Vor 2 Tagen hat sie Schere einfach auf dem Boden gelassen, die der Sohn nehmen und sich dadurch verletzen könnte.
Wie alt ist das Kind?
Vor 2 Tagen hat sie Schere einfach auf dem Boden gelassen, die der Sohn nehmen und sich dadurch verletzen könnte.
Wie alt ist das Kind?
Alles anzeigenEcht? Ist die Tatsache, dass das Kind außerhalb des Kindergartens allein gelassen war, kein Nachweis??? Oder sollte mein Kind von einem Auto erfasst werden?
Das kann hier niemand beurteilen. Je nach Lage des Kindergartens, Alter des Kindes, Zuverlässigkeit des Kindes, etc. gibt es Szenarien, bei denen es vertretbar ist das Kind kurz warten zu lassen, oder auch nicht.
Genau, es gibt zwar keine diagnostizierte Erkrankung, aber es ist offensichtlich, dass meine Frau eine Alkoholikerin ist! Die Frage ist, wie man das nachweisen könnte. Oder sollte einen Fall vorkommen, bei dem meine Frau die Verantwortung komplett verliert und dadurch etwas mit dem Kind passiert? Das wünsche ich mir gar nicht!
Ist das ein Witz? 3 Liter von Wein innerhalb von 24 Stunden? Echt? Genussmittel???
Auch das ist ein Thema, das hier schwer zu bewerten ist. Das wäre eher etwas, das im Rahmen der Mediation oder mit einem Anwalt besprochen werden sollte.
Es ist aber auch offensichtlich, dass die Mutter alles zustimmen muss (solange sie Sorgerecht hat). Verstehe ich aber nicht, wie das gehen könnte wenn sie immer trinkt? In Kürze wäre sie nicht in der Lage, die richtige Entscheidungen zu treffen. Aktuell beharrt sie nur darauf, dass das Wechselmodell umgesetzt werden soll. Ihrer Auffasung nach ist es aber egal, dass sie trinkt... Also, noch die Frage wäre, bei welchen Umständen der Entzug von Sorgerecht geht?
Die Idee, das Sorgerecht entziehen lassen zu wollen, weil der Ex-Partner nicht so will, wie man selber gerne möchte, finde ich schwierig.
Wenn ihr euch untereinander nicht einigen könnt, könnt ihr zu einer Mediation gehen. Hier bei uns in der Gegend hat das Jugendamt das ausgelagert und an die Caritas übergeben. Ich fand das damals sehr hilfreich.
Wenn du das nicht willst, kannst du auch direkt zu einem Anwalt gehen und das Ganze gerichtlich klären lassen.
Es wird wahrscheinlich schwierig deine ganzen Forderungen durchzusetzen. Stell dich auf Kompromisse ein und sei vor allem bereit dazu Kompromisse einzugehen.
Mir ist grundsätzlich egal, ob der Arbeitsplatz in Marburg, Gießen, Friedberg usw.
Wird die KM einem Umzug des Kindes zustimmen? Eigentlich darf das Kind nicht ohne Zustimmung des anderen ET umziehen. Oder hast du die Trennung mittlerweile vollzogen und die Betreuung des Kindes ist untereinander geklärt?
Das hört sich ein bisschen so an, als müsste dein Partner noch lernen sich selber besser abzugrenzen. Wieso muss er für ein Haus "bluten", dass er nicht haben möchte? Wenn das Haus finanziell eine so große Belastung darstellt, dann sollte es verkauft werden. Die Kinder sind alt genug, dass man mit Ihnen die finanzielle Situation besprechen kann.
Dein Partner sollte sich vielleicht therapeutische Unterstützung holen um daran zu arbeiten sich nicht für andere aufzugeben
Außerdem wäre ein Anwalt sicherlich hilfreich, um mal aufzudröseln was dein Partner leisten muss und was nicht.
Hallo und herzlich willkommen hier.
19.00 Uhr finde ich für einen 9-jährigen recht früh, auch wenn die Bedürfnisse von Kindern sehr unterschiedlich sein können, würde ich eher 20.00 Uhr als Schlafenszeit vorschlagen.
Wenn er morgens schon um 5 am Tablet sitzt, würde ich das Tablet über Nacht wegsperren, oder eine "Sicherungsapp" installieren, die die Nutzungszeiten, und -dauer beschränkt und dir Kontrolle über Apps und Spiele ermöglicht.
Es geht darum, andere User vor einem Irrtum zu bewahren.
Das ist hier ja kein Verkehrsrechtforum. Wer sich unsicher bzgl. seines Führerscheins ist, wird sich wohl andere, zuverlässigere Quellen suchen, als eure Diskussion hier.
Eigentlich will ich ja den Weg des geringsten Widerstandes gehen
Warum eigentlich? Bisher war das keine gute Strategie, habe ich den Eindruck
Alles anzeigenDie Werte stehen doch fest.
Eheschließung Oktober 2018,
Stichtag November 2024.
Während der Ehe wurde ein Haus gekauft und ich habe die Rückzahlung eines Darlehens während der Ehe abgeschlossen.
Sie hat 0 eingebracht und auch jetzt zum Stichtag gehe ich davon aus, dass sie 0 angibt.
Mein Vermögen betrug bei Eheschließung
Banken + 220 TEUR
Kredite/LV - 258 TEUR
Bausparvertrag + 88 TEUR
______________________
Gesamt Geldvermögen + 50 TEUR
Immo 1 507 TEUR
Immo 2 121 TEUR
Immo 3 185 TEUR
_________________________
Gesamt Immo Vermögen 813 TEUR
Gesamtes Vermögen 863 TEUR
====================
Das Vermögen betrug am Stichtag
Banken + 61 TEUR
Kredite/LV - 150 TEUR
Bausparvertrag - 204 TEUR
_______________________
Gesamt Geldvermögen - 293 TEUR
Immo 1 589 TEUR
Immo 2 125 TEUR
Immo 3 203 TEUR
Immo 4 374 TEUR
(Immo 4 Zukauf während der Ehe)
__________________
Gesamt Immo Vermögen 1.291 TEUR
Gesamtes Vermögen 998 TEUR
Darin enthalten Persönliche Geldgeschenke 40 TEUR
Für den Zugewinnausgleich relevantes Vermögen 998 TEUR - 40 TEUR = 958 TEUR
Der Preisanstieg von Oktober 2018 bis November 2024 beträgt 21 %, das ergibt einen Indexierungsfaktor von:
Indexierungsfaktor = 1+21/100 = 1,21
Indexiertes Anfangsvermögen
Das Anfangsvermögen von 863.000 € wird mit dem Indexierungsfaktor multipliziert, um es an die Kaufkraft von 2024 anzupassen:
Indexiertes Anfangsvermögen = 863.000×1,21 = 1.044.230 €
Berechnung des Zugewinns
Zugewinn = Endvermögen − Indexiertes Anfangsvermögen
998.000 € - 40 TEUR = 958 TEUR.
Zugewinn = 958.000 − 1.044.230 = − 86.230 €
Da das Ergebnis negativ ist, bedeutet das, dass kein Zugewinn erzielt wurde. In diesem Fall entfällt der Zugewinnausgleich, da ein negativer Zugewinn nicht geteilt wird.
Mir ist nicht klar, warum du die Zahlen jetzt hier aufschreibst. Wie gesagt, sind das die Werte, die du ermittelt hast. Deine Ex-/ oder Nochfrau kommt vielleicht auf andere Zahlen. Das wird ihr Anwalt sie hoffentlich fachlich gut beraten können, worauf zu achten ist, etc.
Es ist auch hinfällig was ChatGTP dazu sagt. Ich weiß gar nicht, was du mit den Zahlen und ChatGPT bezweckst. Geht es darum, dass deine Exfrau möglicherweise mitliest und du sie dadurch in ihrer Entscheidung beeinflussen willst?
Ich finde bis zum 20.1. auch sehr lang. Besonders unter diesen Umständen. Ich würde maximal 14 Tage Zeit geben. Du kannst ja auch keinen Schlussstrich ziehen, solange die Sachen bei dir rumstehen.
Ich finde es auch frech, wenn er von sich aus da nicht schon einen (zeitnahen) Vorschlag gemacht hat, wann er seine Sachen abholt
aber für uns geht's 0 zu 0 raus.
Das 0 zu 0 hat dein Anwalt mit Hilfe deiner Angaben ausgerechnet. Vielleicht hat deine Ex ja ganz andere Zahlen und somit kommt ihr Anwalt da auf ein ganz anderes Ergebnis.
So wie du hier im Forum auftrittst, würde ich deinen Ex-Frauen dringend dazu raten auf keinen Fall auf einen Anwalt zu verzichten.
Vermutlich steht der Vater zwischen den Stühlen und will niemanden verprellen
Muss er aber auch nicht unbedingt. Auch er kann sich da ja abgrenzen.
Vielleicht sollte man mal einen "runden Tisch" machen, wo jeder offen und ohne das es dafür Vorwürfe gibt, sagen kann, was er vom gemeinsamen Zusammenleben am WE erwartet. Dann kann man gemeinsam schauen wo die Schnittmenge ist und kann sich (hoffentlich) dann vielleicht auf gemeinsame Regeln, Umgangsformen, o.ä. einigen.
Das kommt ja nicht von dem Sohn sondern von meinem Partner, dass ich ihn ja nicht mögen würde.
Hört sich vielleicht blöd an, aber das ist das Problem deines Partners. Vor allem von ihm würde ich Verständnis erwarten. Wenn du ihm deine Position erklärst, sollte er als Erwachsener das eigentlich verstehen können.
Sein Sohn behandelt dich wie Luft, da finde ich es total nachvollziehbar, wenn du dich da abgrenzt.
Ansonsten gratuliere ich zu dem Helden.
Meine Kinder hätte ich allerdings niemals als Puffer und Erzieher verhaltensorigineller Mitschüler missbrauchen lassen. Da hätten die KuK sich Einiges anhören müssen. Aber wenn du das cool findest, ist es ja ok.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass Kinder, die sich aus einer "Beschützermotivation" heraus prügeln, von der Schule ein besonderes Lob erhalten. Ich kann mir das auch schwer vorstellen, dass die immer wiederkehrende Anwendung körperlicher Gewalt von einer Schule positiv bewertet wird. Das wäre keine Schule, auf die ich mein Kind schicken wollen würde. Eigentlich ist doch die Schule dafür verantwortlich die Schüler zu schützen und ggf. am Konzept zu arbeiten, wenn das nicht gelingt.
Ich persönlich würde mir Sorgen machen, wenn mein Kind immer wieder so handelt und mich fragen, was bei diesem so gewaltbehafteten "Beschützerinstinkt" dahinter steckt. Ich finde das nicht besonders positiv, sondern sehr alarmierend.
Ich glaube, dass es total wichtig ist, dass du versuchst dich da abzugrenzen und erstmal für dich klar hast, wo diese Grenzen liegen. Das solltest du dann auch kommunizieren und dann auch "dein Ding" durchziehen.
Wenn du dem Sohn nicht bei der Bewerbung helfen möchtest, weil er dich ignoriert, dann sag ihm das. Wenn er daraus konstruiert, dass du ihn nicht leiden kannst, ist das sein Problem, nicht deins. Wenn du ihm trotzdem helfen möchtest, auch ok. Das ist deine Entscheidung.
Hallo und herzlich willkommen hier. Du hast ja schon vieles gewuppt und du wirst sicherlich auch eine Lösung für deine berufliche Perspektive finden.
Ich hätte jetzt auch spontan die Leistungen, die du durch die Pflegegrade bekommen kannst, genannt. Ich weiß aber auch nicht, wie betreuungsintensiv deine Kinder sind und ob es so einfach ist, eine Betreuung über diese Leistungen zu finden. Ich würde aber in jedem Fall bei Caritas, AWO, Lebenshilfe und Co mal nachfragen.
Manche Städte und Gemeinden haben auch Projekte, in denen ältere Menschen ehrenamtlich oder für kleines Geld stundenweise als "Großeltern" einspringen. Vielleicht gibt es das bei euch ja auch.
Um welche Zeiten geht es denn bei der Ausbildung, zu welchen Zeiten sind deine Kinder in der Schule, welcher Zeitraum muss also betreuungstechnisch noch abgedeckt werden?
Wenn man die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht nutzt, kann man einen Teil davon auch auf die Verhinderungspflege umlegen. Ich weiß aber nicht genau, wie das läuft und ob man das dann immer erst zum Jahresende abrechnen kann.
Alles anzeigenVielen Dank an alle, die hier geantwortet haben!
In dem Mietvertrag stehen wir natürlich beide. Ich spreche mit dem Vermieter, ob es möglich wäre, jemand von uns von dem Vertrag zu entlassen.
Ich glaube das wird schwierig ohne deine Frau zu informieren. Ich denke nicht, dass der Vermieter nach Rücksprache mit nur einer Partei den Mietvertrag ändert und eine Person daraus entlässt. Deine Frau wird sich ja wahrscheinlich die Wohnung auch nicht alleine leisten können.
Wir haben auch das gemeinsame Konto, um dessen Kündigung kümmere ich mich natürlich.
Wir wohnen zu dritt.
Außer das gemeinsame Konto nein.
Die Wohnung ist relativ teuer, wenn es zur Trennung kommt, wäre es besser, solche Kosten zu reduzieren.
Gibt es eine theoretische Möglichkeit, dass solche Stellen die Situation dem Jugenamt weitergeben? Ich wünsche mir das gar nicht... ich möchte alles ohne Jugendamt erledigen.
Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, werden sie es weitergeben.
Ja, ja... obwohl es sich noch in der Eingewöhnungsphase befindet...
Wie soll meine Frau das zustimmen? In Form eines Dokuments? Oder einfach mündlich? Ich könnte hier den richtigen Grund veröffentlichen, warum ich mit dem Kind bleiben möchte, habe aber riesengroße Angst davor, dass die Info ans Jugendamt weitergeleitet werden könnte, das wünsche ich mir gar nicht...
Wenn du dein Kind nach einem Umzug ummelden möchtest brauchst du dazu die Zustimmung des anderen Elternteils. Das möchte die Gemeinde dann wahrscheinlich auch schriftlich haben.
Was spricht dagegen deiner Frau reinen Wein einzuschenken und sie über die Trennung in Kenntnis zu setzen? Alles hinter ihrem Rücken zu planen wird sich bei der Trennung sicherlich nicht positiv auf das Verhältnis von euch beiden auswirken. Da ihr weiterhin gemeinsam Eltern eures Kindes seid, ist das vielleicht nicht der beste Weg.
Hast du mit deiner Frau schon darüber gesprochen? Wenn nein, auch wenn für dich klar ist, dass das Kind mit dir geht, muss sie dem als Mit-Sorgeberechtigte zustimmen. Tut sie das nicht, kannst du nicht einfach mit dem Kind umziehen.
Was spricht dagegen deiner Partnerin jetzt schon reinen Wein einzuschenken?
Was spricht dagegen in der aktuellen Wohnung zu bleiben?
Auf wessen Namen läuft der Mietvertrag/ wem gehört die Wohnung?
Geht das Kind in den Kindergarten und kann es dort nach der Trennung, bzw. einem Umzug bleiben?
Habt ihr gemeinsame Verträge, die getrennt werden müssen?
Hallo und herzlich willkommen hier.
Habt ihr schonmal versucht euch professionelle Unterstützung zu holen und eine Paartherapie zu machen?
Hast du mit deiner Frau schon das zukünftige Betreuungsmodell abgesprochen? Wird es so sein, dass euer Kind hauptsächlich bei dir wohnt? Wäre alternativ auch ein Wechselmodell denkbar, so dass sich die Arbeitszeiten vielleicht daran anpassen lassen?
Beim Jobcenter kann man sicherlich anfragen. Oder du schaust dich selbst um nach einem AG, der dir passende Arbeitszeiten anbieten kann.