Beiträge von Volleybap

    Die Geschichte geht weiter. Letzter Stand der Dinge war, dass das OLG Hamburg sich für ein Sorgerechtsverfahren nicht mehr zuständig gesehen hat. Die Kinder wären durch den langen Aufenthalt verfestigt in Dänemark und dort solle das Sorgerechtsverfahren (weiter) verfolgt werden.

    Weiter ermittelt die Staatsanwaltschaft, wer denn nun die Kinder aus Dänemark entführt hat. Der Vater hatte die Kinder nach dem Umgang in Dänemark einbehalten, keinen Kontakt mehr zur Mutter ermöglicht.

    Neben einem Sorgerechtsverfahren hatte die Mutter den Vater in Hamburg wegen Kindesentzug angezeigt. Das Amtsgericht hatte das nicht gesehen und einen Nichteröffnungsbeschluss gefasst. Jetzt nun ein neuer Schlenker in der Sache. Das Landgericht Hamburg hat diesen Beschluss kassiert. Der Vater muss sich nun im Hauptverfahren wegen Kindesentzug vor dem Hamburger Gericht verantworten. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte gegen den Nichteröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt.

    Kommt es da zur Verurteilung, sieht alles mutmaßlich anders aus. Waren familienrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte in Dänemark nicht durchsetzbar, sollte das bei strafrechtlichen Urteilen anders aussehen.

    Die Anwälte des Vaters hoffen auf Freispruch. Der Vater hätte die Kinder schließlich vor der gewalttätigen Mutter gerettet. Jetzt allerdings muss er die Gewalttaten vor dem Hamburger Gericht beweisen. Und das wird wohl die Kinder sehen wollen.


    Eine unendliche Geschichte. Ein Beispiel für heftigste juristische Auseinandersetzungen. Und leidtragend sind weiter die Kids.

    Verstehe ich nicht ganz. Muss ich was machen, wenn ich 2011 geschieden wurde?

    Pragmatischer Spruch8): Wenn von der DRV die Mitteilung über deine anrechenbaren Zeiten kommt, dann musst du gucken/pruefen, ob die Kinderzeiten bereits gelistet sind. Wenn nicht, dann solltest du die beantragen.


    Das hat aber wenig mit dem zutun. Was Yogi und ich diskutieren, betrifft zu 99,9 Prozent nur Väter. Wenn der Versorgungsausgleich nach Scheidung vor 2014 gemacht wurde, sind noch keine Rentenpunkte für geborene Kinder eingeflossen. Die bekommen die Mütter jetzt erst nach 2014 gut geschrieben. Und die Väter haben einen Anspruch darauf, unter bestimmten Umständen einen Anteil davon zu bekommen. Das müsste dein Ex aber dann beantragen,wenn er die haben will .

    Heißt: Du musst nicht aktiv werden.

    Neues Gesetz 2014 heißt ja: Es betrifft Versorgungsausgleichsverfahren von Scheidungen vor 2014. Da sind schon einige im Rentenbereich. Aber: Wie viele wissen um diese Feinheit? Die DRV teilt die "Mütterrentenpunkte" ja nicht mal automatisch zu. Und ich bezweifle, dass alle Zeiten beantragt werden. Und hier müssten die Väter es blicken, dass die gerichtliche Rentenberechnung falsch sein könnte. Auf dem Papier ist sie ja richtig, wenn man drauf guckt. Dass es neue Punkte gibt für die Mutter, die neu in den Ausgleich gezogen werden dürfen - das ist schon Spezialwissen.

    @ Volleybap: Herzlichen Dank!

    Vielleicht ist es eine Idee mit der Paarberatung, aber es könnte auch in eine Richtung wie „ Ich will jetzt von dir eine Entscheidung, ich möchte dir das Thema jetzt, für welches du ( noch) nicht bereit bist, aufstülpen. Ich denke, ich muss alleine mit ihm reden.

    Die "Entscheidung" könnte auch sein, dass man keine Entscheidung trifft. Wie geschrieben: Für alles gibt es gute Argumente. Gut wäre aber, dass ihr euch auf eine gemeinsame Sichtweise, ein einmütiges bewusstes Vorgehen einigt. Ob das im Zweiergespräch stattfindet oder mit einer dritten Person, ist egal. Das Ergebnis zählt. Im Moment hat es den Eindruck, dass ihr euch nicht einigen könnt (der angedeutete Burn out weist auf eine Entscheidungsproblematik hin,. Das gehört zum Krankenbild.) und die Sache ausgesessen wird. Das ist nicht gut. Als Paar solltet ihr einen Status quo haben, den ihr gemeinsam befürwortet und akzeptiert. Das sollte das Ziel sein. Sonst steht der "weiße Elefant" im Raum. Das ist nicht gut.

    Zuerst einmal: Welcome auch hier noch einmal.


    In aller Kürze: Ihr redet miteinander über die Situation. Das ist gut. Schlecht ist: Ihr bekommt die Situation nicht geklärt. Jedenfalls nicht so, dass ihr euch zu einem gemeinsamen Denken und Vorgehen in der Sache einigen könnt. Das sehe ich als Problem. Nicht die Frage selbst. Die wird man mit jeweils guten Argumenten in die eine oder andere Richtung entscheiden können. Ein "Richtig", ein "Falsch" wird es da objektiv nicht geben (subjektiv für jeden von euch natürlich schon).


    Frage ist, ob ihr die Sache im Zweiergespräch geklärt bekommt. Oder ob ihr euch jemanden holt, der mit euch Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, eine von euch beiden getragene Entscheidung zu treffen. Ein Paartherapeut also, der im Grunde euer Gespräch moderiert und zu einem von euch beiden getragenen Ziel führt.

    Das solltet ihr euch wert sein. Den Versuch solltet ihr wagen.

    Wie soll ich das jetzt sagen? Einmal verlinke ich die ziemlich aktuelle Website der Rentenversicherung zum Thema: https://www.deutsche-rentenver…kindererziehung_node.html



    Jetzt zu Deinem Problem: Ja, man muss einen Antrag stellen. Die "Lücke" hast Du ja schon festrgestellt, also ausführliche Daten der DRV mutmaßlich automatisch zugeschickt bekommen. Da steht also eine Rentenklärung an. (Ist nicht zwingend "Kindererziehungszeit". Oft fehlen Ausbildungszeiten oder Daten sind schlicht falsch. Da hat die DRV ein richtig großes Problem!)

    Aber man sollte "das Kleingedruckte" beachten.

    1. Eltern können die Erziehungszeiten auf den einen oder anderen Elternteil übertragen. Aber es gilt:

    "Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat. Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden."

    Bedeutet: Eure Erziehungszeiten sind in der Sache durch, wenn die Kids über 3 bzw. 10 sind. Die Väter haben keine Zeiten für sich reklamiert. Käme es jetzt zur streitigen Auseinandersetzung, dann müssten die Väter die alleinige damalige Erziehung nachweisen. Solltet ihr die gleiche Meldeadresse gehabt haben in der Zeit, dann ist - siehe Urteil oben - im Streitfall der Mutter alles zuzuordnen, vereinfacht gesagt.

    In der Praxis heißt das: Mütter können mit der Erklärung abwarten, bis irgendwann eine Kontoklärung ansteht (zB bei einer Scheidung, ansonsten auf Antrag oder bei dem Erreichen einer Altersgrenze). Väter sollten sich, wenn sie das Kind erzogen haben, sich sehr früh um die Klärung kümmern und die Klärung letztlich sogar vor Gericht ausfechten. Weil ihr Antrag nur zwei Monate rückwirkend ab Antragsdatum zählt. Es hört sich schräg an und ist letztlich nicht empfehlenswert. Aber Du kannst die Sache erst einmal aussitzen. Musst nur gucken, dass irgendwann die Sache geklärt wird. (Sollten die Väter älter sein und vor Dir in Rente gehen und! Kinderzeiten beantragen, dann kommt die DRV eigentlich sogar auf Dich zu ...)


    Falls Dir das einfacher fallen sollte: Man kann überall sich einen Beratungstermin vor Ort holen und die Kontoklärungen mit einem DRV-MA machen. Sich mit Deinem Betriebsrat zu besprechen, ist sicher nicht falsch. Denn eines muss man auch wissen: Die DRV ist nicht der Freund des Arbeitnehmers und Rentners. Anliegen der DRV ist auch irgendwie - im Rahmen der Gesetze natürlich - so wenig Zahlungen wie möglich zu leisten. Darum beraten DRV-MA nicht zwingend die absolut günstigste Konstellation für denjenigen, der ihnen da gegenüber sitzt oder geschrieben hat. Sondern schlicht den "Standard". Die DRV ist, wie der Name sagt, eine Versicherung ...

    Reinschreiben kannst Du das. Hat aber einzig eine politische Wirkung. Ansonsten dürfen die verschiedenen Ämter in der Regel keine persönlichen Daten von Dir austauschen. Das ist halt Fluch wie Segen des Datenschutzgesetzes ...


    Das Jobcenter darf nach § 52a SGBII Daten von Dir an die Wohngeldstelle übermittel. Das hilft Dir aber wohl nicht.


    Ansonsten besteht die Beschleunigungsmöglichkeit, unter Berufung auf § 26a Wohngeldgesetz sogenannte vorläufige Leistungen auf Wohngeld zu beantragen, wenn zur Feststellung des Anspruchs voraussichtlich längere Zeit benötigt wird. Das wäre ja bei Dir, laut Homepage, nachweislich der Fall. Mit der Erteilung der vorläufigen Leistung müsstest Du auch an den Kinderzuschlag kommen. (In der Sache kann es sein, dass dann gleich der normale Bescheid vorgezogen wird, wenn dein Antrag unkompliziert ist. Sonst muss die Sachbearbeitung dann später nochmals dran ...)

    Die sog. Kindererziehungszeiten können wichtig sein für die Rentenberechnung der Eltern. Jedes Jahr bekommt man als Arbeitnehmer aufgrund seines Jahreseinkommens einen Rentenanteil (Rentenpunkt). Verdient man brutto im Schnitt der Bundesbevölkerung, gibt es genau einen Rentenpunkt. (Was das Durchschnittseinkommen war, wird immer im Nachhinein ermittelt. Für das Jahr 2023 hat das Statistische Bundesamt vorläufig festgestellt, dass das Durchschnittseinkommen bei voller Stundenzahl ein rentenrelevantes Bruttojahreseinkommen von 43.142 Euro betragen hat. Dafür würde es einen Rentenpunkt geben. Der ist derzeit 39,32 Euro wert. (Durchschnittjahreseinkommen 2022: 42.053,-, 2021: 40.463,- )


    Wer weniger verdient hat in 2023, bekommt weniger als einen Rentenpunkt gutgeschrieben.


    Arbeitet man im Schnitt der Bundesbevölkerung und arbeitet 40 Jahre lang (meinetwegen von 25 Jahren bis 65 Jahre), dann kommt man auf eine Bruttorente von 1572,- Euro aus der Rentenversicherung. Brutto. Davon gehen Steuern und Krankenkassenbeiträge ab.


    Nun weiß man, dass Eltern öfter während der Kindererziehung zuhause bleiben oder nur in Teilzeit arbeiten. Gut für die Kinder. Schlecht für die eigene Rente. Denn man erzielt kein oder weniger Einkommen in der Zeit. Wer sein Leben lang Durchschnittseinkommen verdient, würde durch drei Kindererziehungsjahre rund 120 Euro Rente „verlieren“. Käme also nach unserem Beispiel oben auf 1452 Euro Rente statt 1572.


    Das Problem hat vor einigen Jahren der Gesetzgeber erkannt. Und die sog. „Mütterrente“ eingeführt. Eltern können während der Zeit der Erziehung auf Antrag bis zu drei Rentenpunkte bekommen. Immer dann, wenn sie in einem Erziehungsjahr unter dem Durchschnitt der Bundesbevölkerung verdient haben oder gar kein Einkommen bekommen haben. Dann zahlt die Allgemeinheit bis zu einem Rentenpunkt pro Kind/Jahr.


    Geht man in der Kinderzeit arbeiten und erarbeitet durch sein Einkommen einen Rentenpunkt oder mehr pro Jahr, gibt es nichts. Der Rentenpunkt wird also nicht zusätzlich zum selbsterworbenen Rentenpunkt draufgeschlagen.


    Eltern dürfen auswählen, wer den Rentenpunkt fürs Kind bekommt. Da ist es sinnstiftend, den Rentenpunkt für den Elternteil zu beantragen, der das geringere Einkommen hat. Denn der bekommt dann rechnerisch mehr.


    Geben die Eltern keine gesonderte Erklärung ab, wer die Erziehungszeit zugeschlagen bekommen soll, dann bekommt automatisch die Mutter den Zuschlag.


    Auch wenn die Eltern sich nicht einigen können und unterschiedliche Erklärungen abgeben, bekommt die Mutter die Erziehungszeit zugeschlagen. Passt das dem Vater nicht, muss er klagen und dabei dem Gericht nachweisen, dass er eindeutig mehr Betreuungsarbeit geleistet hat als die Mutter.



    Dies hat einem Vater nicht gepasst. Er fühlte sich ungleich behandelt aufgrund seines Geschlechts. Das hinter dem entsprechend formulierten Gesetz stehende Menschenbild, Mütter erzögen vorrangig Kinder, entspreche auch nicht mehr der Realität. Geschweige denn sollte dieses Menschenbild durch Gesetze gestärkt werden. – Klar: Die Eltern hatten sich getrennt und lebten und wirtschafteten nicht mehr zusammen …


    Die Sozialgerichte lehnten seine Klage ab. Jetzt zuletzt das Bundessozialgericht. Das BGS stimmte zwar dem klagenden Vater zu, es wäre eine einseitige Bevorteilung der Mutter. Dies habe aber der Gesetzgeber gewusst gewollt, da es an anderer Stelle Nachteile geben würde für Mütter.


    Urteil des BSG vom 18.04.2024, Az. B 5 R 10/23 R

    Darum ist die Grundidee der derzeitigen Regierung ja nicht schlecht: Förder- und Sozialgelder möglichst auf eine Behörde konzentrieren und eine Standardprüfung durchführen, welche Fördergelder alle infrage kommen. Würde im Idealfall bedeuten: Alles wird auf einen Schlag abgearbeitet von einem Sachbearbeitenden bei einmaligem Öffnen der Akten. Erster Versuch läuft. Stichwort: Kindergrundsicherung. Wäre also "ein Aufwasch".

    Wie kompliziert das tatsächlich ist, weiß, wer die Mediendiskussionen verfolgt.


    Also: Das zu strukturieren und auf den Weg zu bringen, scheint schwierig zu sein.

    Konsequenz: Viele Berechtigte verzichten anscheinend auf zustehende Gelder, weil die Beantragung problematisch ist oder aber - wie hier -, sich die Beantragungen aneinanderreihen bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Heißt: Man kommt in der Praxis nur an das eine Geld heran, wenn man im schlimmsten Fall auf das andere verzichtet.

    Gelder zurücklegen, Vorratssparen etc. - das geht nicht. Und gerade nicht bei den häufig betroffenen AEs.

    hätten Fachleute/Experten diese Lösungen nicht schneller zur Hand bzw. könnten sie unterbreiten und dann je nach dem auch angehen Volleybap




    Augenscheinlich ja nicht. Die Fachleute und Spezialisten scheinen einen anderen Weg zu gehen anhand der ihnen vorliegenden Informationen und deren Situationseinschätzung. Ob der Weg richtig ist oder nicht: Hier wird Hilfe gebraucht. Und es gibt wohl von mehreren Seiten den Zugangsweg: Antharia und Sohn unterbreiten Wünsche und Vorschläge. Gehen sie darauf ein, passiert wenigstens ein bisschen etwas. Und man kann schauen, was sich entwickelt.


    Gegenseitig auf den Positionen zu beharren, macht den Behörden, Schule, Polizei, Hilfsorganisationen nichts aus. Die haben "Zeit". Lösungen braucht Antharia. Zeitnah. Und da könnte sie vielleicht etwas in Bewegung setzen. Ein wichtiges Signal, gerade auch für den Sohn. Schaden würde es sicherlich nicht.


    Das jedenfalls ist mein Rat.

    Die Kinder waren/sind wohl unter Teenageralter, wenn ich mich recht erinnere.


    Interessanter Zusatzeffekt: Während in Familiensachen der Streitwert des Verfahrens 4000 Euro beträgt (daraus berechnen sich prozentual die Gerichtskosten), hat das OLG in diesem Fall den Streitwert auf 6000 Euro bewusst und kommentiert erhöht. Die Eltern müssen also mehr Verfahrenskosten zahlen. Ggfls. auch höhere Anwaltskosten. Vielleicht ein gerichtlicher Versuch, auf die Streitparteien über die finanzielle Schiene Druck auszuüben. Quasi eine Art "Geldstrafe".

    Ob das zur Entspannung der Situation beiträgt, erschließt sich einem nicht sofort.

    Ich sehe das kritisch, denn hiermit spielt die Schule die Verantwortung wieder an das mutmaßliche Opfer zurück, welches trotz Schock und (mentaler) Lähmung und absoluter Hilflosigkeit selbst aktiv werden soll. Das ist feige und wenig verantwortungsbewusst. Es belastet zusätzlich, zumal man als Opfer ja gar nicht weiß, ob die Schule bereit ist, die Vorschläge umzusetzen. Außerdem wird mit solchen „Ideen“ nur Zeit geschunden.

    Umgekehrt scheint es allerdings sehr schwer für Antharia wie den Sohn zu sein, Hilfsangebote als Hilfsangebote zu verstehen. Da könnte es positiv sein, auf das Angebot, konkret seine Wünsche auszuformulieren, zu reagieren. Es wäre eine Chance, eine Änderung der Situation herbeizuführen. Und damit wären wir genau hier:

    Im Rahmen dessen den Schulwechsel fordern, das ist dein Konzept, dein Kind zu schützen. Wenn sie so einen Schwachsinn wollen, schreib genau das ins „Konzept“.

    Schwachsinn oder nicht: Es würde konkret an Lösungen gearbeitet.