Beiträge von Volleybap

    Und für Dein Kind bist Du außerdem ein tolles Vorbild, wenn Du weiter arbeiten gehst.

    Das habe ich mir auch immer gesagt. Bis dann eines Tages im Teenageralter der Vorwurf kam: Nie bist du für mich dagewesen. (Was durch die besseren finanziellen Gegebenheiten alles mögliche wurde, konnten sie natürlich nicht erkennen. - Ich befürchte, es ist ein bisschen die Wahl zwischen Pest und Cholera. Die gute Lösung zu finden, vor allem einen Weg, der sich auch jederzeit korrigieren lässt, ist da nicht einfach.)

    Pubertierende Patchwork-Kinder sind eine Wundertüte. Dein Tun und Lassen "im normalen Rahmen" ist selten die Ursache für das Verhalten der Pubertisten. Am Bonuselternteil wird manchmal der ganze Lebensfrust abgeladen. Umgekehrt kann es auch sein, dass der Bonuselternteil zum Helden hochstilisiert wird und ein leibliches Elternteil "mit Verachtung" bestraft wird. Selbst wenn es dir gelingen sollte, die Gründe für die Reaktion herauszubekommen, empfindet man als Erwachsener die oft als banal, vorgeschoben, läppisch (während sie für den Teenager schon höchst gewichtig sind).


    Auch der leibliche Elternteil hat wenig Chancen. Er hat seine gewachsene Rolle, an der sich ein Teenager auch abarbeitet. Bei Teenagern auf eine Verhaltensweise mit Druck zu reagieren, bewirkt immer eine Gegenreaktion. Ob der Erwachsene als "kurzfristiger Sieger" herausgeht, hängt davon ab, wie abhängig der Teenager ist. Von den Umgangs(bonus)eltern ist ein Teenager in der Regel nie abhängig. "Deutliche Ansage" ist entsprechend eher kontraproduktiv, ist meine Erfahrung.

    Es ist oft sogar umgekehrt: Bestimmte Dinge werden gemacht, um Streit zu provozieren. Um ein Ventil für angesammelten Frust zu finden.


    Meine persönliche Erfahrung: Man muss viel erdulden. Und man muss reden. Nicht zwingend mit dem Pubertisten. Aber mit dem Partner. Der oft auch hilflos ist. Zu ihm ist der Pubertist anders. Gibt sich oft anders. Der Partner erlebt die Tiefe der Verletzung nicht mit, weil es schwer wahrzunehmen ist, dass hier immer wieder längst vorhandene Wunden aufgerissen werden, selbst wenn es im akuten Augenblick nur ein "kleiner Stupser" ist.

    Reden müsst ihr als Partner, weil ihr sonst schnell auseinanderdividiert werdet. (Das ist ja Sinn und Zweck des unterschiedlichen Behandelns aus Pubertistensicht). Und natürlich hat der leibliche Elternteil noch einmal ganz andere, gewachsene Instinkte zum Pubertisten, es schwingt viel Vergangenheit - manchmal bis hin zu Schuldgefühlen und Schutzreflexen - mit. Da ist es hilfreich, irgendwann einmal drüber zu reden, ohne gerade emotionalisiert zu sein.


    Was aber immer ist: Patchwork ist verflixt viel Arbeit und in der Regel intensiv. Mit so vielen Variablen, dass ganz viel "schiefliegen" kann.


    Ich habe mir damals angewöhnt, eine möglichst "dicke Haut" mir zuzulegen und zu ertragen in der Situation. Und einfach den Bonuspubi "wie das eigene Kind", dem man ja auch viel verzeiht, "weiterzulieben". Selbst wenn es gerade der berühmte Kaktus ist. Umgekehrt aber mich zu sensibilisieren, um rechtzeitig zu erkennen, wenn Druck auf den neuen Partner ausgeübt wird und da zu entlasten.


    "Die" Lösung gibt es leider nicht. Auch nicht "den Trick". Was beim einen toll funktioniert, geht beim anderen katastrophal daneben. Und. Was gestern noch funktioniert hat, ist heute sichtbar völlig falsch ... Man muss halt immer in Bewegung bleiben, andere Dinge ausprobieren und hoffen, dass man irgendwie durchkommt. Ab ca. 30 soll es besser werden - man muss nur dran glauben ...


    Dir und Euch auf jeden Fall viel Kraft. Es ist eine zerreissende Situation.

    Wenn die leiblichen Eltern als Ki-Geldberechtigte eine einvernehmliche Erklärung über den neuen Empfänger abgeben, ist das in Ordnung. Ist die Sache streitig, dann muss der Antrag gestellt werden und das Amt entscheidet. Erster Schritt: Die Ki-Geldzahlung wird bis zur vollständigen Klärung eingestellt.


    Zum Arbeitszeitthema: Habt ihr einen Betriebsrat?

    Schwieriges Thema. Denn grundsätzlich bist erst einmal du für dich und Kind verantwortlich. Dann der Ex-Partner (seid ihr verheiratet?) zumindest fürs Kind.


    AE mit Kind zu sein ist erst einmal kein Grund, die Arbeit aufzugeben. Dafür müssen schon sehr spezielle Gründe vorliegen.


    Heißt: Es existiert kein Füllhorn, das über einem ausgeschüttet wird.

    Was du machst und wie, ist letztlich egal. Wesentlich ist für die eigene Seele, dass Du überhaupt etwas machst/machen kannst. Über all die Jahre ist es System des Ex, Dich, die Kinder mit so viel Druck zu belegen, dass Ihr Euch nicht wagt zu rühren (überspitzt gesagt). - Ist ihm nicht gelungen, ist ihm wieder nicht gelungen. Aber der Versuch, der ganz früher mutmaßlich mal erfolgreich war, wird beständig wiederholt. Lern- und veränderungsresistent.

    Hier ist ja nun ein Vergleich geschlossen worden. Heisst: Die Vergleichspartner haben alles zu tun, damit der Inhalt des Vergleichs erfüllt wird. Das ist auch jederzeit einklagbar.

    Vollmachten für die Anmeldung hast du also zu geben. Und für alles, was unumgänglich notwendig ist für die Vergleichsdurchführung.

    (Wenn dort eine Nebenwohnsitzabsprache getroffen wurde, kannst du die durchsetzen. Sonst brauchst du die Zustimmung des Vaters.)


    Zur Anmeldung selbst brauchst du nicht zu fahren. Durch den Vergleich ist das alles automatisch auf den Vater übergegangen.


    Könnt ihr euch über Dinge, die nicht im Vergleich geklärt und nur impliziert sind, nicht einigen und es geht vor Gericht, musst du damit rechnen, dass viel nach Antrag des Vaters entschieden wird. Er hat jetzt den Kindesalltag zu managen und zu verantworten.

    To do:

    Wer einen Gerichtstitel oder einen Jugendamtstitel hat mit Bezug auf die DüTa, kann jetzt zum 1.1. 2025 den höheren Zahlbetrag erwarten.

    Ein freundlicher Hinweis ist manchmal hilfreich: Nicht alle Unterhaltspflichtigen gucken sich regelmäßig die neue DüTa an ...


    Gleichzeitig sollte man im Blick behalten: In vielen Branchen sind Gehälter in letzter Zeit extrem gestiegen. Zusätzlich gab es Sonderzahlungen.

    Nun hat man als (Betreuungselternteil des )Kind(es) alle zwei Jahre ein Auskunftrecht über das aktuelle Einkommen vom Elternteil. Oder aber sofort, wenn mutmaßlich das Einkommen sich um 10 Prozent und mehr verschoben hat.

    Wenn man also gesichert vermutet, dass beim Expartner auf der Einkommensseite etwas geschehen ist, kann man hier auch vor den zwei Jahren rechtlich gesichert um Auskunft bitten. - Wer eine Beistandschaft hat, kann hier die Beistandschaft über die begründete Vermutung informieren. Dann sollte die Beistandschaft auch vor der Zweijahresfrist aktiv werden.

    Ich bin mir nicht sicher, ab welchem Alter ich das Thema: "Umgangselternteil zahlt weder Unterhalt noch will es, dass Unterhaltsvorschuss gezahlt wird" Kindern gegenüber kommunizieren würde. Aus dem Stand heraus: So spät im Teenageralter wie irgend möglich.

    Verstehe ich jetzt nicht: Was hat das Alter der Kinder damit zutun, ob der Umgangselternteil (nicht) bereit ist, Unterhaltsvorschuss durch die Unterhaltsvorschusskasse fließen zu lassen?


    Und da es im Thread um Geld geht: Was hat der Umgangselternteil darüber mitzureden, wie viele Stunden ich als Betreuungselternteil arbeite? Ich dachte bisher: Da hat der Umgangselternteil erst einmal gar nichts mitzureden. Das ist meine Betreuungselternteilentscheidung, solange eine Betreuung im breiten üblichen Rahmen funktioniert.


    Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?

    Naja. Zur Kindergelderhöhung braucht die jetzige Regierung eine Mehrheit, die sie schlicht nicht mehr hat. Deshalb steht ausdrücklich in der Erläuterung der Dü Ta, dass derzeit von 250 Euro KiGeld ausgegangen wird. Ändert sich der KiGeldbetrag, würde die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.

    Objektiv scheint der Vater sehr wohl den Unterhalt in Höhe des Unter-haltsvorschusses bedienen zu können. Sonst würde ihn die Unterhaltsvorschusskasse ja als "nicht leistungsfaehig" einstufen.


    Die UV-Kasse verlangt in der Praxis aus zwei Gründen die Zahlung. Einmal beim Erstkontakt als Aufforderung. Mit dem Hinweis, das Einkommen offen zu legen. Macht man(n) das, wird gerechnet. Liegt das Nettoeinkommen jenseits des Selbstbehaltes (von derzeit ca. 1450 Euro, glaub ich), dann ist man(n) " leistungsfaehig" und kann zahlen.

    Oder aber, der zur Zahlung Aufgeforderte verweigert die Auskunft über sein Einkommen. Da sagt der Gesetzgeber: Wer der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt, der wird so eingeschätzt, als ob er genug verdient für die Unterhaltszahlung.


    By the way: Es kann sogar sein, dass der Vater genug verdient, um sogar normalen Unterhalt leisten zu können. Der liegt nämlich deutlich höher als der Unterhaltsvorschuss. Das prüft aber nicht die Unterhaltsvorschusskasse, sondern die sog. "Beistandschaft" auf dem Jugendamt. Die muss extra beauftragt werden und kümmert sich dann.


    Durch den Unterhaltsvorschuss sorgt unser Staat grundsätzlich dafür, dass der Lebensunterhalt von Kindern (mit) gesichert ist. Aber klar ist auch: Es wird nicht gezahlt, wenn ein Elternteil - hier der Vater - zahlen könnte, aber keine Lust dazu hat, sondern sein Geld lieber für sich als für seine Kinder ausgeben will.