann noch ein Restanspruch vorhanden sein sollte.

  • Und Reparaturen und Instandhaltung zahlt Janne.


    Ist die Ausbildung bei Ihrer Erkrankung überhaupt zielführend?


    Ich würde versuchen meinen Sohn neben dieser Beziehung selbstständig zu entwickeln und nicht an diese Beziehung mehr zu binden - durch ein gemeinsam bewohntes Haus.


    Was ist, wenn die beiden sich in wenigen Monaten trennen, dann steht er mit dem Haus alleine da.


    Ist das überhaupt der richtige Wohnort für ihn?

    Hatte er nicht auch einen weiteren Fahrtweg?

  • Es ist die Frage, ob sie überhaupt eine Wohnung bekommen, wenn ich nicht bürge. Und genau das werde ich nicht tun.


    Das Haus ist mein Zuhause, mein Rückzugsort, mein "safe place", meine "home base" - ich liebe es, ich war vom ersten Moment an schockverliebt in die kleine Hütte:D. Es ist meine Basis, emotional wie finanziell. Im Moment ist die Situation hier aber unerträglich... mein Haus, genau so, wie es ist, ca. 100 km entfernt in Richtung RLP... seufz, das geht leider nicht. Ich muss nicht mit jemandem zusammenziehen - aber die Entfernung nervt. Beruflich habe ich mehrere Optionen. Das sind aber Themen, die ich hier im Forum momentan nicht diskutieren mag.

  • Vollkommen richtige und relevante Fragen und wichtige Einwände!


    Zu den letzten beiden Fragen: nein und nein. Für ihn alleine ist das Haus nichts, zu groß, zu viel. Für mich alleine ist es optimal. Für eine Familie mit 2 Kindern ist es zu klein. Der Anfahrtsweg meines Sohnes zur Schule ist nicht weit. Rein theoretisch ist er auch via Fahrrad möglich. Trotzdem - Herr Sohn alleine hier? Klares Nein.


    Ich muss noch nachdenken und gehe jetzt erst mal schlafen. Gestern und heute waren anstrengend. Danke für eure Impulse!

  • noch zu deinem Eingangspost:


    Die reine Beantragung von Bürgergeld oder Wohngeld führt nicht zu einer hohen Strafe.


    Was sie da behauptet, ist Quatsch!


    Ärger würde sie bekommen, wenn sie sich die o.g. Leistungen durch falsche Angaben erschleicht.


    Da aber du durch dein Einkommen die Bedarfsgemeinschaft vertreten und somit den Antrag unterschreiben müsstest, ist auch das ausgeschlossen.