Jep. Nur da wir hier über Lehrer und Schule diskutieren ... Und bei meinem Deutschlehrer ist der "Radikalenerlass" rechtlich einwandfrei laut Gerichtsurteil EuGH (oder wie der damals hieß) angewendet worden. Wie auch bei einem gewissen Herrn W. Kretschmann, der auch Lehrer wurde trotz Mitgliedschaft und Kandidatur im "Marxistisch-leninistischen Studentenbund" oder bei "Spartakus".
In der Bundesrepublik konnte man damals den Rechtsweg beschreiten. War sicher nicht einfach und vieles im Zusammenhang mit dem Erlass der Ministerpräsidenten und des Bundes ausgesprochen uebel, aber völlig anders als in der DDR.