Hallo, mich beschäftigt aktuell das Thema Urlaubsplanung. Gibt es gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen, oder ist man vom "good will" des UETs abhängig, was die Urlaubsplanung angeht?
KV teilt immer erst recht spät seinen Urlaub mit. Er gibt an, dass der AG immer erst zu Beginn des Jahres die Urlaubsplanung fertig hat. Oftmals liegt sein Urlaub dann z.T. auch außerhalb der Ferien, so dass er die Kinder max. 1/3 der Ferienzeit betreuen kann.
Ich muss meine Urlaubsplanung also immer bis zum Jahresanfang ziehen, was sich natürlich nicht positiv auf die Preise auswirkt. Wenn ich aber einfach früher buchen würde, bevor der KV seine Urlaubszeiten fest stehen hat, laufe ich Gefahr, dass er seine Kinder dann in den Ferien gar nicht nehmen kann, weil sein Urlaub dann vom AG dummerweise genau in die Zeit gelegt wird, in der ich mit den Kindern weg bin.
Gibt es rechtliche Grundlagen, die den Zeitpunkt, bis wann der AG den Urlaub genehmigt haben muss, festlegen? Gibt es rechtliche Grundlagen, die Eltern (UETs) es ermöglichen, den Urlaub ausschließlich in der Ferienzeit zu nehmen?
Oder muss ich einfach damit leben, dass es, bzw. der KV, so ist, wie er ist und ich meine Urlaubs- und Reiseplanung in den kommenden nach dem KV richten muss?