Hallo zusammen,
ich habe so viele unterschiedliche Stränge, die aber irgendwie zusammengehören...
Ich hatte heute erstmalig ein Anruf des KV. Der erste Anruf seit über einem Jahr. Alle anderen Kontaktversuche meinerseits sind ergebnislos geblieben. Ich versuche es mal so objektiv wie möglich darzustellen und meine Fragen zu stellen:
1. Per Verfahren musste KV nun die Einkommensverhältnisse offen legen. Er sagt, dass er sofort ein neuen Beschluss anstreben wird, und dann versucht den soeben gefundenen Beschluss erneut abzuändern. Hierzu meine Frage: Geht das denn? Ich dachte, man hätte dann erst einmal Ruhe voneinander. Sein Argument ist, dass er nun wesentlich weniger verdient als in den Jahren 2023/2024. Was ist denn überhaupt wesentlich?
Wenn sich Verhältnisse ändern, besteht das Recht, Unterhaltsberechnungen abändern zu lassen. Ab einer Änderung von 10% ist das möglich. Wenn Euer Verfahren gerade abgeschlossen wurde, dann war es seine Sache, die aktuellen Daten zu liefern. Das Gericht wird es nicht als lustig empfinden, wenn er veraltete Daten geliefert haben sollte. Mutmaßlich kann er aber derzeit nur behaupten, er würde "anders" verdienen und nicht die notwendigen Unterlagen liefern.
2. Er vermutet, dass ich meine "echten" Einkünfte nicht offen lege. Er unterstellt mir, dass ich Einnahmen vertusche. Ich habe ihm alles offen kommuniziert. Was kann ich ausser Steuerbescheid und Gehalts- als auch Nebentätigkeitsnachweis (siehe Steuerbescheid) denn noch offen legen? Mieteinnahmen als auch Bankauszüge liegen ebenfalls vor. Hier wird er glaubhaft nachweisen müssen, dass Du eine Steuerbetrügerin bist und am Staat vorbei Schwarzgelder einkassierst. Das von ihm in einer Verhandlung/einem Verfahren vorgetragen und dann nicht zu beweisen, ist schon grenzwertig. - Lass dich nicht nervös machen: Steuerbescheid reicht allemale. Und wenn es angezweifelt wird, halt die Steuerbescheide aus den letzten drei Jahren ...
3. Er unterstützt seine Mutter mit EUR 2000 im Monat und möchte sich das anrechnen lassen.
Ja, kann er. Da er aber seinen Kindern in erster Linie verpflichtet ist, wird das eher weniger Auswirkung haben auf seine Unterhaltsverpflichtung. (Zahlt er der Mutter - was ich gut finde - 2000,- Euro, dann ist das der Betrag, der für jedes einzelne Kind auch im Raum steht. Finde ich jetzt ein gutes Angebot von ihm!)
Ist denn hier noch irgendetwas zu retten? Er sagt nun, dass er bei einer Nachzahlung das Auslandsjahr meiner Tochter nicht mehr erlauben wird. Das setzt mich natürlich emotional unter Zugzwang.
Ich wüsste jetzt nicht, warum er bei dem Auslandsaufenthalt großartig mitzureden hat. Das ABR liegt bei dir. (Zu prüfen wären die rechtlichen Bedingungen des Gastlandes. In Brasilien zum Beispiel dürfen Kinder nur ausreisen, wenn beide leiblichen Eltern der Reise zustimmen ... Einreisen kann ein Kind mit einer einseitigen Erklärung ...)
LG Rosie