Einstweilige Anordnung beantragt!

  • Eine Sache verstehe ich dabei nicht. Deine Anwältin hat doch mit ihrer Anwältin telefoniert. Warum hat sie nicht darauf hingewiesen das sie dort vor Gericht das ABR beantragen? Sie wusste schließlich was du in der Hand hast. Oder haben sie es erst danach beantragt und es innerhalb von 1-2 Tagen bekommen? Wenn ja werden sie bestimmt Misshandlungen als Vorwand genommen haben.


    Ich wünsche dir viel Glück!!!

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Hallo Marc,


    eine der beiden Anwält(innen) hat ganz gehörigen Bockmist gemacht.
    Entweder hätte Mutters Anwältin über den Beschluss das Gericht informieren oder Vaters Anwältin über das (evtl. schon vorher anhängige) Verfahren auf ABR.


    Wenn das ABR-Verfahren das erste Verfahren war (und das oder die Ankündigung bekannt), hat Vaters Anwalt(in) Mist gemacht. Sie hätte das Gericht informieren müssen, bzw. den Antrag beim anderen Gericht stellen.
    Wenn das Herausgabeverfahren zuerst anhängig war (und gegnerische Anwältin informiert) hätte diese das Gericht darüber informieren müssen oder den Antrag bei Vaters Gericht stellen müssen. Irgend etwas stimmt da nicht!


    Auch hätte der TS von seiner Anwältin darüber informiert sein müssen, dass er nicht mit diesem Beschluss das Kind mit Polizei hätte herausnehmen dürfen. Das wäre nur mit einem titulierten Beschluss (wie oben von mir beschrieben) und über einen Gerichtsvollzieher möglich gewesen.


    Das sollte man sich jetzt erst mal ansehen ... und vor allem muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist oder man wartet den jetzt anberaumten Termin ab und stellt zum Termin eigene Anträge.


    Der Kater :brille

  • Warte ab, in ein paar Tagen hast du Kenntnis von einer Strafanzeige gegen dich wegen schwerster angeblicher Vergehen gegen das Kind. Du musst schnellstens mit deinem Anwalt das Vorgehen absprechen. Hier geht es nicht nur um dein Verhältnis zum Kind. So wie es aussieht, geht es auch darum, dass du deine eigene Haut rettest. Du weißt noch gar nicht, in welcher Situation du selbst bist.


    Bis eine Strafanzeige ad acta gelegt ist, können Monate vergehen, ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich hoffe nur, dass Deine Anwältin kompetent genug ist, um hier schnell und zielgerichtet Deine Rechte (und die des Kindes) zu vertreten. Ob hier eine Strafanzeige wegen Kindesentzugs fällig ist, kann ich nicht beurteilen. Hier ist die richtige Taktik wichtig. Meiner Meinung nach müsste der richterliche Beschluss sofort angefochten werden, denn es wäre mir neu, dass aufgrund einer (vermeintlichen) Straftat das ABR entzogen werden kann, und dann noch ohne den KV bzw. seinen rechtlichen Vertreter angehört zu haben.


    Wie dem auch sei: Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und Menschen an Deiner Seite, welche Dich aufmuntern - gib jetzt nicht auf, sondern kämpfe weiter!

  • Hi,


    ohjeohje ;( :wuetend ...hier zieht deine EX und deren RAtte alle Register.

    Bin ich zu dumm,zu blöde,warum will und kann ich das alles nicht begreifen?

    Bist du nicht ! Segelpapa hat es auf den Punkt gebracht. So wie deine EX drauf ist, kann noch einiges passieren.
    Rufe heute sofort deinen RA an ! Ich bin mir nicht sicher, falls du deinen RA nicht erreichst, das du sofort
    dein zuständiges Gericht anrufen solltest. Zumindest würde ich da mal Input liefern.
    Eigentlich, sofern die Kleine bei dir gemeldet ist, ist ja dieses Gericht für "euch" zuständig.
    Hat die KM evtl. die Kleine, ohne dein Wissen umgemeldet (?)


    Ich wünsche dir viel Kraft !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ob sie die Kleine umgemeldet hat weiß ich nicht.Dürfte aber schwierig sein da ich das zuständige Meldeamt informiert habe das ich dem vorsorglich widerspreche falls die KM das versucht.


    Meine RA hat noch gestern diverse Anträge an beide Gerichte gefaxt/gesendet.Hat mir ihre Sekretärin eben am Telefon gesagt als ich für Dienstag einen Termin vereinbart habe.Was da raus kommt mal sehen..................


    Ich möchte nochmal kurz klarstellen wie die Situation bisher war.


    Januar 2010 wurde sie geboren,nach dem Mutterschaftsurlaub ging ich in Elternzeit.Nach der Elternzeit war ich arbeitssuchend da ich keine Stelle fand die mit der Kindbetreuung vereinbar war.Die KM arbeitete stets voll,Spätschichten,Wochenenden,Feiertagen.
    Ich betreute bis zum Auszug der KM im Nov 2013 durchgängig die Kleine,war also immer da!Ab November 2013 - April 2014 lebte die Kleine ausschlieslich bei mir und ab April 2014 begann das Wechselmodel (weil KM 230km zu Next im Februarzog) bis letzte Woche!die Kleine kennt es schlichtweg nicht ohne mich zu leben,alle Arztbesuche usw hab ich seit einem Jahr allein gemacht (ua Zahnarzt,Augenarzt und Sehschule wo Termine anstehen!).


    Seit dem ersten Tag als sie auf die Welt kam bin ich IMMER da gewesen für sie,erst mit Beginn des WM lernte ich die Situation kennen Tage ohne sie zu sein,andersrum genauso.Ich habe quasi für mein kleines Mädchen die komplette berufliche Zukunft aufgeben weil ich mich immer um sie kümmerte.


    Ich verkrafte diese Situation ohne sie nicht,da möchte ich mir nicht ausmalen was in ihrem kleinen Köpfchen vorgeht! :kopf


    Sie wird glauben ich wolle sie nicht mehr und die komplette Familie der KM wird ihr das mit Sicherheit auch so zu verstehen geben!
    Leider bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als alles menschenmöglich Auszuschöpfen was möglich ist.




    Ich dank euch für die vielen Ratschläge und aufmunternten Worte,aber ihr könnt euch sicher vorstellen wie es trotzdem in mir aussieht.

  • Was ich noch erwähnen sollte,ich habe aus einer früheren Beziehung einen 11-jährigen Sohn der geistig schwerst behindert ist.Er lebt hier im Nachbarort und ich kann ihn sehen,holen usw wann ich möchte.Seine Mama und ich sind sehr gut befreundet,trotz Beziehungsaus usw haben wir uns immer bestens verstanden.
    Da er nicht sprechen kann,schreiben ua hat er jetzt auch keinerlei Kontakt zu seiner Schwester.Es tat ihm gut mit ihr zusammen zu sein!Er war bedeutend ruhiger,nicht aggresiv und regelrecht vernarrt in sie.Auch wenn die Kleine 4 ist so weiß sie das er "besonders" ist,versuchte ihm Dinge beizubringen,man könnte fast meinen sie spielte "große" Schwester.Es geht mir nicht darum das ich leide,aber die Kleine wird das alles nicht verstehen können und ich hab größte Ängste dass das mühsam aufgebaute Verhältniss der Beiden zerbricht...Es tat ihm und ihr so gut!!!!

  • Vale, vielleicht solltest du den Klarnamen deiner Tochter aus deinen Postings gerade nehmen. Du solltest davon ausgehen, dass versucht wird, dir hinterher zu googeln. Da wir ein großes Forum sind, sind wir auch schnell auffindbar. Und deine derzeitige Geschichte ist mutmaßlich einzigartig und wird schnell gefunden in Verbindung mit dem Klarnamen ...
    30 minuten nach dem Erstposting hast du Zeit zur Abänderung. Danach kannst du, bei änderungswunsch, einen der Mods ansprechen, am besten, indem du das betreffende Posting meldest über den Meldebutton und um Abänderung bittest. Dann macht sich da der erste nach der Meldung aktive Moderator dran ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo
    Ich bin ehrlich gesagt total geschockt was ich heute morgen von dir lesen musste und kann nur den Kopf schütteln was diese Frau (in meinen augen ist das keine Mutter) dem eigenen Kind antut. Vorallem das diese Person da auch noch so mit allem durch kommt kann ich absolut nicht nachvollziehen. Hätte ein vater sowas abgezogen, wäre er spätestens bei dem Polizeieinsatz tierisch auf die Fres.e geflogen und hätte dass Kind raus rücken müssen. Die Mutter hat aber mal wieder sämtliche Sonderrechte,obwohl sie nie die Hauptbezugsperson für euer Kinfd war. Ich bin fassungslos und hoffe das deine Anwältin jetzt wirklich so auf Zack ist,daß sie dir deine Tochter schnell wieder geben kann.


  • In der von dir beschriebenen Konstellation: Mutter verlässt den Haushalt, 1. Wohnsitz ist bei dir, Umgangsregelung vor Jugendamt wird von Mutter gekündigt - tritt mit Kündigung der Umgangsvereinbarung die übliche Regelung in Kraft: Kind ist mit Zustimmung der Mutter vor einem halben Jahr dir zugeordnet.
    Wenn die Mutter daran etwas ändern will, muss sie auf Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen. Dies bekommt sie, wenn sie nachweisen kann, dass es für die Tochter "erheblich" (so das OLG Hamm in einem Grundsatzbeschluss) besser wäre, bei der Mutter zu wohnen. "Erheblich" ist eine hohe Latte. Das geht nicht dadurch, dass die Mutter besonders gut, sondern nur, wenn der Vater besonders schlecht ist.
    Wie Segelpapa bereits schrieb, wirst du damit rechnen müssen, dass dir grundlegende, schlimme Vorwürfe gemacht werden. Klassiker sind hier: Gewalt, Missbrauch. Sonst hat die Mutter eigentlich keine Chance, das Aufenthaltsrecht für das Kind zu bekommen.
    Auf diese Vorwürfe des gegnerischen Anwalts solltest du dich einstellen ...


    Mit deinem Anwalt solltest du dich tummeln, möglichst schnell aktiv zu werden.


    Ich zitiere mich einfach mal selbst und befürchte, genau auf die hier beschriebenen Dinge musst du dich einstellen: Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ich verkrafte diese Situation ohne sie nicht, da möchte ich mir nicht ausmalen was in ihrem kleinen Köpfchen vorgeht! :kopf


    Ich denke in ihrem kleinen Kopf geht nix kaputt, was mit Liebe und Konstanz nicht wieder hinzubekommen ist bzw. sich selbst repariert. Ich hatte auch Elternzeit und die KM fiel zunächst auch total aus. Es gab eine ätzende Trennung mit allem drum und dran, inkl. Entzug des Kindes. Heute ist mein Sohn 9, und sowas von grundentspannt. Er lebt bei mir. Sieh zu das du das juristische schnellstens auf die Beine bekommst. Der Schwebezustand und das Gefühl von hilflosem ausgeliefert sein wird das sein, was dir auf die Nerven fällt. Gegen das Gefühl hilft nur Zuversicht und sich klar machen wofür man es tut.


    Nicht saufen und gegen das Adrenalin im Blut hilft körperliche Betätigung.

  • Für Sachsen-Anhalt ist das OLG Naumburg zuständig. Es gibt noch eins in Halle, ich meine aber das Familiensachen meist in Naumburg landen.


    Ich sags nur damit Du Dich darauf einstellen kannst wo Eure Sache möglicherweise landen wird.


    Viel Kraft für die nächste Zeit und mach keine Dummheiten vor lauter Sorge sprich trinken oder so nen Mist.


    Kümmer Dich um Deinen Sohn, mach Sport, heul, such Dir Menschen die für Dich da sind!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Hallo Vale#42


    das ist in der Tat eine ziemlich unglaubliche Geschichte und sehr schlimm.
    Es gibt aus professioneller Sicht einige Dinge, die ich nicht verstehe:


    1. Gem § 159 Absatz 3 Satz 2 FamFG kann eine Anhörung bei Gefahr in Verzug nachgeholt werden. Das war bei Deinem Antrag der Fall, der Beschluss Deines AG ist also NICHT unwirksam mangels Anhörung.


    2. Zuständigkeit: Für Kindschaftssachen ergeht die Zuständigkeit aus den § 152 FamFG. Hier sind mehrere Konstellationen zu unterscheiden.
    a. wenn bereit sein Verfahren wegen Ehescheidung anhängig ist ist dieses Gericht zuständig.
    b. Wenn kein Eheverfahren anhängig ist, so ist gem. § 152 II FamFG das Gericht zuständig, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was aber ist der "gewöhnliche Aufenthalt"? Nach der Legaldefinition des § 30 III Satz 3 SGB I hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, welche erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es handelt sich um eine rein faktische Beschreibung, es kommt also nicht darauf an, ob er sich dort berechtigt aufhält.
    Solange, wie ein WM gleichmäßig begangen wird ist dies natürlich schwer zu definieren. Damit wäre das hier zunächst unklar.
    Sobald aber das Kind durch eine Seite an einem der beiden Orte gehalten wird kann der gewöhnliche Aufenthalt dort bestimmt werden. Wie gesagt: es handelt sich um eine rein faktische Beschreibung. Selbst wenn eine Kindesentführung eines Elternteils gegen einen anderen vorliegt wird dies oft so gesehen. Allerdings gilt das nicht, wenn der andere Elternteil unverzüglich die Rückführung des Kindes betreibt. BayOblG IPRax, 1982, 106. Das hat Vale#42 hier wohl getan, damit ist weiterhin unklar wo das Kind eigentlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Damit wäre hier die Zuständigkeit gem. § 152 II unklar.
    Wenn ihr verheiratet seid, so könnte Deine Anwältin ein Scheidungsverfahren anhängig machen und die Verbindung mit der Kindschaftssache beantragen, dann wäre gem. §§153 iVm 122 Nr. 2 FamFG das Gericht an Deinem Wohnort zuständig. Aber ich entnehme der Schilderung, dass ihr nicht verheiratet seid.
    Damit ist weiterhin unklar, welches Gericht zuständig ist.
    Gem. § 2 Absatz 1 FamFG ist damit das Gericht zuständig, welches zuerst mit der Angelegenheit befasst wurde. Die Frage ist also, bei welchem Gericht die Sache zuerst anhängig wurde.
    Das lässt sich durch kurzen Anruf bei der Geschäftsstelle leicht beantworten.


    Wenn Du Dein Gericht zuerst angerufen hast muss sofort die erneute Entscheidung nach mündlicher Anhörung beantragt werden (54 FamFG) und zwar beim Gericht am Wohnort der Mutter. Dort sollte auf den Beschleunigungsgrundsatz hingewiesen werden. Soweit nicht innerhalb weniger Tage terminiert wird - Dienstaufsichtsbeschwerde. In der Anhörung und schriftlich die örtliche Zuständigkeit rügen. Sofern sich nicht feststellen lässt, welches Gericht örtlich zuständig ist (z.Bsp. weil als Eingangsdatum derselbe Tag notiert ist und ein Zeitpunkt nicht klar ist) so ist gem. § 36 ZPO das OLG zur Entscheidung über die Zuständigkeit anzurufen. Auch dies im Eilverfahren.
    Achtung: Der Beschluss eines unzuständigen Gerichts wird durch die örtliche Unzuständigkeit nicht unwirksam.


    Ist in dem Beschluss des Gerichtes am Ort der Mutter der Beschluss des Gerichtes an Deinem Wohnort aufgehoben worden? Sonst gelten hier gerade zwei sich widersprechende Beschlüsse....


    Wichtig ist es in diesen Situationen den Druck aufrecht zu erhalten.


    Sobald wiederum ein zuständiges Gericht die Herausgabe an Dich anordnet musst Du unbedingt darauf achten, dass dort nicht nur die Pflicht zur Herausgabe und sofortige Wirksamkeit angeordnet wird, sondern auch tituliert ist, dass Du berechtigt bist die Herausgabe zu verlangen und ermächtigt wirst die Anwendung unmittelbaren Zwanges (durch die Polizei bitte) herbeizuführen. Darauf wurde hier auch schon hingewiesen, es braucht einen eigenen Herausgabetitel.


    Wichtig ist die Verfahrensbeschleunigung. Allerdings erscheint mir insgesamt Deine Rechtslage durchaus positiv, generell mögen Gerichte eigenmächtiges Einbehalten von Kindern nicht.
    Stell Dich darauf ein, dass die KM mit Vorwürfen sexuellen und gewalttätigem Verhaltens kommen wird. Auf keinen Fall solltest Du dabei akzeptieren, dass Du entsprechend begutachtet wirst. Eine solche Begutachtung ist nur zulässig, wenn sich für diese Vorwürfe tatsächliche Anhaltspunkte ergeben.


    Ich hoffe das hilft weiter.


    Alles Gute


    RA Bergmann

  • Eigentlich hätten ja beide Gerichte bei ihren Beschlüssen gleich darauf hinweisen müssen, dass Kindesanhörung (Beschluss des Vaters) und die Anhörung der Eltern (beide Beschlüsse) unverzüglich nachgeholt werden. Wenn ich das richtig gelesen habe, hat "Mutters" Gericht bereits terminiert (22. Oktober).


    Der Kater :brille

  • Mir ist (unabhängig von der Zuständigkeitsfrage) nicht klar, wie ein Gericht, das einem anderen Gericht nicht übergeordnet ist, einen Beschluss wegen eines Formfehlers (fehlende Anhörung) aufheben kann. Dafür wäre eigentlich die nächste Instanz zuständig.


    Zudem ist die Anhörung eines 4 jährigen Kindes ja nicht zwingend. Von einer ad hoc Anhörung eines 4 jährigen Kindes unter maximalem Zeitdruck in solch einer aufgeheizten Situation kann ein Gericht bewusst absehen, z.B. weil nicht zu erwarten ist, dass sich unter solchen Bedingungen verwertbare Informationen ergeben, die es rechtfertigen würden, das Kind dem Druck einer Anhörung auszusetzen. Eine geplante Anhörung im ruhigeren Rahmen eines Hauptverfahrens nach Beruhigung der Situation kann sehr viel sinnvoller sein.


    - Ich könnte mir höchsten vorstellen, dass das Mutter-Gericht argumentiert, dass durch die (spontane, freie und unbeeinflusste ...) Aussage des 4 jährigen Kindes (inmitten von Mama, Großeltern und Jugendamt vor dem fremden Richter) eine neue Sachlage eingetreten ist und dass deshalb erneut erstinstanzlich entschieden werden kann.



    Wie dem auch sei. Dies ist ein besonders extremer Fall einer Eskalation zum Schaden des Kindes unter aktiver Mithilfe von Jugendamt und Gericht. Alle befürchten hier, dass bei Gericht übelste Vorwürfe gegen Vale vorgebracht wurden, die in Form und in ihren Auswirkungen eine massive Bedrohung für Vale und für die weitere Entwicklung des Kindes darstellen.

  • Mir ist (unabhängig von der Zuständigkeitsfrage) nicht klar, wie ein Gericht, das einem anderen Gericht nicht übergeordnet ist, einen Beschluss wegen eines Formfehlers (fehlende Anhörung) aufheben kann. Dafür wäre eigentlich die nächste Instanz zuständig.

    Der genannte Formfehler liegt überhaupt nicht vor! Denn, eine fehlende Anhörung kann nachgeholt werden. Das ist das Wesen fast jeder einstweiligen Verfügung, zumindest derer, die kurzfirstig beschlossen werden.


    Der Kater :brille

  • Diesen Formfehler hat die gegnerische Anwältin vale aber als Grund genannt, warum die erste EA ungültig sei. Zur Aufhebung kann er, wie wir jetzt wissen, nicht geführt haben. Den wahren Grund der Aufhebung wird sie aus taktischen Gründen erst mal schön verschwiegen haben. Oder hat vale den neuen Beschluss in Händen?
    Das "Mutter-Gericht" wird sich auf Aussagen der Mutter und des dortigen JA stützen. Diese "Aussagen" werden wohl in den nächsten Tagen, wie schon angekündigt, in Form einer Strafanzeige in vales Haus flattern.


    Ist das Rechtsprechung oder ein Viehmarkt? :kopf

  • Das ist ja noch schlimmer gekommen, als ich vermutet habe. Erstmal hast du nichts falsch gemacht. So wie ich das verstanden habe, hast du die Ruhe bewahrt und dich an alle Anweisungen seitens der neutralen Stellen (hier die der anwesenden Polizisten) gehalten. Zu den Vorgängen werden sie ein ausführliches Protokoll anfertigen. Solche Einsätze sind auch für die nicht alltäglich. Dieses Einsatzprotokoll sollte deine Anwältin anfordern als Beweismittel. Die von dir gestellten Strafanzeigen wird ein Staatsanwalt bearbeiten. Hierfür wird die Staatsanwaltschaft Aktenzeichen anlegen. Auch diese werden noch als Beweismittel wichtig werden. Sie werden dir von der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Teile sie auch deiner Anwältin mit.


    Jetzt ist es hier zu einem Streit über die Zuständigkeit des Gerichtes gekommen. Was definitiv falsch ist, daß der erste Beschluss für nichtig erklärt wurde. Selbst wenn "dein" Amtsgericht nicht zuständig ist, ist der Beschluss wirksam und durfte nicht für ungültig erklärt werden. Da hat der Richter bei "ihrem" Amtsgericht schon mal Mist gemacht. Es hätte den Beschluss maximal abändern können, nach mündlicher Anhörung aller Parteien. Aber wie dem auch sei, das muss später geklärt werden, im Moment ist das einfach erstmal hinzunehmen.


    Jetzt ist, denke ich, der nächste Schritt, die Zuständigkeit schnell zu klären. Da die nächsthöhere gemeinsame Instanz der BGH wäre, muss dies das OLG machen, wo die Sache zuerst anhängig wurde (§5 FamFG).


    Da wird deine Anwältin jetzt viel Arbeit die nächsten Tage haben.


    Richte dich gedanklich drauf ein, daß dies eine große Schlammschlacht jetzt wird. Ich denke auch, daß du mit diversen Anzeigen wegen irgendwelchen Gewalttätigkeiten gegen das Kind rechnen musst (sei es physicher oder Sexueller Art).


    Wichtig ist, daß du dich jetzt nicht hängen läßt und egal was passiert, dich nicht aus der Reserve locken läßt. Handele nur nach Rücksprache mit deiner Anwältin, überlege mehrmals, bevor du etwas sagst. Hole dir überall Unterstützung, wo es nur geht. Lass Agressionen im Stillen Kämmerlein raus, geh in den Wald und brüll es da raus, oder power dich sportlich aus.


    Es wird jetzt eine schwere Zeit. Aber denke dran: Am Ende wird alles gut werden. Ich wünsche Dir viel Kraft. :troest

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wichtig ist, daß du dich jetzt nicht hängen läßt und egal was passiert, dich nicht aus der Reserve locken läßt. Handele nur nach Rücksprache mit deiner Anwältin, überlege mehrmals, bevor du etwas sagst. Hole dir überall Unterstützung, wo es nur geht. Lass Agressionen im Stillen Kämmerlein raus, geh in den Wald und brüll es da raus, oder power dich sportlich aus.


    Es wird jetzt eine schwere Zeit. Aber denke dran: Am Ende wird alles gut werden. Ich wünsche Dir viel Kraft.

    Achtundzwanzig fette Ausrufezeichen :thumbup:

  • Hallo >> Vale #46<<


    Lese seit Anfang mit und bin immer wieder erschüttert was Mütter/Väter ihren Kindern antun können.


    Ich kann dir keinen Rat geben, aber mein Mitgefühl.


    Schicke dir diesen Link von einem Vater den ich sehr bewundere in seinem Tun und Liebe zu seinen Kindern.


    Vielleicht gibt er dir Kraft und Mut weiter zu Kämpfen, und die Hoffnug auf ein gutes Ende.


    http://www.allein-erziehend.ne…g83396-4.html#post1892500


    Dir wünsche ich sehr viel Kraft und Mut sei Stark für deine Tochter und dich gib nicht auf!!!!

    Wenn du meinst es geht nicht mehr kommt von irgendwo ein Lichtlein her.