Wenn schon nicht das Kind gehört wurde bei dem spanischen Gerichtstermin, wurde denn die Mutter gehört? Oder wurde alles über deren Köpfen entschieden ?
Die Mutter hat sich nur manchmal und dann schriftlich in die spanischen Verfahren eingeschaltet. U.a. wohl deshalb, weil gegen sie in Spanien ein gültiger Haftbefehl vorliegt. Sie hat sich wohl lange Zeit auf einen deutschen OLG-Beschluss zu ihren Gunsten gestützt, wonach das Kind über ein Jahr lang hier in Deutschland mit der Mutter gelebt hat und der Vater dem nicht widersprochen habe. - Das ist wohl aus heutiger Sicht zumindest umstritten. Die deutsche Sicht, dass durch Akzeptanz der Aufenthaltssituation sich das ABR bei dem dann Betreuungselternteil festschreibt, ist so allerdings in der spanischen rechtsprechung nicht zu finden. Das begründet auch die Verurteilung in Spanien wegen Kindesentzugs, andererseits die Nichtausführung des Haftbefehls in Deutschland.
In gewisser Weise haben wir Ähnliches beobachten können bei der Auseinandersetzung der Spanischen Regierung mit der katalanischen Provinzregierung und dem ehemaligen katalanische Regierungschef Carles Puigdemont, der in Resteuropa lange Zeit unbehelligt aktiv sein konnte.
Ich habe jetzt den Beschl v. 01.08.2022Az. 1 BvQ 50/22 gelesen, bis mir in den letzten Absätzen schwindelig wurde. 
Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Mutter in Spanien rechtskräftig verurteilt worden, nach dem Entzug des gemeinsamen Kindes für den Vater nicht erreichbar gewesen und hat auch keinen Zugang zum Kind ermöglicht.
Sicherlich stünde für mich auch das Wohl des Kindes im Vordergrund, dass die Lauf- und Klagezeiten der verschiedenen Gerichte nicht zu verantworten hat, gleichzeitig hat Kaj doch recht, oder?
Die Mutter hat das Kind dem anderen ET vorenthalten.
Die Mutter hat den biologischen Vater ersetzt.
Das möchte ich nicht lösen müssen.
vg von overtherainbow
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Ohne Zweifel ist es zu keinem direkten Kontakt zwischen Vater und Kind gekommen. Frühzeitig war die Mutter durch den Haftbefehl bedroht. Sicherlich kein "Türöffner", um mit Kind nach Spanien zu reisen. Umgang gefördert hat die Mutter jedoch auch sicherlich nicht.
Die Mutter hat in Deutschland ein halbes Jahr nach der Ausreise aus Spanien geheirat, ist mittlerweile wieder geschieden. Ob eine Heirat den Versuch bedeutet(e), den biologischen Vater zu ersetzen, ergibt sich durch eine Patchworksituation nicht zwingend, könnte hier natürlich vorliegen.
Insgesamt hat hier der Vater in Spanien sein Anliegen bis in hohe Instanzen gerichtlich klären lassen und letztlich "gewonnen".
Gleichzeitig hat in Deutschland die Mutter ihr Anliegen bis vor OLG getragen und auch mehrfach "gewonnen". Jeder Elternteil konnte also über fünf sechs Jahre hinweg sich auf der rechtlich sicheren Seite fühlen und hat das wohl auch.
Auffallend und von höheren Gerichten jeweils erwähnt sind die ungewöhnlichen Appelle der spanischen wie deutschen Gerichte an die Eltern, jeweils kompromissbereit und lösungsorientiert sich zu verhalten. Es hat jedoch auf beiden Seiten nicht genutzt, hat man den Eindruck.
Den Fall will derzeit wohl auch keiner der Richter "mit Freudigkeit" auf dem Schreibtisch liegen haben. Er zeigt einzig anschaulich, dass es selbst im EU-Raum bei gescheiterten Paarbeziehungen mit Kind trotz vermeintlich "gleichen Rechtsregelungen" zu nahezu unauflösbaren Problemen kommen kann.