Beiträge von Clara66

    Ob deine Strafakte weiß ist, ist nicht relevant.

    Sollte ein Umgangsplan per Gericht erstellt werden, kann ja darin geklärt werden, was bei Ausfall des Umgangs bei Krankheit geschehen soll

    Ausgefallene Umgangstermine wegen Krankheit des Kindes sollten im Interesse des Kindeswohls möglichst zeitnah nachgeholt werden, sofern dies das Kind nicht überfordert. Ein gesetzlicher Anspruch auf Nachholung besteht zwar nicht explizit, jedoch wird dies in der Rechtsprechung oft befürwortet, um den Kontakt aufrechtzuerhalten.

    Das sagt KI

    Beim Jugendamt einen Umgangsplan aufstellen lassen? Ist zwar nicht verbindlich aber vielleicht hilft es ja. Mit der Schwester auch kein Auskommen möglich? Ansonsten finde ich es schon ok, dass sie arbeiten geht. Klar, einen Minijob findet man schon schneller, aber es ist doch super, dass sie überhaupt arbeiten geht. Kommt ja auch den Kindern zugute.

    Hast du nur diesen einen Tag Umgang? Kannst du das/die Kinder bei dir behalten? Wäre ein anderer Tag für längeren Umgang möglich? Absolut keine Möglichkeit den Neuen und Schwester mal kennenzulernen?

    Ich glaube ja auch, dass die UHV-Kasse hier nicht rechtens arbeitet. Die Sachbearbeiterin ist im Urlaub und hat vorher bestimmt, Tochters Antrag darf von keinem anderen Sachbearbeiter bearbeitet werden. Denke, Tochter wird jetzt bei KV 1 eine Pfändung einleiten durch die Beistandschaft. Es sind knapp 4000 Euro offen und dann noch zwei Monate von Februar und April Unterhalt. Von den 4000 Euro hat er ein oder zweimal 50 Euro an meine Tochter gezahlt. Weiß nicht, ob das Konto oder beim Arbeitgeber eine Pfändung eingereicht wird. Wenn es beim Arbeitgeber eingereicht wird, verliert er vielleicht seinen Job.

    Mal sehen wie es weiter geht. Man könnte eine Beschwerde gegen die Sachbearbeiterin von der UHV Stelle einreichen, ob es was bringt

    KV 1 hat nun auch den Unterhalt für diesen Monat - April gezahlt. Der Gute zieht um, er braucht Geld für die Kaution und sein Auto wurde auch repariert.

    Auf die Frage, wie denn nun der fehlende Unterhalt gezahlt wird, das klärt er mit der Beistandschaft.

    Wohngeld Voraussetzungen:

    • Grundprinzip: Das Einkommen muss ausreichen, um den Bedarf der Familie (Regelsatz + Miete) zu decken, ohne Sozialhilfe.
    • Lebensunterhalt: Das Einkommen muss über dem Bürgergeld-Niveau liegen
    • Nicht anrechenbar: Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

    Kinderzuschlag:


    Für den Kinderzuschlag (KiZ) bei 2 Kindern gelten folgende Mindesteinkommen (Brutto): 900 € für Paare und 600 € für Alleinerziehende. Das Einkommen muss nicht zwingend aus Erwerbstätigkeit stammen, sondern kann auch ALG I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld umfassen.

    Meine Tochter war mal krank bei der Antragsstellung von ALG I - wollte sich krank melden. ALG I Bearbeiter war super nett und hat ihr den Rat gegeben, erst den ALG I Bescheid abwarten und dann krank melden

    Meine Tochter hatte dieses Problem auch mal, sie hat dann einfach nicht angegeben, dass sie keine Betreuung hat.

    Ich meine, wenn man eine Arbeit bekommt, muss sofort ein Kita oder Hortplatz zur Verfügung gestellt werden.

    • Diese Aussage entspricht der Rechtslage beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1). Um einen Anspruch zu haben, müssen Sie der Agentur für Arbeit

    mindestens 15 Stunden pro Woche für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.


    Verfügbarkeit ist Pflicht: Wer arbeitslos ist, muss eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen können und wollen. Ist die Betreuung des Kindes nicht für diesen Zeitraum sichergestellt, können Sie nicht vermittelt werden.Betreuung nachweisen: Fehlt die Betreuung (Kita, Tagesmutter, etc.), fehlt die Voraussetzung für ALG 1. Eine persönliche Betreuung durch Partner, Oma oder Opa muss oft durch eine verbindliche Vereinbarung nachgewiesen werden, damit die Verfügbarkeit anerkannt wird.


    Aber wenn sie kein ALG I bekommt, müsste sie doch Grundsicherung erhalten und wäre dann ja auch in der Krankenkasse. Die Minijobs kann sie ja trotzdem machen und hätte mehr Geld?



    Yogi, hatte deinen Beitrag zu spät gelesen, dann werden es ja wahrscheinlich mehr Abgabgen?

    Ich hatte nur einen Minijob mit Sozialabgaben gerechnet.

    Aber wie gesagt, sie wird keinen Arbeitgeber finden, der das mitmacht

    Es sind wohl 127 Euro für den Arbgeber und 127 Euro für dich. Habe einen Brutto-Netto Rechner genutzt. Der Minijobrechner für einen Minijob sind wohl 94 Euro für den Arbeitgeber

    Ja, bei zwei Minijobs kann es für Arbeitgeber teurer werden. Werden die Jobs zusammengerechnet und die Verdienstgrenze von 538 € (bzw. bei mehreren Minijobs oft 603 €) überschritten, müssen Arbeitgeber für den zweiten Job reguläre Sozialabgaben statt nur der 2 % Pauschalsteuer zahlen


    und du wirst kaum einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, mehr Sozialabgaben zu zahlen..verstehst du?