Beiträge von Volleybap

    Es ist kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsvorschrift, die ein interpretierbares Gesetz auslegt und die allein mögliche Verfahrensart vorgibt. Eine direkte Dienstanweisung durch den Dienstvorgesetzten. - In der freien Wirtschaft wird MA, die sich bewusst gegen eine Dienstanweisung widersetzen, fristlos gekündigt. Und damit kommt der AG vor dem Arbeitsgericht in der Regel durch.

    Bundeskanzler Scholz hat gestern in der Sommerpressekonferenz erklärt, dass "die zweite Stufe" der Kindergrundsicherung diese Legislaturperiode "wohl nicht" mehr käme. Es würde im Bundestag noch darüber diskutiert. Er rechne mit 2026.


    Dazwischen liegt die Bundestagswahl. Wer dann die Regierung bildet und ob dann das notwendige Gesetz beschlossen wird oder vorher als eine der letzten Taten der aktuellen Koalition - man wird sehen.

    In Gesetzen steht in der Regel ja nur Grundsätzliches. Die genauen Regelungen laufen dann über Gerichtsverfahren. Kommt so eine Sache bis vors Oberlandesgericht, wird zwar der Einzelfall entschieden. Aber das Urteil hat eine Grundsatzbedeutung.


    Zuerst einmal gibt es eine Tendenz, dass Eltern mit Kindern einen vorrangigen Anspruch auf Urlaubsgenehmigung in den Schulferien haben. Begründet wird das mit § 7 des "Bundesurlaubsgesetz":

    https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html:

    1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

    (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

    (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

    (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.



    Der AG hat bei der Urlaubsplanung "soziale Aspekte" zu berücksichtigen. Das gilt auch für Umgangselternteile. Es liegt am Ex, das der Personalabteilung zur Kenntnis zu bringen und einzufordern. Und auch, seine Urlaubsansprüche frühzeitig geltend zu machen. Eben genau, um (dir) Planungssicherheit zu ermöglichen.




    Nun ist allerdings eine Urlaubsplanung zum Jahresende für das kommende Jahr in Betrieben schon "übliches Tun". Eine Festlegung über mehr als ein halbes Jahr wird in vielen Betrieben nicht möglich sein und vor allem im Streitfall gerichtlich nur unter Schwierigkeiten durchsetzbar. (Es kommt aber deutlich auf Job und innere Organisation der Firma an. De fakto aber mutmaßlich auch darauf, wie sehr Ex selbst engagiert ist, lehrt die Erfahrung ...)


    Ist dem Ex im ersten Jahr mit betrieblichen Gründen der Urlaub in der Ferienzeit verweigert worden, dann hat er aus sozialen Gründen im Folgejahr einen höheren Anspruch auf Erfüllung seiner Wünsche. Wenn er also nicht einen speziellen Job hat, der Urlaub in der Schulferienzeit quasi ausschließt ("Bademeister im Freibad" fällt mir da ein ...) , dann müsste spätestens im zweiten Jahr die Sache geritzt sein. Aber wie bereits geschrieben: Das Nadelöhr ist der Ex, ist sein begründeter Antrag.

    Bei so Gesprächen ist viel im Fluß und es gibt eine Eigendynamik. Ich habe mir da immer ein Bild vor Augen gemalt. Die Diskussion/der Kampf kann im eigenen Vorgarten ausgetragen werden und mir wird manches dort zertreten. Oder ich sorge dafür, dass der Ball immer schön in den Garten des/der Ex fliegt und dort "gespielt" wird. Heißt: Ich habe immer geguckt, dass der Ball zurückgespielt wird und ich nicht anfange, mich betreffende Details zu diskutieren. Kommt also die rechtliche Aussage, Mutter muss für Umgang sorgen (Man(n) spielt den Ball in Deinen Vorgarten...), wirfst Du ihn zurück. "Ach, 14jährigen kann man doch nichts mehr vorschreiben. Da muss der Vater überzeugen. Hast du einen Plan?" (schon ist der Ball bei ihm).

    Spielt er den Ball zurück mit: "Das muss die Mutter aber unterstützen", lässt du ihn locker abprallen mit dem Konter: "Das tue ich längst. Ich habe eine Atmosphäre geschaffen, dass das Kind überhaupt bereit ist, Deinem Vorschlag zuzuhören. Jetzt musst du nur noch überzeugen ... und keinesfalls mit unterschwelligem Druck arbeiten. Kannst Du das mittlerweile?"


    Und Standardsatz kann sein: "Alles schön und gut. Aber aufzwingen will und kann ich Tochterkind gar nichts. Du musst überzeugen ..."

    So in der Art könnte das sein ...


    Ich wiederhole mich, hab es an anderer Stelle oft schon gesagt: Einen Zettel dabei zu haben mit Plannotizen ist immer gut.


    Ich hab mir oft einen Mutsatz aufgeschrieben: "Ich lasse mich nicht aus der Ruhe bringen. Ich lasse mich nicht provozieren."

    Oder als Erinnerung: "Nicht in meinem Vorgarten!"


    Und dann meine! wichtigen Punkte bzw. was ich erreichen will (und was verhindern). Das hat mir geholfen, manchmal auch Themen abzubrechen bzw. mir wieder Luft zu verschaffen. "Die Diskussion ist ja jetzt spannend. Viel wichtiger, ich hatte es mir vorher notiert, ist mir aber folgende Sache. ..." Das eine Minute referiert, rettet oft aus schwierigen Situationen in solchen Gesprächen.


    Ich bin mir sicher, du schaffst das am Mittwoch.

    1. Eilantraege können bei Gericht innerhalb eines Tages behandelt werden (du kennst das von Entscheidungen zu Demos und Streiks ...).

    2. Reisen die Kids mit deutschen oder ggfls. US-Paessen?

    Es gibt nun die elterliche Verpflichtung, den Umgang zu fördern. Das wird in solchen Gesprächen gern angeführt.

    Kommt das auf, dann kannst Du freundlich nicken und sagen: Du hättest entsprechend eine Atmosphäre Zuhause geschaffen, dass Tochterkind in der Lage ist, eigenständig und aus eigenem Willen heraus den Umgang wahrzunehmen oder halt auch nicht.


    Keinesfalls sollte sich die Situation ergeben, dass Du verantwortlich wirst dafür, dass Tochterkind den Umgang wieder wahrnimmt und im Anschluss regelmäßig. Und Du solltest keinesfalls die Kommunikatorin von irgendwelchen Nachrichten (und seien es organisatorische) sein (jedenfalls solange sich nichts eingespielt hat). Und es ist sicherlich nicht falsch, in so einer Gesprächssituation einfließen zu lassen, dass es viel am Vater liegt, durch Wort und Tat Tochterkind jetzt und vor jedem Umgang sich auf den Umgang freuen zu lassen.

    Hier haben Umgangseltern eindeutig eine Bringschuld. Entsprechend kannst Du bei günstiger Gelegenheit in dem Gespräch fragen, was denn da der aktuelle väterliche Plan sei.


    Tochterkind kannst Du vorher signalisieren, dass ihre Entscheidung jetzt - egal, wie sie ausfällt - nicht auf Ewigkeit festbetoniert ist (das Denken kennen Pubis eh nicht).

    Eine wie hier wahrscheinliche Gütevereinbarung oder ein Vergleich sind ein rechtsgültiger, einklagbarer Vertrag.


    Nach Paragraf 1696 BGB ist der (durch Klage) abaenderbar, wenn das gut fürs Kind (Kindeswohl ...) ist. Dazu sollte allerdings nachgewiesen werden, dass sich die ursprüngliche Ausgangssituation (deutlich und schwerwiegend) verändert hat. Dazu muss eine Menge passieren. Hier, wo anscheinend ganz viel am Kinderwillen hängt, müsste letztlich der sich (über einen längeren Zeitraum) ändern.


    Natürlich können in der Praxis die Eltern diesen Vertrag im Verhältnis untereinander abändern oder positiv formuliert "mit Leben füllen". Vieles wird jetzt erst einmal interpretiert werden müssen. Doch Substantielles greift nur bei einer einvernehmlichen Interpretation oder Abänderung. Einigt man sich nicht, gilt der geschlossene Vertrag. Da reicht es, wenn eine Partei sich darauf beruft.

    Letztlich ist ja das eingetreten, worauf du in deiner Klage abgezielt hast.

    Nur haben Gericht und Beistand zusätzlich noch eine Menge "Praxisarbeit" geleistet. Es ist aber auch sehr viel offen geblieben.

    Mit der Klage hast du mutmaßlich versucht, eine Klärung herbei zu führen. Die ist jetzt erfolgt. Aber durch Personen, die sich - das liegt in der Natur der sache - viel oberflächlicher mit allem auseinandergesetzt haben. Da kommt dann schnell Schräges und Unpraktikables heraus, wie man hier sieht. Man hat dann eine Lösung, die keine Lösung ist ...



    Seine Lehrerin, und auch alle Freunde denen ich das gestern berichtet habe, meinten dass das alles total geisteskrank ist, und ob es da noch eine andere Möglichkeit gäbe, bzw. ob man diesen Beschluss auch irgendwie zumindest in Teilen revidieren kann. Ich wüsste ehrlich gesagt aber auch nicht, in welche Richtung das gehen soll.

    Ich gehe anhand deiner Beschreibungen davon aus, dass alles eine Einigung im sog. Güteverfahren war, dem ersten Teil der Verhandlung. Dann hättest du in der Güteverhandlung den Dingen, die beschrieben sind, schlussendlich zugestimmt. (Oder habt ihr eine Frist bekommen, in der ihr noch einmal darüber nachdenken könnt?) Unter den Umständen ist deine eigentliche Klage auf ABR kaum oder nur am Rande behandelt worden.


    Ist es jedoch im sich der Güteverhandlung nahtlos anschließenden Hauptverfahren vom Gericht beschlossen worden, dann stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung.


    Hat dein Anwalt dir die Abläufe und deren Bedeutung vorher und dann in der Verhandlung erklärt und dann hinterher, was jetzt der Rechtsstand ist? Die Beschreibung klingt irgendwie so, als seist du völlig überrollt worden.


    Gerichtsverfahren sind einfach Mist und man ist - in psychischer Ausnahmesituation - wahnsinnig gefordert und wird einfach mitgerissen von den Gegebenheiten. Und hat Profis (Richter, Beistand, Jugendamt und Anwälte) mit dabei, die ihr Süppchen kochen. Und hinterher fühlt man sich ungehört, unverstanden, ungerecht behandelt und alle professionellen Beteiligten zucken mit den Achseln und können das gar nicht verstehen.


    Um deine Frage (hier) zu klären, müsste man wissen, wie genau der Rechtsstand ist.

    Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 048 Veröffentlicht am 17.07.2024



    Lisa Paus: Wir stärken Kinder und Familien



    Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2025



    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.


    Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.


    Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“ Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:


    Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.


    Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.


    Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.


    Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.


    Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:


    Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.


    Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.


    Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.


    Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.


    Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

    Die Kinder sind ja jetzt bereits involviert. Eine Begegnung mit dem Vater, mit der Next, den Halbgeschwistern ist ja gar nicht mehr möglich, ohne die mitgeteilten Trennungspläne im Hinterkopf zu haben.


    Entsprechend geht es nicht darum, die Kinder vor diesem Trennungsgeschehen zu schützen, sondern darum, sie dabei zu begleiten. Das Wesentliche ist jedoch bereits geschehen. Ihr seid über die Angelegenheit ins Gespräch gekommen. Das ist ein ganz wesentliches Moment bei Pubertisten: Wenn sie wissen, sie könnten reden und müssen es nicht in sich hinein fressen, ist das bereits eine wesentliche Hilfe.


    Durch den Vater hat die Sache durch die gewünschte Geheimniskrämerei ein relatives Gewicht bekommen, das die Kids ja bereits auf ihren Schultern tragen müssen. Da wäre es gut, wenn Du Entlastung geben könntest. Heißt: Die Sache den Kids gegenüber nicht zu hoch zu hängen. Und die latente Gesprächsmöglichkeit offen halten. Das kann im anscheinend belanglosen Sidestep sein. "Und? Was Neues von der Trennungsfront bei Papa?"

    Da mag ein "Nö" drauf kommen oder ein genervter Blick. Das ist aber okay und nimmt der Sache ein bisschen Schwere.

    Kommt ein: "Da will ich nicht drüber reden" zurück, dann weißt du, dass die gefühlte Belastung gerade hoch ist. Dann muss man überlegen, ob und wie man Entlastung schaffen kann.

    Ich kenne niemanden aus Familienhilfe etc., der/die das WM für eine geeignete Lösung halten. Schon gar nicht ,die optimale Lösung’. Es sind oftmals Einzelfälle bei denen es funktioniert, Langzeitstudien gibt es nicht.

    Eine relevante, aktuelle Langzeitstudie dazu wäre zB die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ des Familienministeriums (als Träger, der die 1,3 Mio Euro Kosten bezahlt hat). Angelegt von 2015 bis 2023.

    Mit einem sehr differenzierten Ergebnis. Und der, wer sich zum Beispiel hier durchs Forum liest, nicht verwunderlichen Quintessenz: Kids geht es besonders gut, wenn sie ein entspanntes Verhältnis zu beiden Eltern pflegen und erfahren können. Losgelöst von irgendwelchen "Modellen". Es kommt also, so könnte man heraus lesen, darauf an, wie die vielfältigen Modelle mit gutem! Leben gefüllt werden. Das ein oder andere Modell sollte - zumindest laut Studie - nicht als "die" Lösung interpretiert werden, aber auch nicht pauschal abgelehnt werden.


    Eine gewisse positive Tendenz für das Wechselmodell scheint die Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) - 2018 bis 2023 als Geimenschaftsprojekt der Uni Duisburg sowie der Uni Marburg durchgeführt - zu ergeben. Hier wird in den ersten Kurzergebnissen dargelegt, dass ein Umgang von ca. mindestens 30 Prozent des einen oder anderen Elternteils positive Auswirkungen vor allem auf Kinder in der Altersgruppe 7 - 14 Jahre hätte.