Beiträge von Monday

    Die Staatsanwaltschaft wird den Fall leider aller Wahrscheinlichkeit nach einstellen, ehe die Ermittlung überhaupt so weit gediehen ist. Die sind alle viel zu überlastet und Unterhaltsgeschichten haben (bitte haut mich nicht, das gefällt mir selber nicht) leider eine Sau niedrige Prio in Deutschland. Da jemanden mal strafrechtlich zu verknacken ist so gut wie unmöglich.


    Als Volljähriger bis 21 hat er noch das Recht auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt. Die dürfen ihn zwar nicht mehr als gesetzliche Vertreter direkt vertreten, aber der Beistandschaft steht zum Beispiel der Blick in die Einwohnermeldedaten offen und die meisten von uns sind ja doch irgendwo auch gern mal kleine Detektive. Die größten Chancen, den Aufenthaltsort herauszufinden hat er mMn da. Das hält dann auch seine Anwaltskosten gering, weil alle Schritte, die die Beistandschaft anstelle des Anwalts vornehmen kann, kostenlos sind.


    Sitzt er in der JVA ein, sollte der Sohn sich gedanklich von der Thematik Unterhalt verabschieden. Das läuft dann vielleicht noch auf eine Abzweigung von ein paar wenigen Euros hinaus, falls der Vater in der JVA was verdient.


    In dieser Konstellation wird, sofern es für sie möglich ist und sie verdient, die Mutter (annähernd) den vollen UH zu stemmen haben, weil der Herr Papa nicht leistungsfähig ist. Klingt unfair, aber so ist es dann leider.


    Das sind meine ganz persönlichen "Lieblinge". Ein Kind nach dem anderen in die Welt setzen und sich dann nicht drum kümmern.

    Guten Morgen,


    das ist kein freiwilliger Service, sondern ein gesetzlicher Anspruch, den volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr haben (§18 Abs. 4 SGB XIII). "Meine" 18 jährigen Kids kriegen ein Anschreiben, wo drinsteht, was jetzt Phase ist (sinngemäß: jetzt bist du am Drücker junger Mensch) und nen Flyer. Der eine oder die andere kommt dann auch schon mal auf mich zu und lässt sich das dann berechnen.


    Es wäre auch teilweise, je nach vorherrschender Konstellation, extrem hart und herausfordernd für so nen jungen Menschen, wenn er gegen die eigenen Eltern (die dann vll. auch nicht unbedingt freiwillig mitmachen) solche Ansprüche geltend machen müsste. Ja das Leben ist hart, aber bei sowas sehe ich die Kinder von Haus aus in einer denkbar schlechten Position.


    Und ausrechnen tuts auch hier die Beistandschaft. Ob das die wahren Experten sind, ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Euer beider Einkommen wird halt gerechnet und quotiert. Aber ich gehe doch davon aus, das man sich da leidlich gut auskennt, weil das dort Tagesgeschäft ist.

    Selbständige und Konsorten sind da ein wenig herausfordernder, aber die müssen dafür auch quasi die Zahlen von 3 Geschäftsjahren komplett vorlegen.

    Letztlich und aus der Erfahrung heraus...ich gehe mal davon aus, das der KV schon mitmachen wird, denn im Endeffekt wird er finanziell entlastet werden durch das ganze. Es ist also in seinem ureigensten Interesse, dass er keine großen Scherereien macht.


    Viel Erfolg dir und mögest du niemanden an die Wand werfen :)

    Selbst wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagst - nicht, dass sich mir der Sinn in diesen 29 Seiten erschließt -, was hast du davon? Also nur, um Dir den Zahn zu ziehen. Du kannst damit nicht bestimmen, dass die Kinder dann und dann beim Vater wären oder so.


    Zum Thema, wenn das JA sagt, er kann und muss, wird der Richter ja wohl...:


    Der Richter ist völlig unabhängig in seiner Entscheidung. In manchen Bereichen gibt es Rechtsprechung höherer rechtlicher Instanzen, die auch bindend sind (z.B. BGH oder BVerfG Urteile) Doch im Grundsatz gilt: Der Richter entscheidet deinen Einzelfall unabhängig. Nur weil das JA irgendwas sagt, muss er sich überhaupt nicht daran halten.

    Und dass das Nestmodell von einem JA Angehörigen für positiv befunden wird (da fehlt mir zu viel Kontext, so wie du es schreibst, hört es sich nicht wirklich nachvollziehbar an) führt nicht dazu, dass der Vater dazu verdonnert wird. Die Gerichte in Deutschland sind unabhängig. Und wie du beweisen willst, dass du so fertig bist, erschließt sich mir nicht.


    Der KV lebt nicht einmal mehr im Geltungsbereich der Deutschen Gesetze. Somit kann (und ich nehme an es wird) ihm völlig egal sein, was du willst. Mit Insolvenz, Zahlungen nur auf Unterhaltsvorschusshöhe und der Entfernung zu Dir wird der Richter Umgang mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ohnehin als objektiv unmöglich betrachten.


    Das bedeutet: Der Vater muss keinen Umgang wahrnehmen, nicht auf dein Nestmodell einsteigen und auch sonst gar nichts zustimmen. Rechtlich gesehen ist er nurmehr zum Unterhalt im Rahmen der Leistungsfähigkeit verpflichtet. Und auch da wird sich vermutlich nicht viel machen lassen.


    Ganz salopp gesagt: das Ding ist gelaufen.


    Nachtrag: Kindeswohl in Not (aka Kindeswohlgefährdung) ist ein für wirklich gefährliche Situationen reservierter Fachbegriff. Den würde ich niemals leichtfertig gebrauchen.

    Warum sollte das Gericht den Umgang noch so festsetzen? Allein die Umgangskosten würden den Verdienst des Vaters auffressen und bei 3 Kindern wundert es mich, wie er überhaupt den Unterhalt zusammen bringt. Bei 3/6/10 wären das um die 1280 Euro Unterhalt pro Monat. Kein Gericht wird den Kindesunterhalt gefährden, um Umgang festzuregeln, der eine überprivilegierte KM "entlasten" soll.


    Moni ohne beleidigend werden zu wollen aber: in welcher Welt lebst du eigentlich?