Beiträge von Volleybap

    Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf zum Versorgungsausgleich vorgelegt. Danach soll es möglich sein, den bei der Scheidung gerichtlich festgelegten Ausgleich der gegenseitig in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche nochmals zu überprüfen. Grund dafür scheinen zahlreiche Falschberechnungen zu sein bzw. "böswillig oder unbewusst" verschwiegene Rentenansprüche zum Nachteil des Expartners, wie das Justizministerium begründet.

    Du hast aber auch immer Pech, dass alle Behörden bei Dir in der Ecke nicht gesetzeskonform arbeiten. Es sei denn UV-Kasse - besser: Bestandschaft - hat bei Dir schon rausgehört, dass Deine Eltern und die Eltern des Vaters nicht leistungsfähig sind. Aber eigentlich müsste die Beistandschaft das überprüfen und mit Fakten (Einkommensnachweisen) untermauern. (Mittlerweile kommt die Beistandschaft auch einfacher an die Adressen der Großeltern heran, wenn man sie nicht selbst hat.)

    Tatsächlich wäre mal interessant zu erfahren wann er denn nicht vom Tisch ist. Wahrscheinlich muss da ein Verweis von Kindeseltern Seite kommen, natürlich zuzüglich auch überhaupt mal Zahlungsfähigkeit vorliegen.


    LG

    Vom Tisch ist die Sache, wenn Beistandschaft bzw. Unterhaltsvorschusskasse die Regelauskunft an die (vier) Großeltern gestellt haben und die Berechnung ergeben hat, dass die Großeltern unter dem Selbstbehalt liegen und damit keine Zahlungspflicht vorliegt.

    Manche Beistandschaften und Unterhaltsvorschusskassen schaffen die Bearbeitung solcher Vorgänge "niemals" oder erst nach Jahren.

    Aber hier, wo ja gerade erst die mangelnde Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Vaters festgestellt wurde, würde ich noch nicht davon ausgehen, dass die Regelanfrage zur Leistungsfähigkeit an die Großeltern vom Tisch ist.

    Nach meinem Verständnis der Sozialgesetzgebung, sollte die Jobaufnahme in jedem Fall zu mehr Geld führen, wie sich das genau zusammensetzt müsste man mit genaueren Zahlen schauen (kommt auf die tatsächliche Miete und die angemessene Miete in der Kommune an). Mit den Parametern, die du beschreibst, bleibt es bei irgendeinem Sozialleitsungsbezug und da werden Einkommen aber auch Unterhalt, den man leisten muss, verrechnet. Es ist also egal, wie viel Unterhalt er zahlen muss, weil diese Verpflichtung vom Einkommen abgezogen und danach der Restbedarf durch Sozialleistungen aufgestockt wird. Und da es Freibeträge gibt, wird am Ende immer mehr bleiben, als wenn man nicht arbeitet. Ich würde es nicht zu sehr verkomplizieren und die Unterhaltsgeschichte gelassen sehen.


    Davon abgesehen lohnt sich die Arbeitsaufnahme auch aus anderen Gründen immer... aber das weißt du ja.

    Im Bereich der Sozialgesetzgebung /SGB ist es zweifellos so, dass man mit Arbeit finanziell besser steht als mit Bürgergeld und Co.


    Ist man aber unterhaltspflichtig oder hat einen unterhaltspflichtigen Ex-Partner, gibt es zahllose Rechenbeispiele, die belegen, dass die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt einen Unterhaltspflichtigen nach Unterhaltszahlung und den arbeitsbedingten Abzügen unter die Summe drückt, die er ohne Einkommen als Bürgergeld zur Verfügung hat. Für den Unterhaltspflichtigen kann der Verbleib im Bürgergeld also finanziell günstiger sein als Berufstätigkeit und dann Zahlpflicht beim Unterhalt.

    Zwar haben dann das Kind /der Betreuungselternteil in der Regel weniger Geld zur Verfügung als bei Unterhalt Stufe 1. Das ist dem Unterhaltspflichtigen aber öfter egal.


    Ganz kurios wird die Sache bei Mangelfällen. Da machen schon mal ein zwei Euro mehr oder weniger Einnahmen eine ganze Menge aus beim verfügbaren Einkommen.

    Erschreckend ist, dass nach meiner Erfahrung die gewieftesten "Wisser" in diesem Bereich oft Unterhaltspflichtige sind.

    Es geht ihm nicht ums Geld.

    Es sollte ihm aber ums Geld gehen. Damit er seine Kinder und sich selbst finanzieren kann.


    Und ja: Unterhalt ist bis zum Selbstbehalt zu leisten, wenn man nicht voll leistungsfaehig ist. Und nein, zahlt man Unterhalt bis zum Selbstbehalt, häufen sich keine weiteren Unterhaltsschulden auf . (Es sei denn, man könnte eigentlich durch (andere) Arbeitsaufnahme genug Geldeinnahmen erzielen.)

    Und nein: Ergänzender Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum vollen Unterhaltsvorschusssatz geleistet, nicht bis zum Unterhalt Stufe 1.

    Und nein, beim Kostenansatz für das Kind im betreuten Wohnen sind die Eltern erst einmal beide für die Gesamtkosten verantwortlich. Anteilig nach Einkommen. Erst danach wird geguckt, wie die jeweilige Leistungsfähigkeit aussieht und der etwaige Selbstbehalt. Und dann berechnet, was ggfls die Allgemeinheit zahlt.


    Die Wohngeldberechnung ist gemeindespezifisch. Da müsste man die entsprechenden Zahlen haben, um substantiell etwas dazu sagen zu können.

    Man weiß nicht, wann sie einsetzt. Aber irgendwann rutscht jedes Kind zuerst in die Vorpubertät, um dann irgendwann hochpubertierend zu werden.

    Grundsätzlich ist aufkommende Pubertät ein positives Signal: Körperreife und Wachstumsreife setzen bei Kindern immer bei "guter Versorgung" ein . Setzt (Vor)Pubertät ein, ist der Körper der Meinung, er sei reif dafür, weiter den Aufbauweg zum Erwachsenen zu gehen.

    Dass das einen "vollständigen Umbau" bedeutet und es nicht nur im übertragenen Bild/Sinn laut werden kann und schmutzig, ist die für Eltern belastende Seite ... Leben "auf der Baustelle" ...


    Von dem deutsch-amerikanischen Ehepaar Claudia und David Arp, lange Jahre für die UN als Familienberater weltweit unterwegs, habe ich gelernt: Es gibt keine Erziehungstricks in der (Vor)Pubertät, die immer funktionieren. Aber eine Reihe Dinge, die eine Zeitlang klappen. Und dann sollte man als Elter die nächste, andere Reaktion zeigen bzw. ausprobieren. Wenn es funktioniert, ist es gut. Wenn nicht, macht man es anders ... . (Genial fand ich ihr Buch "Pubertät in Sicht": https://www.amazon.de/Pubert%C…dadcr=&mcid=&gad_source=1 ) Wer mit Ratgeberbüchern etwas anfangen kann, tut hier einen guten Griff.


    Ich wünsch dir auf jeden Fall einen Haufen Gelassenheit. Die wirst Du in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren brauchen ...

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    Nur: Mit Lügen gewinnt man kein Verfahren.

    Früher oder später kommt die Wahrheit ans Licht und dann ist die Glaubwürdigkeit futsch. Das mussten schon ne Menge Verfahrensbeteiligte schmerzlich lernen.

    Das kenne ich auch deutlich anders und nicht nur am eigenen Beispiel erlebt. Wie oben bereits beschrieben, werden in FamGerichtsverfahren viele Behauptungen überhaupt nicht überprüft (dazu ist in einem normalen FamGerichtsverfahren auch überhaupt kein Raum. Es gibt in der Regel keinerlei Zeugen, keine Beweisaufnahme ... Und ich bin mir sehr sehr sicher, dass eine Reihe Richter die ggfls. elendlangen Schriftsätze der Parteien und des Gutachters nicht intensiv zur Kenntnis nehmen ...). Da bleibt dann vieles im Raum stehen und die alte Spruchweisheit steht wie ein weißer Elefant im Raum: "Ohne Feuer kein Rauch!"

    Wenn Falschbehauptungen sich nicht lohnen würden in FamGerichtsverfahren, dann würden nicht so viele Anwälte genau zu dem Mittel greifen, befürchte ich ...

    Das mag ja alles sein. Entschuldigen kann man immer viel. Fakt ist aber: Wir sind hier zuallererst in einem Sorgerechtstreit vor dem FamGericht (siehe Eingangsposting). Wenn da ein Elternteil die Kinder entzieht und ins Ausland abhaut, ist das schlimm genug. Wenn dann dem anderen Elternteil gegenüber und ggfls. auch den Kindern gegenüber argumentiert wird, Gerichte dürften keine Entscheidung treffen, dann ist das übel. Gut, wenn hier auf verschiedenen Ebenen eingegriffen worden ist.


    Mein Verständnis für die kinderentziehende Mutter bewegt sich da wirklich in ausgesprochen kleinen Grenzen.

    Ja, genau das. Und als beschuldigter Elternteil, hat man keine Chance irgendwie zu reagieren, sondern muss veratmen, was das Zeug hält. Genau genommen atme ich immer noch an meiner ersten Scheidung vor 20 Jahren und genauso an der zweiten vor 3 Jahren...


    Ich weiß, das ist extrem kleinlich und vielleicht eher ein Charaktermangel von mir als Aufgabe des Rechtssystems, aber ich hätte so gerne die Möglichkeit, manchen kompletten Quatsch, der von sich gegeben wurde, offiziell geradezuziehen.

    Kleinlich ist das absolut nicht. Man braucht das zum (Über)Leben, sich gegen Anwürfe und Falschbehauptungen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit wehren zu können. Sonst erstickt man. (Für viele Betroffene ist das traumatisch und belastend über lange, lange Jahre.)

    Es interessiert aber niemanden, kümmert keinen Richter.


    Schreibt jemand in einem Handelsrechtsverfahren, im Verkehrsrecht, in einem Strafverfahren, im Arbeitsrecht, im Mietrecht, ein Beteiligter sei ein "Depp", setzt es Sanktionen vom Gericht.


    Schreibt ein Beteiligter im Familienrecht, jemand würde Kinder vernachlässigen, schlagen, sei übergriffig, ein Lügner, ein Strolch u.v.m. (jeweils ohne justiziable Beweise), passiert genau - nichts. (Weder wird er aufgefordert, Beweise vorzulegen, noch wird er, wenn es keine Beweise gibt, in die Schranken zurückgewiesen).

    Der stellte die Verfassungstreue der verbeamteten Polizeikommissarin daraufhin infrage und strich ihr ihre Bezüge. Dagegen klagte die Mutter – und verlor (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2025 – OVG 80 D 1/25).




    Jep. Polizisten sind in Deutschland grundsätzlich verbeamtet. Und werden vom Staat alimentiert (egal, ob das Gehalt ist oder Pension). Ist für die eigentliche Sache - üble Schriftsätze ans FamGericht haben auf einmal Auswirkung und Folgen - aber eher nicht von Bedeutung.

    In Familiengerichtsverfahren werden in den Schriftsätzen der Parteien manchmal die übelsten Vorwürfe gemacht und wildesten Behauptungen aufgestellt. Anscheinend ohne jegliche Folgen. Betroffene sollen regelmäßig einfach akzeptieren, dass diese Dinge über sie gesagt werden, die Welt aus einer besonderen Sicht gesehen wird und irgendwie nichts davon irgendeine Auswirkung auf den Gerichtsbeschluss hat. Das FamGericht guckt halt nach vorne, wie es immer heißt und schaut, wie es ohne großen Zwist Lösungen herbeibringt. Da werden Kompromisse einfach erwartet, beim Betroffenen ein dickes Fell vorausgesetzt und krude Aussagen der psychischen Drucksituation des anderen Verfahrensbeteiligten entschuldigend zugeschrieben.



    Das ist kürzlich in Berlin anders gewesen. Eine Berliner Polizeikommissarin hat sich anscheinend während eines Sorgerechtsstreits mit den drei Kindern aus Deutschland abgesetzt. In vier Schreiben ans FamGericht wurde dessen Zuständigkeit bezweifelt und der „BRD-GmbH“ vorgeworfen, sie sei „lediglich eine volksbetrügerische Staatssimulation“ und „kein Rechtsstaat“ mehr. Deshalb hätte das Gericht keine Legitimation, in einem Sorgerechtsverfahren zu entscheiden. (Ob und was über den Ex-Partner gesagt wurde, ist unbekannt, da diese Akten nicht öffentlich sind.)



    Diese Anwürfe wurden – wie auch immer, man kann sich aber den ein oder anderen Weg denken – dem Dienstherrn durchgestochen. Der stellte die Verfassungstreue der verbeamteten Polizeikommissarin daraufhin infrage und strich ihr ihre Bezüge. Dagegen klagte die Mutter – und verlor (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2025 – OVG 80 D 1/25).



    Während man sich einerseits freut, dass oben genannte kruden Vorwürfe vor dem FamGericht nur bedingt versickern und belanglos scheinen, ärgert man sich andererseits darüber, dass nur reagiert wird, wenn das Gericht und der Staat angegangen werden. Während die sonstigen Prozessbeteiligten ohne Schutz und irgendwelche Folgen auf das Übelste angegangen werden können.


    Ansonsten bleibt nur das Staunen darüber, was es so alles gibt ...

    Nach dem letzten Verhandlungstag am 8. Januar sind jetzt noch vier Verhandlungstage angesetzt: am 28. Januar sowie am 11., 18. und 27. Februar 2026.

    Könnte bedeuten, dass am 18.2. die Plädoyers gehalten werden, am 27.2. das Urteil gesprochen.


    Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen weit auseinander mit ihren Einschätzungen. Die einzelnen "Prozessbeobachter" (Medien) dito. Der Ausgang ist offen, nichts scheint "glasklar". Vor allem auf die Urteilsbegründung wird man also schauen müssen.