Vater will mit einem Kind wegziehen

  • 🍀🍀🍀

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • So es ist eine Entscheidung gefallen.


    Ich versuche das hier mal kurz runter zu brechen, weil das ja echt dann den Rahmen sprengt.


    Der Empfehlung des Verfahrensbeistandes wurde gefolgt, und mein Großer wird zum Vater ziehen, der Kleine bleibt bei mir.


    Begründung, der Wunsch des Größeren überstrahlt einfach jegliche Vernunft.

    Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zu mir verschlechtert, weil ihn dann sein Wunsch verwehrt wurde.


    Da ich bereits ein paar Tage vor der Verhandlung den Bericht des Verfahrensbeistandes gelesen hatte, habe ich mich seelisch und moralisch schon mal darauf eingestellt, und daher bin ich zwar traurig, aber nicht völlig am Boden zerstört.


    Ich denke die völlige Dimension wird man erst dann erleben, wenn der Große wirklich weggezogen ist.


    Der Umgang ist so geregelt, dass an einem Wochenende ich beide Kinder habe, an einem Wochenende die Kinder beim Vater sind und an einem dritten Wochenende ich den Kleinen habe.


    Bringen muss der Elternteil bei dem das Kind lebt.


    Der Vater muss also den Großen nach Berlin bringen, und ich den Kleinen ins Dorf.


    Ganz absurd wurde es gleich zu Beginn der Anhörung, als herauskam, dass nicht wie alle Beteiligten außer der Vater davon ausgegangen sind, dass der Große zum 5. August in Bismarck mit der Schule beginnt.


    Der Vater meinte daraufhin, nein das ginge ja gar nicht, weil er bis 30. September in Berlin tätig ist. Und erst zum 1. Oktober an einer Grundschule in Stendal arbeitet.


    Wie schon zuvor in den vergangenen Jahren, haben wieder andere Menschen dazu einen Beitrag geleistet, Lösungen zu finden.


    Und jetzt wird es richtig perfide, der Große wird zum Schuljahresbeginn in Sachsen-Anhalt die Schule beginnen, um nicht gleich als Außenseiter dazustehen und gemeinsam mit allen neuen Schülern in der 5. Klasse zu starten.


    Er wird das so lange tun, bis die Schule in Berlin beginnt am 2. September.


    Dann wird er erneut die fünfte Klasse mit seiner alten Klasse beginnen, bis zum Beginn der Herbstferien in Sachsen-Anhalt. Diese fallen nämlich mit dem Ende des Vertrags in Berlin zusammen.


    Nach den Herbstferien beginnt der Große dann wieder gemeinsam mit seiner neuen Klasse.


    Wir als Eltern haben uns gegenseitig dazu verpflichtet, dass ich mich um die ADS Testung für den Kleinen kümmere, und der Vater dann hoffentlich sich endlich mal auf die Spur bringt, um unseren Großen beim Ankommen zu unterstützen. Sei es nun ein Kinder- und Jugendpsychologe, Einzelhelfer oder was auch immer es da gibt. Die Richterin hat noch eindringlich gesagt, dass er sich bereits jetzt kümmern muss, da es dort auf dem Land sicherlich nicht die Möglichkeiten gibt, wie hier in Berlin.


    Gipfel der ganzen Anhörung war dann am Ende, als alles angesprochen war, der Vater äußerte, er wünsche sich einen Namensänderung für den Großen, also dass dieser seinen Familiennamen annehmen soll, da habe ich dann auch gesagt das werde ich nicht erlauben. Er wird es nun alleine versuchen.


    Schön echt irre das Ganze, ick bin durch!


    PS: der Vater hat dann vorhin auch per WhatsApp gleich nachgefragt, ob denn die Arbeit meines Anwaltes erledigt sei, oder er noch eine Unterhaltsforderung zu erwarten hat.


    Ich habe nur geantwortet, dass ich die nächsten Tage erstmal ziemlich durch bin und mir darüber noch keine Gedanken gemacht habe, er aber gerne einen Vorschlag machen kann.


    Daraufhin kam nur, so wie bisher ( also kein Unterhalt) und er wisse ja nicht, was ich verdiene, und was er in Sachsen-Anhalt verdienen wird.

    Ich lasse das jetzt erstmal ruhen, ich möchte nicht gleich wieder das nächste Fass aufmachen, wir müssen ja leider noch Jahre zusammenarbeiten:(

  • Das klingt echt nicht prickelnd, für alle Beteiligten nicht. Aber gut, mit dem Zirkus, der dem Großen dann ins Haus steht, hat sich dann die Begeisterung ggf. auch ganz schnell erledigt 🥴


    Fühl dich mal umarmt *Frust-Eis rüber reich*

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Heißt das, dass der Große dann ganze 2 Wochen Sommerferien hat, bevor für ihn die Schule wieder beginnt? Dann 4 Wochen an der neuen, zukünftigen Schule und dann übergangslos bis zu den Herbstferien wieder in der bisherigen Schule?

    Kennt der Große diesen Plan schon, und wenn ja, was sagt er dazu?

  • Das ist so ausgeurteilt worden oder ist das ein Vergleich bzw Einigung in der Güteverhandlung?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Pumuckl


    Was hast du treffen zusammengefasst, so absurd das auch klingen mag.

    Ob der große das weiß, kann ich nicht beurteilen weil der Vater die Kinder zum Gericht gebracht hat und auch wieder mitgenommen, weil der Termin in seine Zeit viel.

    Wir haben heute Nachmittag wieder Wechsel, und ich werde mal über das Wochenende schauen wie die Kinder sich so verhalten und ob sie vielleicht fragen stellen.

    Ich finde das auch ein absolutes hin und her für das Kind.

    Diese Version wurde von Beistand und Richterin vorgeschlagen, weil es natürlich am Anfang wellenschlug, dass der Vater nicht davon ausgehen, unseren Sohn zu Beginn des Schuljahres "einzuschulen"


    Der Beistand ist dann auch aufgeregt den Vater angegangen und meinte, warum haben Sie nicht Bescheid gesagt, warum erzählen sie nichts. Ob mein Anwalt meinte, der hat überhaupt gar keinen Plan.


    Ich weiß auch nicht, ob die Schulen das beide auch alles so mitmachen, und eine Anmeldung müsste ja auch in Sachsen-Anhalt erfolgen, und ich weiß nicht ob die in den Ferien überhaupt erreichbar sind.


    Selbst der Vater schrieb mir gestern, dass er es nicht gut findet, dass unser Sohn so wenig Ferien hat. Aber davon ist doch auszugehen, meine Güte das grundschullehrer man muss da auch mal irgendwie mitdenken!


    Seine Lehrerin, und auch alle Freunde denen ich das gestern berichtet habe, meinten dass das alles total geisteskrank ist, und ob es da noch eine andere Möglichkeit gäbe, bzw. ob man diesen Beschluss auch irgendwie zumindest in Teilen revidieren kann. Ich wüsste ehrlich gesagt aber auch nicht, in welche Richtung das gehen soll.


    Klar konnte man überlegen, ob der Große vielleicht erst zum Halbjahr wechselt, oder gänzlich nach Beendigung der sechsten Klasse. Aber das wird der Vater nicht mitmachen...

  • Ich würde ihn nach den Herbstferien wechseln lassen, dann wenn er eben auch umzieht. Das passiert doch anderen Kindern auch, man kann doch nicht immer einen Umzug auf den Schuljahresanfang legen.

    Der findet sich dann da schon ein.

    Das Hin und Her bekommt Ihr mit den Schulen eh nicht hin, sage ich mal so voraus...

  • Ja, nach den Herbstferien wäre für mich auch die logische Option.

    Ist nicht optimal aber machbar, und sicherlich besser als das hickhack zwischen den Bundesländern.

    Ich habe meinen Anwalt diesbezüglich gefragt, und er meinte an dem Beschluss kann man nicht rütteln.

    Auch wenn es nicht gut für das Kind ist, muss das Kind die Erfahrung machen, was der Vater da verzapft hat, und nicht nur der Verführer ist, sondern eben auch Fehler macht.

    Mit der Erfahrung des Umgangs ist es aber möglich, Abänderungen vorzunehmen.

    Nun geht es perspektivisch an die Baustelle Unterhalt, und Hausverkauf 🥴



  • Seine Lehrerin, und auch alle Freunde denen ich das gestern berichtet habe, meinten dass das alles total geisteskrank ist, und ob es da noch eine andere Möglichkeit gäbe, bzw. ob man diesen Beschluss auch irgendwie zumindest in Teilen revidieren kann. Ich wüsste ehrlich gesagt aber auch nicht, in welche Richtung das gehen soll.

    Ich gehe anhand deiner Beschreibungen davon aus, dass alles eine Einigung im sog. Güteverfahren war, dem ersten Teil der Verhandlung. Dann hättest du in der Güteverhandlung den Dingen, die beschrieben sind, schlussendlich zugestimmt. (Oder habt ihr eine Frist bekommen, in der ihr noch einmal darüber nachdenken könnt?) Unter den Umständen ist deine eigentliche Klage auf ABR kaum oder nur am Rande behandelt worden.


    Ist es jedoch im sich der Güteverhandlung nahtlos anschließenden Hauptverfahren vom Gericht beschlossen worden, dann stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung.


    Hat dein Anwalt dir die Abläufe und deren Bedeutung vorher und dann in der Verhandlung erklärt und dann hinterher, was jetzt der Rechtsstand ist? Die Beschreibung klingt irgendwie so, als seist du völlig überrollt worden.


    Gerichtsverfahren sind einfach Mist und man ist - in psychischer Ausnahmesituation - wahnsinnig gefordert und wird einfach mitgerissen von den Gegebenheiten. Und hat Profis (Richter, Beistand, Jugendamt und Anwälte) mit dabei, die ihr Süppchen kochen. Und hinterher fühlt man sich ungehört, unverstanden, ungerecht behandelt und alle professionellen Beteiligten zucken mit den Achseln und können das gar nicht verstehen.


    Um deine Frage (hier) zu klären, müsste man wissen, wie genau der Rechtsstand ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich glaube nicht, dass die Schulen dieses Hin und Her mitmachen. Man kann ja nicht innerhalb eines Schuljahres beliebig hin und her wechseln.

    Ich bin echt sprachlos, dass das so geregelt wurde, obwohl der Vater sich überhaupt nicht gekümmert hat.

  • Ich glaube nicht, dass die Schulen dieses Hin und Her mitmachen. Man kann ja nicht innerhalb eines Schuljahres beliebig hin und her wechseln.

    Ich bin echt sprachlos, dass das so geregelt wurde, obwohl der Vater sich überhaupt nicht gekümmert hat.

    Doch, kann man. Kinder von Schaustellern tun das auch. Es besteht Schulpflicht und die Schulen müssen aufnehmen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Letztlich ist ja das eingetreten, worauf du in deiner Klage abgezielt hast.

    Nur haben Gericht und Beistand zusätzlich noch eine Menge "Praxisarbeit" geleistet. Es ist aber auch sehr viel offen geblieben.

    Mit der Klage hast du mutmaßlich versucht, eine Klärung herbei zu führen. Die ist jetzt erfolgt. Aber durch Personen, die sich - das liegt in der Natur der sache - viel oberflächlicher mit allem auseinandergesetzt haben. Da kommt dann schnell Schräges und Unpraktikables heraus, wie man hier sieht. Man hat dann eine Lösung, die keine Lösung ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Diese Kinder besuchen doch aber keine 2 Schulen gleichzeitig

    Das wird Senseis Sohn auch nicht tun, denn das ist physikalisch gar nicht möglich.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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