Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?

  • das ist auch nicht das, was ich brauche: ich brauche Entlastung in Form von kinderfreien Tagen.

    Das macht Sinn. Du gehst nicht arbeiten und hast deine Kinder dennoch in Betreuung. Da sind kinderfreie Tage unerlässlich. Die 8 Tage pro Monat, die der KV die Kinder bis zu seinem Umzug genommen hat, sind ein Witz. Als nicht arbeitende Mutter, deren Kinder tagsüber betreut werden, braucht man wesentlich mehr Entlastung.

    Ich würde bei Gericht eine Haushaltshilfe oder ein Au-Pair beantragen, damit du endlich mal Entlastung erhältst.

  • Frage mich warum der Beistand meinem Kind sagt, dass es eventuell bald weniger Papazeit geben wird. Das darf er doch gar nicht?

    Doch. Es ist sogar seine Aufgabe, den Kindern beizustehen und die Situation, in die sie da geraten sind, zu verstehen und auf Kommendes vorzubereiten. Es wäre ein schlechter Beistand, würde er es nicht machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tatsächlich hat er im Gerichtsverfahren so viel Gewicht wie alle anderen Verfahrensbeteiligten. Er spricht für die Kinder.

    Du und dein Anwalt für dich.

    Der Ex (und dessen Anwalt, falls er einen hat) für sich.

    Das Jugendamt wird bei Bedarf vom Gericht beratend hinzugezogen.


    Entschieden wird vom Richter, klar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich möchte sie ja eh bei mir haben, aber eben nicht mehr immer. Ist ja auch verständlich. Wie gesagt, er kann ja in seiner Betreuungszeit zu mir wechseln. Vor allem wird das Gericht ja auch meine Bemühungen sehen wenn ich sogar meine wohnung anbiete. Was will er Vater da noch entgegen? Jetzt mal ehrlich, das wird ja auch der Richter so sehen. Der Papa hat einfach keinen Bock, will lieber zu seiner Trulla. Die ist für mich übrigens auch unten durch, es ist ihr verantwortung, dass er weg ist. Sie müsste da auf ihn einreden!

  • Im Sinne des Kindeswohl ist eine Entlastung der Mutter durch den Vater aber ein ausschlaggebender Punkt den der Richter beachten wird? Wenn ich dort davon erzähle wie fertig ich bin, dann wird der Richter doch meine Not sehen oder? Und dem Vater bitten mich zu entlasten. Da geht es ja ums Kindeswohl? Das ist doch genau der Punkt ? Überlastete Mutter, Kindeswohl in Not, Vater muss also seinen Beitrag leisten.

  • Selbst wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagst - nicht, dass sich mir der Sinn in diesen 29 Seiten erschließt -, was hast du davon? Also nur, um Dir den Zahn zu ziehen. Du kannst damit nicht bestimmen, dass die Kinder dann und dann beim Vater wären oder so.


    Zum Thema, wenn das JA sagt, er kann und muss, wird der Richter ja wohl...:


    Der Richter ist völlig unabhängig in seiner Entscheidung. In manchen Bereichen gibt es Rechtsprechung höherer rechtlicher Instanzen, die auch bindend sind (z.B. BGH oder BVerfG Urteile) Doch im Grundsatz gilt: Der Richter entscheidet deinen Einzelfall unabhängig. Nur weil das JA irgendwas sagt, muss er sich überhaupt nicht daran halten.

    Und dass das Nestmodell von einem JA Angehörigen für positiv befunden wird (da fehlt mir zu viel Kontext, so wie du es schreibst, hört es sich nicht wirklich nachvollziehbar an) führt nicht dazu, dass der Vater dazu verdonnert wird. Die Gerichte in Deutschland sind unabhängig. Und wie du beweisen willst, dass du so fertig bist, erschließt sich mir nicht.


    Der KV lebt nicht einmal mehr im Geltungsbereich der Deutschen Gesetze. Somit kann (und ich nehme an es wird) ihm völlig egal sein, was du willst. Mit Insolvenz, Zahlungen nur auf Unterhaltsvorschusshöhe und der Entfernung zu Dir wird der Richter Umgang mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ohnehin als objektiv unmöglich betrachten.


    Das bedeutet: Der Vater muss keinen Umgang wahrnehmen, nicht auf dein Nestmodell einsteigen und auch sonst gar nichts zustimmen. Rechtlich gesehen ist er nurmehr zum Unterhalt im Rahmen der Leistungsfähigkeit verpflichtet. Und auch da wird sich vermutlich nicht viel machen lassen.


    Ganz salopp gesagt: das Ding ist gelaufen.


    Nachtrag: Kindeswohl in Not (aka Kindeswohlgefährdung) ist ein für wirklich gefährliche Situationen reservierter Fachbegriff. Den würde ich niemals leichtfertig gebrauchen.

  • Wer braucht schon RTL2 & Co., wenn es diesen Thread gibt. 🍿

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Und das Jugendamt ist auf meiner Seite !! Die begrüßen es, dass der Vater die Kinder 50/50 nimmt.. daher hab ich also Chancen . Nur der Beistand meinte es sei nicht möglich.

    Natürlich begrüßen die es. Es ist für sie billiger als eine Inobhutnahme da die Mutter überlastet ist und Familienhilfe ablehnt

  • Im Sinne des Kindeswohl ist eine Entlastung der Mutter durch den Vater aber ein ausschlaggebender Punkt den der Richter beachten wird? Wenn ich dort davon erzähle wie fertig ich bin, dann wird der Richter doch meine Not sehen oder? Und dem Vater bitten mich zu entlasten. Da geht es ja ums Kindeswohl? Das ist doch genau der Punkt ? Überlastete Mutter, Kindeswohl in Not, Vater muss also seinen Beitrag leisten.

    Wenn der Vater die Möglichkeiten hat und einigermaßen auf Zack ist. Gibt er vo Gericht an die Not auch zu sehen und daher beantragt er das die Kinder zu ihm ziehen. Du sie aber gerne alle 14 Tag von Fr bis So besuchen darfst.