Beiträge von Wattwanderin

    In welchem Bundesland bekommen die Quereinsteiger nur E10?

    Hier hängt es am Studienabschluss, mit einem Master kommt man auf jeden Fall auf die E12. Möglicherweise aber erst nach dem 2. Staatsexamen.


    hab es gerade mal gegoogelt: Berlin: Abschluss Master Diplom oder Magister führt zu E11-E13

    Niedersachsen. Auskunft Besoldungsstelle , nachdem ich ein Angebot an einer Realschule für die Fächer Biologie und Chemie bekommen habe.

    Ich bin Diplom-Biochemikerin.

    doch, bei mir ist es hauptsächlich das Geld. Ich arbeite doch nicht mehr für das gleiche Geld

    War das aktuell? Über Niedersachsen findet man derzeit anderes bei Hochschulabschluss Master in Fachgebieten, die eng verknüpft mit mindestens einem gesuchten Unterrichtsfach sind. Da hat sich ja einiges getan, um Lehrkräfte zu finden.

    März diesen Jahres. Realschule. Fächer Chemie und Biologie.

    Ich hab die Auskunft direkt von der Besoldungsstelle.

    Passt auch, die Klassenlehrerin meiner Tochter hat auch E10 (allerdings eine andere Stufe)

    Niedersachsen wäre E10, Stufe 1 gewesen. Schriftliche Auskunft der Besoldungsstelle.

    Ich habe gerade aus Neugier einmal nachgeschaut. In den meisten Bundesländern wird den Quereinsteigern die E-12 als Einstiegsgehalt angeboten.

    Unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Übergangszeit die Verbeamtung. Die hier (nicht von mir) genannte E-10 habe ich jetzt nicht gefunden (hab aber auch nicht alles durchgesucht). Vielleicht spielt die E10 eine Rolle, wo Quereinsteiger in ein Referendariat einsteigen.


    Und @ Wattwanderin: Mir erschließt sich nicht zwingend, was Provisionen mit leistungsgerechter Bezahlung zutun haben. Aber wäre doch einmal eine spannende Variante: Lehrer werden danach honoriert, welche Leistungsergebnisse ihre Schülerinnen und Schüler erzielen.

    Hat mir die Besoldungsstelle so mitgeteilt. Einstieg in E10, Stufe 1. Für Verbeamtung bin ich zu alt.

    Provision bekomme ich nach Umsatz. Kein Umsatz, keine Provision sondern nur mein mittelmäßiges Fixum.

    Wattwanderin off topic: Wenn er leistungsfähig ist, müsstest du (oder Beistandschaft, falls die den Titel hat) den Gerichtsvollzieher schicken. In der Zwischenzeit darf die UV-Kasse vorübergehend(!) Unterhaltsvorschuss zahlen. Irgendwann sollte die aber bei dir nachfragen, ob du denn den Gerichtsvollzieher losgejagt hast. Falls das zu keinem Ergebnis führt (GV stellt anhand der eingehenden Zahlungen fest, das kein Geld über den Selbstbehalt eintrifft und keine verwertbaren Werte vorhanden sind), kann weitergezahlt werden.

    Heißt: Ggfls. bist du bedroht, dass die UV-Kasse recht kurzfristig ihre Zahlung einstellt. Die Rechtsgrundlage dafür hätte sie. Aber vielleicht seid ihr darüber schon hinaus und die UV-Kasse hat resigniert.

    Der steht jedenfalls die Rückzahluing des UV zu, dir der Betrag zwischen UV und Mindestunterhalt. Sollte der Vater irgendwann leistungsfähig werden, musst du schnell genug sein, deine Rückstände und die laufenden Gelder zu bekommen. Die UV-Kassen greifen da schon mal gern schnell zu und die Betreungseltern gucken (erst einmal) in die Röhre.

    danke, das weiß ich alles. Die UHV-Kasse hat resigniert, Pfändung wurde 1x durchgeführt (Beistandschaft hatte den losgeschickt, weil ich denen Dampf gemacht habe), als er noch einen AG hatte, seit 3 Jahren aber nun im H4-Bezug. Beistandschaft fordert alle 6 Monate einen neuen H4-Bescheid, den bringt er nicht (wegen kein Bock und so), Beistandschaft fordert das dann von der ARGE direkt.


    Wieso sollte ich von der Einstellung der Zahlung bedroht sein? Ich wirke mit.

    Leider muss ich die SB der Beistandschaft regelmäßig dran erinnern, dass sie mal wieder nachhakt. Aber von seiner Seite aus ändert sih nix. Ich verstehe eh gar nicht, warum ihn ein Arzt wegen Psyche seit Jahren krankschreibt und das Jobcenter das so ohne weitere Prüfung akzeptiert?

    oha, das wusste ich nicht. Ich dachte, das soll erst eingeführt werden und ich finde es nicht richtig. Alle laufenden Kosten werden ja nicht geringer…

    naja, aber wenn der andere ET sich mehr als 30% einbringt muss er ja auch die Zeit irgendwo hernehmen. Also eben seine Stunden runterschrauben. Wie soll er das sonst bewerkstelligen

    Wenn der Umgangselternteil sich mindestens ca. 30 Prozent ums Kind kümmert, gibt es gar keinen Unterhaltsvorschuss. Da der Umgangselternteil nicht leistungsfähig ist (sonst gäbe es keinen Unterhaltsvorschuß), bedeutet dies: Der Betreuungselternteil trägt die finanzielle Belastung für das Kind allein. Einzig das Kindergeld, das hälftig dem Umgangselternteil zugerechnet wird, fließt als Unterhalt.


    Allerdings fließt in der Konstellation kein Geld an den Umgangselternteil. Das ist falsch interpretiert worden.

    das stimmt nicht ganz. Hier gibt es einen (immer noch gültigen) Titel, Ex hangelt sich von AU zu AU. Ist bisher noch nicht gegen den Titel vorgegangen, deswegen ist er unverändert gültig, es laufen Schulden auf. Er gilt nach wie vor als leistungsfähig.

    Info von meiner SB UHV.

    na, ich habe das so verstanden, dass der KV, egal ob er sich nun kümmert oder nicht, 100,-- bis 150,-- /Monat vom Unterhalt bekommt und die Mutter bei der das Kind lebt, bekommt das abgezogen.

    Wenn du UVG bekommst, dann wird das Geld ja hoffentlich vom Vater wieder eingefordert. Dem wird das dann sozusagen gut geschrieben, ihm wird dann weniger berechnet und du bekommst dann weniger.

    Oder habe ich das falsch verstanden ?

    aber der Unterhaltsvorschuss liegt ja nur bei 239.- für den Kleinen. Davon bekommt er 100.-? Und ich dann nur 139.-? Mein Ex ist dauerkrank geschrieben, niemand holt sich da was zurück, bisher laufen Schulden auf (Titel über Mindestunterhalt), die er ohnehin nie zurück zahlen wird.

    nö. Aber ich würde meine Stunden dann so nach unten anpassen, dass ich wieder in den KiZ-Bezug gehe. Und dann klappts auch mit der Kindergrundsicherung.


    Ich hatte gerade vor 1 Jahr mein Einkommen so gesteigert, dass ich aus dem KIZ-Bezug raus bin.

    D.h. für mich ungefähr ein Nullsummenspiel, da ich ja nun Vereine, Klassenfahrten und Schulbücher komplett selber bezahlen muss. Alleine dieses Jahr 2 Klassenfahrten mit insg. 700.-.


    Wenn die mir nun also wieder beim UHV Geld wegnehmen werde ich reagieren. Und natürlich wird das kein Bürgergeldbezug sein.