Danke für die ausführliche Antwort.
Begründung vom Ex ist immer, dass viele Eltern schulpflichtiger Kinder in dem Betrieb arbeiten und er daher dann seine Wünsche oft nicht umgesetzt kriegt. Dieses Jahr betreut er die Kinder insgesamt 3 Wochen innerhalb der Ferien.
Klagen macht wahrscheinlich wenig Sinn. Die Urlaubsplanung lässt sich ja in einem Betrieb, in dem viele Eltern arbeiten, immer damit begründen, dass viele Mitarbeiter innerhalb der Ferien Urlaub brauchen und dann nicht immer auf alle Wünsche Rücksicht genommen werden kann.
In meinem Freundeskreis wird der Urlaub in den Betrieben immer schon viel früher festgelegt, daher kam mir Ende/Anfang des Jahre beim KV recht spät vor.
Wenn ich jetzt einfach Urlaub für meine Kinder und mich buche, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der KV genau dann Urlaub haben wird, wenn wir weg sind, so dass er dann keine Möglichkeit haben wird, seine Kinder zu betreuen.
Wenn er "höhere Mächte" als Begründung für die nicht Möglichkeit der Kinderbetreuung angeben kann, ist er immer ganz vorne mit dabei.