Alles anzeigen...was zwar nicht jede Meldestelle so handhabt, aber ich mich in Jens Geschichte nicht darauf verlassen würde.
Könnte er, oder wäre es sinnvoll, das ABR im Eilverfahren zu beantragen?
Er hat ja jetzt Kenntnis, dass die Mutter das bisherige Einvernehmen verlässt.
lg von overtherainbow
Wolfi kann das ja egal sein. Wichtig für ihn ist: Mutter kann Kind in der neuen Wohnung ohne ihn anmelden. Wenn sie nachweisen kann, dass sie (und Kind) dort wohnen. Was mit der Bestätigung des Vermieters geht.
Und ABR: Klar kann jederzeit jeder Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Nur: Wie will er das begründen? Weil Mutter ausziehen will und Kind mitnehmen? Da sagt das Gericht: Herr Wolfi, Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Die Mutter kann ohne ihre Zustimmung das Kind nicht mitnehmen. Kein Grund für ein (Eil)Verfahren ...