Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.
Janne übernimmt keine Verantwortung für die Freundin des Sohnes. Wenn besteht eine BG zwischen Sohn und Freundin. Sohn ist nicht fähig die Freundin zu unterstützen, somit bekäme die Freundin Bürgergeld, wenn sie es beantragt
Erster Absatz: Zustimmung
Zweiter Absatz: kannst du nicht wissen, da dir das Innenverhältnis nicht bekannt ist.
Nach meinem Kenntnisstand liegt genau aus den von dir genannten Gründen eine BG vor.