Trennung, Frau möchte ausziehen und das Kind mitnehmen

  • Hallo,


    Ich bin seit 10 Jahren Verheiratet und wir haben ein gemeinsames Kind. Meine Frau brachte einen Sohn mit in die Beziehung, später Ehe, der aber schon ausgezogen ist.

    Nun möchte sich meine Frau von mir trennen und meine Tochter (9) mitnehmen. Meine Tochter möchte gern bei mir bleiben und gar nicht erst mit ausziehen. Wir habe gemeinsames Sorgerecht.

    Meine Frau wird alles daran setzen um das Kind zu bekommen. Dies hatte sie auch bei ihrem EX-Mann getan um den Unterhalt und das alleinige Sorgerech zu bekommen.

    Ich stelle meiner Tochter frei zu entscheiden wo sie leben möchte und wann sie ihre Mutter besuchen möchte. Das findet sie auch gut.


    Nun die Frage. Was kann ich tun, damit meine Tochter nicht erst ausziehen muß?


    Vielen Dank

    Jens

  • Hallo und herzlich willkommen hier!


    Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann darf deine Frau nicht einfach mit dem Kind wegziehen, wenn du da nicht zustimmst.

    Wenn die Situation jetzt schon so ist, dass ihr keine Einigung findet, würde ich einen Mediator einschalten und auch ggf. das Jugendamt mit ins Boot holen. Denn auf Dauer ist es für alle Beteiligten, vor allem für das gemeinsame Kind, nicht gut, wenn man keine Einigung findet. Idealerweise findet man einen Weg, wie man vernünftig miteinander umgehen, Einigungen erzielen und Kompromisse eingehen kann.


    Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen zugesprochen, oder wenn ein Elternteil freiwillig auf sein Sorgerecht verzichtet.


    Ich würde zusätzlich auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

  • Hallo Jens,

    das ist natürlich eine unglückliche Situation für alle Beteiligten, denn ihr müsst euch als Eltern einigen, wo euer Kind lebt.

    Wie schätzt du die Situation ein... Könnte eine Mediation helfen die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden? Wenn du da den Hauch einer Chance siehst, würde ich tatsächlich eher diesen Weg gehen, als den Weg über den Anwalt und dann über das Gericht.

    Was meint deine Frau zu der Option, dass nur sie auszieht?

    Um das Sorgerecht musst du dir erstmal keine Sorgen machen, das wird keinem Elternteil einfach so angenommen.

    Ich wünsche dir gute Nerven!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo,


    als allerersten Schritt würde ich zum Einwohnermeldeamt gehen und einer evtl. Abmeldung des Kindes einen Riegel vorschieben. Genauso Schule.


    Wenn sie so drauf ist und auch in der Vergangenheit war, sie weiss, dass du nicht zustimmen wirst, wird sie wohl oder übel Fakten schaffen müssen.


    Dann würde ich zum Anwalt und ihr ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.


    Sie kann ja ausziehen, aber ohne Kind. Ich würde auch keine Zeit damit verlieren.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo


    Ich denke das wichtigste ist der Schritt über das Jugendamt und per Gericht das vorläufig alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    Begründet sich über durch das Jugendamt unterstützten Willen des Kindes bei dir bleiben zu wollen.


    Hast du vom Gericht dieses Papier, bei Schule usw verbreiten und bekannt machen wie die Lage wäre.


    Mit etwas gutem Timing ist das Montagfrüh durchgeregelt und ein Richter hat Vorläufig entschieden.

    Dazu von deiner Tochter vielleicht eine Handschriftliche Erklärung Ihres Wunsches /Willen dabei haben.

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • Das ist meiner Meinung nach eine Eskalationsstufe zuviel.


    Wie schätzt du deine Ex ein?


    Zuallererst solltest du dich vorsichtshalber im Bekanntenkreis nach einem guten Anwalt umhören. Einen kämpferischen oder eher deeskalierenden, das ist deine Entscheidung. Und da vorab evtl. ein Beratungsgespräch vereinbaren.


    Viel wichtiger wäre jetzt der Kontakt zum Jugendamt, mit der Bitte um Gespräche. Falls es irgendwann vor Gericht gehen sollte, ist das echt Entscheidend.


    Nur eine rhetorische Frage. Wenn du ausziehen würdest, würde die Tochter dann mit der Mutter dort bleiben? Evtl. möchte sie einfach keine Veränderung ihrer Lebenssituation und möchte daher lieber im gewohnten Umfeld bleiben?

  • Nun die Frage. Was kann ich tun, damit meine Tochter nicht erst ausziehen muß?

    Die Situation einvernehmlich gemeinsam zu klären, wäre sicherlich der Königsweg.

    Dazu solltest du aber wissen, wie "stark" deine Position ist ...

    Ihr habt als Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht die Pflicht und das Recht, den Aufenthaltsort eures Kindes zu bestimmen. Könnt ihr euch nicht einigen, bleibt der Status quo erhalten. Heißt im Trennungsfall: der Ausziehende darf ein Kind nur mitnehmen, wenn der zurückbleibende Elternteil dem ausdrücklich zustimmt.


    Wie kann das ad hoc umgangen werden: Es wird Gefahr fürs Kind - Gewalt meist - angeführt. Damit müssen vor allem Männer rechnen.


    Ansonsten kann man nur reagieren: Wird ein Umzug mit Kind angekündigt, sollte man deutlich widersprechen. Parallel sollte ein Konzept stehen und greifen, wie Kind in Kiga oder Schule kommt und die Betreuung anschließend sichergestellt ist.


    Umzugs Verweigerung hinterlegen, bringt leider nichts. Die Meldebehoerden dokumentieren einzig den Istzustand. Es wird nicht geprüft, ob dein Kind zB berechtigt mit der Mutter weggezogen ist. Das muss privatrechtlich ausgefochten werden ...

    Sich beim JA zu melden und um ein Beratungsgespräch bitten, ist nicht schlecht. Mehr kann und darf das JA uebrigens nicht: einzig beraten. Eine Entscheidungskompetenz an den oder einem Elternteil vorbei hat es nicht. (Nur in besonderen Gefahrenfaellen fürs Kind ... Gewalt, Missbrauch, erweiterter Suizid - solche Dinge halt. Das geht dann auch zwingend im Eilverfahren vors Gericht. Ist aber hoechst selten.)


    Heißt: Es gibt keinen Grund und keine Rechtsgrundlage, dass deine Tochter "erst auszieht". Die Mutter müsste klagen und recht bekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank an euch für die vielen und schnellen Antworten.


    Ein guter Freund ist Anwalt. Er darf mich nicht vertreten, weil er meine Frau vor vielen, vielen Jahren einmal vertreten hatte. Er konnte aber aus seiner Erfarung berichten, wie es andere geschafft haben.

    Er meinte auch, so wie er meine Frau kennt, wird sie nichts unversucht lassen mir zu schaden. Da ich selbstständig bin, wird ihr dies nicht schwer fallen.

    Ich muß als erstes heute (Montag) früh zum Jugendamt. Da meine Frau mich immer vor vollendete Tatsachen stellt, hoffe ich nicht zu spät zu kommen. Wenn ich ein Konzept mitbringe, wie es mit der Betreuung meiner Tochter aussieht, habe ich bessere Chancen. Auch, daß meine Eltern hinter mir stehen. Denn sollte meine Frau während meiner Abwesenheit die Wohnung ausräumen (nur was ihr gehört, hoffe ich), dann ist sofort ein Kinderzimmer für meine Tochter da. Nun muß ich mal schauen, ob es eine Vorlage gibt, wie so ein Konzept aussieht.


    Lieben Gruß

    Jens

  • Du musst beim Jugendamt kein Konzept vorlegen, um deine Kompetenz zu beweisen. Geh hin und bitte um Beratung und Begleitung für die Trennungsphase. Und gut ist.


    Für "das Konzept" ist das Zimmer (hatte sie noch keines?) fürs Kind weniger wichtig als die Eckpunkte Betreuung. Schafft du neben Beruf, für das Kind da zu sein bzw. Betreuung durch Dritte zu gewährleisten?

    Wichtig ist weniger das fertige Konzept als das Zeichen, dass du die Problematik siehst und daran arbeitest.


    So Sachen wie bei deinem Anwaltsfreund werden dir noch öfter begegnen. Natürlich könnte er dich beraten. Aber eure Freunde wollen nicht unbedingt in eure Trennungsangelegenheiten mit rein gezogen werden. Damit musst du rechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für "das Konzept" ist das Zimmer (hatte sie noch keines?) fürs Kind weniger wichtig als die Eckpunkte Betreuung.

    Deine Tochter ist 9 Jahre alt, schreibst Du, sie geht also in die Grundschule. Hat sie einen Ganztages-Hortplatz? Wenn ja, würde das ja die Betreuungssituation erleichtern. Regelmäßige Kontakte zur Familie sind gut - ich meine, wenn Deine Eltern am selben Ort wohnen und die Tochter vielleicht sogar regelmäßig bereits dort ist, dann würde das zu einem geregelten Alltag beitragen. Wenn die Tochter bei Dir wohnt, dann bliebe sie ja auch in ihrem gewohnten sozialen Umfeld (selbe Schule, ihre Freundinnen, vielleicht Nachbarskontakte usw.). Ich denke, dass alles, was der Tochter einen geregelten Alltag ermöglicht , ist erst einmal gut für sie, und das würde ich alles im Hinblick auf ein Beratungsgespräch durchdenken.


    Ich würde mich nicht sofort anwaltlich vertreten lassen. Wenn die KM das tut, dann hängst Du sowieso drin, je nachdem, was sie dann beantragt. Für Dich würde aber sprechen, dass Du erst einmal versuchst, eine konstruktive Lösung im Dialog mit dem Jugendamt zu erreichen. Deshalb wäre das aus meiner Sicht auch der erste und richtige Weg, den Du aber ja auch gehst (ich hoffe, dass Du eine kompetente Sachbearbeiterin hast). Viel Erfolg!


    Ich denke, es geht jetzt darum, wie Du möglichst gut (auch ohne die KM) für Deine Tochter sorgen kannst, und dass Du das überzeugend vermitteln kannst. Wenn Du das gut durchdacht hast, dann ergibt sich ein solches Konzept fast von selbst. Was die KM angeht, kannst Du sowieso nur ahnen, was sie im Schilde führt - verhindern kannst Du es vermutlich nicht. Je weniger Du die KM anführst in den Gesprächen, desto weniger kann Dir jemand anlasten, dass Du gegen die KM kämpfst. Wichtig aus meiner Sicht ist, dass Du vermittelst, die Tochter im Fokus zu haben.


    Viel Erfolg dabei!

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Das Jugendamt, der entsprechende Sachbearbeiter, hat mir soeben telefonisch,wegen Corona geht es nur mit Termin, mitgeteilt, daß er mir nicht helfen kann und ich mir einen Anwalt nehmen muß. Der soll beim Familiengericht den Aufenthaltsbestimmungsrecht entsprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt hat nur eine Beratende Funktion und kann keine Entscheidung darüber fällen, wo das Kind bleiben soll oder wie ich den Umzug des Kindes verhindern könne. Das wäre im BGB als gemeinsames Sorgerech geregelt.


    Ich bin erstmal platt.


    Meine Tochter geht in eine freie Schule von 8 - 15 Uhr täglich. Oma holt sie auch ab. Ich hol sie dann von Oma. Soweit ist die tägliche Betreuung gesichert. Im Kindergarten war sie auch 4 Tage in der Woch bei Oma, weil sie dort gern bleibt.

  • Das Jugendamt, der entsprechende Sachbearbeiter, hat mir soeben telefonisch,wegen Corona geht es nur mit Termin, mitgeteilt, daß er mir nicht helfen kann und ich mir einen Anwalt nehmen muß. Der soll beim Familiengericht den Aufenthaltsbestimmungsrecht entsprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt hat nur eine Beratende Funktion und kann keine Entscheidung darüber fällen, wo das Kind bleiben soll oder wie ich den Umzug des Kindes verhindern könne. Das wäre im BGB als gemeinsames Sorgerech geregelt.


    Ich bin erstmal platt.


    Meine Tochter geht in eine freie Schule von 8 - 15 Uhr täglich. Oma holt sie auch ab. Ich hol sie dann von Oma. Soweit ist die tägliche Betreuung gesichert. Im Kindergarten war sie auch 4 Tage in der Woch bei Oma, weil sie dort gern bleibt.

    Zu Blau:

    ...und das so schnell wie möglich.

    Lass den ganzen Quatsch mit "Wir als Eltern"....hat die KM ja schon mit Nr. 1 nicht gemacht.

    Also werd nicht Nr. 2

  • Wolfi, jetzt noch einmal ganz langsam die Fakten sammeln, die ja auch schon im Thread hier stehen:

    Die Mutter darf ohne Deine Zustimmung nicht mit Eurer Tochter wegziehen. Sie kann. Tochter nur mit Deiner Zustimmung. Nimmt sie Tochter mit, dann ist das "Kindesentzug". In dem Augenblick kannst Du mit einem Eilverfahren die Rückführung des Kindes beantragen.


    Du kannst vorab schon mit einem Anwalt sprechen. Aber derzeit ist zu empfehlen, die Füße ruhig zu halten. Soll die Mutter doch auf ABR klagen. Du solltest nur sicherstellen, dass die Mutter (schriftlich) weiß, dass Du mit einem Aufenthaltwechsel des Kindes nicht einverstanden bist und dass die Mutter nicht hinter deinem Rücken mit dem Kind verschwindet. Das sogenannte "Kindeswohl" bedeutet nämlich häufig, dass Kinder möglichst wenig in den elterlichen Trennungsschlamassel mit reingezogen werden sollen. Deshalb verbleibt bei (außer dem Trennungsdisput) einigermaßen normalen Eltern das Kind bis zu einer endgültigen richterlichen Entscheidung oft da, wo es "gerade" ist. Nimmt ein Elternteil das Kind mit bei der Trennung, ist das zwar rechtlich ein Vergehen, aber der Staat greift zum Schutz des Kindes nicht immer ein (vor allem, muss man sagen, wenn Frauen mit den Kindern weggehen. Und - ich hatte es oben bereits geschrieben - mit etwaiger Gewaltausübung des Vaters winken. Soetwas gibt es leider und häufig. Manchmal wird das aber nur als Vorwand genommen, um den Ex-Partner zu diskreditieren. )


    Für Deine Position ist es - wenn du wirklich den Hut in den Ring als Alleinerziehender werfen willst -, deshalb gut, wenn bis zur endgültigen Klärung des Aufenthalts (hoffentlich einvernehmlich, im blöden Fall juristisch), Tochterkind bei Dir lebt.

    Sobald die Mutter nicht mehr in eurer Wohnung nächtigt/lebt/ausgezogen ist, marschierst du zum jugendamt und beantragst eine Beistandschaft. Die muss dir gewährt werden, die kann der sachbearbeiter nicht ablehnen (was Beistandschaft ist, lies dich hier im Forum schlau bei gelegenheit). Und Du beantragst gleichfalls "Unterhaltsvorschuß" bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Nicht, weil du vielleicht zwingend das geld brauchst, sondern weil dies Ablaufverfahren in Gang setzt, die den Auzfenthalt klären (beistandschafts- und unterhaltsvorschußberechtigt ist nur das Elternteil, bei dem das Kind seinen Aufenthalt hat.

    (Jetzt ein bisschen Essig in den Wein gegossen: Die strikte Verweigerung des JA-Mitarbeiters, Dich zum Gespräch zu laden, könnte bedeuten, dass "Ihr" bereits eine "Akte" beim JA seid, Mutter schneller war und Beistandschaft vorbereitet hat. Das halte im Hinterkoppf. Leg dir eine Telefonnotiz an vom heutigen Gespräch mit Namen des Sachbearbeiters etc. - man hat schon Pferde kotzen sehen ...)


    Jetzt zur Kinderbetreuung: Ist die Oma deine Mutter und die der Kindsmutter? Da könnte es nämlich Probleme geben, wenn es darum geht, wessen "Backup" die Oma im juristischen Streitfall ist. Deine oder die der Mutter...


    Leider ist Trennung oft eine üble, schmutzige Angelegenheit, in der mit vielen miesen Tricks gearbeitet wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin erstmal platt.

    Ich auch. Dieser JA-Mitarbeiter macht es sich besonders einfach, so mein Eindruck. Andererseits: auch wenn es keine Gründe und keine Rechtsgrundlage gibt, dass die KM mit der Tochter auszieht, solltest Du jetzt vorbereitet sein, dass die KM das jetzt durchziehen wird. Kann Dein Freund Dir nicht einen kompetenten Anwalt empfehlen, wenn er Dir schon selbst nicht helfen kann oder möchte (finde ich grundsätzlich so auch gut, denn ansonsten würde die Tatsache, dass Ihr Euch kennt, von der Gegenseite unter Garantie verwendet.


    Hast Du den Ausweis Deiner Tochter? Deponiere ihn an einem sicheren Ort, an den die Kindesmutter nicht drankommt, informiere (präventiv) die Schule der Tochter, dass sie nicht aus dem lfd. Unterricht abgeholt werden darf. Über eine einstweilige Anordnung beim Amtsgericht solltest Du erwägen, folgendes zu beantragen,

    • das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich zu übertragen,
    • der Gegenseite zu untersagen, ohne Zustimmung des Gerichts mit dem Kind den tatsächlichen Aufenthalt zu wechseln,

    Dafür ist es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen, nach der gescheiterten Beratung durch das Jugendamt erst recht. Lass Dir vom Bearbeiter des Jugendamts seine Aussagen Dir gegenüber schriftlich geben, damit er sich nicht mit irgendetwas herausreden kann.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Hallo Bap,


    vielen Dank.

    Ich glaube das waren die Worte die mich etwas beruhigt haben. Die Kindesmutter darf nicht ohne mein Einverständnis den Wohnort des Kindes wechseln.

    Die Oma des Kindes ist meine Mutter. Verwandtschaft meiner Frau lebt weit weg.


    Lieben Gruß

    Jens

  • Hallo musicafides


    mein Freund und Anwalt hat eine freie Mitarbeiterin eingestellt die schon 30 Jahre Erfahrung im Familienrecht hat. Ich werde die Frau auch aufsuchen und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen. Denn ich habe nur meine Tochter noch zu verlieren. Die Familie gibt es ja jetzt nicht mehr.

    Ich wußte nur nicht, daß die KM nicht ohne meine Zustimmung mit dem Kind ausziehen darf. Denn meine Frau würde dies tun. Und ich bekam den Hinweis aus Erfahrung, daß wenn das Kind erst einmal den Wohnort gewechselt hat, dann werden aus einem Tag eine Woche und dann zwei Wochen und dann ist es fast aussichtslos sie zurück zu bekommen.

    An die Papiere meiner Tochter komme ich nicht ran. Die gibt meine Frau nicht aus der Hand.


    Sie hat gesagt, daß sie bei mir wohnen möchte. Ich stelle es ihr frei.

    Das gesamte Wochenende habe ich mit ihr verbracht. Sie hätte ja auch zu ihrer Mutter gehen können. Das wollte sie nicht. Also werde ich um sie kämpfen.


    Lieben Gruß

    Jens

  • Du könntest zusätzlich über das Jugendamt einen gemeinsamen Termin anberaumen, in dem ein Mitarbeiter vom Jugendamt als Mediator fungiert und du und deine Ex versuchen könnt, eine Basis zu finden, auf der eine halbwegs gute Kommunikation wieder möglich wird.

    Hier bei uns hat das Jugendamt diesen Bereich an einen anderen Träger weitergegeben. Unterm Strich kommt aber das Gleiche bei rum.

    Manchmal kann es hilfreich sein, wenn eine neutrale Person anwesend ist und vermittelt.

  • Hallo Tini,


    genau das wollte ich vermeiden. In den letzten Jahren habe ich mitbekommen, daß meine Frau Wasser predigt und heimlich Wein trinkt. Beim Mediator wäre alles gut und dann werden noch härtere Geschosse benutzt.


    Trotzdem Vielen Dank

    Jens

  • Hallo Jens,


    und vielleicht mal noch auf ein paar Fragen vorbereiten.

    Die Meinung Eurer Tochter ist sicherlich wichtig. Gleichzeitig ist es viel verlangt eine ehrliche objektive Antwort zu bekommen. Die Gesamtsituation in dem Alter zu bewerten, ist auch etwas viel verlangt.

    Wer hat den in der Vergangenheit die Betreuung überwiegend übernommen?

    Wer war auf Elternabenden, beim Kinderarzt, zu Hause wenn das Kind krank war?

    Geht das Kindergeld auf ein Gemeinschaftskonto, oder auf das der Mutter?

    Musst/kannst du damit rechnen, dass die Mutter in der Nähe bleibt und so ein Wechselmodell möglich wäre?

    Bist Du auf Unterhalt angewiesen?


    LG von overtherainbow

  • Hallo overtherainbow,


    es ist schon richtig, daß meine Tochter auch ihre Mutter liebt. Auf Elternabenden waren wir zusammen (außer zur Coronazeit). Das Kindergeld bekommt meine Frau und überweist es auf das gemeinsame Konto. Das wollte sie anfangs nicht. Sie wollte das Geld behalten.

    Kinderarzt und Krankenbetreuung haben meine Frau und auch meine Mutter übernommen, weil ich selbstständig bin.


    Wenn sie nicht bei Oma und Opa war an den Wochenenden, dann hat sie die meiste Zeit mit mir verbracht. Laufrad, Fahrradfahren, Rollschuh fahren, Schwimmen, Rechnen und Schreiben, Kuchen backen, Holzarbeiten, Fotografieren, Gitarre spielen, Blödsinn machen und besonders Lachen lernte sie alles von mir. Meine Frau war nur zum Lorbeer ernten da. ZB das Bronzeabzeichen im Schwimmen. Trainiert und bezahlt habe ich. Das Abzeichen und den Schwimmpass postete meine Frau sofort nach Erhalt über WhatsApp.


    Lernen und auf das Leben vorbereiten, das lernt sie von mir. Shoppen und Geld ausgeben lernt sie von meiner Frau.

    Ich bin der Meinung, daß ich mehr zu ihrem Kindeswohl beitrage als meine Frau. Auch weil der Sohn meiner Frau aus erster Ehe nicht den Weg einschlug, den Eltern sich für ihre Kinder wünschen, um das mal vorsichtig auszudrücken.


    Es ist aber gut auf solche Frage vorbereitet zu sein.


    Dankeschön

    Jens