Hier beginnt das Semester am 1.10., bewerben/ einschreiben muss man sich bis 15.7.
Beiträge von elefantendame
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Mir geht es oft um Ersatz für die „Kaffemahlzeit“.
Für Bananenbrot habe ein Rezept ohne Fett und Zucker. Aber dafür sind Nüsse und Eier drin, neben Apfelmus und Bananen. Also nicht superkalorienarm, aber ich finde es eine gesunde Alternative zu Kuchen und Schokolade. Kann man auch mit geraspelten Möhren machen. Wir backen manchmal sonntags eins und dann gibt es in der Woche jeden Tag eine Scheibe.
Außerdem hab ich Rezept für kleine Käsekuchen, in muffinförmchen gebacken, die sind quasi ohne Teig und mit sehr viel Magerquark und Ei und auch etwas Zucker. Dafür kann man auch Ersatzstoffe nehmen, mag ich aber nicht. Auf jeden Fall ist das eiweißreich.
Was ich noch nicht ausprobiert habe, aber mal ausprobieren möchte, ist Kuchen mit Bohnen oder Kichererbsen.
Für Snack, der kein Kuchen sein soll, backe ich Quark-Haferflocken- Stangen, die in Kernen gewälzt werden. Ich nehme Salatkerne.
Manchmal gibt es auch Obst mit Joghurt, aber das reicht mir oft nicht.Abends habe ich mir einfach das Essen abgewöhnt, das funktioniert gut, nach dem Abendessen gehe ich Zähne putzen und denke tatsächlich nicht mehr ans Essen. Früher gab es noch so Sachen wie Gemüsesticks mit Quark. Wenn ich den Bogen um alles süße geschafft habe…😜
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Für mich wäre es logisch, wenn du dich erst mal um das eigentliche Thema kümmerst: was du mit km 2 vereinbaren möchtest.
Es sind zwei Kinder im Wechselmodell, da denke ich als Laie zunächst daran, dass jeder für ein Kind Kindergeld und möglicherweise weitere Leistungen beantragen kann. Solltest du uhv beantragen, wird ihre Leistungsfähigkeit geprüft und umgekehrt.
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Klar hast du gute Chancen, schließlich steht das Jugendamt hinter dir und es wird Zeit, dass der Richter deine Interessen durchsetzt.
Die Interessen deiner Kinder und des Vaters interessieren weder den Richter noch das Jugendamt, denn du hast gute Gründe und du hast zuerst geklagt.Und jeder weiß doch, wie viele Väter/ Umgangselternteile zu Bußgeldern verurteilt wurden, weil sie Umgangspflichten nicht einhalten wollten. Wenn sie dann wegen der Bußgelder den Unterhalt nicht mehr zahlen konnten, dann kommen sie in der Regel ins Gefängnis, meistens für ein oder zwei Jahre.
Damit die Mutter nicht zu sehr überlastet ist von dieser Situation, gibt es immer wieder Familien-Gefängniszimmer, so können die Kinder jede zweite Woche auch beim Vater verbringen. Alles andere wäre der Mutter gegenüber sehr ungerecht.Hast du dich mal erkundigt, wir das in deiner Stadt ist? Nicht alle sind so fortschrittlich.
Ich drücke die Daumen, dass alles in deinem Sinne ausgeht.
*io*
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Ja, und zwar um diese Schmerzensgeld Forderung für unsere Tochter auf den Weg bringen zu können.
Wurde das Verfahren dann gecancelt, als sie unterschrieben hat oder läuft es noch?
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Hast du jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt? Bin gerade etwas verwirrt.
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Ich finde, es ist ein ganz normaler emotionaler Prozess, dass ein Kind, das erwachsen wird, dann auszieht. Auch von ihrer Seite aus müsste doch der Wunsch bestehen, mit Freunden zusammen zu wohnen oder eine eigene Wohnung zu haben. Vielleicht kannst du sie in diesem Prozess quasi unterstützen? Und wenn es einige Monate dauert, bis sie eine Wohnung findet, dann ist es doch eine Perspektive? Könnt ihr euch nicht gemeinsam darauf vorbereiten?
Wenn Geld nicht so sehr das Problem ist, dann kannst du das für die ersten Monate oder das erste Jahr ja auch finanziell unterstützen und ihr das auch transparent mitteilen. Dass du quasi noch x Monate für ihre Miete und ihren Unterhalt aufkommst, und dass es dann einen Zeitpunkt gibt, ab dem sie sich entweder in einer Ausbildung befinden muss oder eine Arbeit suchen muss und sich dann selbst finanzieren muss. Ich finde das total normal und es hat nichts mit wegstoßen zu tun.Eher im Gegenteil, wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt, kannst du vielleicht viel besser für sie da sein, indem ihr einfach wieder besser miteinander reden könnt und nicht mehr von den Problemen des zusammenwohnens belastet seid. Es endet damit ja nicht die elterliche Fürsorge. Ihr könnt ja auch planen, wie ihr dann positive Zeit miteinander verbringt, einen Mama- Tochter- Abend pro Woche einführen oder was ähnliches.
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Ich bin auch für Inklusion.
Aber das Todesurteil jeder inklusion ist das Stichwort „kostenneutral“.
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Wenn er doch fragt, ob er die Kinder mitnehmen kann/ dir sagt, dass er das tun will, und du möchtest das nicht, warum sagst du dann nicht nein, ich halte es für besser, wenn die Kinder hier bleiben? Hast du das schon laut und deutlich ausgesprochen?
Gut finde ich auch den Vorschlag, zu sagen, wir entscheiden das in einem Jahr.Wenn er das nicht akzeptiert, kann der nächste Schritt von ihm sein, dass er um moderierte Gespräche bittet, um dir seine Gründe besser darlegen zu können oder er geht direkt den Schritt und beantragt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Irgendwann kommst du da nicht drum rum, wenn du mit dem Umzug nicht einverstanden bist. -
und lass es, eine eigene Diagnose zu stellen.
Es gibt andere mögliche Diagnosen, die sehr leicht zu verwechseln sind. Bindungsstörung oder Trauma und selbst kindliche Depression haben oft Symptome, die sich sehr leicht mit adhs verwechseln lassen.
Also Fachmann/ Fachfrau ran.
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Ja, zur Diagnose und Einleitung einer Therapie
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Du hast kein Wort vom Termin beim Kinder- und Jugendtherapeten gesagt.
Ich persönlich würde entweder zu einem Kinder- und Jugendpsychiater gehen oder in eine Tagesklinik bzw. einen stationären Aufenthalt anstreben. Bestmöglich auf einer Eltern-Kind- Station. -
Wenn du dir Sorgen um deinen Sohn machst, solltest du Beratung und Hilfe holen auch bezüglich einer adhs Diagnostik.
Für ihn. Unabhängig von dir
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Und wie viel Leute es erst mal in der freien Wirtschaft gibt, die nicht eine Woche in einer Schule überleben würden;)
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Die Entwicklung des sog. Lehrermangels kann man statistisch deutlich machen. Im Grundschulbereich in Deutschland gab es 2008 für 18,5 Kinder eine (rechnerische) Vollzeitlehrkraft. In 2022 kamen 15,1 Kinder auf die Lehrkraft.
Kannst du mir eine Quelle dafür nennen?
Hier gibt es jedes Jahr mehr SchülerInnen und nicht entsprechend mehr Lehrkräfte, deswegen würde ich das gerne mal nachlesen und sich gucken, wie es in den einzelnen Bundesländern ist. -
Also kündige. Und hinterher kannst du dich immer noch juristisch beraten lassen, wenn sie nicht auszieht.
Erst mal gibt es einen Vertrag über Untermiete in einem gemeinsamen Haus, da darf man doch unkomplizierter kündigen, habe ich hier gelesen. -
Kannst du nicht einfach schon mal klar äußern, dass du nicht möchtest, dass sie wohnen bleibt und sie eine Kündigung bekommen wird?
Damit sie auch anfangen kann, sich eine Wohnung zu suchen. Alleine oder zu zweit.Ob sie arbeitet oder nicht ist doch egal, du willst ja auch nicht mit ihr zusammen wohnen, wenn sie arbeitet.
dein Sohn muss seine eigenen Erfahrungen machen und solange er die Ausbildung/ Schule nicht abbricht, wäre es für mich noch im grünen Bereich.
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Zahlt sie denn regelmäßig die verabredete Miete? Wenn nicht, kannst du evtl noch schneller kündigen?
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Dann könnte das doch im Jugendamt möglich sein? Ich meine, wenn beide Eltern gemeinsam kommen und unterschreiben? Ich kenne mich aber nicht aus und drücke die Daumen, dass du einen guten Weg findest
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Wäre denn der Vater dem alleinigen Sorgerecht gegenüber aufgeschlossen?