Wattwanderin off topic: Wenn er leistungsfähig ist, müsstest du (oder Beistandschaft, falls die den Titel hat) den Gerichtsvollzieher schicken. In der Zwischenzeit darf die UV-Kasse vorübergehend(!) Unterhaltsvorschuss zahlen. Irgendwann sollte die aber bei dir nachfragen, ob du denn den Gerichtsvollzieher losgejagt hast. Falls das zu keinem Ergebnis führt (GV stellt anhand der eingehenden Zahlungen fest, das kein Geld über den Selbstbehalt eintrifft und keine verwertbaren Werte vorhanden sind), kann weitergezahlt werden.
Heißt: Ggfls. bist du bedroht, dass die UV-Kasse recht kurzfristig ihre Zahlung einstellt. Die Rechtsgrundlage dafür hätte sie. Aber vielleicht seid ihr darüber schon hinaus und die UV-Kasse hat resigniert.
Der steht jedenfalls die Rückzahluing des UV zu, dir der Betrag zwischen UV und Mindestunterhalt. Sollte der Vater irgendwann leistungsfähig werden, musst du schnell genug sein, deine Rückstände und die laufenden Gelder zu bekommen. Die UV-Kassen greifen da schon mal gern schnell zu und die Betreungseltern gucken (erst einmal) in die Röhre.