@SilentGwen Er hat die Hilfe beantragt, sie wurd nur informiert. Weiß jetzt nicht, in wie weit sie mit einbezogen wird, sie muss dem ja zustimmen.
Beiträge von Clara66
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Und, was sehr wichtig ist, wenn der Junge angegriffen wird, gemobbt wird...Anzeige machen. Die Polizei hat für Mobbing extra Leute abgestellt
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Sind Lehrer keine Menschen, vielleicht hat sie einen langen Fahrtweg?
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Was ich nicht verstehe, bei geteiltem Sorgerecht braucht man echt für jeden Klacks die Unterschrift von beiden Elternteile. Aber hier in diesem Fall nicht? Bitte nicht falsch verstehen, Familienhilfe kann sehr gut sein. Mir geht es hier ums Prinzip. Man kann doch das andere Elternteil wenigstens vorher informieren und zum Gespräch einladen? Für mich ein Zeichen, dass das geteilte Sorgerecht hier nicht angebracht ist. Das Kind lebt doch bei der Mutter?
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Ein sorgeberchtigtes Elternteil kann die Hilfe alleine beantragen. Das andere Elternteil erhält dann dieses Schreiben. Das hier vorher nicht kommuniziert wurde, ist natürlich nicht nett.
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Müssen das aber nicht beide Elternteile unterschreiben?
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Herzlichen Glückwunsch - genieße den Tag
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Eine Kerze für Alain Delon
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Oh man, das tut mir so leid.
Kann man wirklich nicht mehr die Klassenfahrt bezahlen?
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Schön, dass keine Schmerzen mehr da sind. Aber ich habe noch nie jemand getroffen, bei dem die Schwellungen nach 3 Tagen trotz guter Kühlung, weg waren. Immer mindestens eine Woche
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Ich denke, da laufen keine Schulden auf. Meine Tochter war ja im Mutter Kind Heim, da laufen keine Schulden auf. Bei Prozesskosten ist das zukünftige Einkommen ja relevant. Aber wie gesagt, ist nur mein Gedanke
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Na, da drücke ich ganz fest 🍀 🍀 🍀 🍀 🍀 mit
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Denke aber, reicht das Geld einfach nicht, kann das Jobcenter in Vorkasse gehen?
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Ich weiß, pädagogisch nicht besonders wertvoll, aber ich glaube, ich würde das Ding selber ausfüllen - soweit es möglich ist - und ihn dann unterschreiben lassen. Oder würde er das dann auch verweigern.
Ich würde es tun, weil eben Gelder davon abhängen und du keinen Nachteil durch ihn haben solltest. Frau will ja das "Kindchen" nicht rausschmeißen
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Soweit ich weiß ist das ein Vergleich und dieser ist nicht anfechtbar. Daher würde ich persönlich immer davon abraten. Nur bei arglistiger Täuschung ist er wohl anfechtbar
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Ok, falsch ausgedrückt, er kann nicht gleichzeitig in zwei Schulen gemeldet sein. Lasse mich gerne eines besseren belehren. Wir werden ja hören, was rauskommt