Beiträge von Otterson

    Ich werde morgen in der Kanzlei mal anrufen und nachfragen, ob "unser" Anwalt in Urlaub ist.

    Denn das Schreiben seiner Kollegin bzw. der Chefin ist widersprüchlich zu dem was er vorgeschlagen hatte.


    Außerdem verstehe ich den Schrieb nicht. Er soll aufgefordert werden mehr als 100,-- / Monat zu zahlen, obwohl er sagt, die 100,-- seien eh zu viel.

    Und wir hatten uns eigentlich hier schon damit befaßt einen Titel zu erwirken.


    Da meine Tochter eine OP hatte, hatte ich den Anwalt angeschrieben, dass die "kids" sich in der kommenden Woche melden zwecks weiterem Vorgehen und dann haben wir als Antwort DAS erhalten.

    Nachricht jetzt vom Anwalt,- Vertretung, verstehe ich nicht :

    "

    Da der Vater angibt, dass er nicht zahlungsfähig ist und 100,00 € vorschlägt, wäre es möglich, sich auf einen etwas höheren Betrag zu einigen. Volljährige Kinder haben einen Anspruch gegenüber beiden Eltern. Es besteht auch keine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung mehr des zur Zahlung des Unterhalt Verpflichteten bei Volljährigkeit. "


    und vorher:


    " Die Alternative zum Angebot von Herrn .... ist, einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt zu stellen, um so einen Titel zu erwirken, aus dem wir vollstrecken können.

    Wollen Sie einen Antrag stellen? "

    HÄ?

    Wenn deine Tochter immer wieder eine Bezugsperson verliert, weil der Papa mit der Frau mal wieder nicht zurecht kommt, dann wird sich das irgendwann gegen dich wenden.

    UND deine Tochter verliert ihr Vertrauen - sie wird sich irgendwann nicht mehr auf einen Menschen einlassen können, weil sie eh davon ausgehen muss, dass der/ diejenige nach kurzer Zeit wieder weg sein wird.

    DAS ist das , was DU ihr mitgibst - du verkorkst ihr Leben.


    Manche werden Systemsprenger.

    Wenn die Ex notorisch lügt, wie kannst du dann sicher sein, dass deine Tochter nach einem Besuch bei ihr wieder zurück kommt ?

    Hallo,


    ich habe eine Zuzahlungsbefreiung für dieses Jahr - meine Physiopraxis, die zum Hausbesuch kommt, hat das Zuzahlungskärtchen schon vorliegen.

    Trotzdem bekomme ich nun eine Rechnung und da steht, dass ich, obwohl ich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit bin, diese an die Firma Optica zahlen soll und dann die Rechnung zur Erstattung der Krankenkasse vorlegen soll.

    Hä?

    Mal davon abgesehen, dass ich die Kohle nicht habe........ich dachte, ich sei Zuzahlungsbefreit....:cursing:

    Eben, was ist denn, wenn du dir den Flug nicht mehr leisten kannst oder die KM den Rückflug.?


    Hast du das nicht beim Gericht angesprochen, wie das ist, wenn die KM das Kind dort behält - was dann ist ?

    Lass mich raten, du hast entweder nicht gefragt oder denen ist das egal, weil die Mutter "geschworen" hat, dass sie soetwas niemals tun würde....oder sie haben nur mit den Achseln gezuckt.....oder dich als blöd hingestellt.


    Wenn ich mich da erinnere, wie mein damaliger SB vom JA auf die Drohung des KV reagiert hat, dass er unsere Kinder jederzeit in sein Land - anderer Konitinent - mitnimmt und ihm egal ist, ob ich das möchte oder nicht. Rückblickend werde ich da immer noch sauer. Die machen es sich einfach einfach.

    Nein, im August letzten Jahres kam die Berechnung von der Beistandschaft, da wurde der Unterhalt dann so berechnet, dass 261,-- pro Kind,

    Ab August 24 hat die UVG Stelle übernommen, weil er innerhalb von einem halben Jahr 2x behauptet hat, seine Mutter sei gestorben und deswegen könne er gerade nicht pünktlich zahlen........Ab November 2023 wurde er hochgestuft auf 676,-- für beide - das war dann ein ständiges hin- und her....er hat dann teilweise die Zahlung aufgeteilt in einem Monat.

    Davor hat er Jahre lang 225,-- pro Kind gezahlt.


    Der eine lange Kredit läuft seit 2023, den anderen langen Kredit hat er seit November 25 . Die kleineren Kredite weiß ich gerade nicht.

    Berechnung der Beistandschaft war August 25

    Was nennt die Beistandschaft als Grund für die Anerkennung der Kreditrate als einkommensmindernd?


    (Sind die Kredite vom Vater abgeschlossen worden, bevor er jemals zum Unterhalt aufgefordert worden ist von dir? )

    Grund ? keine Ahnung.

    Der Vater wusste doch Bescheid, dass er Unterhalt zu leisten hat als er die Kredite abgeschlossen hat.

    Die Berechnung der Beistandschaft war letztes Jahr im August und seit März 26 zahlt er gar nichts mehr.

    Er hat davor auch nur für ein Kind gezahlt, weil er die Bedeutung des Wortes "jeweils" wohl nicht kennt.


    Und der Anwalt hat ihm den Unterhalt seit Oktober 25 bis Juli 26 mit Frist bis Anfang August in Rechnung gestellt - für beide.

    Nachdem er Infos beim JA und der Beistandschaft gezogen hatte - so hat er zumindest davor gesagt, dass er das macht.

    Also ich habe jetzt noch mal nachgelesen. Sie hat bei mir meine damalige Rente und das Wohngeld zusammengerechnet und dann aufgerundet auf 1700,--


    Und beim Vater hat sie folgendes geschrieben:


    "Nachdem ich mir die Unterhaltsberechnung nochmals angeschaut habe, ist es nicht sicher, ob die dem Vater mit Schreiben vom 00.00.25 mitgeteilte Unterhaltshöhe von 261,00 € je Kind einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Wir haben in der Berechnung nur die Hälfte seiner Kreditraten berücksichtigt. Wenn man die Raten in voller Höhe abzieht, errechnet sich nur noch eine Verpflichtung von 106,00 € je Kind, also insgesamt 212,00 € und somit weniger, als er momentan zahlt."


    also wird das doch mit einbezogen.....

    Also liegen die Zahlen doch schon vor?!

    Und ja, weder deine noch die Ratenzahlungen vom Vater fließen nettoeinkommenverringernd in die Berechnung mit ein.

    Verstehe ich nicht, die Dame von der Beistandschaft meinte, dass sie bei der Berechnung nur die Hälfte seiner Kreditraten berücksichtigt haben und dass das bei Gericht wahrscheinlich deswegen nicht standhält.....also wird das doch irgendwie mit einberechnet.....boah ist das wieder alles kompliziert