Guten Abend an alle zu später Stunde,
Ich habe nach einigem gedanklichen Hin und Her mich dafür entschieden, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Hilfe meines Anwaltes einzuklagen. Dies ist letzte Woche geschehen.
Kurz gesagt wird in der Klage noch mal dargelegt, dass der Vater vorrangig aus eigenem Interesse handelt und insbesondere der ältere Sohn der Motivation und den Interessen des Vaters folgt. Es wird auch angeführt, dass ich als Mutter die Bedürfnisse und die Wünsche des ältesten Sohnes wahrnehme, sprich auch damit rechne, dass der Ältere mitgeht.
In der Klage wird aber auch erwähnt, dass der Vater nicht über die notwendige Empathie in dieser Ausnahmesituation für die Kinder verfügt, und sie in einen Loyalitätskonflikt bringt.
Als Argument, dass der jüngere Sohn bei mir bleibt, werden Schule, soziale Kontakte und die wichtige Logopädie angeführt.
Mein Anwalt hat aber auch nochmal bekräftigt, dass ich damit rechnen muss, dass mein ältester Sohn mit dem Vater mitgehen darf. Für meinen Jüngsten sieht er dagegen gute Chancen in Berlin zu bleiben.
Eine Geschwistertrennung ist nicht mehr so ganz das rote Tuch fürs Gericht und spielt laut meinem Anwalt nicht die gravierende Rolle.
Unabhängig davon hat mich der Vater vor einigen Tagen schriftlich um ein Gespräch über die Wohnsituation der Kinder gebeten.
Da wir eigentlich bereits ein Tür und Angel Gespräch hatten, indem ich deutlich gemacht hatte, dass ich gegen einen Umzug der Kinder bin war ich gespannt was er dann so zu sagen hat.
Er wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von der Klage, davon habe ich in unserem Gespräch erzählt.
Es war eigentlich ein ganz angenehmes, ruhiges und vor allen Dingen auch sachliches Gespräch.
Er wollte von mir jetzt noch mal wissen, ob wir denn den zukünftigen Aufenthaltsort der Kinder ohne ein Gericht klären können.
Nachdem ich ihm dann mitgeteilt habe, dass ich Klage eingereicht habe, um für alle einfach Klarheit zu bekommen, und die Kinder nicht länger diesem Hin und Her auszusetzen, hat er zwar blöd aus der Wäsche geguckt und meinte dann daraufhin, dass er ja eigentlich wollte, dass wir vielleicht noch eine dritte Instanz zur Hilfe holen um uns noch mal beraten zu lassen.
Da merkt man wieder dass die Leitung bei ihm ganz lang ist, weil ich immer wieder angeboten habe mal zu einer Beratung zu gehen oder zu einem Jugendamt.
Ich habe ihm jetzt angeboten, dass ich mich gerne um einen Termin beim Jugendamt kümmern kann, und wir dann dort gemeinsam erscheinen. Ist ja erstmal egal, wohin das Ganze führt, aber die Bereitschaft seinerseits ist ja schon mal das achte Weltwunder.
Letztendlich ist es so gekommen, wie ich es vermutet hatte. Er möchte eine Art Geschwister Deal eingehen.
Da in seinen Augen unser ältester Sohn bereits mit Berlin abgeschlossen hat und unbedingt auf den Hof will, möchte er dem Wunsch gerecht werden.
Unser jüngster Sohn ist noch recht unstet in seiner Meinung, und aufgrund der Schule und seiner sozialen Kontakte, wäre es ratsam wenn er in Berlin bleibt, bis er irgendwann seine Meinung gefestigt hat in welche Richtung auch immer.
Ich habe mir das alles vorrangig angehört und ihm gesagt, dass er jetzt von mir keine Antwort bekommen wird und ich das ganze erstmal sacken lassen möchte.
So und jetzt geht's wieder los mit dem gedanklichen Hin und Her.
Auf der einen Seite möchte ich eigentlich nicht, und wollte es nie, unsere Kinder diesem ganzen Gerichts Hick Hack aussetzen, und mit fremden Personen über ihre Bedürfnisse sprechen.
Und ich mache mir Gedanken darüber, inwiefern es überhaupt Sinn macht, den Weg vor Gericht zu gehen, wenn doch recht wahrscheinlich ist, dass der Älteste mitgehen wird.
Ich muss jetzt also es vor allen Dingen wieder mit mir selbst ausmachen, inwieweit ich es aushalten und ertragen kann, zukünftig im Alltag nur noch ein Kind zu haben.
Ich muss aber auch ehrlich sagen, und das soll jetzt bitte nicht gemeint klingen, aber ich habe mit meinem ältesten Sohn auch nicht wirklich Gemeinsamkeiten ... Ich liebe ihn über alles aber mit seinen Interessen kann ich nichts anfangen oder mich auf irgendein Spiel einlassen.
Oder besser, da sein Interesse wirklich ausschließlich Bahnhof, Landwirtschaft und Landmaschinen ist, kann ich diesem Interesse gar nicht hier gerecht werden.
Er ist an Unternehmungen wie Schwimmhalle, Kino, freizeitpark und was man alles noch so machen kann, nicht wirklich interessiert, klar wir machen sie doch gemeinsam, denn schließlich sind wir eine Familie.
Aber mit meinem Jüngsten ist es eben eine ganz andere Basis. Wir sind uns charakterlich sehr ähnlich, er ist sozial, man kann mit ihm sozusagen Pferde stehlen, und wir verstehen uns manchmal sogar ohne Worte.
Und letztendlich geht es natürlich vorrangig um meine Gefühle als Mutter, wenn ich aber lediglich die Gefühle und Bedürfnisse meines Ältesten wahrnehmen würde, dann müsste ich ihn ziehen lassen, damit er dort versucht glücklich zu werden.
Auch wenn mich das natürlich schmerzt.
So, nach meinem ganzen Gerede abschließend noch eine Frage.
Wisst ihr, ob man solche Dinge wie Regelung des Umgangs, Wochenenden, Ferien und so weiter beim jetzt noch zuständigen Jugendamt schriftlich festlegen kann? Oder ist dafür zwingend ein Gericht verantwortlich?
Das wäre mir nämlich wichtig, wenn die Geschwister getrennt werden, wäre ja auch eine andere Umgangsregelung möglich beispielsweise, ein Wochenende hat ein Elternteil jeweils ein Kind, das folgende Wochenende ein Elternteil beide Kinder, und das darauffolgende ist ein Elternteil jeweils kinderfrei.
Ich habe einfach die Befürchtung, dass wenn der Umgang nicht schriftlich festgelegt ist, der Umgang zu meinem Ältesten potenziell einschlafen könnte, weil von Seiten des Vaters und aufgrund der Wege die der permanent zurückgelegt werden müssen, wenig Aktion erfolgen würde.
Könnte man auch schriftlich festlegen, dass bei Wunsch eine Rückkehr, der Vater dem auch nachkommt?
Und könnte man auch den Potential anfangen Unterhalt für den Jüngsten festlegen?
Wir müssen uns natürlich bzw. den Kindern gegenseitig Unterhalt zahlen, durch den Gehaltsunterschied entsteht dort aber ca eine Differenz von 110 €.
Gut, die Fragen werde ich natürlich auch meinem Anwalt stellen 😅
Aber er hat sicherlich auch eine Meinung, oder Erfahrungen.
Bis dahin
LG Susi