Dir alle guten Wünsche zum Geburtstag und für das kommende Lebensjahr!
Beiträge von Volleybap
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Wenn die Beistandschaft - entgegen Deines vorherigen Postings - bereits 2x mal seit Beauftragung 2023 (siehe deine Postings oben) das Einkommen überprüft hat, dann ist da eigentlich alles ordnungsgemäß gelaufen.
Jetzt, wenn die Kids 18 sind und der Vater die Einkommensauskunft verweigern sollte, ist das schwierig. Dann muss mit Anwalt geklagt werden vom Kind (Du bist da rechtlich außenvor) Klage ist nur zu empfehlen, wenn es Prozesskostenhilfe gibt.
Weg wäre, a) beide Eltern schriftlich zur Auskunft aufzufordern. Kommt die nicht oder nur von Dir, Kind Verfahrenskostenhilfe beantragen zu lassen über den Rechtspfleger oder über einen Anwalt, dann b) eine Stufenklage zu versuchen. Erst Auskunft. Je nach Ergebnis dann Unterhalt. Anwalt weiß, wie man das macht und ist bei Unterhalt ja Pflicht.
Mühsam. Und anscheind mit geringen Erfolgsaussichten: "Wir haben keine Kapazitäten" ist bei vielen Anwaltspraxen das Synonym für: Ein Fall ohne Erfolgsaussichten und/oder mit einem Auftraggeber, der nicht erfüllbare Dinge erwartet.
Da sollte man in sich gehen, ob und wie man soetwas durchziehen will.
Geht es darum, dass letztlich Bafög beantragt und berechnet werden soll, reicht es, wenn Du Dein Einkommen offen legst und bezüglich des Vaters der Auskunftsnachweis vorgelegt wird. Rumärgern kann sich dann das Bafög-Amt mit ihm.
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Die Beistandschaft hat weiterhin nie das Einkommen des Vaters auf Leistungsfähigkeit überprüft? Absolut übel. Sie ist dazu alle zwei Jahre verpflichtet.
Die Vermutungen, die die Beistandschaft über die fehlende Leistungsfähigkeit des Vaters anstellt, sind nett. Aber sie sollte es konkret wissen, also die Einkommensunterlagen besorgen. Dann weiss man es und muss keine Vermutungen anstellen.
Die UV- Kasse als Beweis anzuführen, ist Mumpitz. Die UV-Kasse weiss, dass die Unterhaltszahlung Vorrang hat. Heisst: Wenn der Vater nicht anfängt, eine immense Summe zu verdienen, fließt jegliches Geld erst den Kids zu. Erst wenn die bedient sind und Geld über dem Selbstbehalt vorhanden ist, würden Zahlungen für Altschulden geleistet werden müssen. Die UV-Kasse muss hier also nicht einsteigen, sondern kann gemächlich abwarten. Ganz im Gegensatz zu dir und den Kids. Ihr müsstet dringend vorwärts gehen und eine Einkommensprüfung beim Ex lanciert.
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Frusi, dir waere zu raten zu kontrollieren, ob deine Beistandschaft noch läuft. Und dann, ob das Einkommen regelmäßig überprüft wird.
Mit nur noch einem unterhaltspflichtigen Kind kann es sein, dass der Vater nach 13 Jahren genug für den Mindestunterhalt verdient. Eine Überprüfung waere sicherlich angebracht.
(Die UV-Kasse kassiert vielleicht längst vom Vater und hat nicht informiert ...)
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Und wieder kann man nur sagen: Bei nicht (oder unregelmäßig) gezahltem Unterhalt besteht das Recht auf Unterhaltsvorschuss.
Und es gilt weiterhin: Antrag schriftlich stellen. Schriftlichen, einspruchsfähigen Bescheid verlangen.
Und die Beistandschaft hat sich zeitnah um die Herbeischaffung des Unterhalts zu kümmern. Das ist ihr vorrangiger Job. Und nicht, Deiner Tochter die Welt aus Beistandssicht zu erklären.
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Dir alle guten Wünsche!
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Wiederverpartnerte , damit ehemalige AEs haben das ja entsprechend anklicken können in der Umfrage und haben das ja auch. Tatsächlich bleibt eine große Prozentzahl an derzeit AE, die sogar ein überdurchschnittliches Familieneinkommen haben.
Woran das liegt, müsste man durch weitere Nachfragen letztlich einschätzen. Das kann gut sein, dass die prekäre AE-Zeit sich nach einigen Jahren bessert. Vielleicht auch deshalb, weil nach einigen Jahren ggfls. der Unterhalt des anderen Elternteils höher ist und gleichzeitig das Einkommen des Betreuungselternteils auch.
Man kann aber sicher auch anders argumentieren oder "raten".
Es scheint aber so zu sein, dass ganz so prekäre Situationen, wie ich sie noch aus den Anfängen des Forums kenne, so nicht mehr breit präsent zu sein scheinen (im Jahr 2008 hätte ein Thread mit Tipps über Vermögensanlagen für Forenuser mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu Grundsatzdiskussionen geführt und zu Unverständnis. Knapp 20 Jahre später sagen wir: Wichtiges Thema!) ...
Wie gesagt, die umfrage ist nicht repräsentativ. Im Ergebnis aber Wasser auf die Mühlen derer, die gerade die Rückgängigmachung der Unterhaltsvorschusszahlungen über sechs Jahre hinaus fordern.
Schwieriges Thema ...
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Die Umfrage ist nicht leider nicht repräsentativ. Aber was beim Ergebnis trotzdem auffällt: Die laut Untersuchung in Deutschland vorhandenen 30% an armutsbedrohten AEs sind nicht unbedingt hier im AE-Forum zu finden. Vielmehr haben wir im Forum eine prozentual große Gruppe AE, die ein überdurchschnittliches Familieneinkommen zur Verfügung hat.
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Wie sehr sind Forenmitglieder von Armut betroffen?
(Das Abstimmungsergebnis ist nur für Forenmitglieder einsehbar. Es ist nicht erkennbar, wer wie abgestimmt hat.)
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat heute seinen Armutsbericht vorgelegt. Danach ist im vergangenen Jahr die Armut in Deutschland erstmals wieder leicht gestiegen: 13,3 Millionen, rund 16% der Bundesbürger sind von Armut betroffen (Definition: weniger als 60% zur Verfügung stehendes Haushaltseinkommen als der Durchschnittsbürger, Medianwert.)
Wer wäre dann arm?
Alleinlebend mit weniger als 1445 Euro Haushaltseinkommen
(Median: 2408,- Euro)
Alleinerziehend, 1 Kind unter 14 Jahren: 1879,- Euro (Gehalt, Kindergeld, Unterhalt etc.)
(Median: 3132,- Euro)
Alleinerziehend, 1 Kind über 14 Jahren: 2168,- Euro
(Median: 3613,- Euro)
Paar ohne Kinder, 2168,- Euro
(Median: 3613,- Euro)
Paar, 1 Kind unter 14 Jahre: 2601,- Euro
(Median: 4335,- Euro)
Paar, 1 Kind über 14 Jahre: 2890,- Euro
(Median: 4817,- Euro)
Paar, 2 Kinder unter 14 Jahre: 3035 Euro
(Median: 5058,- Euro)
Paar, 2 Kinder über 14 Jahre: 3324,- Euro
(Median: 5540,- Euro)
Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass gut 28% der Alleinerziehenden von Armut betroffen sind. Bei Alleinerziehenden mit mehr als einem Kind gut 30%.
Damit gehören die AE-Familien weiterhin überdurchschnittlich zu den von Armut bedrohten Haushalten, auch wenn ihre Quote in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist. ( Begründet wird dies mit der Zahlung von Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr der Kinder.)
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Das Schweizer Onlinemagazin Republik hat am Wochenende ein umfangreiches Interview mit der Sozialwissenschaftlerin Agota Lavoyer veröffentlicht. Sie gilt als Expertin für geschlechtsspezifische Gewalt. Lavoyer stellt die These auf: "Dass vor allem Männer Täter sind, hat nichts mit Biologie zutun."
Sie sieht eine jahrhundertelange kulturelle Ursache für Gewaltausübungen: "Wir müssen sexualisierte Gewalt als Kontinuum verstehen. Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Mann, der einer Frau auf der Strasse ein Schmatzgeräusch nachwirft, und dem Mann, der eine sedierte 70-jährige Frau vergewaltigt."
Sie kommt wohlbegründet zu dem Schluss: "Solange wir alltäglichen Sexismus laufen lassen – in Witzen, Sprüchen, Bewertungen –, werden wir das Ausmass von Gewalt nicht reduzieren."
Spannend und neu: Sie gibt dann konkrete Hinweise, wie Mann und Frau sich aktiv verändernd verhalten könnten, um eine kulturelle Veränderung zu bewirken. Wobei sie analysiert, dass dies nicht einfach ist, weil zB selbst Eltern, die bewusst geschlechtsoffen erziehen wollen, oft scheitern – weil Kinder nicht nur zu Hause sozialisiert werden und weil die Eltern selbst stark von Rollenbildern geprägt sind. All das hänge zusammen und sorge dafür, dass "Gewalt eine wirkmächtige Option bleibt".
Männern schreibt sie den steilen aber treffenden Satz ins Handbuch: "Wenn Männer so viel Macht haben, dass sie in diesem Ausmass geschlechtsspezifische Gewalt ausüben können, wie sie das aktuell tun, dann haben sie auch die Macht, sie abzuschaffen."
Wer das empfehlenswerte Interview nachlesen will: https://www.republik.ch/2026/0…urce=firefox-newtab-de-de Geschätzte 10 Minuten Lesezeit, alternativ ca. 15 Minuten als Audio.
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Danke, Sophina.
Diese "Andersherum-Problematik" ist umfassend von Rebecca Gulowski untersucht und im Podcast ("auch" hatte ich geschrieben) als ein Schwerpunkt des langen Gesprächs angesprochen worden. In einem seit anderthalb Jahren laufenden Thread, in den zuletzt immer wieder aktuelle Sachinformationen eingebracht wurden, finde ich es legitim, am Rande auch auf den Aspekt "Frauen üben auch Gewalt aus" einzugehen. Denn es ist wichtig, das Thema zu diskutieren und die Fakten zu kennen. Damit man es in Bedeutung und Größenordnung richtig einordnen kann. Das gelingt dem ZEIT-Podcastteam übrigens deutlich schlechter als Rebecca Gulowski. Was auch schon bezeichnend ist.
Mir ist aber ein daraus entstehender anderer Gesichtspunkt wichtig geworden: Gulowski macht deutlich, wie unterschiedlich "Partnerschaftsgewalt" von Männern im Gegensatz zu Frauen wahrgenommen wird. Wie die Gewichtungen anders laufen.
Ich habe tatsächlich überlegt, ob ich auf Gulowski und die Diskussion und Erfahrungsberichte im Podcast nicht besser im Parallelthread Gewalt gegen Partner soll Auswirkung auf Umgang haben Gewalt gegen Partner soll Auswirkung auf Umgang haben posten sollte. Mir schien aber dieser Thread, der einen deutlich längeren Diskussionsstrang hat und viele Aspekte beleuchtet, besser.
Da die Sichtweise der Männer, wie Gewalt von Frauen ihnen gegenüber empfunden wird, Gewaltopfer triggern kann, habe ich extra auch die Triggerwarnung ausgesprochen und auf das Teilschwerpunktthema "Frauen üben Gewalt aus" im Podcast hingewiesen. Damit niemand "überrascht" wird.
Trotzdem halte ich es, um ein Gesamtverständnis für die Thematik zu bekommen für wichtig zu sehen, dass "Gewalt" unterschiedlich von Mann und Frau erfahren/interpretiert wird und zu welchen Verhaltensweisen das laut Rebecca Gulowski führt. Darum halte ich die Verlinkung auf den Podcast weiter für angebracht.
Sollte das allgemein anders empfunden werden, entferne ich die Verlinkung und den Hinweis aber gern.
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Im aktuellen Partnerschaftspodcast „Ist das normal“ sprechen die ZEIT-Redakteure Melanie Büttner und Sven Stockrahm mit der Sozialwissenschaftlerin Rebecca Gulowski. Sie ist unter anderem Herausgeberin des „Handbuch Häusliche Gewalt“. Diskutiert wird die Dunkelfeldstudie des BKA zum Thema Gewalt und einige weitere aktuelle Studien und Forschungen zum Thema.
Ich habe nur kurz hineinhören können: Teils „hartes Brot“. Aber ein zumindest in den gehörten Teilen spannendes Gespräch.
Schwerpunkt ist (auch) von Frauen ausgeübte Gewalt.
Wichtige Information von Gulowski: Wie Partnerschaftsgewalt empfunden wird (von Frau und vom Mann).
Empfehlenswert, aber Triggergefahr!
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Das darf man gar nicht zuende denken. Da ploppen ja immer mehr Probleme auf.
Anspruch hättest du darauf, dass die Verwaltung bis zum nächsten jeweils anstehenden Auszahlungstermin tätig geworden ist, also Kigeld fließt und bei der Gehaltszahlung die Steuerklasse stimmt.
Aber sonst noch: Hast Du denn schon herausfinden können, welche (zwei) Briefe Dir das Einwohnermeldeamt hat zuschicken wollen, die dann anscheinend zurückgegangen sind und die Sache ausgelöst haben?
Du hast ja jetzt an einigen Stellen bereits bemerkt, wo die Sache Folgen hatte. Unangenehm und problematisch sind aber sicher die Dinge, die Du aktuell nicht feststellst. Im Verwaltungsbereich sicherlich, weil da mit Deinen Daten rumgespielt wurde und falsche daten üb erall hin übermittelt wurden (Du hast ein Anrecht darauf zu erfahren, wohin überall!). Frage wäre aber auch, wessen Briefe die Post sonst noch hat zurückgehen lassen. (Es wäre ja Zufall, wenn das ausschließlich die zwei Briefe vom Einwohnermeldeamt gewesen wären.) Das mögen Rechnungen und dann Mahnungen sein, die Gewinnmitteilung von der Lottogesellschaft, die neue Scheckkarte von der Bank, Urlaubskartengrüße und, und, und ...
Kannst Du Hausmitbewohner fragen, ob die ähnliche Erlebnisse gerade haben?
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Wenn ich raten sollte, würde ich eher sagen, beide bekommen die Steuerklasse 1, weil sie ja durch die geteilte Betreuung gar keine so große finanzielle Last mehr zu tragen haben.
Richtig, richtig. Entscheidendes Argument!
O man.
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Das Datenschutzgesetz gibt dir das Recht auf Auskunft darüber, wer wann da welche Daten von dir warum verarbeitet hat. Da frag mal euren Datenschutzbeauftragten ...
Ich würde da mittlerweile schon ernsthaft nachfragen. Da hat es einen massiven Zugriff auf deine Daten gegeben mit Abaenderungen in zahlreichen Bereichen. Das lässt sich nicht mehr begründen mit: Da kam ein Brief zurueck. Die Abänderung der Steuerklasse im laufenden Jahr beim AG muss aktiv veranlasst worden sein. (Hängt der AG online am FinAmt?)
Mach es übrigens schriftlich, nicht telefonisch. Sonst kommt nur wie bisher viel heisse Luft.
Was für ein Kladderadatsch.
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Ich hatte mein "kann" im letzten Posting nicht im Sinne einer "Kann-Bestimmung" gemeint : Gewaltausübung "kann" der Richter berücksichtigen bei der Umgangsentscheidung, muss aber nicht . Sondern im Sinne von: jetzt (erst) kann der Richter Gewaltausübung berücksichtigen und seine Umgangsentscheidung mit dieser Gewaltausübung auch begründen.
Wie das in der Praxis aussehen wird, da muss/kann man gespannt sein.
Gab es bisher eine körperliche Auseinandersetzung mit entsprechenden "Beweisen" - Polizeibericht, ärztliches Gutachten, strafrechtliches Gerichtsurteil -, konnte das natürlich ins Verfahren eingebracht werden. Was aber das Familiengericht in dem Sinne nur in Ausnahmefällen gemacht hat: Eigenständig "ermittelt" wie im Strafrecht. Also (Polizeibeamte losgeschickt,) Zeugen geladen.
Wie soll das wohl in der Verfahrenspraxis durchgeführt werden. Zumal irgendwann - mutmaßlich sehr schnell - jemand die bekanntlich oft vorwurfsvollen Schriftsätze der jeweiligen Gegenpartei aufgreift und das als "psychische Gewalt" beschreibt, wie da geschrieben wird.
Bisher sind solche Schriftsätze im offiziellen Verfahren oft unter den Tisch gefallen oder waren Beleg für "die Eltern sind sichtlich zerstritten". Jetzt muss vielleicht bewertet werden und abgewogen, ob eine Sache der Wahrheit entspricht und mit in die Entscheidung einbezogen wird. - Kürzer und schneller macht das die Verfahren sicherlich nicht.
Einfacher sehe ich da die Möglichkeit, das Wechselmodell als alternative Möglichkeit in die FamVerfahren zu implantieren. Mit all den Folgefragen (zB: Bekommen dann - endlich - beide Elternteile eine steuerliche Entlastung a la Lohnsteuerklasse 2?)
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Bisher ist es so, dass sozialauffälliges Verhalten dem (Ex-)Partner gegenüber keine oder kaum entscheidende Auswirkungen auf den Umgang oder die Betreuung des Kindes hatte, wenn dazu ein Gerichtsentscheid beantragt wurde.
Grundidee war, dass der (gute) Kontakt zu beiden Elternteilen förderlich für das Kindeswohl sei.
Diese Sichtweise scheint sich geändert zu haben. Die "neue Idee" im Gesetz lautet kurz gefasst: Wird durch den (Umgangs)Kontakt mit dem Kind die familiäre Situation so belastet, dass es Auswirkungen auf das Kindeswohl hat, kann dies in der richterlichen Entscheidung berücksichtigt werden. Wichtigstes Element des Kindeswohls ist nicht mehr an erster Stelle der Kontakt zu den Eltern.
Das mag man an mancher Stelle und für manche Situation begrüßen.
Umgekehrt heißt das gegebenenfalls aber auch, dass der Staat per Gesetz die Kompetenz und Wichtigkeit von Eltern weiter abschwächt und infrage stellt.
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In einem zum Katholikentag veroeffentlichten Interview von Justizministerin Hubig mit der katholischen Nachrichtenagentur geht Hubig ueber bisherige Vorschlaege hinaus. So soll bei festgestellter Gewalt das zur Scheidung als Voraussetzung geltende Trennungsjahr aufgelöst werden.
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Acht Jahre ist es jetzt her, dass das AE-Forum die Leitung gewechselt hat. Es lebt weiter, hat niedrigere Postingzahlen - aber hoehere Besucherzahlen. Internet hat sich geaendert...
Damals ein grosser Dank an die Gruender von 2005, Mela und The Searcher. Heute ein grosser Dank ans AEteam, das mit viel Zeiteinsatz und ehrenamtlichen Engagement "den Laden" am laufen haelt - vorne "im Schaufenster" und auch im Hintergrund. Auch und gerade weil viele Teammitglieder vom AE-Dasein nicht mehr so virulent betroffen sind wie frueher.
Euch dafuer als "Kolleginnen und Kollegen" ein wirklich grosser Dank.