Beiträge von Volleybap

    Wie sieht es denn eigentlich mit dem zahlenden Elternteil aus? Darf ein Elternteil seine Stunden und somit den Unterhalt reduzieren?

    Die übliche Antwort der Juristen lautet: Kommt darauf an ... Und sie passt mal wieder.


    Zuerst einmal: Es kommt nicht auf die geleisteten Stunden an, sondern auf den Ertrag, also das Einkommen.


    Grundsätzlich sind die Eltern für den (ausreichenden) Unterhalt der Kinder zuständig. Und das per Gesetz.

    Erziehlt ein Elternteil durch seine Arbeit so wenig Einkommen, dass er den Unterhalt nach Stufe 1 der DüTa ("Mindestbedarf") nicht erbringen kann, dann kann dieser Elternteil zu mehr Arbeit ("überobligatorisch") - auch über die 40 Stunden hinaus - verpflichtet werden. Dazu gibt es Urteile. Ungefähr in der Häufigkeit eines Millionen-Lottogewinns, sage ich jetzt mal überspitzt. "Es spielen viele mit den Zahlen. Zur Auszahlung kommt es eher nicht."


    Kürzt jemand mit hohem Einkommen seine Arbeitszeit und hat dafür sogar einen Grund ("Isch habe Rücken" ...), dann wird es schwierig. Manchmal, aber wirklich ganz selten wird jedoch der Unterhaltspflichtige so gestellt, als ob der das bisherige hohe Einkommen noch erzielen würde. (Findet man häufiger in einem Vergleich.)


    Wenn man AE wird, sieht es ja oft knapp aus mit der Betreuungszeit. Da liegt der Gedanke nahe, Arbeitszeit zu kürzen, um mehr Betreuungszeit zu haben. Das wird mittlerweile fast durchgängig genehmigt. Auch beim Trennungsunterhalt, der ja dann vom Umgangselternteil höher zu leisten ist.


    Vor einigen Jahren sah das noch nicht so gut aus. Ich habe - allerdings als AE.Mann - den Hinweis vom Gericht bekommen in einem Sorgerechtsverfahren: Kürze ich meine Vollzeitarbeitszeit, um die Kinder besser zu betreuen, kann ich die Finanzierung der Kinder nicht mehr auf dem bisherigen Maß halten (der Richter konnte nachweislich mit dem Dreisatz rechnen.) In dem Fall würde die Mutter ggfls. das ABR erhalten. Sie wäre als Frau sowieso nicht in der Lage, neben einem großzügigen Umgang einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Da die Kinder "in absehbarer Zeit sicherlich" eh zur Mutter kämen, dürfe ich keinesfalls jetzt meine Verdienstchancen einschränken. Ich müsse in Zukunft ja dann viel Unterhalt für die Kinder zahlen. - Es gibt noch Richter mit Weitblick, hüstel. Und er hat mit Sicherheit den von mir zu leistenden Barunterhalt an die Kids gemeint nach deren Volljährigkeit ...

    Was ich mit der Anekdote sagen will: Beim Unterhalt jenseits des Mindestunterhalts, also jenseits von der Zahlung von Sozialgeldern, die aus der Tasche der Allgemeinheit fließen, gibt es im Punkt Unterhalt die schrägsten Argumentationen und die schrägsten "Hinweise", Vergleiche, Urteile. In jegliche Richtung.

    Wenn hinter Deiner Frage, Rosefield, auch der Gedanke an den Barunterhalt mit einfließen sollte (wie ich darauf nur komme, lach): Da werdet ihr als Eltern ja gemeinsam nach Einkommen berechnet. Und gedeckelt. Gezwungen werden kann man da nur auf den Bedarf, grob den (anteiligen) Bafög-Satz. Das "Mehr" an Zahlung ist dann elterliche Nettigkeit. Und da ist der eine nett, der andere vielleicht nicht ...


    Der immerwährende Praxistipp: Kurz durchsprechen mit der RÄ. Und dann weglächeln. (Man kann ja nicht immer die Voodoo-Puppe einsetzen. Und die Nadeln sind eh gerade aus ...)

    Volljährige müssen da selbst aktiv werden.

    Erster Schritt ist, wie im Thread ja schon beschrieben, Einkommensnachweise von den Eltern holen. Dabei berät die Beistandschaft die Kids. Schreiben kommt so ca. 3 Monate vor Volljährigkeit.

    Mit dem Wissen um "Laufzeiten", sollte man tunlichst alles frühzeitig auf den Weg bringen.

    Also bei uns geht der Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag immer zurück mit der Begründung es kann nicht bearbeitet werden weil Vaterschaft nicht geklärt.

    Wir bekommen keine Ablehnung in dem Sinne, sondern die Bearbeitung wird ja schon abgelehnt.

    Dann beantrage nochmals. Kommt wieder diese Rückmeldung, bitte (schriftlich) um einen "widerspruchsfähigen Bescheid".

    Dann muss der Sachbearbeiter schriftlich einen Ablehnungsgrund nennen und den begründen. Kommt da: Wohngeldantrag wird nicht bearbeitet, weil der Kindsvater unbekannt ist oder aehnliches, legst du Einspruch ein.

    Kaputt geht bei den Eltern auch etwas - was sich dann auch wieder auf die Kinder auswirkt.


    Ich hoffe immer, dass bei streitigen Trennungen im Umfeld (Freunde, Verwandte) mutige Menschen sind. Die sich ins Feuer stellen und vermitteln. Die alle drei Seiten (Vater, Mutter, Kind(er) betrachten. Sich nicht gleich auf eine Seite schlagen (oder ganz schnell flüchten ...) Die Lösungen suchen und auch erarbeiten mit allen, bei denen alle mitziehen können. Die nicht die schnelle Lösung ohne großen Aufwand anstreben, sondern eine gute. Die auch den zweiten und dritten Umweg mitgehen. - Aber das ist ein Traum, der nur selten in Erfüllung geht.

    Also, wenn ich an meine Mutter und die Mütter mit mir gleichaltriger Leute denke, hatten die nicht mehr Arbeit im Haushalt, als ich heute. Die sind ganz klar wegen uns Kindern lange zu Hause geblieben. Wir (meine Schwester und ich) waren nicht mal im Kindergarten, weil meine Mutter das nicht wollte.

    Meine Mutter hat noch per Hand gespült. Die Spülmaschine kam erst in meiner Teenagerzeit auf und machte das Geschirr kaputt und vor allem nicht so sauber, war meine Mutter überzeugt.

    Ich hab noch Koks geschleppt, bis die Gastherme kam. Und Hemden waren noch nicht bügelfrei und das Dampfbügeleisen weit entfernt. Der Wäschetrockner auch. Viele kleine Küchen- und Haushaltshelfer gab es noch nicht. Eingekauft wurde täglich. Auf dem Markt, beim Bäcker, beim Metzger, im Milchladen. Das kostete Zeit. Löcher in Strümpfen wurden noch gestopft. Der Aufwand für den Haushalt war schon höher als heute.

    Aber deshalb war meine Mutter nicht Zuhause. Sie war Zuhause, weil mein Vater nicht wollte, dass meine Mutter arbeiten muss. Er wollte und hat genug Geld beigebracht, dass seine vierköpfige Familie davon leben konnte.


    Vor der Heirat hat meine Mutter die Buchhaltung in einem größeren Laden als Assistentin des Geschäftsführers gemacht. Wusste also, was Arbeit ist. Und wie (wenig) sinnstiftend. Hat also bewusst das Hausfrauendasein gewählt und dort mehr Erfüllung gefunden denn als Buchhalterin.


    Meine Eltern haben in jungen Jahren diese Wahlmöglichkeit gehabt. Sechziger, siebziger Jahre. Da hat man als durchschnittlicher Alleinverdiener noch seine Familie ernähren können. Die Zeiten sind längst vorbei. Heute haben Familien diese Wahlmöglichkeit kaum noch. Und das ist schade.

    Das OLG Frankfurt am Main hat mit Datum vom 10.2. 2025 die nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht. Im beschriebenen Verfahren wurde die amtsgerichtliche Anordnung der Übertragung des Sorgerechts von den Eltern auf Jugendamt zurückgenommen. Die das Jugendamt und das Amtsgericht kritisierende Headline der Presseerklärung:

    Kindesschutzrechliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils



    Pressemitteilung

    Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (engl. „PAS“) ist nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft und Forschung abzulehnen. Das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss festgestellt, dass es im streitigen Fall keiner kindesschutzrechtlichen Maßnahmen bedarf.




    Die Eltern ihrer 12, 10 und 7 Jahre alten Kinder streiten um die elterliche Sorge. Sie sind verheiratet und leben seit Sommer 2022 getrennt. Das Sorgerecht üben sie gemeinsam aus. Seit dem Getrenntleben haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Mutter. Die Eltern führen seit Beginn der Trennung kindschaftsrechtliche Verfahren. Es kam immer wieder zu massiv eskalierten Konflikten. Ein dauerhaft regelmäßiger und stabiler Umgang mit dem Vater ließ sich nicht etablieren, wofür der Vater die Mutter verantwortlich machte, weil diese die Kinder entsprechend manipulieren würde. Schließlich beantragte der Vater im hiesigen Verfahren, ihm die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. In dem vom Amtsgericht eingeholten „lösungsorientierten“ Sachverständigengutachten wurde eine temporäre Fremdunterbringung der Kinder thematisiert. Als das Jugendamt einen kurzfristigen Termin zum Kennenlernen einer Jugendhilfeeinrichtung, in der die Kinder in eine Wochengruppe umziehen könnten, anbot, lehnte die Mutter sowohl diesen Umzug als auch ein Kennenlernen ab. Der Vater beantragte daraufhin, ihm auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.


    Nach einer weiteren Anhörung der Kinder und der Beteiligten entzog das Familiengericht den Eltern u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf das Jugendamt. Die Kinder wurden nachfolgend in einer Wochengruppe untergebracht und verbrachten die Wochenenden im Wechsel bei ihren Eltern.


    Gegen diese Entscheidung des Familiengerichts haben beide Eltern Beschwerde eingelegt. Nach erneuter Anhörung und auf Hinweis des Senats kehrten die Kinder in den Haushalt der Mutter zurück. Der zuständige 1. Familiensenat hat nun beschlossen, das Sorgerecht wieder den Eltern zur gemeinsamen Ausübung zuzuweisen. Der vom Amtsgericht angeordnete Entzug der elterlichen Sorge sei unverhältnismäßig gewesen, begründete er seine Entscheidung. Im Rahmen einer differenzierten Aufklärung und Gefahrenabwägung sei der hier zum Zweck der Fremdunterbringung beschlossene Sorgerechtsentzug nicht das für die Kinder einzig gebotene und verhältnismäßige Mittel gewesen, um ihre Gesamtsituation zu verbessern. In die Gesamtschau der verschiedenen Gefährdungsaspekte sei zwar einerseits die Beeinträchtigung der Kinder durch den hochkonflikthaften Umgangsstreit ihrer Eltern einzustellen. Zu berücksichtigen seien aber andererseits die mit der Herausnahme aus dem Haushalt der Mutter für die Kinder offensichtlich verbundenen schwerwiegenden Entwicklungsrisiken. „Der Umzug in die Wochengruppe (...) bedeutete (...) eine komplette Entwurzelung - von ihrem Zuhause, ihrer Mutter als Hauptbezugsperson, der weiteren Familie, ihren Freunden, ihren bisherigen Schulen wie auch ihrem sozialen Umfeld im Übrigen“. Es gebe derzeit auch keinen empirischen Beleg für die Wirksamkeit einer Herausnahme eines Kindes aus dem Haushalt eines angeblich manipulierenden, entfremdenden Elternteils. Dies sei im Sachverständigengutachten verkannt worden, welches auch den Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht nicht genüge.


    Soweit wesentliche Anteile der Konfliktdynamik der Eltern im Verhalten der Mutter begründet seien, seien kindesschutzrechtliche Maßnahmen streng am Kindeswohl zu orientieren. Der „Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern oder die Sanktionierung vermeintlichen Fehlverhaltens“ sei nicht Maßstab und Ziel einer Sorgerechtsentscheidung.




    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.




    Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.1.2025, Az. 1 UF 186/24




    Die Entscheidung ist in Kürze im Volltext unter


    www.rv.hessenrecht.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.

    Danke für die Info über dieses Urteil.


    Letztlich greift so eine Regelung aber auch nur dann, wenn der UET zahlungsfähig ist, oder?

    Klar. Erhöht aber auch den Druck auf den Unterhaltspflichtigen, selbst einer Arbeit nachzugehen, mit der er sowohl den Kindern Unterhalt leisten kann als auch dem Betreuungselternteil, wenn der durch einen besonderen, in den betreuten Kindern liegenden Umstand nicht Vollzeit arbeiten kann. (Nicht nur dem "normalen" Betreuungselternteil kann gesagt werden: "Schaff mal Vollzeit! Und das zu einem ordentlichen Stundenlohn!"


    Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt ist ein schwieriges, "vermintes" Gebiet. Und manchmal ist es schwer nachzuvollziehen, warum im einen Fall das Gericht Unterhalt zuspricht und im anderen Fall nicht. So ganz die einheitliche Linie ist zumindest für mich nicht zwingend erkennbar.

    Das OLG Hamm hat im Sommer 2024 zum Trennungsunterhalt entschieden (Az.: 4 UF 35/24) und das Urteil kürzlich veröffentlicht:


    Nach einer Trennung hat ein Ehepaar sich über den Unterhalt gestritten. Der Vater wollte nur Kindesunterhalt für die bei der Trennung 2021 neun und fünf Jahre alte Kinder leisten. Jedoch keinen Trennungsunterhalt für die Mutter. Die selbstständige Frau war bei der Trennung 12, später 18 und zuletzt 22 Stunden tätig.


    Das OLG entschied: Der Mutter steht Trennungsunterhalt zu. Weder muss sie die Teilzeittätigkeit zugunsten einer Vollzeittätigkeit verändern noch aus der Selbstständigkeit in eine angestellte Tätigkeit überwechseln. Es müsse grundsätzlich geprüft werden, ob diese Arbeitsumstellungen für den Unterhaltsempfänger zumutbar seien.


    Grundsätzlich jedoch könne nach dem Trennungsjahr erwartet werden, dass eine während der Ehe ausgeübte Teilzeittätigkeit zu einer Vollzeittätigkeit ausgeweitet wird. Wenn aber (gemeinsame) Kinder betreut werden müssen wie im konkreten Fall, könne diese Pflicht aufgehoben werden. Im konkreten Fall war eine höhere Betreuungsanforderung durch eine Lernschwäche eines der Kinder gewichtig bei der Entscheidung zur Zahlungspflicht bzw. zur Teilzeitarbeit.


    Deutlich wird im Urteil: Der nacheheliche Trennungsunterhalt ist ein zu begründender Sonderfall.

    Angeblich sind die Plätze für 2026 garantiert (da ja auch Gesetz ...). Natürlich kannst du jetzt bereits auf den Platz verzichten bzw. den Bedarf nicht anmelden. Du könntest ihn aber sicherheitshalber melden und dann 2026 im Frühjahr entscheiden, ob du ihn wirklich brauchst. Leben und Situationen gerade bei AE ändern sich schnell.

    Prima, dass du hier schon Lösungen hast. Vier Wochen Urlaub in den Schulferien sind bei vielen Arbeitgebern leider oft nur schwierig durchzusetzen. Denn auch andere Eltern müssen ggfls. Ferienzeiten abdecken. Und als AE muss man auch neben den Sommerferien die anderen Ferien abdecken und manchen "Sondertag". Das wird leider schnell knapp mit den Urlaubstagen. Bei deinem Lebenspartner könnte es ähnlich sein. Und: Wenn er nicht im selben Bundesland wohnt, müssen sich die jeweiligen Ferienzeiten nicht zwingend überschneiden.


    So gesehen ist das Kinder-Betreuungsangebot gerade für AE eine Sache, die man nicht von vornherein ausschließen sollte. So ein "Auffangnetz" hat was und ist eine wirklich große Errungenschaft.

    In Hessen hat die Gewerkschaft Verdi in ausgewählten Kitas und anderen ÖD-Einrichtungen zu Warnstreiks aufgerufen. Vor allem bestreikt werden AWO-Einrichtungen. Mit Warnstreiks ist auch in den nächsten Tagen zu rechnen. Nicht immer werden die Streiks angekündigt.


    Edit: Gerade wurde von Verdi für morgen (12.2. 25) der Streikschwerpunkt Rhein-Main angekündigt.

    Vor gut zwei Jahren sind die Grenzwerte beim Wohngeld verändert worden. Man schätzt, dass mittlerweile ca. 20 Prozent mehr Bürger bezugsberechtigt wären. Das heißt, du solltest überlegen, ob du nicht nochmals den Wohngeldantrag stellst.


    Das Recht auf Ganztagsbetreuung verpflichtet nicht, dass du jeden Tag die Betreuung bis zur letzten Minute ausnutzen musst. Ansonsten nochmals: In Hessen hast du ab dem Schuljahr der Einschulung von deinem Nachwuchs einen (fast) kostenfreien Rechtsanspruch. Du könntest schon euer Leben ein bisschen einfacher gestalten.

    Der Rat zum Anwalt ist leider auch nicht hilfreich. Ein Fachanwalt für Familienrecht mag Spezialist sein für Unterhaltsangelegenheiten. Aber nicht für etwaige Fördergelder. Da weiss ggfls. ein Fachanwalt für Sozialrecht Bescheid.

    Letztlich braucht ihr aber wen, der in allen Bereichen Ahnung hat und jeden Bereich bei der Information an Euch berücksichtigt.


    Ein Rat noch: Guck, dass du deine Exfrau frühzeitig auf dem gleichen Informationsstand hältst. (Und sie dich.) Sonst gibt es ganz häufig "Reibungsverluste".

    Ihr habt als Eltern "freie Hand" bei der Bestimmung des Wohnortes der Kinder, beim Aussuchen der Schule, der Freizeitgestaltung und all solche Dinge. Und eben auch bei den Umgangsterminen. Als Eltern sollt ihr euch besprechen und die Dinge einvernehmlich klären.


    Klappt nicht immer. Dann kann man übers Gericht gehen. Das versucht dann mit euch eine Absprache zu treffen. Klappt das nicht, legt das Gericht die Termine fest.

    Kompromiss ist manchmal schwierig, weil die eine oder andere Seite über die Kinderumgangsfrage noch "alte Geschichte" abwickelt. Manchmal braucht es da Hilfe von außen. Da ist das gericht nur eine (teure) Möglichkeit. Das Jugendamt unterstützt da zum Beispiel. Oder Organisationen wie die Diakonie oder Caritas.


    In der Sache ist es schon so, dass eigentlich jeder Elternteil mal "zurücktreten" sollte, nicht einer "Bestimmer" ist, der andere springen muss. Eingefahrene Verhaltensweisen umzustellen, ist aber schwierig. Mit meiner Ex und mir war der Umgang der Kinder ein beständiger Streitpunk. Bis ich irgendwann die Einstellung gewonnen habe: Wenn meine Ex die Kinder überhaupt nimmt, dann ist das ein Bonus. Ich habe dann so geplant und gelebt, dass ich nicht auf Ex angewiesen war. Hilft aber auch nur bedingt, wenn der andere Elternteil dann bestimmte Forderungen stellt - also zB drei bestimmte Wochen in den Ferien (möglichst mittig, damit man selbst nicht mehr weg kommt ... ).


    Heißt: Die Lösung gibt es eigentlich nicht, wenn nicht beide Eltern wollen ...



    Und stehen keine Förderung zu, das führt mit gründen hier aber zu weit. Jedenfalls bekommt man ohne eingetragen Vaterschaft so Sachen nicht. Wohngeld, kinderzuschlag usw.

    Und laut der Homepage und der Dame von der Betreuung bleiben die Kosten auch im nächsten Jahr gleich.


    Mein Arbeitgeber, hehe, der zeigt mir dem Vogel.

    Dann bist Du der Vater?