Hallo Feenstaub,
hast Du einen Angtrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt?
Ich finde in solchen Fällen erst mal wichtig, ein Näherungsverbot zu veranlassen.
Das Thema Umgang kann man aus meiner Sicht nach dieser Klärung regeln.
Eigentlich müsste das Jugendamt einen Polizeibericht erhalten und ggf. eine Kindeswohlgefährdungsüberprüfung einleiten (Kind hat es ja wohl zumindest indirekt mitbekommen.
Ich finde es in solchen Fällen unabdingbar, klar zu bleiben und Strafanzeigen auf gar keinen Fall zurück zu nehmen. Dies wäre ansonsten die Botschaft, dass er so weiter machen kann/darf.
Der Vater ist nun in der Plicht, nachzuweisen, dass er sich in Zukunft nicht kindeswohlgefährdend verhält.
Der billige Hinweis, dass die Gewalt nicht gegen das Kind gerichtet ist, sondern "nur" gegen die Mutter ist absoluter Blödsinn. In der neueren Diskussion ist klar, dass Kinder die gegen Gewslt gegen den Betreuenden Elternteil oftmals traumatischer erleben, als Gewalt gegen sich!
Der Kater :brille