Ab wann gilt das mit dem Steuerklassenwechsel? Wenn das älteste Kind 18 wird, oder das Jüngste?
Beiträge von Emma21
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Ich hatte gehofft, dass das nicht ernst gemeint ist mit den Kameras. Ist es doch auch nicht, oder?
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Kameras sind ohnehin im ganzen Haus installiert
Das ist doch super. Ich hoffe, die decken auch wirklich jeden Winkel ab. Nicht, dass du noch was verpasst.
Die ärztliche Schweigepflichtsentbindung dürfte da nur noch reine Formsache sein, bei dem bereits vorhandenen Überwachungsapparat.
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Ich werde erst noch den Anwalt fragen, wie ich das rechtssicher machen kann, vor allem wie ich den untersagten ungeschützten GV im Zweiufelsfall nachweisen kann.
Vielleicht mit Hilfe der Kameras, die du zur Sicherheit überall anbringen solltest, zusätzlich zur ärztlichen Schweigepflichtsentbindung für sämtliche Bewohnerinnen und deren männliche Besucher, damit du dir einen Überblick verschaffen kannst, wer, womit und wie zuverlässig verhütet
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Das Turnen wäre auch eher dafür da, dass dein Kind ein wenig Bewegung hat und Kontakt zu anderen Kindern hat, soziale Interaktion erlebt.
Du scheinst jemand zu sein, der sich eher abkapselt und nicht viel mit anderen Menschen zu tun haben will. Das ist für dich natürlich völlig in Ordnung. Wichtig finde ich, dass du deinem Kind trotzdem Kontakte zu anderen Kindern ermöglichst. Du musst dich bei Kinderturnen etc. mit niemandem anfreunden und niemand wird dich dort zwingen Gespräche zu führen.
Woher weißt du, dass dort niemand AE ist? Kennst du diese Gruppe schon?
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Doch, tatsächlich lebt sie seit ihrer Geburt hier; die Mutter ist alleine weggezogen; seit dem Alter von 16 Monaten hat sie somit ein zweites Zuhause.
Die Konstellation, wenn einem ET das bewohnte Haus/ Wohnung gehört und der andere ET dann nach der Trennung ausziehen muss, finde ich persönlich in Bezug auf die Frage "wo hat das Kind den Erstwohnsitz" sehr schwierig, denn da hat der ET, der Eigentümer der zuvor gemeinsam bewohnten Immobilie ist, immer einen Vorteil.
Und so ganz koscher war das bei euch doch damals eh nicht bei der Trennung und den Besitzverhältnissen des Hauses usw. Da hast du deine Machtposition immer gut nutzen können.
Welches Ziel verfolgt dein Beitrag hier im Forum, frage ich mich.
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Hast du mit der KM schon darüber gesprochen? Was sagt sie zur Situation?
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Eigentlich ist das doch eine Sache zwischen Vater und Sohn, oder nicht? Ich würde das gar nicht zu meinem Problem machen, sondern dem Vater und auch dem Sohn sagen, dass sie das untereinander lösen müssen.
Wenn der Flug nun gebucht ist, obwohl der Vater nicht sicher sein konnte, ob der Sohn mitkommen möchte, dann ist das ja die Baustelle des Vaters, nicht deine.
Es ist auch egal, was die Next-Ex und die Next oder der Ex miteinander schreiben und welche Äußerungen da fallen. Das führt nur zu mehr Ärger. Schön, wenn du dich mit der Next-Ex gut verstehst. Besser wäre es, wenn ihr andere Themen habt, als darüber zu sprechen was im Haushalt des Ex los ist.
Mir hilft in solchen Situationen das Sprichwort: "Nicht mein Zoo, nicht meine Affen." -Das kann tatsächlich sehr erleichternd sein, wenn man sich klar macht, dass man Themen ablegen kann und sich den Stress damit gar nicht machen muss.
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Eine Kerze für Werner Lorant.
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Eine Kerze für George Foreman
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Eine Kerze für Oma Lotti.
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In NRW steht eine Schulformempfehlung auf dem Zeugnis. Ich kann mein Kind zwar überall anmelden, aber mit der falschen Schulformempfehlung wird es schwierig.
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Was spricht denn dagegen den Vater abzugeben?
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Danke für die Info über dieses Urteil.
Letztlich greift so eine Regelung aber auch nur dann, wenn der UET zahlungsfähig ist, oder?
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Vor 2 Tagen hat sie Schere einfach auf dem Boden gelassen, die der Sohn nehmen und sich dadurch verletzen könnte.
Wie alt ist das Kind?
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Echt? Ist die Tatsache, dass das Kind außerhalb des Kindergartens allein gelassen war, kein Nachweis??? Oder sollte mein Kind von einem Auto erfasst werden?
Das kann hier niemand beurteilen. Je nach Lage des Kindergartens, Alter des Kindes, Zuverlässigkeit des Kindes, etc. gibt es Szenarien, bei denen es vertretbar ist das Kind kurz warten zu lassen, oder auch nicht.
Genau, es gibt zwar keine diagnostizierte Erkrankung, aber es ist offensichtlich, dass meine Frau eine Alkoholikerin ist! Die Frage ist, wie man das nachweisen könnte. Oder sollte einen Fall vorkommen, bei dem meine Frau die Verantwortung komplett verliert und dadurch etwas mit dem Kind passiert? Das wünsche ich mir gar nicht!
Ist das ein Witz? 3 Liter von Wein innerhalb von 24 Stunden? Echt? Genussmittel???
Auch das ist ein Thema, das hier schwer zu bewerten ist. Das wäre eher etwas, das im Rahmen der Mediation oder mit einem Anwalt besprochen werden sollte.
Es ist aber auch offensichtlich, dass die Mutter alles zustimmen muss (solange sie Sorgerecht hat). Verstehe ich aber nicht, wie das gehen könnte wenn sie immer trinkt? In Kürze wäre sie nicht in der Lage, die richtige Entscheidungen zu treffen. Aktuell beharrt sie nur darauf, dass das Wechselmodell umgesetzt werden soll. Ihrer Auffasung nach ist es aber egal, dass sie trinkt... Also, noch die Frage wäre, bei welchen Umständen der Entzug von Sorgerecht geht?
Die Idee, das Sorgerecht entziehen lassen zu wollen, weil der Ex-Partner nicht so will, wie man selber gerne möchte, finde ich schwierig.
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Wenn ihr euch untereinander nicht einigen könnt, könnt ihr zu einer Mediation gehen. Hier bei uns in der Gegend hat das Jugendamt das ausgelagert und an die Caritas übergeben. Ich fand das damals sehr hilfreich.
Wenn du das nicht willst, kannst du auch direkt zu einem Anwalt gehen und das Ganze gerichtlich klären lassen.
Es wird wahrscheinlich schwierig deine ganzen Forderungen durchzusetzen. Stell dich auf Kompromisse ein und sei vor allem bereit dazu Kompromisse einzugehen.
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Mir ist grundsätzlich egal, ob der Arbeitsplatz in Marburg, Gießen, Friedberg usw.
Wird die KM einem Umzug des Kindes zustimmen? Eigentlich darf das Kind nicht ohne Zustimmung des anderen ET umziehen. Oder hast du die Trennung mittlerweile vollzogen und die Betreuung des Kindes ist untereinander geklärt?