Wieso ist Janne verpflichtet für die Freundin des Sohnes aufzukommen?
Was hat ihr Einkommen mit dem Bürgergeld der Freundin zu tun?
Janne muss gar keinen Antrag stellen warum auch?
Antragstellerin ist die Freundin des Sohnes.
Selbst wenn sie noch bei ihren Eltern leben würde, müsste sie mit 25 einen eigenen Antrag stellen.
Janne mache Dich da bitte schlau bei denen , die es wirklich Wissen (sollten).
Entweder bei der Leistungsabteilung des Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle in Sachen Bürgergeld.
Ich bin mir aber sehr sicher dass Du nicht für die Freundin aufkommen musst, so Du es nicht willst.
Liebe Grüße
Ute