Der Kernbegriff hier ist eigentlich das Kindeswohl. Die Umgänge sind ja da, um die Beziehung zum Umgangselternteil zu festigen, damit dieser eine vertraute Beziehungsperson werden kann. Wenn Ihr schlecht miteinander reden könnt über Anliegen Eurer Tochter, dann ist es vielleicht eine gute Idee, sich konkret Hilfe zu holen. Zum Beispiel eine Familienhilfe, das kann ich nur empfehlen. Wenn sie gut ist, dann hilft sie dem jeweiligen Elternteil durch ihren Blick von außen, ihr Verhalten dem Kind gegenüber überprüfen zu können. Sie hat in meinem Fall (die Kinder leben bei mir) es dem Sohn erleichtert, bei mir ankommen zu können. Nun ist die Situation bei Euch anders: Euer Kind ist in Deinem Umfeld vertrauter als beim KV, ich würde mich vermutlich an Deiner Stelle mit dem KV zusammen beim JA beraten lassen.
Vielleicht ist auch ein Mediator sinnvoll, der Euch darin unterstützt, wieder besser miteinander reden zu können. Ich kann aus der Ferne natürlich nicht beurteilen, wie es um Euer Elternverhältnis steht. Aber ich weiß, dass es für Eure Tochter das Beste ist, wenn ihr - wie in der Vergangenheit wohl zumindest teilweise - ihre Angelegenheiten gemeinsam regeln könnt.
Selbst wenn bei einem Gerichtsverfahren ein Beschluss gefasst wird, welcher den Umgang verbindlich regelt, wird der vermutlich zum derzeitigen Alter Eurer Tochter passen. Will heißen: wenn die Tochter dann im schulpflichtigen Alter ist (nur als Beispiel), ist der Umgang vielleicht so, wie vom Gericht festgesetzt, gar nicht mehr umsetzbar. Gewinnen tun sowieso hauptsächlich die Rechtsanwälte, die man dazu bemüht - wäre also aus meiner Sicht nur dann eine Option, wenn Ihr Euch tatsächlich überhaupt nicht mehr einigen könnt. Das will wohlüberlegt sein. Denn es kostet Zeit, Geld und Nerven, die Euch dann an anderer Stelle - nämlich für Eure Tochter - fehlen.