Heute Nacht ist der Server ausgefallen und ließ sich zuerst nicht starten. Das hat unser Admin Techniker dankenswerterweise beheben können. Wir hoffen, dass alle Probleme/Ursachen gefunden und beseitigt sind ...
Beiträge von Volleybap
-
-
Liebe Kaj,
zum 122. Geburtstag (Eigenangabe!) herzlichen Glückwunsch! Habe immer ein Stück Garten unter den Füßen, einen Hund an der Leine, einen Platz im Chor, ein Buch neben dem Lesesessel.
-
Hallo Susi, da du eine zeitnahe endgültige Lösung gesucht hast, die den Schwerpunkt auf die Ideen und Planungen des Ex richtet, ist deine Klage sinnstiftend. Es wird jetzt zwingend ein die Situation veränderndes Ergebnis geben.
Zu deinen Fragen: Absprachen wie Umgang kann man immer treffen. Sie haben aber nicht einen "Ewigkeitsbestand". (ZB kann dich keine Eheschließung, kein Ehevertrag dazu zwingen, mit dem Ehepartnern auf ewig verheiratet zu bleiben. )Im Familienrecht ist alles und nahezu zu jeder Zeit kündbar und veränderbar bzw. kann erneut versucht werden einzuklagen.
Je nachdem, an welchen "Machthebeln" man selbst sitzt, kann man Dinge stärker beeinflussen. Stärkster Machthebel ist das Sorgerecht. Zweitstärkster das ABR. Derzeit haeltst du beide zusammen mit dem Vater in der Hand. Durch die Klage ändert sich das. Wer dann mehr Zugriff auf welchen Hebel hat, wird man sehen.
-
Liebe Tanimami,
Dir alle guten Wünsche zu Deinem Geburtstag heute und für ein gelingendes kommendes Lebensjahr!
-
-
Liebe Sophina,
Dir alle guten Wünsche zum Geburtstag und vor allem für das neue Lebensjahr!
-
Ein Verfahren offiziell einzustellen, weil keine Lust besteht, den Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen - trotz Hinweis - zu ermitteln, das sollte eigentlich nicht vorkommen.
Natürlich kann (und sollte) man, es wurde ja vorher schon empfohlen, über die Beistandschaft gehen. Dazu muss aber zwingend der bereits tätigen Anwältin das Mandat entzogen werden. Beides parallel geht leider nicht.
Sollte aber die Beistandschaft scheitern, wäre die Anzeige ein noch gangbarer Weg. Und - falls das Verfahren vor einem Feststellungsversuch eingestellt wird - die Beschwerde dazu.
Tatsächlich kann es da dann nur darum gehen zu erfahren, wie lange denn der Vater einsitzt und wann ggfls. es sich noch einmal lohnen könnte. (Da er jetzt erneut einsitzt, wird das zur Bewährung ausgesetzte Jahr ja auch noch obendrauf kommen). Und es wäre, falls der Sohn Chancen auf Bafög hätte, dem Amt nachzuweisen, dass der Vater sein Gehalt nicht offen legt und wohl auch nicht zahlen kann.
In der Sache wird hier der bisher gezahlte Unterhaltsvorschuß wegfallen und dann letztlich von dir, Carter, irgendwie ersetzt werden müssen. Das ist natürlich schon ein Betrag ...
-
Das ist eine nicht einfache Konstellation.
Aber sobald Sohn in einer Sackgasse gelandet ist, also keine Kontaktadresse findet, könnte er eine Strafanzeige stellen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Dabei die letzte bekannte Adresse angeben, aber auch mitteilen, dass ggfls. der Vater in einem deutschen Gefängnis einsitzt. Der Staatsanwaltschaft stehen Wege offen, die Haftanstalt zu ermitteln. Aus der Rückmeldung müsste man einigermaßen herauslesen können, wie der Stand der Dinge ist. In der Sache wird sie das Verfahren mutmaßlich einstellen. Aber ihr hättet dann einen Faden in der Hand.
-
-
Aber dann hoffentlich direkt am Mann/Bein. Wenn schon, denn schon!
-
So hatte ich es auch gemeint: Richte dein , euer Leben so ein, dass ihr nicht zwingend abhängig vom Umgangskontakt mit der Mutter seid. Weder praktisch - "Da habe ich, Sockenbügler, einen Termin, kannst du - Sockenbügler-Ex - an dem Tag das Kind nehmen?" - noch emotional: "Aber sie ist doch die Mutter und hat gefälligst das Kind auch einmal zu nehmen!!!"
Gut ist, wenn man sich frei davon machen kann. Und wenn auch das Kind das lernt und sich anarbeitet, dann ist der Umgang mit der Mutter (nur noch) ein schöner Bonus. Ein Ausfall verletzt dann nicht emotional. Und emotionale Spitzen der Mutter verletzen auch nicht mehr (so sehr).
Sollte die Mutter durch ihr Handeln irgendwann alles wieder auf eine bessere Ebene stellen, dann wäre das toll und man freut sich.
So sieht vielleicht ein idealer Ablöseprozess aus. Wird man sicher nicht erreichen. Aber ein bisschen davon.
-
Hallo Sockenbuegler,
zuerst auch hier noch einmal ein Welcome!
Ansonsten: Man kann (nach einer Trennung sowieso) den anderen Elternteil nicht zu seinem Glück zwingen. Plane dein Leben, das Leben des Kindes so, dass du nicht abhängig bist von der Mutter. Weder zeitlich noch emotional (übers Kind). Das führt sonst schnell zu Verwerfungen.
Hier zeigt die Mutter - die Ursache braucht man vielleicht gar nicht zu analysieren - derzeit deutliche Interesselosigkeit am Kontakt mit dem Kind. Es ist wohl eine Art Pflichtveranstaltung. Das passiert in Trennungsphasen manchmal. Man trennt sich vom Partner und vom Kind. (Umgekehrt gibt es auch die Reaktion: Man trennt sich vom Partner, nimmt aber das Kind ganz stark "in Besitz", bindet sich ans Kind. Manchmal auch beides in Extremform. Du beschreibst das ja auch. Da nur die Info, die du beim Lesen von anderen Threads hier im Forum finden kannst: Diese Emotionalität, dieses Wechseln von Schwarz zu Weiß, diese emotionale Gemütsänderung passiert häufig, ist nicht ungewöhnlich und nicht zwingend ein Krankheitssymptom.) Trennung und die damit verbundene zwingende Neuorientierung ist immer eine hoch emotionale Gefühlssache. Und was heute gilt, kann morgen anders sein.
Jetzt könntest Du durch tun und reden mit der Mutter vielleicht an der ein oder anderen Stelle dafür sorgen, dass die "Umgangselternteilfassade" aufrecht erhalten wird. Aber die Grundeinstellung, das Denken der Mutter wirst du - als Ex - nicht ändern können.Da braucht sie Hilfe von anderen. Und Zeit (wie du auch).
Letztlich wird sie machen, was in ihre Lebensvorstellung passte (und dann vermeintlich logische Argumente suchen...).
Als Ex kann man das nur ertragen. Und versuchen, sich das eigene Leben einzurichten. Für dich, fürs Kind ist dies sicherlich das Beste.
-
Wenn eine Beistandschaft besteht, bieten viele Jugendämter beim Übergang ins Erwachsenenleben eine Beratung/Hilfe bei der Unterhaltsberechnung an.
Wenn alle mitziehen/Auskunft geben, kann das hilfreich sein.
-
Dir heute für Deinen Geburtstag ganz viel Kraft. Und Mut und gute Entscheidungen für das kommende Lebensjahr.
-
Wenn Sie Wohngeld beziehen? Wahrscheinlich unter dem Selbstbehalt
Ob sie Wohngeld bekommen, sei dahingestellt. Es hieß "kann ... beantragen", nicht "wird bekommen".
M.W. ist es immer noch so, dass zuerst der (Kindes)Unterhalt geklärt werden muss. Erst wenn kein Unterhalt fließen muss, besteht ggfls. Anspruch auf Wohngeld. Oder hat sich das geändert?
-
Zum KiGeld frag mal deine Anwältin. Die scheint da richtig fit zu sein...
Ansonsten ist die Grundfrage, ob und dann wie viel Unterhalt du leistest.
-
Bay, du bist da als Abgeordneter zuständig? Und hast über 100 Beschwerden dazu vorliegen auf dem Schreibtisch und hast Dich noch nicht schlau gemacht? Na dann … - oder ist das die Nachbargemeinde?
Aber vielleicht ist es ja auch nicht (mehr) nötig.
Die kath. Kita St. Rochus hat, wie es sich mir darstellt, wie „alle“ Kitas ein sexualpädagogisches Konzept erstellt. In Zusammenarbeit mit den Eltern. Das ist im November 2023 vom JA und von Behörden überprüft worden. U.a. wurde die KiTa „begangen“.
Herausgestellt hat sich anscheinend, dass das fragliche Konzept der KiTa teils laienhaft und missverständlich formuliert worden ist. Deshalb wurde es zurückgezogen, offline gestellt und ist zur Überarbeitung gekommen. Soweit zwar nicht gut (fehlinterpretierbares Konzept), aber halt üblich.
Im Januar dann haben der Kölner Stadtanzeiger und die BILD-Zeitung in parallelen Berichten mit Verweisen auf angebliche „Masturbationsräume“ ein „schlimmes Geschehen“ in der KiTa publiziert.
Jugendamt, Stadtverwaltung, die KiTa, die Eltern, der kath. Träger haben in unterschiedlichen, aber sinngemäß gleichen Erklärungen erläutert, dass diese Vorwürfe falsch sind und angeblich vorhandenen „Rückzugsmasturbationsräume“ nicht existieren. Trotzdem ist das weiter kolportiert worden – wie es heißt, gerade von der AfD – und hat dann wohl auch zu den von Coco geschilderten Diskussionen und Verweisen auf ein Video geführt.
Soweit ich das sehe, hat hier grundsätzlich alles geklappt. Ein Konzept ist – was gut ist – erarbeitet worden. Mit den Eltern abgestimmt. Eindeutig schlecht formuliert, weil Nichtteilnehmer am Abstimmungsprozess es anders interpretieren konnten als die Teilnehmenden: Träger, KiTa-Personal, Eltern. Die Aufsicht hat jedoch anscheinend funktioniert. Das Konzept ist zumindest in Formulierungsüberarbeitung.
Was dann passiert ist, ist schlimm. Ein Ereignis wurde genommen und überzogen interpretiert und mit Falschinformationen angereichert „durchs Land gejagt“. Ein klassischer „Fake-News-Fall“. Längst nachgewiesen. Aber wird weiter durchs Land getragen. Schlimm für die Betroffenen vor Ort.
-
Wenn es das (noch) geben würde, was im Video als vorhanden behauptet wird, stehen einige Leute vor dem Kadi.
-
Diese Fragen sollte Pubi 2 vielleicht selbst analysieren und klären - und hat dann eine Basis zur Entscheidung.
-
Wie ist denn der Plan bezüglich der christlichen Fasten- und Passionszeit, die dieses Jahr ja ziemlich parallel läuft? Gibt es da Nachfrage und Ideen?
Aber ernsthaft; Je fundamentalistischer der islamische Glaube ausgeübt wird, desto stärker wird bereits von Kindern und Jugendlichen das Fasten verlangt. Die verschiedenen Strömungen innerhalb des Islam diskutieren das heftig.
Die freie Religionsausübung ist sicherlich ein hohes und schützenswertes Gut. Aber ob die Unterstützung so weit gehen muss, wie es jetzt hier vorgeschlagen wird, da bin ich mir nicht sicher. Unter anderem werden damit etwaige liberalere Angehänger des Islams erheblich unter Druck gesetzt. Das passiert in D schon viel zu sehr.
Denkbar kann sicherlich sein, dass um 4 Uhr wer will und ggfls. aus Solidarität frühstückt. Und dann den Tag über auch fastet oder sich essensmäßig sehr zurück hält - wer es aus Solidarität will, wohlgemerkt. (Wie sieht es mit dem Personal aus? Was muss da zusätzlich geleistet werden?)
Es muss aber auch die andere Möglichkeit angeboten werden: Normales Frühstücken.
Gut ist sicherlich der Gedanke, hier die Jugendlichen entscheiden zu lassen. Sich sachkundig zu machen, zu diskutieren, zu entscheiden. Das sollte aber ergebnisoffen passieren. Hier scheint im Vorfeld ja schon ein bisschen was gelaufen zu sein.