Beiträge von Emma21

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Begründung vom Ex ist immer, dass viele Eltern schulpflichtiger Kinder in dem Betrieb arbeiten und er daher dann seine Wünsche oft nicht umgesetzt kriegt. Dieses Jahr betreut er die Kinder insgesamt 3 Wochen innerhalb der Ferien.

    Klagen macht wahrscheinlich wenig Sinn. Die Urlaubsplanung lässt sich ja in einem Betrieb, in dem viele Eltern arbeiten, immer damit begründen, dass viele Mitarbeiter innerhalb der Ferien Urlaub brauchen und dann nicht immer auf alle Wünsche Rücksicht genommen werden kann.


    In meinem Freundeskreis wird der Urlaub in den Betrieben immer schon viel früher festgelegt, daher kam mir Ende/Anfang des Jahre beim KV recht spät vor.


    Wenn ich jetzt einfach Urlaub für meine Kinder und mich buche, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der KV genau dann Urlaub haben wird, wenn wir weg sind, so dass er dann keine Möglichkeit haben wird, seine Kinder zu betreuen.

    Wenn er "höhere Mächte" als Begründung für die nicht Möglichkeit der Kinderbetreuung angeben kann, ist er immer ganz vorne mit dabei.

    Hallo, mich beschäftigt aktuell das Thema Urlaubsplanung. Gibt es gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen, oder ist man vom "good will" des UETs abhängig, was die Urlaubsplanung angeht?

    KV teilt immer erst recht spät seinen Urlaub mit. Er gibt an, dass der AG immer erst zu Beginn des Jahres die Urlaubsplanung fertig hat. Oftmals liegt sein Urlaub dann z.T. auch außerhalb der Ferien, so dass er die Kinder max. 1/3 der Ferienzeit betreuen kann.

    Ich muss meine Urlaubsplanung also immer bis zum Jahresanfang ziehen, was sich natürlich nicht positiv auf die Preise auswirkt. Wenn ich aber einfach früher buchen würde, bevor der KV seine Urlaubszeiten fest stehen hat, laufe ich Gefahr, dass er seine Kinder dann in den Ferien gar nicht nehmen kann, weil sein Urlaub dann vom AG dummerweise genau in die Zeit gelegt wird, in der ich mit den Kindern weg bin.

    Gibt es rechtliche Grundlagen, die den Zeitpunkt, bis wann der AG den Urlaub genehmigt haben muss, festlegen? Gibt es rechtliche Grundlagen, die Eltern (UETs) es ermöglichen, den Urlaub ausschließlich in der Ferienzeit zu nehmen?

    Oder muss ich einfach damit leben, dass es, bzw. der KV, so ist, wie er ist und ich meine Urlaubs- und Reiseplanung in den kommenden nach dem KV richten muss?

    Ich glaube nicht, dass die Schulen dieses Hin und Her mitmachen. Man kann ja nicht innerhalb eines Schuljahres beliebig hin und her wechseln.

    Ich bin echt sprachlos, dass das so geregelt wurde, obwohl der Vater sich überhaupt nicht gekümmert hat.

    Mittlerweile müssen Eltern und Kinder sogar "überredet" werden mitzufahren, weil es immer häufiger vorkommt, dass Kinder nicht mitfahren wollen, weil sie nicht dazu in der Lage sind ihr Elternhaus für ein paar Tage zu verlassen.


    Zur Bezahlung: bei verbeamteten Lehrern gehört das einfach dazu, dass man Klassenfahrten begleitet. Selbst als Teilzeitkraft hat man keinen Anspruch auf Vergütung von Überstunden. Man kann ggf. mit der SL individuell einen Ausgleich vereinbaren, dabei darf dann aber kein Unterricht ausfallen. Man dürfte sich also bspw. von einem nachmittäglichen Schulfest freistellen lassen, o.ä. (so zumindest in NRW)

    Ich denke auch, dass du da nicht viel ändern oder vorschreiben kannst. Du kannst deine Kinder in ihren Emotionen begleiten und ihnen den Rücken stärken.

    Ich kann deine Gefühle aber total gut verstehen. Die Story liest sich wie 'ne schlechte Seifenoper. Das braucht man nicht in seiner eigenen Familie.

    Sowas wird natürlich genutzt. Aber wenn die Jugendherberge das z.B. anbietet, musst du ja trotzdem erstmal hinkommen, d.h. die Fahrt kostet dann wieder.

    Außerdem geht es doch ums Prinzip: Es ist einfach nicht in Ordnung, Dienstfahrten zu wünschen oder gar anzuordnen und dann die Kosten nicht zu übernehmen.

    Zudem die Anbieter auch nicht für jeden Lehrer einen Freiplatz anbieten, so dass letztlich dann weiterhin Kosten bei den Lehrern bestehen bleiben.

    Wenn man die Freiplätze nicht in Anspruch nimmt, lässt sich das auf die ganze Reisegruppe umlegen, so dass die Gesamtkosten etwas niedriger werden.

    Wir müssen Klassenfahrten auch selbst bezahlen (als Lehrkräfte)

    Dann wundert es mich nicht, wenn Lehrer keine Klassenfahrten mehr machen. Ich würde es dann auch nicht tun wollen.

    Neben den Kosten, die so eine Fahrt mit sich bringt, leistet man in der Regel ja auch unbezahlte Mehrarbeit und muss zuhause ggf. eigene Kinder fremdunterbringen, um eine Klassenfahrt begleiten zu können. Das geht einfach nicht.

    Ich hätte nicht gedacht, dass es in dem Punkt solche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.

    Ich finde nicht, dass du dein Kind zu irgendwas antreiben musst. Nach so langem Schweigen des KV ist es völlig verständlich, dass dein Sohn das erstmal "verdauen" muss und Zeit braucht, um zu entscheiden, wie er mit der Situation umgehen möchte.

    Du kannst ihn und seine Emotionen auffangen und begleiten.

    Ich weiß nicht, ob ich den Brief demonstrativ an den Kühlschrank hängen würde.

    Lass doch deinen Sohn entscheiden, was er mit dem Brief machen möchte, oder leg ihn erstmal zur Seite.

    Zum Kind muss ich sagen, ich habe noch nie so ein pflegeleichtes Kind erlebt. Sie ist ohne Mucken bei mir geblieben, obwohl sie mich nur kurz kannte.

    Das muss nicht unbedingt positiv sein, wenn ein Kind so pflegeleicht ist und widerstandslos bei fremden Menschen bleibt.

    (Zwingend ein schlechtes Zeichen muss es andererseits natürlich auch nicht sein.)

    Wenn ich das so lese, habe ich das Gefühl, dass du sehr sachlich und wenig emotional auf die Situation blickst und dass von dir schon ganz viel vorgegeben ist. Kann sie sich auch einbringen und gehst du da auch Kompromisse für sie ein?

    Du sprichst sehr viele Dinge am, die dich an deiner Partnerin stören. Gibt es auch Dinge, die du an ihr magst (musst du nicht hier für alle beantworten, sondern nur für dich)


    Wie kam es zum Umdenken zwischen ihr und deinem Sohn? Wie steht dein Sohn zu deiner Partnerin? Hat deine veränderte Sichtweise auf deine Partnerin Einfluss auf deinen Sohn?


    Könnte eine Paartherapie euch weiterbringen?

    Meines Wissens nach sind solche privat getroffenen schriftlichen Vereinbarungen vor Gericht nicht viel wert. Bei dem was du alles so beschreibst scheinst du finanziell ordentlich draufzulegen. Ich würde mir einen kompetenten Anwalt suchen, der die ganze Sache mal ins Reine bringt und im Idealfall auch die Scheidung durchsetzt.

    Erstmal hallo und herzlich willkommen hier.


    Wenn ich es richtig verstehe ist euer Sohn täglich 4,5 Stunden und jedes 2. WE bei der Mutter und die restliche Zeit bei dir.

    Von den Stunden her gerechnet hast du da ja ganz klar den Löwenanteil, auch wenn dabei wahrscheinlich auch viel Schlafenszeit bei einem 4-jährigen dabei ist.

    Gäb es eine andere Lösung, als die aktuelle und dem Vorschlag der Mutter? Könntet ihr bspw. die Wochentage anders aufteilen, so dass jeder ganze Tage mit dem Kind hat?


    Wenn ihr euch nicht einigen könnt, könnte vielleicht eine Mediation hilfreich sein.

    Ich fühle mittlerweile wie ein gerupftes Huhn und muss aufpassen, dass ich nicht bitter reagiere. Gesundheitlich hatte ich tatsächlich einiges zu bewältigen. Das letzte Sorgerechtsverfahren haben wir zwar gewonnen aber hat jegliche Energie weggenommen. Danach hatte ich mit Immunerkrankungen zu kämpfen. Ich glaube daher, Bap, dass wir manchmal unterschätzen, was uns die Jahre gesundheitlich auch beinträchtigen.

    Das unterschreib ich. Auch sollten die "Spätfolgen" einer solchen langanhaltenden Belastung nicht unterschätzt werden.

    Sehr seltsam. Kindergeld ist eigentlich ein fester (Mindest)Betrag. Für jeden (bis auf Vielverdiener, da kann es mehr werden) ein fester Betrag. Ausgezahlt ans Betreuungselternteil.

    Unterhaltsvorschuss wird - unabhängig vom Einkommen - geleistet, wenn Kind unter 18 und der Unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist.

    Wo da Kürzungen bei Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss sich begründen sollen, erschließt sich mir nicht.

    Beim UV wird ja der hälftige KG-Betrag abgezogen/angerechnet. Wenn sich also das KG erhöht, wird auch der Betrag, der vom UV abgezogen wird, größer.