Beiträge von LeSoleil

    Ich verstehe nicht warum alle 2 Wochen oder alle 3 Wochen übers Wochenende für dich so einen Unterschied machen. :/

    Unter der Woche ist es meistens schwierig die Betreuung der Kinder sicher zu stellen und man braucht einen guten Plan oder Netzwerk. Die freien Wochenenden sind in der Regel kein Problem.

    Moni hat einen neuen Macker (Trullus o. s. ä.) Was ich darüber weiter denke, behalte ich lieber für mich....

    Ich habe mich heute auch sehr über mich geärgert, bin zwar nicht ausgerastet, aber in so einen Mecker-Modus verfallen. Nach dem Essen konnten wir darüber sprechen, damit war es geklärt, mein Sohn ist aber schon 20.

    Ganz wichtig ist meiner Meinung nach, dass die Basis aus Liebe und Vertrauen da ist, d. h. meine Söhne wissen, dass sie mit allem zu mir kommen können und ich immer hinter ihnen stehe.

    Wir geraten öfter aneinander, aber beide wissen, dass es zu einem Zusammenleben dazugehört, nicht immer einer Meinung zu sein. Ich finde, es wurde einfacher, je älter beide wurden.


    Anderer Gedanke, weil ihm soviel verloren geht: ist er vielleicht überfordert ? ADS/ADHS ausgeschlossen? Werte für Schilddrüse, Vit. D kontrolliert ?


    Liebe Grüße und alles Gute!

    Hier hat auch die Sparkasse auf Unterschrift in Anwesenheit des KV bestanden, hat wohl mit Finanzamt/Steuern zu tun.


    Dafür konnte ich medizinisch (EEG's, KH mit Kernspinto, Ergo und Neurofeedback) alles allein veranlassen/organisieren.


    Da fällt mir ein, dass das JA für die Ferienfahrten (ging u. a. nach Kroatien und Italien) gerne seine Unterschrift wollte, ich hab dann immer hingeschrieben, dass er informiert+einverstanden ist. Hat dann auch gereicht.

    Du arbeitest nicht und betreust die Kinder an rund 20 Tagen im Monat, wovon sie einen Großteil des Tages fremdbetreut werden. Der KV geht voll arbeiten, zahlt dir Unterhalt und betreut die Kinder an 8 Tagen pro Monat.


    Du möchtest, dass der KV die Kinder mehr betreut, damit du die Beziehung zu deinem neuen Partner aufbauen kannst. Arbeiten möchtest du offenbar nicht.


    Warum tauschst du nicht mit dem KV? Die Kinder wohnen bei ihm, du ziehst zu deinem neuen LG, suchst dir einen Job, betreust die Kinder an 8 Tagen im Monat und zahlst dem KV Unterhalt?

    Vielleicht hätte dann die neue Frau des KV sogar noch Freude mit den Kindern......

    Untermietvertrag kann sehr kurzfristig gekündigt werden. Ist eine Besonderheit, wenn in einem Haus auch der Vermieter wohnt, deshalb wollte ich nie in ein Haus ziehen, wo auch der Vermieter wohnt.

    Wenn Du es nicht ganz so kurzfristig, sondern besonders gutmütig machen willst, kündige doch mit einer Frist von zwei Wochen zum 31.01.2024. Da bist Du auf der ganz sicheren Seite.

    Liebe Moni,


    da du offenbar total beratungsresistent bist, halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie Du vor Gericht gehst.


    Du bist im BG-Bezug, anscheinend nicht als Aufstocker, sondern komplett ohne Job. Darf ich mal fragen, was Du in den Zeiten machst, wo Deine Kids in Betreuung sind? Vermutlich werden die meisten von uns diesen "Luxus" gar nicht kennen, weil immer zumindest in TZ tätig.

    Aber dazu der Hammer: Dein Ex soll gefälligst zusätzlich zu seinen VZ-Job aber noch mehr Betreuung leisten! Hörst Du Dir eigentlich selbst zu bzw. liest, was Du schreibst ? Du hast schon jetzt mehr freie Zeit für Dich, als der KV.


    Ich würde es amüsant finden, wenn ich nicht Angst und Sorge um das Wohl Deiner Kinder (deren Anzahl und Alter Du uns tunlichst verschweigst-warum eigentlich ?), daher hoffe ich sehr darauf, dass Du ein Troll bist, so trotzig und kindisch sollte sich eine Mutter nicht verhalten.

    Klingt vielleicht fies, aber schau, dass Du Kopien machst von Lohnzetteln, Kontoauszügen, Vermögen, Rentenversicherungen...... Manche Männer "verarmen" extrem nach der Trennung.....

    Ordne Deine persönlichen Unterlagen und sichere die auch ggf.

    Liebe Mona,


    magst Du mal mehr Details schreiben, wie viele Kinder und in welchem Alter sind sie?


    Wenn du nicht arbeitest, wovon lebt Ihr ? Bist Du in Elternzeit, bekommst Du vom KV Betreuungsunterhalt?


    Grundsätzlich wirkst Du auf mich - mit Verlaub - wie ein trotziges Kind, bist enttäuscht, dass der KV schnell eine neue Beziehung hat und Du nicht. Bitte trenne strikt zwischen Eltern - und Paar-Ebene. Zum Wohl der Kinder solltest Du wirklich drüber stehen, wann KV mit wem ins Bett steigt !

    Außerdem würde ich vor Gericht definitiv nicht auf gestresste Mutter machen, das könnte Dir bei Gericht sehr negativ ausgelegt werden.


    Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, vielleicht mal an eine Mutter--Kind-Kur denken ?


    Ansonsten möchte ich Dir gerne noch den Tip geben, die Situation mit dem KV und so anzunehmen wie sie ist und Deine Kräfte darauf zu konzentrieren, Dir und Deinen Kindern eine schöne Zukunft zu gestalten! Die werden eh so schnell groß und gehen eigene Wege.....

    Ehm weil er nicht muss, mal ganz davon abgesehen, dass das mit dem im Ausland/zwei Ländern arbeiten steuertechnisch richtig in die Hose gehen kompliziert werden könnte.....


    Und wo soll er wohnen ? Ziehst Du dann aus und stellst ihm "das Nest" zur Verfügung ???

    Klag doch ! war der Standardspruch meines Chefs.......


    Ganz ehrlich, lass es! Freu Dich, dass er offensichtlich sehr verlässlich ! - jedes zweite WE (offenbar von Freitag bis Montag, also abholen und Bringen zur Schule oder KiTa) Umgang hat. Dafür wäre ich damals dankbar gewesen, und viele andere BET hier auch.

    Wechselmodell stelle ich mir bei Ausland eh schwierig vor, soll dann regelmäßig die Schule gewechselt werden ?????


    Für Entlastung organsier Dich besser mit anderen Müttern oder finde BabySitter, Leihoma/-opa.......

    Wir haben es über eine (angeblich allumfassende) Vollmacht geregelt, weil Abgabe der gemeinsamen Sorge laut JA nicht möglich war.

    Der Bank hat es für Kontoeröffnung nicht gereicht. Hat mit steuerlichen Aspekten (Freibeträge bei Zinsen ?) zu tun und die zweite Unterschrift vor-Ort absolut notwendig. Auch eine extra ausgestellte Vollmacht inklusive Kopie Personalausweis war nicht ausreichend, bei mehreren Banken.

    Lustigerweise waren Schulanmeldungen und medizinische Sachen kein Problem, da musste ich manchmal nicht mal die vollmacht vorlegen. Wenn Kind bei Dir gemeldet ist, wird automatisch davon ausgegangen, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast und Pass/Personalausweis beantragen kannst.


    Wenn es möglich ist, würde ich devinitiv diese Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt bevorzugen, auch für Grenzübertritte. Zusätzlich Vollmacht schadet dann auch nicht.

    Es steht und fällt damit, ob Ihr als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet. Wenn eine gemeinsame Haushaltsführung unterstellt werden kann - z. B. eine Küche, der Kühlschrank wird gemeinsam genutzt, Strom....., einmal GEZ usw. fallen mir da ein.

    Ich weiss, dass es auch bei Wohngemeinschaften da oft Probleme gibt, weil man vielleicht befreundet ist, aber nicht füreinander einstehen möchte. Extra (Unter-) Mietverträge sind da definitiv notwendig.

    Vielleicht könnte die Freundin sich ein WG-Zimmer in der Nähe einer potentiellen Arbeitsstelle suchen. Dann Wohngeld und/oder (aufstockend) Bürgergeld beantragen.

    Je nach Diagnose (mir ist nicht ganz klar, in welche Richtung ihre Probleme gehen) käme vielleicht auch -zumindest übergangsweise- sowas wie betreutes Wohnen in Frage, eventuell sogar noch über Jugendhilfe.

    Gedanke zum gemeinsamen Kind:

    Hast Du Dir mal ausgerechnet, welchen "Verlust" Du hast aufgrund des gemeinsamen Kindes? Das ist nicht nur das nicht-verdiente Geld, sondern auch sonst mögliche Karriere-Schritte und Einbussen bei der Rente aufgrund der reduzierten Einzahlungen, z. B. bei TZ.

    Falls Ihr das vorher besprochen und entsprechend geregelt habt, okey, aber für das gemeinsame Kind steckt leider noch immer meist die Frau zurück, der Vater macht Karriere....

    Das H könnte ggf. dafür dienen, dass er ewig Kindergeld bekommen kann, wenn er sich nicht selbst unterhalten kann - und die Regel nicht im Rahmen der grossen Kindergrundsicherungs-/KIndergeld-Reform abgeschafft wird.

    Allerdings werden ja eh fast alle unsere Kinder zum 18. Geburtstag so gesund, dass die MZ nach Meinung der Versorgungsämter nicht mehr angemessen sind, auch Kinder mit Erbkrankheiten und chronisch Kranke.......


    Findest Du PG 1 angemessen ? Hat sich der Aufwand so enorm verringert ? Hast Du das Gutachten überprüft ? PG-Rechner im Internet ausprobiert ?

    1. PG spielt keine Rolle, aber ein H im SBA eventuell schon, vor allem, wenn es über den 18. Geburtstag bleibt

    2. UHV endet ja mit 18, aber das JA ist verpflichtet, den Heranwachsenden dabei zu unterstützen, den Unterhalt beim Vater "einzutreiben". Schon wegen Datenschutz wirst Du und Sohn nicht weit kommen, aber das JA hat da eventuell andere Möglichkeiten


    Ich würde mindestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag alles beim Jugendamt in die Wege leiten.


    Was oft vergessen wird: Ist der PG noch angemessen ? Mit dem Alter sollte das Kind ja selbständiger werden. Falls der Abstand zu Gleichaltrigen größer geworden ist = steigender Pflegebedarf - kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.