Beiträge von Volleybap

    Der gerade Erwachsene muss es angehen - man selbst kann ja nur noch darauf aufmerksam machen, was da mit der Volljährigkeit jetzt alles zum Leben dazu gehört.


    Wobei ja die statistische Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass das "Kind" irgendwann eine Vollmacht für mich braucht. Mit dem Nachwuchs darüber zu reden, wie man was sich vorstellt, ist sicher schon ein schwierig Thema. Aber irgendwann braucht man es ...

    Er kann das auch davor entscheiden.

    Nicht erst wenn er 18 ist.

    Losgelöst von dem Fall hier: Ab 12 Jahren dürfen Kinder /Teenager mitentscheiden, nicht allein entscheiden, wird der eigentlich eine Umgangspflicht anordnende Paragraf 1684 BGB von Gerichten häufig ausgelegt. Der Betreuungselternteil hat dabei offiziell den Umgang anzuregen, zu fördern, zu ermöglichen ... Aus dieser Nummer kommt man in schwierigen Umgangssituationen nur heraus, wenn man argumentiert: "Ich will das Kind/den Teenager nicht unter Druck setzen, indem ich den Umgang anordne. Das würde nur zu einer Eskalation führen." Sonst erfüllt man die Vorgabe des Paragrafen 1684 nicht gerade ...


    In der Praxis ist es natürlich schon so: Sind sich Kind und Betreuungselternteil einig, dass kein Umgang stattfinden soll, ist dagegen in der Regel kein Kraut gewachsen. Zumal wenn es nachvollziehbare Gründe gibt.

    Die Pressestelle des Landgerichts Bonn hat jetzt nach einer Anfrage des Regionalradios Bonn/Rhein-Sieg erklärt, das Verfahren würde deutlich länger dauern als bisher geplant. So der Radiosender heute. Nicht im August diesen Jahres, sondern wohl erst 2026 sei mit einem Urteil zu rechnen. Grund dafür seien zahlreiche Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide Seiten würden immer mehr Dokumente ins Verfahren einbringen und weitere Zeugen benennen.

    Winterhoff ist in 36 Fällen angeklagt, (minderjährige) Patienten ohne entsprechende Indikation mit Psychopharmaka ruhiggestellt zu haben.

    Laut einem Gerichtssprecher sei im Grunde jeder Fall als Einzelfall zu behandeln und müsse einzeln verhandelt und beurteilt werden.

    Mein Arbeitslosengeld I ist recht hoch. Das würde also nicht gehen. Hoffentlich find ich schnell wieder was. Kein Bock zu Hause zu sitzen.

    Dann ist ja prima, wenn das ALG 1 hoch ist. Für alle anderen, die sich durch den Thread lesen hier der Link zum Wohngeldberechnen des Landes NRW zum schnellen Testen (da macht das Bundesland keinen Unterschied): https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Und ansonsten sind unter dem Rechner noch weitere Links gesetzt, wo noch öffentliche Sozialgelder für Kids fließen können.

    Einer meiner Jungs ist in dem Alter auch nicht mehr vor die Türe gegangen. Hat seinen Sport an den Nagel gehängt, gerade noch den Computer geschafft mit seinen Games und der entsprechenden Auseinandersetzung Elternteil - Teen.


    Bis er sich mal mitgeschleppt hat zum Jugendarzt und der breit durchgescheckt hat. Und tatsächlich war er einer der Teens, die sich das Pfeiffersche Drüsenfieber gezogen haben (Trinkflasche beim Vereinsfußball wurde vermutet). Damit erklärten sich auf einmal häufige Infektionserkrankungen, Abgespanntheit und, und, und ...


    Muss bei deinem nicht der Pfeiffer sein. Was ich aber sagen will: Nicht selten versteckt sich hinter manchen vermeintlich pubertären Verhaltensweisen einfach auch schon eine Grunderkrankung, die sich entsprechend auswirkt. Die Kids sind nur nicht in der Lage, das - mangels Erfahrung - auszudrücken, zu beschreiben, damit umzugehen.

    Deshalb der Rat: Den Vollrundumschlag beim Doc und darauf achten, dass der wirklich auch breit testet mit Blutprobe und großem Blutbild und nicht nur einfach "Augenschein".

    Ab Volljährigkeit hat deine Tochter ja den Anspruch auf Barunterhalt. Der muss berechnet werden. Während jetzt die Mutter als (EU)-Rentnerin nicht leistungsfähig ist, kann es schon sein, dass bei einer Neuberechnung Dein Einkommen/Mutters Einklommen ein Minimalbeitrag durch die Mutter erfolgen müsste. Frage ist aber, ob sich dieser Aufwand und die Auseinandersetzung lohnt.

    Schülerbafög hängt ganz eng vom Wohnort ab (nicht zuhause) oder von der Schulform. Es kann gut sein, dass in eurer Konstellation ein Antrag nicht erfolgreich sein wird. Für "später" - Auszug/Studium - sieht das ganz anders aus. Prüfe auch einmal, ob Du/Ihr wohngeldberechtigt sein könntet. Da haben sich die potentiellen Berechtigtenzahlen durch höhere Grenzwerte erheblich vergrößert.

    Grundsätzlich ist das Anliegen des Vaters ja kein schlechtes: Verbesserung der Noten. Er läuft nur in die Pubertistenfalle: Lass mich ...

    Aber er nimmt in der Sache anscheinend viel Druck aus der Situation, den sonst, befürchte ich, Sangreal aushalten müsste. (Der Vater könnte es sich auch einfach machen und beim Umgang den desinteressierten Wochenendvater geben, der sich nicht in den Schulkampf stürzt. Da wäre es einfacher für beide Kerle. Tut er aber nicht. Ob er es gut macht? Auf jeden Fall nicht so ganz erfolgreich. Ob es an ihm oder an seinem Pubertisten liegt - schwierig zu beurteilen. Ich würde ihn aber nicht in die Rolle des Bösen stellen. Jedenfalls nicht mit dem Grund, er fordert bessere Schulnoten ein.)


    Vor ihn zu springen und zu verteidigen, der Vater würde zu viel Engagement für die Schule fordern und das würde die Mama jetzt verhindern - das würde ich keinesfalls. Wie schon geschrieben: Hier kann man nur verlieren. Und: Wenn es irgend geht, sollte man bei Teenagern nicht den Verteidiger des Teen geben in einem Konflikt mit dem anderen Elternteil. (So wenig wie man sich wünschen kann, dass dies ein Ex macht, wenn ich mit meinem Teen Stress habe.)

    Die Situation ist unschön. Aber dass die Kommunikation und Auseinandersetzung in der Sache direkt zwischen den beiden Männern läuft, ist gut und wichtig. Mein Rat: Du solltest dich da möglichst fern halten und nicht in die direkte Auseinandersetzung einsteigen. Sondern nur nach beiden Seiten das "hörende Ohr" anbieten: Sohn gegenüber und Ex gegenüber. Steigst du mit "in den Ring", kannst du nur verlieren.


    Es ist für dich die Chance, endgültig umzustellen von "Junior ist Kind und muss beschützt und bemuttert werden" auf "Junior ist Teenager und darf ausprobieren, wie das Leben funktioniert".

    Ich würde an deiner Stelle auch nicht das vom Sohn berichtete Verhalten des Vaters kommentieren und nicht das vom Vater eventuell berichtete Verhalten des Sohnes. Beides wird gefärbt sein. Schlag dich nicht auf eine Seite. Du musst dich nicht verantwortlich machen an der Stelle für das Wohlergehen der beiden Männer.

    Du fühlst dich im Moment, wie du schreibst "mittendrin". Verlass diese Position und stell dich an den Rand (es ist, zugegeben, schwer!). Agiere nur nach Aufforderung. (Wenn du willst, lieber Sohn, habe ich ein offenes Ohr für dich ...") Das dürfte für dich wie für deinen Sohn die größte Hilfe sein.

    Dafür gibt's ja eigentlich Dropshipping. Ich verkaufe das Zeug nur und der Lieferant kümmert sich um die ganze Bestell- und Versandabwicklung
    inklusive Reklamation. Das ist allerdings ein Markt mit extrem viel Konkurrenz. Mit einem wirklich gefragten Nischenprodukt könnte es vielleicht noch klappen. Im Netz gibt es gefühlt 10.000 Anleitungen, wie das funktioniert und ChatGPT erstellt mit dem richtigen Prompting deinen Businessplan.
    Persönlich würde ich mich allerdings lieber in Gründerkursen von der IHK beraten lassen als von den fragwürdigen, selbsternannten "Topsellern", die Coachings für vierstellige Beträge anbieten, wie man erfolgreich ein Webshop Business betreibt.

    Dieser Coachingbereich ist mutmaßlich "die" Online-Nische, in der noch Geld verdient werden kann ... (Man beachte: Amazon hat seit seiner Gründung kaum einmal "schwarze Zahlen" geschrieben, geschweige denn Altverluste ausgeglichen. Man müsste also besser sein als Amazon - eine hohe Latte.)

    @Bap, muss er denn dem Auslandsjahr nicht zustimmen? Also er hat ja mal zugestimmt aber wir haben letzte Woche einen neuen Vertrag bekommen, da Kind nun nicht mehr nach Kanada sondern in die USA will. Da müsste er eigentlich unterschreiben.


    Das ABR habe ich aber das erlaubt mir ja nicht, das Auslandsjahr im Alleingang durchzuboxen (obwohl er vorher zugestimmt hat). Für meine Tochter eine schwierige Situation weil er einfach sehr wankelmütig ist und sie sich jetzt schon Sorgen macht, dass er es gar nicht mehr unterstützt. Mich erinnert das ein wenig an die Einschulung meines Sohnes: Da hat er auch schon finanzielle Interessen mit Unterschriften kompensieren wollen. Daraufhin verlor er ja für eine Weile das Schulsorgerecht.


    Bezüglich des Unterhalts: Er hat dieses Jahr 2025 ca. 1/4 weniger Gehalt, da Boni etc gestrichen sind. Aus meiner Sicht macht es doch mehr Sinn, bei diesem Verfahren gleich das neue Gehalt anzusetzen und ggf. eine Kompensation für das letzte Jahr Azu integrieren? Oder vertausche ich da mehrere unterschiedliche Dinge?

    Er hat der Sache ja grundsätzlich zugestimmt. Ob er so einem Aufenthalt, gerade in Eurer Konstellation mit einem Teilwohnsitz in den USA, zustimmen muss - das hätte ich meine Zweifel. Beim Vertrag kann es gut sein, dass die Firma da vor allem die finanzielle Absicherung sucht ... Beide Eltern mit Unterschrift zahlungspflichtig werden. Verweigert er, muss er es übrigens gut begründet. Und auch, was jetzt zu einer Sinnesänderung geführt hat. Das würde der Richter im Auseinandersetzungsfall nachfragen.


    Beim Unterhalt gibt es gute Gründe, auf den letzten Steuerbescheid/die letzten Steuerbescheide zuzugreifen. Erzählen über nicht kommende Umsätze, wegfallende Boni, beabsichtigte weniger Arbeit (was man als Unterhaltspflichtiger so einfach gar nicht darf) kann man viel. Aber den wasserdichten Nachweis bringen, ist schwierig, wenn man nicht angestellter Lohnabhängiger ist. Aber wenn er das kann - soll er es vorlegen. Wohlgemerkt: "wasserdicht". (Er wird es nicht können. Wie auch ...) Parallel kann man ihn bitten, die Steuerbescheide der letzten fünf Jahre vorzulegen. Damit bringt er den Nachweis, dass seine vermuteten Mindereinnahmen in 2025 nicht eine ganz normale Wellenbewegung sind.

    Gerichte ändern übrigens Unterhaltsbeträge erst beim Nachweis einer dauerhaften Abweichung von mindestens 10 Prozent. Und ein normaler AN, der arbeitslos wird, muss trotz Arbeitslosengeld den normalen, bisher festgelegten Unterhaltssatz zahlen. Ein halbes Jahr. Die Gerichte sagen: Dafür hat der Unterhaltspflichtige Rücklagen zu bilden. Und ansonsten geht das Gericht davon aus, dass der arbeitslose AN wieder bezahlte Arbeit findet. (Wie schon geschrieben: Als Unterhaltspflichtiger die Arbeitszeit zu verringern, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen, das geht nicht. Hat dein Ex das vor, muss er es sehr gut begründen. Schwere, zur Frühverrentung führende Erkrankung wäre da eine Möglichkeit. Selbst Carearbeit für eine nahestehende Person (Partnerin/Eltern) wird da eigentlich nicht anerkannt. - Lass dich also nicht ins Boxhorn jagen. Er versucht zu tricksen und drückt auf die Tränendrüse.

    Lass dich nicht verrückt machen von ihm. Der Griff zum Telefon und die Art der Kommunikation - Drohungen - zeigen, dass ihm die Muffe geht.


    Es ginge darum, dass z.B. der nun "unterlegene" Elternteil aus der Spirale aussteigt statt sie noch weiter zu drehen und darüber vergisst, dass Kinder ein eigenes Recht haben, meinetwegen ein moralisches und ethisches.

    Ist prima, wenn man das macht. Ich habe es in einer wesentlichen Situation bei einem meiner Kids gemacht. Aus der jahrelangen Eskalationsspirale mit der Mutter ausgestiegen. Die mir recht gebenden Gerichtsurteile nicht durchgesetzt. Sondern in Zusammenarbeit mit dem JA und Gericht deeskalierend gearbeitet. (Gewarnt hat allerdings der Verfahrenspfleger mit der steilen These, in seiner jahrzehntelangen Praxis hätte Deeskalation "a la Salomon" noch nie funktioniert. Weil der Salomo fehlen würde, der das Kind dem Richtigen zusprechen würde. Sondern in D durch JA und Gericht das Kind ganz häufig beim "falschen" Elternteil landen würde, weil es denen mehr um das Schließen einer Akte gehen würde als um das Richtige fürs Kind. Habe ich damals als Hybris eines "alten Mannes" empfunden.)

    - Heute bekomme ich vom mittlerweile längst erwachsenen Kind den Vorwurf, mich nicht genug gekümmert zu haben. Es allein gelassen zu haben. Recht nicht durchgesetzt zu haben, nicht genug "gekämpft" zu haben mit "allen Mitteln". - Zumindest in diesem Fall war die Deeskalation nicht der Königsweg, der zum besten Ergebnis geführt hat.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einer veröffentlichten Entscheidung vom 4.4. 2025 (Aktenzeichen 2 AZR 156/24) den Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen gestärkt.


    Eine Frau war am 14. Mai 2022 gekündigt worden. In der (dreiwöchigen) Widerspruchsfrist hatte sie von ihrer Schwangerschaft durch einen eigenen positiven Test erfahren und ihren Arbeitgeber umgehend informiert als auch einen Termin mit ihrer Frauenärztin ausgemacht. Der früheste Arzttermin lag aber bereits außerhalb der dreiwöchigen Frist zur Klage gegen die Kündigung. Hier wurde dann jedoch festgestellt und berechnet, dass die Schwangerschaft wenige Tage vor der Kündigung bereits eingetreten sei: Der voraussichtliche Geburtstermin wurde auf den 2. Februar 2023 berechnet. Mit Abzug von 280 Tagen lag man knapp vor dem Kündigungstermin.


    Damit war nach Meinung des BAG die Klage der Arbeitnehmerin, obwohl außerhalb der Dreiwochenfrist, noch rechtens: „Die Klägerin hat aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst mit der frühestmöglichen frauenärztlichen Untersuchung am 17. Juni 2022 positive Kenntnis davon erlangt, dass sie bei Zugang der Kündigung am 14. Mai 2022 schwanger war.“

    Ehrlich und aufrichtig und auch mit allen rechtlichen Mitteln möge jeder Elternteil streiten, wenn das so sein muss und es ihm/ihr um Wunsch und Wohl der Kinder geht.

    Genau das hat die Mutter doch getan. Ist am Anfang durch alle Instanzen gegangen. Hat Recht bekommen. Hat Umgang ermöglicht. Und dann hat der Vater widerrechtlich die Kinder entzogen. Umgang verweigert.


    Der deutschen Justiz war das egal. Der Vater ist zwar rechtskräftig verurteilt - aber es hatte keine Folgen.


    Ich kann verstehen, dass die Mutter am Ende zu denselben Mitteln greift wie der Vater. Sie fühlt sich vom Rechtsstaat nicht nur allein gelassen. Sie wurde allein gelassen. Der Staat hat sein Gewaltmonopol aufgegeben und ist vor dem kinderentziehenden Vater eingeknickt und hat gültige Urteile nicht durchgesetzte.

    Ist es da nicht verständlich (nicht richtig!), dass die Mutter "gelernt" hat und es jetzt ähnlich probiert? Es am Ende nur nicht so skrupellos durchzieht wie der Vater, sondern die Kinder - nachdem sich das JA für einen Verbleib bei der Mutter ausspricht - erst einmal in die Hände der Justiz übergibt. Und die hat nichts Besseres zutun und transportiert die Kinder wieder nach Dänemark. Schon ahnen koennend, dass der Vater sich nicht an deutsche wie auch dänische Gerichtsurteile halten wird.


    Was hier passiert, ist ein eklatantes Versagen der Hamburger Justiz und des Jugendamtes, des Staates.

    Der Vater hat ein für ihn gueltiges, rechtskraeftiges Urteil des Hamburger Gerichts missachtet.

    Da Dänemark der internationalen Kinderschutzvereinbarung nicht beigetreten ist und sich auch nicht an die EU-Gesetzgebung hält, haben die Hamburger Gerichte nicht versucht, das Urteil durchzusetzen. Obwohl Mutter wie Kinder einen Rechtsanspruch darauf hatten.


    Im umgekehrten Fall hat die Mutter die Kinder sofort übergeben, als ihr ein Gerichtsbeschluss vorlag.

    Sie hätte mit den Kindern in die Türkei fahren sollen. Die Türkei ist auch nicht in allen Punkten der Kinderschutzkonvention beigetreten...


    Da zu sagen, die Mutter sei die Böse, der Vater der Gute - das fällt mir schwer.

    Oder der Vater. Der hat ja damit angefangen und die naive Mutter über den berühmten Tisch gezogen. Und die Mutter hat gelernt: Der Rechtsstaat schützt weder sie noch die Kinder. Sondern es gewinnt der Stärkere, der sich über das Recht hinwegsetzt.


    Ein katastrophales Signal, das hier von der Hamburger Justiz gesetzt worden ist.