Immer wieder gibt es nach Trennungen Streit über die rechtliche Mietsituation. Hier ein neues Beispiel:
Nach einer Trennung, Kündigung und Auszug der allein im Mietvertrag stehenden Frau blieb der Ex in der Wohnung und forderte einen Mietvertrag. Die Vermieterin lehnte dies ab und forderte die sofortige Räumung. Das Amtsgericht Landau mit Urteil vom 31.03.2026, Az. 4 O 154/25 sowie in zweiter Instanz das OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.08.2026, Az. 4 U 38/26 haben jetzt entschieden, dass die von der ursprünglichen Mieterin der Vermieterin gegenüber erteilte Kündigung rechtens ist und beim zwischenzeitlichen Mitbewohner kein Anspruch auf die Wohnung / einen eigenen Vertrag bestehe.
(Da der Ex mutmaßlich gewalttätig gegenüber seiner Ex-Partnerin geworden sei, wie es im Urteil angemerkt ist, hat die Vermieterin anscheinend keine Lust gehabt, dem Mann einfach einen neuen, eigenen Vertrag zu geben.)