Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat gerade die (vorläufige) Inflationsrate Mai 2022 veröffentlicht. Das Bundesamt geht von einer Preissteigerungsrate von 7,9% zu den Preisen im Mai 2021 aus bzw. von einer Preissteigerung von 0,9 Prozent von April 2022 zu Mai 2022.
Inflationstreiber sind unverändert „unabänderbare Kosten“. Die Energiekosten sind die letzten 12 Monate um über 38% gestiegen. Die Lebensmittelkosten um über 11%. Da scheint die Preissteigerung von 1,7% bei der Miete noch relativ harmlos. Allerdings ist „Miete“ oft der größte Batzen an den Standardausgaben. Und wenn man eine Mieterhöhung ausgesprochen bekommt, ist man persönlich in der Regel höher betroffen als mit 1,7 Prozent.
Neben „Nahrungsmittel“ und „Energie“ sind übrigens undifferenzierte „Waren“ mit 13,6 Prozent Steigerung erschreckend.
Gerade „arme Haushalte“ – und dazu gehören AE-Haushalte statistisch gesehen (siehe andere „News-Threads“) in hohem Maße – sind besonders betroffen. Mögen „reichere“ Haushalte auf „Luxusausgaben“ verzichten können bei Bedarf, ist bei Lebensmittel und Energie eher seltener eine Einsparung möglich.
Sozialgelder, Mindestunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle), Unterhaltsvorschuss, Kindergeld hängen zwar auch an einer Mindestbedarfsrechnung, in der die Preissteigerung berücksichtigt wird. Diese Berechnungen erfolgen aber mit ca. 12 bis 24 Monaten Verzögerung zu bestimmten Stichtagen. (Der Mindestbedarf für Kinder wird zB für 2023 mit den Zahlen von 2020/21 berechnet.) Das ist bei niedriger Inflationsrate kein gar so großes Problem. Bedeutet aber bei einer wie derzeit galoppierenden Inflation, dass AEs deutliche Rückgänge im zur Verfügung stehenden Geld erleben und das strukturbedingt nicht mehr aufholen können.