Und bei Janne kommt §543 BGB zum Tragen.
Im übrigen bestätigt mein Sohn, der Jura studiert hat, dass der Vertrag Gültigkeit hat, zumal die Mietsache in Anspruch genommen worden ist und (soweit ich es richtig erinnere) z.T. Mietzahlungen geflossen sind.
Dann kann man nur hoffen, das dein Sohn Janne bei einem ev. Verfahren nicht vertritt.
Er würde eine derbe Klatsche bekommen.
Der 543 BGB spielt hier überhaupt keine Rolle.
Er ist nur auf wirksame Verträge anwendbar.
Mietzahlung sind genau 0,0 ,€ geflossen.