Also ich gehöre nun auch nicht zu den Befürwortern von Umgangsverweigerung! Allerdings finde ich die Tatsache, dass Du Deine Ex deshalb einsperren lassen möchtest schon enorm dreist! Hier muss es ganz klar andere Lösungen geben! Zumal eine Erzwingungshaft nicht wahlweise buchbar ist wie ein Urlaub! Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass Deine Tochter mit inhaftiert wird - keine Ahnung, wie sie das in der Schule rechtfertigen mag/ soll / kann!!!!!!
Was die Tagessätze die in Haft angerechnet werden angehen, so sind das nicht 300 Euro pro Tag, sondern (zumindest Stand 2008) 12 Euro pro Tag .... Aber hey, das ist Deine Entscheidung, wie Du das regeln möchtest!
Sinnvoller wäre doch gewesen, der Mutter vielleicht ihre eigenen Ängste vor Entfremdung zu nehmen und vielleicht klein anzufangen, mit gemeinsamen Umgängen!
Ich habe keine Ahnung, wie Dein zwischenzeitlicher Beziehungsstatus ist, was bei Euch zur Trennung führte .... aber jemandem ein Ordnungsgeld aufdrücken zu lassen, der eh schon finanziell besch***en da steht, das finde ich auf einen am Boden liegenden noch eingetreten!
Sorry, dass ich das so sehe!
Anstatt nach einer richtigen Lösung zu suchen, wird nach Möglichkeiten gesucht, dem/der Ex noch eins reinzudrücken! Finde ich dem Kindeswohl auch nicht wirklich zuträglich! Aber das ist nur meine Meinung!