Ich glaube das war eher ein gut gemeinter Rat
Beiträge von Lena_1977
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Stellt sich doch erstmal die Frage wie hoch der Unterhalt wäre - vielleicht kommt sie nicht an den Selbstbehalt.
Lebt sie mit dem Vater des neuen Kindes zusammen?
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Wie sind bei euch die Regeln?
Innerhalb welcher Frist muss Urlaub genehmigt oder abgelehnt werden? -
Wer 1500 Elterngeld bekommt hat wahrscheinlich ein Einkommen von 2500-3000 Netto - da ist die Berechnung auf Mindestunterhalt sehr günstig.
Der Mindestunterhalt geht von 2100 Netto aus -
Hast du nun Urlaub bekommen oder nicht?
Anspruch hast du nicht - aber ganz ehrlich, das sollte kein Problem sein. Wenn der direkte Chef das nicht genehmigt, würde ich an die Bereichsleitung gehen
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Naja, der Unterhalt müsste ab 18 neu berechnet werden,
da ab 18 beide Elternteile Unterhaltspflichtig sind , also zählt auch das Einkommen des Vaters.
Vermutlich muss sie in Elternzeit dann weniger zahlen als der Mindestunterhalt.
Wichtig wäre hier das Einkommen des Vaters zu wissen.
Der junge Erwachsene kann die Beistandschaft beim Jugendamt bitten die Berechnung durchzuführen.
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Mit 12 würde ich das nicht diskutieren.
Mit 15/16 sieht das anders aus.
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Herzlich willkommen
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Unterhalt würde ich über die Beistandschaft beim Jugendamt regeln, denn das Kind wird älter, damit verändert sich der Bedarf und auch die Gehälter in den nächsten 20 Jahren - da würde ich nicht jedes Mal einen Anwalt kostenpflichtig beauftragten und der berechnet auch immer nur den Wunsch eines/seines Mandanten - damit muss die Ex nicht einverstanden sein.
Grundsätzlich müsst ihr euch als Eltern einigen
- wo ist der Hauptwohnsitz- wer bekommt ggfls Freibeträge bei der Steuer
- wer ist Vertragspartner beim Kindergarten
- und kann damit die Kosten bei der Steuer absetzen
- beim wem ist das Kind krankenversichert?
- wer bezieht Kindergeld- wer bekommt Zuschläge vom Arbeitgeber?
- der Hauptwohnsitz ist in vielen Bundesländern auch für die Zuordnung der Grundschule zuständig
vieles ist in Abhängigkeit - das heißt zu eurer Vereinbarungen müssen auch diese Dinge geklärt werden -
Naja, wenn es um deine Unterhaltspflicht für Kinder oder Enkelkinder geht wird das hier und jetzt betrachtet - nicht die Jahre die vorher gelaufen sind.
Es gibt Menschen die durchaus ihr Einkommen so regulieren, um unter diesen Sätzen zu liegen.
Dieses plakative „Arbeiten lohnt sich nicht / ich höre auf“ ist deutlich zu kurz gedacht. Das Bürgergeld ist deutlich weniger - bei den meisten Menschen würde es nicht mal reichen um die Nebenkosten oder Versicherungen zu decken.
Wenn ich diese Angst des ewigen zahlen hätte, würde ich versuchen etwas an der Ursache zu drehen/steuern. -
Stand das nicht ggfls auf dem Kurantrag?
In der Regel sind Kliniken nicht überfordert, daseist auch nicht so selten. -
Ich versteh das nicht.
Du bist alleinerziehend im Wechselmodell und weil eine KM ein paar Tage ausfällt, bricht bei dir das Chaos aus? Und du bekommst zeitnah eine Haushaltshilfe über deine KK, obwohl du fit bist?
wow, das sind Traumzustände.
Nein, sie ist für satt und sauber zuständig - nicht dazu da deine Kids zu betreuen und Erziehungsfehler der letzten 10 Jahre wett zu machen. -
Theoretisch müssten jeweils beide Großeltern (Paare) abgeschrieben werden für alle Kinder die UVG bekommen und das sind ja nicht wenige.
Ausserdem wäre das in deinem Fall Jannne ja nur, wenn der Junior ein Kind außerhalb einer Beziehung zeugen würde. Also die Mutter des Enkelkindes Unterhalt fordern würde. Wobei ja auch gar nicht klar wäre das es kein Wechselmodell gibt oder das Kind beim Vater (Sohn) aufwächst. -
Also ich Kennerinnen Fall bei denen die Großeltern freiwillig zahlen weil ihr Sohn ein echter Luser ist und sie auf der anderen Seite vermeiden wollen dastehe armer Sohn Unterhaltsschulden aufbaut…. Naja….
Die Chance das dieÄmter das durchzuziehen halte ich für gering.
Ich hab ja echt oft Angst um meine Kohle, aber die Sorge halte ich wirklich weit hergeholt. -
Das klingt nach atmen und Tee trinken.
Natürlich bezahlt das Job Center den Umzug wenn vielleicht jemand einen Job in Aussicht hat….
… klingt aber alles sehr merkwürdig.Lass ihn machen, wenn er da zumindest die Schule weitermacht.
Manche Erfahrungen muss er selbst machen.
Warum muss sie mit der Familie ziehen und er gleich mit…. -
Heiratsurkunden müssen anerkannt werden - wenn sie dem dortigen Recht entsprechen.
Da würde ich mir auch eine schriftliche Ablehnung geben lassen.
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Vielleicht erstmal durchatmen, die letzte Freundin ist doch gerade mal drei Monate ausgezogen. Mal sehen wie lange es diesmal hält?
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4 % Altersvorsorge kann abgezogen werden
Wie habt ihr das Thema Unterhalt bisher gelöst?
wenn er 22 ist , sind das ja schon 4 Jahre in denen beide Eltern zuständig sind.Ist es seine Erstausbildung?
Wann beginnt seine Ausbildung mit welchem Einkommen?
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Ist er unter 21 kann ihn die Beistandschaft unterstützen
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Da hatten wir hier doch schon einige Beispiele.
Grob beide Netto Gehälter der Eltern = Höhe des Anspruches, wird gemindert durch das Ausbildungsgehalt des Juniors (100 Euro Freibetrag)