Beiträge von Volleybap

    Danke fürs Einstellen. Den Link habe ich jetzt nicht gelesen, aber: was steht jetzt hier, was wir noch nicht wussten? Und viel wichtiger: Folgen daraus irgendwelche Maßnahmen?

    Lach. Aber jetzt wissen es die Experten und das zuständige Ministerium ... Und ja. Die überlegen jetzt, ob daraus Folgerungen gezogen werden müssen und welche. (Da kann Gutes bei rauskommen oder - wie gerade die Diskussion im Politikthread zeigt bezüglich Einsparungen - auch Ideen, die eher problematisch sind. )

    Bei beiden Vätern wurde eine neue Arbeit angetreten. Darum hat Tochter keine Pfändung eingeleitet. Vielleicht wurde deshalb kein UHV gezahlt. Im Netz steht, es muss erst gepfändet bzw. Klage eingereicht werden. Dann kann UHV gezahlt werden. Es steht halt auch nicht genau da, wie lange ein KV nicht zahlen muss, bis wieder UHV gezahlt wird. Aber ich denke, es war auch ein Hinhalten

    "Im Netz" steht nun viel, wenn der Tag lang ist ... Substantielle Aussagen findet man (abgesehen natürlich vom AE-Forum hier, lach) auf der Homepage des Familienministeriums zum Thema: https://www.bmbfsfj.bund.de/bm…ungen/unterhaltsvorschuss

    Dass Klage eingereicht werden muss oder eine Pfändung anberaumt werden muss, bevor Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wäre mir neu. Und es würde dem Sinn und Zweck von Unterhaltsvorschuss zuwider laufen: Zwischenfinanzierung im Notfall zu sein, bis der Unterhalt geklärt ist und ggfls. fließt.

    Das Bundesfamilienministerium hat mit Datum vom 20. April eine Pressemeldung zum Thema veröffentlicht:



    Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgelegt

    Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schafft Überblick über wissenschaftliche, praktische und rechtliche Lage für folgende Handlungsempfehlungen


    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat heute ihre umfassende Bestandsaufnahme veröffentlicht. Sie bildet die evidenzbasierte Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen, die derzeit erarbeitet und Ende Juni 2026 vorgelegt werden sollen.


    In der Bestandsaufnahme werden zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt analysiert. Im Fokus stehen die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, Teilhabepotentiale neuer Technologien, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen einschließlich seiner praktischen Durchsetzung.


    Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Die Bestandsaufnahme ist eine der zugleich breitesten, systematischsten, tiefsten und vor allem interdisziplinärsten Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Sie erfasst das Thema ganzheitlich, macht zentrale Risiken wie Cybermobbing, problematische Nutzungsmuster, algorithmisch verstärkte Dynamiken und unzureichende Schutzmechanismen ebenso sichtbar wie bestehende Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsfelder. Gleichzeitig bedeutet das Smartphone insbesondere für Jugendliche auch Zugang – zu Freundschaften, Wissen und Teilhabe. Die Bestandsaufnahme benennt dabei klar Defizite, etwa in der flächendeckenden und systematischen Medienbildung und in der Unterstützung von Eltern. Sie schafft damit eine belastbare evidenzbasierte Grundlage für die Handlungsempfehlungen. Gerade daraus wird deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen ist. Nötig ist eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie – ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, der Regulierung, Bildung und Prävention gleichermaßen umfasst. Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen. Nur so kann den dynamischen technologischen Entwicklungen und den komplexen Herausforderungen nachhaltig begegnet und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden. Ich erwarte nun mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen.“

    Prof. Dr. Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission: „Die Forschungslage ist relativ klar: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden. Genau deshalb darf Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden. Sie muss verbindlich, altersgerecht und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein – und auch die Erwachsenen adressieren, die sie begleiten."


    Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Expertenkommission: „Unsere Bestandsaufnahme macht deutlich: Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken. Digitale Räume sind für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume. Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen. Auf dieser Grundlage werden wir konkrete Empfehlungen erarbeiten."


    Zentrale Erkenntnisse der Bestandsaufnahme Digitale Lebenswelten: Chancen und Risiken eng verknüpft Digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Smartphones bilden den zentralen Zugang zu Kommunikation, Information, Unterhaltung und zunehmend auch zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz.


    Die Bestandsaufnahme zeigt, dass Risiken vielfältig und häufig miteinander verschränkt sind. Dazu zählen insbesondere:


    Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Hate Speech oder Kostenfallen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, etwa durch Cybergrooming oder KI-generierte Inhalte manipulative Plattformmechaniken („Dark Patterns“), die gezielt zu exzessiver Nutzung und Datenpreisgabe verleiten neue Risiken durch KI-Systeme, etwa durch Deepfakes, Desinformation oder simulierte soziale Interaktion Gleichzeitig bieten digitale Räume und neue Technologien erhebliche Chancen – etwa für gesellschaftliche Teilhabe, Identitätsentwicklung und individualisiertes Lernen. Ziel ist eine geschützte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.


    Medienbildung und Prävention: Vielfältig, aber nicht flächendeckend Medienbildung findet in Deutschland in unterschiedlichen Kontexten statt – in Familien, Kitas, Schulen und außerschulischen Angeboten. Diese Vielfalt ist grundsätzlich eine Stärke.


    Gleichzeitig zeigt die Bestandsaufnahme deutliche strukturelle Defizite:


    Angebote sind nicht flächendeckend und häufig nicht verbindlich die Qualität variiert je nach Bundesland, Einrichtung und einzelnen Fachkräften Unterstützungssysteme für Eltern und Fachkräfte sind fragmentiert insbesondere die frühe Kindheit wird bislang zu wenig systematisch berücksichtigt Die Kommission unterstreicht, dass Medienkompetenz eine Schlüsselrolle spielt und systematisch gestärkt werden muss.


    Rechtlicher Rahmen: Umfassend, aber mit Umsetzungsdefiziten

    Der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum ist durch zahlreiche Regelwerke auf europäischer und nationaler Ebene geprägt, insbesondere durch den Digital Services Act (DSA) sowie ergänzende nationale Gesetze wie das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.


    Als zentrale Herausforderung benennt die Bestandsaufnahme auch Defizite in der Umsetzung. Besonders kritisch bewertet werden:


    unzureichende Altersabsicherung


    begrenzte Effektivität bestehender Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen Ungleichheiten und neue Dynamiken im Blick behalten Die Bestandsaufnahme zeigt zudem, dass Risiken nicht alle Kinder gleichermaßen betreffen. Faktoren wie Alter, soziale Lage oder psychische Belastungen beeinflussen die Verwundbarkeit erheblich.


    Hinzu kommen dynamische Entwicklungen durch neue Technologien, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche bislang noch unzureichend erforscht sind.


    Nächste Schritte: Handlungsempfehlungen folgen im Juni

    Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, in der Bestandsaufnahme bereits konkrete Empfehlungen vorzulegen. Ziel ist es, zunächst eine gemeinsame, wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen.


    Auf dieser Basis erarbeitet die Kommission derzeit konkrete Handlungsempfehlungen, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden. Die Kommission legt Mitte September ihren Abschlussbericht vor.


    Die im September 2025 eingesetzte Expertenkommission arbeitet unabhängig und evidenzbasiert. Die Bestandsaufnahme markiert den ersten zentralen Meilenstein ihrer Arbeit und bildet die Grundlage für eine umfassende, zukunftsorientierte Strategie zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.


    Weitere Informationen und die Bestandsaufnahme finden Sie hier.

    https://www.bmbfsfj.bund.de/bm…len-welt-vorgelegt-284744


    Hinweis: Zur Erhöhung der Verständlichkeit wurden Absätze in den Text eingezogen.

    Manche Aussagen im Fließtext sind durch (teils wohl fehlende) Zeichensetzung uneindeutig. Volleybap

    Das bereits abgeschaffte, 2018 eingeführte bayerische Familiengeld verstößt gegen EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Bayern hatte die Höhe der Zahlung vom Wohnsitz des Kindes abhängig gemacht: Für die ersten beiden Kinder wurden jeweils 250 Euro ausgezahlt, ab dem dritten Kind 300 Euro. Lebte das Kind jedoch in einem EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten, wurde ein geringerer Betrag ausgezahlt. Das war laut EuGH nicht rechtens.


    Derzeit wird das Geld nur noch für vor 2025 geborene Kinder ausgezahlt, die unter 3 Jahre alt sind.


    Offen ist, ob Eltern, die ein vermindertes Familiengeld bezogen haben, Nachzahlung fordern können.

    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist nun vorgeschrieben, dass beim Kauf von Lachgas ein Altersnachweis erfolgen muss. Verkauft wird Lachgas offiziell gern als Hilfsmittel, um Sahne aufzuschäumen. In der Praxis benutzt wird es aber gern als Partybespaßung bzw. -droge, um die Stimmung in Micky-Maus-Bereiche zu heben und Rauschsituationen zu schaffen. Dem wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben zumindest für Jugendliche.


    Ebenfalls eingeschränkt wurde der Verkauf der bisher frei verfügbaren chemischen Stoffe GBL und BDO. Sie können zur Herstellung von sogenannten K.O.-Tropfen genutzt werden.

    Immer wieder, auch hier im Forum, kommt es zu Diskussionen, welche Maßnahmen zum Kinderschutz Trennungseltern ergreifen dürfen. Hat zum Beispiel der Umgangselternteil ein Klagerecht, wenn vorher Behörden keine Notwendigkeit gesehen haben, beim Betreuungselternteil aus Kindesschutzgründen einzugreifen. Darf ein Umgangselternteil das rechtlich angreifen?


    Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 11.02. 2026 – XII ZB 158/24 – entschieden: Dem Umgangselternteil fehlt die sogenannte Beschwerdebefugnis.


    Im konkreten Fall war es zu Umgangsproblemen gekommen. Der umgangsberechtigte Vater meinte darin eine Kindeswohlgefährdung feststellen zu können. Er forderte zuerst Behörden, dann das Familiengericht zu Maßnahmen auf. Dies wurde von allen Parteien abgelehnt. Die darauf erfolgenden Klagen nunmehr durch alle Instanzen auch von den Gerichten.


    Ernüchterndes Ergebnis für den Vater: Der Vater habe keine Beschwerdebefugnis.


    Eine Beschwerde (§ 59 FamG) würde voraussetzen, dass der Vater als Beschwerdeführer in eigenen Rechten betroffen ist. Doch daran fehlt es. Lehnt ein Gericht Maßnahmen zum Schutz eines Kindes ab, ist allein der staatliche Schutzauftrag gegenüber dem Kind betroffen. Ein etwaiges eigenes Recht eines Elternteils auf ein Eingreifen des Staates gibt es nicht.


    Die Behörden- und Gerichtsentscheidungen, keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, greifen nach Auffassung des BGH nicht in das Sorgerecht ein. Ausgeführt wird aber, dass in diesem Fall der Vater versuchen kann, das Bestimmungsrecht (als Teil des Sorgerechts) für einen konkreten Einzelfall einzuklagen und dann in dessen Ausübung Dinge zu ändern, die jetzt von der Mutter bestimmt werden.

    Das klingt seltsam. Der Unterhaltsvorschuss ist von der Idee genau fuer die Uebergangsphase da: Wenn der Unterhalt noch nicht fliesst.

    Und UV ist ggfls. einen Monat rückwirkend ab Antrag zu zahlen.


    Mit der Begründung ist der Ablehnungsbescheid sehr speziell und wohl nicht haltbar.

    Ist denn der schriftliche!! Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt? Dann hat auch der schriftliche Bescheid zu kommen und nicht irgendein "internes Hörensagen".

    Ob ein Urteil auf Mindestunterhalt (war das vor Gericht?) besteht, mag ja sein. Aber wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.


    Deine Tochter sollte mit der Telefoniererei aufhören. Das ist immer eine Unsicherheit bei Behörden. Fakt scheint jetzt zu sein, dass Tochter und Enkel jetzt seit mehreren Monaten ohne Geld dastehen. Und das ist völlig unnötig. Die UV- Kasse hätte nur rechtskonform handeln müssen.

    Hier findest Du den Unterhaltsvorschuss umfassend erklärt. https://www.bmbfsfj.bund.de/bm…n%20bis%20zu%20394%20Euro.


    Wichtig und eindeutig wäre dieser Satz.

    "Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen."

    Heißt. Unterhaltsvorschuss schriftlich beantragen. Sollte wieder eine Ablehnung kommen, muss das zwingend ein sog. widerspruchsfähiger Bescheid sein. Bedeutet, dass zB ein Grund genannt wird, warum die Zahlung abgelehnt wird. Wenn der nicht stimmt, kann man dagegen angehen.

    Nein. Erzieher sind dazu nicht ausgebildet, geschweige denn von ihrem Arbeitgeber beauftragt, derartige "Gutachten" zu erstellen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da irgendein Erzieher Stellung bezieht.

    Als sorgeberechtige Eltern ist das zuerst einmal ganz allein Eure Sache, einvernehmlich die Sorge für das Kind zu klären.

    Wenn Euch das nicht gelingt, kann Erziehungshilfe/Rat beim Jugendamt oder bei einer damit von der politischen Gemeinde beauftragten Organisation beantragt werden. Oder man zieht vor Gericht.