Beiträge von Monday

    Vielleicht wäre ja (denn bis das alles geklärt ist kann viel Zeit vergehen, sie auch baps Ausführungen dazu) eine Erziehungsbeistandschaft vom Jugendamt gar nicht schlecht? Jemand, der (also sofern das jetzt erstmal wirklich alles so kommt) regelmäßig Kontakt mit deiner Tochter aufnimmt, so dass nicht alles komplett an dir hängen bleibt (was für mich gerade so aussieht).

    Jetzt weiß ich wieder, wieso ich deinen Thread immer nur ungern lese. Weil ich meiner Kollegin nicht die Blutdrucktabletten klauen möchte.


    171 StGB scheidet aus, weil deine Tochter 16 ist. Andernfalls könnte man wirklich mit der Obhut argumentieren.


    Aber auch wenn deine Tochter schon so alt ist, sehe ich hier den Begriff der Obhut gar nicht mehr als gegeben an. In Obhut befindet ein Kind sich bei dem Elternteil, der für alle Probleme, Sorgen, Nöte, Anliegen, etc. die Bezugsperson ist. Nur kann kein ET Bezugsperson sein, wenn er oder sie in einem anderen Land wohnt und sporadisch zu Hause ist.


    Unterhaltsrechtlich sehe ich hier die Mutter in der Barunterhaltspflicht und auch Dich. Das ist wie ein von den Eltern erlaubter Auszug, wo das Kind bei niemandem mehr in Elterlicher Obhut ist. In dem Fall kannst du an die Tochter zahlen, wenn ihr beide das Sorgerecht habt. Kost und Logis der Tochter kann die Mutter hier auch noch nicht mit verrechnen.


    Das Argument mit dem Bruder hinkt. Nicht weil er per se nicht geeignet wäre, Aufsicht zu üben, sondern weil das Aufgabe der Eltern ist und nicht dauerhaft wegdelegiert werden kann. Vor allem wie gesagt, wenn die Mutter in einem anderen Land lebt und ein rasches Eingreifen bei Hilfebedürftigkeit des Kindes objektiv völlig unmöglich ist.

    Was bitte soll daran unglaublich sein?


    Es gibt wenig, was dich als Soldat moralisch so aufrecht hält, wie deine Partnerschaft. Und selbst wenn du ausziehst. Solange die Ehe noch nicht geschieden ist, hat niemand da seine Finger auszustrecken.


    Überleg dir mal, du ziehst mit so jemandem in den Einsatz und musst auch noch Kopf und Kragen für denjenigen riskieren, wenn er z.B. verwundet wird.


    Ich schäme mich für diesen Hauptfeldwebel. Sich an die Nochfrau eines Untergebenen ranmachen verstößt so ziemlich gegen alle Tugenden, die ein Hauptfeldwebel mal gelernt haben sollte. Das ist ein sehr erfahrener Unteroffizier, um dir etwas Kontext zu bieten Coco. Der hat Militärische Erfahrung, vor allem aber auch schon Lebenserfahrung. Der sollte es besser wissen.

    Ich möchte dir nicht zu Nahe treten Vollbio, aber würdest du mir in freier Naturbahn unterkommen, würde ich meinen Kollegen vom Allgemeinen Sozialdienst zumindest mal ein Precis schicken...


    Bitte geh noch mal in dich und überleg, ob die von dir geschilderten Optionen bzgl. deiner Kleinen auch nur entfernt im Interesse einer kindgerechten Erziehung sind.

    Das sind reine Matchspielchen und der Versuch, dich unter Druck zu setzen. Darauf musst du gar nichts geben.

    Nicht der gute Herr, sondern das Gericht entscheidet, was angemessen ist und was nicht.


    Seine Vorwürfe dir gegenüber, bzw. sein Verhalten schätze ich als Nervosität ein. Das erlebe ich oft. Wenn man merkt, das einem die Felle davon schwimmen, setzt man halt die Expartnerin unter Druck und macht ein wenig Terror. Man weiß ja schließlich meistens noch ganz gut, wie das funktioniert.


    Die Mutter und die 2000 Euro sind auch unkritisch. Erstens steht die Mutter in der Rangfolge weit unter den Kindern und zweitens sagt das Gesetz:

    "Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge"


    Er müsste erst mal nachweisen, dass er verpflichtet ist das zu zahlen und dann müsste er nachweisen, dass er außerstande ist das zu zahlen. Und das müsste er nicht mit dir abklären. Deine Kinder kommen zuerst. Was davon übrig bleibt, kann für andere Unterhaltspflichten verwendet werden. So ist die Reihenfolge und nicht anders.

    So, heute hab ich den Bescheid für den neuen UVG bekommen:

    Ich bekomme für meine 13Jährige nun 394 Euro. Auch nachzulesen auf der Seite BMFSFJ.


    Heisst also, die fünf Euro mehr Kindergeld wurden gleich wieder beim neuen UVG abgezogen. 😅

    Also alles wie immer, ich werde nicht an Reichtum ersticken.👍😁

    Du bekommst dennoch am Ende mehr.

    2024: 395 + 250 = 645 Euro

    2025: 394 + 255 = 649 Euro


    UVG dient auch nur zur Grundabsicherung. Reich werden kann davon keiner.

    Aus rechtlicher Sicht, in die in dem Fall auch die dem Recht zugrunde liegende Moral eine große Rolle spielt:


    Das ist nicht dein Geld und rechtlich wie moralisch gesehen hast du gar nicht das Recht auf Unterhalt zu verzichten. Denn das Geld steht deinen Kindern zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu.

    Wenn der andere ET nicht leistungsfähig ist, soll das Sorge anderer Stellen sein. Aber Unterhaltsvorschuss ist das Mindeste zur Lebensbedarfsdeckung der Kinder.

    Rosie such dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht, der oder die auf dich nen empathischen Eindruck macht. Und dann verklag den KV endlich. Deinen Sohn nimmst du mit und bist ihm eine Stütze. Wie ich schon in einem anderen Post von dir geschrieben hatte, zahlt der gute eh sogar zu wenig Unterhalt.


    Es wäre wohl mal Zeit, Karma einen Tip in die Richtung zu geben.

    Guter Versuch Bap, aber da sind wir im Bereich Volljährigenunterhalt, in dem ich dienstlich gar nicht mehr vertreten darf.

    So wie ich das sehe, also etwas, wo man um die Einschaltung eines Anwalts wohl nicht mehr rumkommen wird. Wir empfehlen auch in so einer Konstellation den Gang zum Fachanwalt für Familienrecht.

    Oh glaub mir, ich kann dich absolut verstehen, dass du einfach nicht den Nerv hattest. Das ist nur all zu menschlich, denn auch wenn die Beistandschaft dir viel abnehmen kann (in deiner speziellen Lage natürlich nicht mehr so viel), ist es anstrengend und kann ja auch sein, dass der Vater dann wieder dir das Leben schwer macht.


    Ich habe Fälle, da warne ich meine Berechtigten vor, wenn ich ein Schreiben verschicke, damit die sich seelisch schonmal drauf einstellen können, dass das Telefon in spätestens drei Tagen heiß läuft...


    Doch zum Stufenverfahren:

    Wenn er seinem Auskunfts- und Beleganspruch deinem Sohn gegenüber nicht nachkommt, kannst du ja keinen Unterhalt bemessen. Also gibt es ein Stufenverfahren damit du in der ersten Stufe erstmal die Belege bekommst und in der nächsten Stufe den Unterhalt verlangen kannst.


    1. Zug des Verfahrens ist der Auskunftsantrag (Er wird verpflichtet, die Belege rauszurücken, weil er der Dad und dazu verpflichtet ist)

    2. Er wird verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen in Höhe der noch durchzuführenden Unterhaltsberechnung nach Belegvorlage


    Der Vorteil ist, dass dieser Anspruch aus 1 dann notfalls via Zwangsgeld durchsetzbar ist. Aber dazu kann ein Beistand bzw Anwalt deinem Sohn dann mehr sagen, sollte es notwendig werden.

    Kosten des Verfahrens trägt üblicherweise der Antragsgegner als Verursacher des Antrags.

    Der Beistand könnte ihn zumindest jetzt noch ganz schnell in Verzug setzen und verpflichten, die Unterlagen rauszurücken. Berechnen wird er ihn nicht mehr und das kann man von ihm auch nicht verlangen in der Kürze der Zeit.

    Wenn der Vater nicht mitspielt, geht es über VJ hinaus und dann müsste ein Anwalt da weiter machen.


    Ein Titel ist so rasch nicht mehr zu schaffen, nicht mal mit Beantragung des vereinfachten Verfahrens (wo du maximal 120% statt der jetzigen 192% beantragen könntest)


    Wenn der Vater wesentlich mehr als du verdient, dann ist dein Einkommen zwar auch zu berücksichtigen, aber die Quote dürfte überschaubar sein.

    Da ich den Fall selber noch nie hatte, kann ich dir nicht mal sagen, ob dann auch beim erwachsenen Kind wegen mehr als 3fachem Verdienst nicht evtl. sogar der ganze Unterhalt vom Vater getragen werden müsste.


    Fest steht:


    Er ist seinem Sohn zur Auskunft verpflichtet. Er muss die Belege rausrücken. Dahingehend verliert er automatisch jedes Stufenverfahren, wenn er in den letzten 2 Jahren nicht Unterlagen rausgerückt hat. Je höher der Unterhalt, umso höher der Verfahrenswert und die Gerichtskosten für ihn. Und wenn er ja so sehr "verarmt" schreckt ihn das vielleicht doch mal.


    Davon ab: Wenn er 200.000 Euro Jahreseinkommen hat, müsste er eigentlich mindestens 200%, also 1.165,00 Euro zahlen. Eigentlich sogar noch mehr, weil er den Maximalverdienst von Stufe 15 um bis zu 40% übersteigt.

    Möglicherweise auch hilfreich:


    Zwar wird das Einkommen der Eltern bei Ü18 Unterhalt zusammengeschmissen und dann wie weiter vorne beschrieben quotiert, aber mit dieser Methode kann kein Elternteil dazu verpflichtet werden, mehr Unterhalt zu zahlen, als er alleine aufbringen müsste.


    Also nebenbei auch immer die Separatrechnung zur Kontrolle nochmal durchführen, wo man mit dem eigenen Einkommen landen würde. In manchen Fällen wirkt sich das nochmal deutlich aus.

    Aber: Das Jugendamt kann beraten. Aufgrund des Gesetzes. Aufgrund der grundsätzlichen Aufgabe des Jugendamtes, Kinder und Eltern zu unterstützen und zu deeskalieren. Es kann also, so beide(!) Eltern wollen, die Einkommenszahlen von beiden Eltern nehmen aus dem letzten Lohnsteuerbescheid, die Nettoeinnahmen addieren, das elterliche Jahreseinkommen feststellen, einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen, das Nettoeinkommen durch zwei teilen und dann im Dreisatz den prozentualen Anteil von jedem Elternteil ausrechnen. Kein Hexenwerk. Kann man im Grunde mit dem Mathewissen der 10. Klasse auch selbst.

    So funktioniert im Groben und Ganzen auch eine Berechnung für Unterhalt, wenn ein Kind volljährig aber noch unterhaltsberechtigt ist. Ist wirklich kein Hexenwerk.

    Beraten kann dich das Jugendamt schon. Beide Elternteile sind im Wechselmodell ja alleinerziehend und erfüllen erstmal den §18 SGB XIII, wo das Recht auf Beratung und Unterstützung definiert ist.


    Aber wie Bap schon sagt, anders tätig werden kann das JA nicht. Angenommen ihr macht beide eine Beistandschaft auf, soll dann Beistand gegen Beistand arbeiten? Oder ein Beistand quasi gegen "sich selbst"?


    Aktuell fehlt es da an der gesetzlichen Regelung, die derartiges in einem sinnvollen Rahmen ermöglicht.

    Mein Empfinden aus der Praxis heraus fühlt sich in etwa so an:


    Es ist völlig egal, ob die Kinder bei Papa, Mama oder beiden im Wechsel leben.


    Wenn die Eltern es schaffen, ihre persönlichen Differenzen nicht auf die Kinder abzuwälzen, dann läuft es super. Alles andere kannst du in die Tonne treten und zwar egal, in welcher Konstellation.

    In den gut laufenden Situationen gibt es nie Probleme mit dem Umgang oder dem Unterhalt, weil alle Seiten wahnsinnig lösungsorientiert an der Sache arbeiten. Wie oben schon erwähnt haben die Kinder da einfach zwei Elternteile, auf die sie bauen können.


    Das Wechselmodell um des Wechselmodells beäuge ich selber recht kritisch, weil man da in hochstrittigen Konstellationen ein Werkzeug austeilt, womit man dem anderen doch noch eins reinwürgen kann.

    Wenn ich da einhaken darf:


    Das passiert, wenn Kindergeld unter der Zeit geändert wird. Ist aber gar nicht dramatisch.


    Fiktivbeispiel, Kind, 3 Altersstufe (12-17), Zahlbetrag 520 Euro Unterhalt und

    angenommen, die heben das Kindergeld von 250 auf 260 Euro an:


    Betrag UVG:

    MUH - hälftiges Kindergeld (125 Euro) = 391 Euro Vorschuss

    Für das Kind verfügbar: 250 + 391 = 641 Euro


    Nach Erhöhung KiGe:

    MUH - hälftiges Kindergeld (130 Euro) = 386 Euro Vorschuss

    Für das Kind verfügbar: 260 + 386 = 646 Euro