Hi,
gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich des Umgangs bei besonderen Feierlichkeiten (Kommunion, Einschulung, Konfirmation, Jugendweihe usw)?
Ich habe gelesen, dass solche Feierlichkeiten grundsätzlich am gewöhnlichen Aufenthaltsort stattfinden. Heißt das, dass an solch einem Tag der Umgang ausgesetzt/verschoben wird? Was ist, wenn das Umgangselternteil dem nicht zustimmt und auf dem Umgangswochenende behaart?