Beiträge von Volleybap

    Das ist Mumpitz von der Gemeinde. Die Wohnsitzmeldung ist eine Dokumentation der tatsächlichen Gegebenheiten. Tatsächliche Gegebenheit ist: Sohn wohnt in deiner Wohnung mit. Es ist sein Hauptwohnsitz. (Am alten Wohnsitz ist die Mutter ja auch nicht mehr gemeldet, oder?)


    Hinzu kommt: Sohn ist doch 16 Jahre plus. Damit kann er eigenständig den Wohnsitz melden (bei Einverständnis der Eltern).


    Was tun? Sohn anmelden. Mitteilen, dass Mutter ins Ausland verzogen ist und kein oder wenig Kontakt besteht. (Auf Abmelduing der Mutter am alten Wohnort verweisen. Einwohnermeldeamt kann sich mit Amt am alten Wohnort in Verbindung setzen.) Wenn Anmeldung verweigert wird, darüber einen widerspruchsfähigen Bescheid verlangen. Denn: Du bist verpflichtet (je nach Bundesland ein bisschen unterschiedlich) innerhalb von ein paar Wochen den tatsächlichen Wohnsitz zu melden. Damit Sohn und ggfls. Du keinen Bußgeldbescheid bekommen, hat die Gemeinde zu erklären, warum sie die Ummeldung ablehnt.


    Für dich/euch solltet ihr überschlagen, ob in der Zeit, bis Sohn volljährig wird, irgendwo der Perso/Nachweis mit tatsächlichem Wohnsitz gebraucht wird (Schule etc.), oder ob ihr so durchkommt. Wenn es derzeit ohne Ummeldung reicht, freundlich lächeln und sagen: "Wir haben getan, was wir können: Dem Einwohnermeldeamt den Wohnsitz in der Gemeinde mitgeteilt. Wir können nicht mehr machen. Punkt."

    Normalerweise würde man hier wohl eine sog. Stufenklage gegen den Vater einreichen. Erste Stufe: Beistandschaft verklagt den Vater auf umfassende Auskunft über seine Einkommen.


    Da jeder Unterhaltspflichtige per Gesetz diese Auskunft geben muss, wird diese Klage gewonnen.


    Dann wird am Einkommen der Unterhält berechnet und eingefordert, ggfs. - zweite Stufe - eingeklagt.


    Du müsstest die Beistandschaft fragen, wo sie auf dem Weg gerade unterwegs sind.


    Das Wissen um den Arbeitsplatz ist hilfreich, falls der Vater vor Gericht auch alles verweigert. Auf Nachfrage wird dir die Beistandschaft Auskunft geben, wie der Vater reagiert (hat).


    Von außen betrachtet ist nicht klar ersichtlich, was in deinem Fall los ist. Langsam arbeitende Beistandschaft oder ein trickreich alles verweigernder Vater oder eine Kombination von beidem.

    Das kannst du aber im Gespräch mit der Beistandschaft herausbekommen.

    Kinder in dem Alter sind, Gott sei Dank, sehr "beweglich" und anpassungsfähig. Sie können Zustände gut als einfach gegeben hinnehmen und fröhlich in den Tag hineinleben.

    (Darum brauchen sie auf aufkommende Fragen auch nicht die umfassende Erklärung, sondern es reicht häufig ein Satz.)

    Darum ist die Trennung der Eltern für Kinder nicht per se "furchtbar schlimm". Es kommt ganz entscheidend darauf an, wie das in der Praxis von den Eltern gelebt wird, wie aufkommende Probleme ohne Einbezug der Kinder gelöst werden. Manchen Eltern gelingt das richtig gut. Manchen phasenweise, manchen gar nicht. Das liegt am Wollen der Eltern. Problem: Zum guten Gelingen müssen beide viel beitragen. Um die Situation belastend und schwierig für die Kinder zu machen, reicht problematisches Agieren von einem Elternteil.


    Wenn eure Kids noch keinen Druck aus der Situation spüren und kein Elternteil versucht, die Kids auf seine Seite zu ziehen, werden sie bei Bedarf ihre Fragen stellen und ihre Wünsche äußern. Werden die kindgemäß kurz beantwortet oder nach Möglichkeit erfüllt, ist alles "im grünen Bereich". Schwierig wird es, wenn die bisher offene Kommunikationslinie nicht mehr funktioniert, Mama und Papa von den Kindern nicht mehr als die im guten Sinne "austauschbaren", also inhaltlich gleich mit ihnen agierenden Eltern empfunden werden. Wenn es "Geheimnisse" gibt. Dann rutschen Kinder in dem Alter in einen ungeheuren Loyalitätskonflikt. Und werden daran Schaden nehmen.


    Wenn ihr euch als Eltern das bewusst machen könnt und darüber redet, dann ist schon ganz viel in eine gute Richtung unterwegs.

    Elternteil B macht nicht einen Cent Schulden, wenn es den ihm möglichen Unterhalt zahlt. Und kann er gar keinen Unterhalt leisten, ist das okay und die Allgemeinheit leistet.


    Bin ich Elternteil A und damit Adressat des Unterhalts, sieht es anders aus. Fehlt der Unterhaltsvorschuss, dann muss ich ihn, um Kind "gleichzustellen" wie mit Unterhaltsvorschuss, doppelt aus eigener Tasche finanzieren. Den fehlenden Unterhält von Elternteil B sowieso. Aber da diese Summe ja aus dem Geld von Elternteil A dann entnommen wird, fehlt diese Summe auch noch einmal, um als Elternteil A das Kind zu finanzieren. Und sei es als Geldanlage, um Irgendwann die Ausbildung zu finanzieren oder den Führerschein, die Nachhilfe für den Schulabschluss, die - siehe Parallelthread - teure technische Schulausrüstung.


    Verzichte ich - im Namen des Kindes - auf den Unterhalt oder den UV, senken ich die Chancen des Kindes (wir reden Stand heute und über 18 Jahre von 54.000 Euro.)

    Ob Kind das als Erwachsener Klasse findet?


    Was aber stimmt: Wo kein UV und kein Unterhält beantragt wird, muss auch keiner bezahlt werden. Und es wird auch kein Einkommen überprüft. - Mir fallen da nicht viele ein, in deren besonderen Interesse das liegen könnte. Aber es sind die, die ganz gut wissen, wie sie Elternteil A, den Betreuungselternteil beeinflussen und über den Tisch ziehen können...

    Vermieter hat sich gemeldet. Geht jetzt soweit nach Plan.

    Jetzt liegt mir seit Tagen der Stiefvater im Ohr. Er will das Spielzeug seiner Tochter aus dem Haus der Ex holen. Ich habe ihm erzählt, dass wir nächste Woche umziehen.

    Zuerst hat er es über meine jüngste Tochter versucht. Die will den aber auch nicht einfach so ins Haus spazieren lassen um da Sachen rauszuholen. Schon sehr erwachsen hat sie gemeint, das müsste er mit der Mutter klären, oder das gegebenenfalls mit mir besprechen. Sie hätte da nichts zu entscheiden und wollte sich da auch nicht zwischen die Stühle begeben.

    Finde ich grundsätzlich auch richtig so.

    Der Punkt ist, dass er quasi jetzt von mir will dass ich das regele. Ich frage mich aber was kann ich bestimmen, was das Spielzeug der Tochter angeht, die nicht meine ist? Kann ja sein dass die Schwester Eigentümerin ist aber "Besitzerin" ist ja de facto die Mutter. Also wenn wir mal streng nach Paragraph § 854 BGB gehen wollen. Soll ich meinen Kindern sagen, dass sie das Spielzeug der Schwester aus dem Haus zum Stiefvater tragen? Kann irgendwie auch nicht richtig sein. Ich möchte mich gegenüber meiner Ex auch nicht angreifbar machen.

    2016 hat das OLG Nürnberg entschieden, dass in so einem Fall nicht Paragraf 854 BGB greift, sondern dem Kind (aufgrund einer Reihe anderer BGB-Paragrafen) Spielzeug und Unterlagen wie Impfpass etc. zur Verfügung zu stellen sind. Wenn also Kind Zugang zur Wohnung und damit zu den Sachen gewährt wird und Kind trägt sein Zeugs raus, kann da nicht viel auf die Stiefgeschwister zurückfallen. Wenn der Mutter mitgeteilt wird, Kind holt am XY die Sachen ab, müsste Mutter Einspruch erheben. - Aber ob du Gründe hast, das zu organisieren? Da müsste theoretisch der leibliche Vater ran, der Mutter die Abholung mitteilen und dann freundlich am richtigen Tag an der Türe kratzen und Kind die Sachen rausholen lassen bzw. Mutter bitten, ins Haus zu dürfen. (Im Stil von: "Ich gehe davon aus, du hast nix dagegen, wenn ich *Kind* beim Tragen helfen ...")

    Aber all das muss der Vater organisieren und nicht du ... Dem fehlt aber mutmaßlich das Wissen und die Erfahrung mit so einem Trennungsmist.

    Familienrechtssachen sollen möglichst schnell terminiert werden - möglichst innerhalb von sechs Wochen ab Antrag. Verhandlungstermin Mitte Dezember ist da eigentlich schon spät. Auf keinen Fall "schon".


    Guck dir die Klage - also den Klagesatz - genau an. Darum geht es. Erst in zweiter Linie um die Begründung.


    Wechselmodell bedeutet grundsätzlich enge Kooperation der Eltern. Das könnte hier schwierig sein.

    Ansonsten: Familiengutachten werden einerseits wegen der Kosten, andererseits aber wegen des zeitlichen Aufwands sehr ungern in noch frühen Streitphasen der Eltern angeordnet ( und auch, wenn es sich anders anfühlt: Für Gericht und JA seid ihr noch in einer einigermassen frühen Phase...). Bis ein Gutachten erstellt und dann ausverhandelt ist, vergehen manchmal viele Monate, oft über ein Jahr.


    Und was soll da erforscht werden? Ob ein Wechselmodell funktionieren könnte? Das Wechselmodell hat derzeit noch nicht einmal eine richtige rechtliche Grundlage. Wird daher meist als Vergleich geschlossen - die Eltern einigen sich drauf nach deutlichem Druck des Gerichts.


    Dein Anwalt sollte den Richter kennen und wie er "tickt". Mit dem Wissen kann man eine Prozessstrategie erarbeiten. Wichtig ist: Du solltest wissen was du willst, was Dein Ziel ist. Konkret. Möglichst aus der derzeitigen Praxis gezogen. Kindzentriert, aber dich und deine (Arbeits)Situation auch berücksichtigend.

    Dein Vortrag sollte nicht von (Ablehnung) der Mutter und dem Wechselmodell handeln. Also kein Streitmodus, sondern lösungsorientiert.

    Väter müssen im Gegensatz zu Müttern dieses Vertrauen bei Gericht, Behörden etc. oft erst gewinnen.

    Ach, menno. Deiner Tochter solltest Du kommunizieren, dass sie sich durch das unsägliche Verhalten der Mutter (und durch das Verhalten der ehemals besten Freundin) nicht in ihren Lebenswünschen einschränken lassen soll. Weder Mutter noch Freundin sollten solche Macht über sie ausüben. Sondern sie soll und darf in eigener Entscheidung "ihr" Ding machen.


    Sie muss die erkannten (was ja gut ist!) Baustellen nicht jetzt mit aller Kraft bearbeiten. Sondern sie darf ihre Kraft in den Bereichen einsetzen (FSJ zum Beispiel), die sie bestimmt. Und an den anderen Dingen in dem Tempo und in der Intensität arbeiten, die sie bestimmt.


    Ich wünsch Dir und Euch weiter viel, viel Kraft.

    Ja nun, da reden wir aneinander vorbei. Die gesellschaftspolitische(!), die oeffentliche Diskussion dazu ("Vernachlässigung") ist im Großen und Ganzen in den Neunzigern beendet worden. Letztlich, weil das die Familien und deren soziales Denken den neuen Bundesländern infrage gestellt hätte.


    Auf die gesellschaftspolitische Ebene - öffentliche Diskussion - ist zuletzt dann aber die finanzielle Unterstützung für die Betreuung zu Hause gesetzt worden ("Herdprämie"). Da wurde (mir) dann klar, dass für beide Möglichkeiten die ideologischen Kämpfer aktiv sind. Und es denen nicht darum ging, was für den einzelnen in seiner Situation und familiären Gefühlswelt gerade richtig wäre.


    Dass im Arbeits- und soziokulturellen Umfeld verschiedenste Meinungen vertreten werden, passiert letztlich dann, wenn man irgendwo unterwegs ist in unterschiedlichen Gruppen. Da erlebt man dann die nicht öffentlich geführten Diskussionen. Ob die es noch mal in eine breitere Öffentlichkeit schaffen, ist dann immer interessant zu beobachten. Ich mutmaße, dass hier "der Käs gegessen" ist. Die Grundlinien stehen. Dass jedoch die ein oder andere politische Gemeinde sich nicht organisiert bekommt, ist traurig, aber gehört wohl irgendwie zum Leben dazu.

    Den Satz finde ich interessant, wie meinst du das? Dass wir im Jahr 2025 überhaupt drüber reden, dass eine Bundestagsabgeordnete ein schlafendes Baby in der Trage hat? Oder dass es volkswirtschaftlich von Nöten zu sein scheint, dass die Müttererwebstätigkeit steigt?


    Die gesellschaftliche Akzeptanz, Normalität und Wahlfreiheit kriege ich da noch nicht so ganz zusammen.


    Ich halte den Ausbau der Betreuung tatsächlich für notwendig, nicht weil alle ihre Kinder unbedingt sofort in die Betreuung geben sollen. Sondern damit die, die es möchten, es können. Das ist hier nicht der Fall.

    Bundestagsabgeordnete mit Kids im Parlament oder im Mutter-Kind-Büro im Abgeordnetenhaus, Kita etc. hat es ja erst erschreckend spät gegeben. Aber 20 Jahre, eine Generation dürfte das schon sein. Ob ich dann unbedingt mit Kind ans Rednerpult muss im Parlament und das zu einem Medienereignis hochzustilisieren, das weiß ich nicht.


    Gesellschaftspolitisch ist in den letzten Jahrzehnten deutlich mehr für die umfassende Betreuung durch Dritte getrommelt worden. Kampfbegriffe wie die Herdprämie sind da schon eine deutliche Herabsetzung der Eltern gewesen, die für sich entschieden hatten, ihr Kind selbst zu betreuen. Das war vielleicht die Retourkutsche auf Vernachlässigungsunterstellungen gegenüber Mütern bis in die Neunzigerjahre (in Westdeutschland), die Vollzeit in der Phase vor der Grundschule arbeiten gingen.


    Wie auch immer: Ich halte es in einer demokratischen Gesellschaft für wichtig, dass diese Dinge von jedem/von jeder Familie selbst entschieden werden können. Aufgabe der Gesellschaft ist es, die Möglichkeiten dafür zu schaffen und dabei keine Lebensform als die schlechtere oder als die bessere darzustellen.

    Normalität vielleicht in dem Sinne, dass Fremdbetreuung als akzeptiertes soziales Verhalten anerkannt ist und auch von der Allgemeinheit (mit) finanziert wird bzw. künftig verstärkt werden wird.


    Was bei der Eigenbetreuung gesellschaftspolitisch stärker umstritten ist.


    Persönlich finde ich es gut, wenn hier Eltern eine freie Wahl haben und nicht zu stark reguliert wird. Wichtig finde ich aber auch, dass die Kinder "alle" Chancen zur Foerderung haben.

    Die Statistiken, die Lebenschancen anhand der finanziellen Situation der Eltern belegen und anhand der Bildung der Eltern zeigen auch, dass ich als Elternteil mit meiner persönlichen Lebensplanung sehr viel Einfluss auf das (künftige) Leben meiner Kinder nehme.

    Die rechtlichen Konstellationen sind ja schon in Deutschland/einem einzelnen Land so tricky, dass man da kaum durchblicken kann.

    Geht es aber "über die Grenze", dann sind trotz internationaler Vereinbarungen ganz viel letztlich für die Kinder üble Dinge möglich. Und es scheint da auch eine Art "Rechtsberaterindustrie" zu geben, die eine gute Einnahmequelle sieht. Wie es dem Kind damit geht, scheint dann nur Nebensache zu sein ...