Summer, so lange deine Tochter noch 13 Jahre alt ist, müsste sie tatsächlich zum Vater, da er das Sorgerecht hat. Ist deine Tochter aber 14 jahre alt, kann sie eigenständige Anträge beim Gericht stellen.Dort könnte sie beantragen, (und müsste gut begründen), weshalb sie keinesfalls beim Vater leben kann, er das Sorgerecht nicht ausüben sollte etc. Ein langer und harter juristischer Weg, sollte der Vater nicht zustimmen ... Aber gangbar.
Für die Threadstarterin gilt: Gibt es keine Vaterschaftsanerkennung, geht das Sorgerrecht auf das Jugendamt über. Ist dem Jugendamt aber bekannt, wer der mutmaßliche Vater ist, wird das JA seiner Verpflichtung als Sorgeberechtigter nachkommen und die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich beantragen. Mit der Vaterschaftsfeststellung ist aber nicht die Übertragung des Sorgerechts verbunden. Das würde nur geschehen,wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Aber: Der Vater würde zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Das JA würde schauen, wie und wo das Kind untergebracht werden könnte. Bei Babys sind das im Normalfall Pflegefamilien. Bei älteren Kindern ist das oft problematischer.
Der von Maya19 beschriebene Weg ist in der Form eine Schimäre und in Deutschland nicht möglich. Wie bereits vielfach erklärt von anderen, sind Kinder kein Besitz der Mutter oder des Vaters und damit keine Erbmasse bzw.Verfügungsmasse. Es können wohl Vorschläge gemacht werden. Die müssen aber sowohl mit der Rechtssituation abgeglichen werden als auch auf das Kindeswohl hin überprüft werden. Hier ist weniger das wichtig, was in dem eigenartigen Vorschlag hinter dem Link formuliert ist. Wichtiger ist, dass die Willensäußerung relativ aktuell ist und regelmäßig bestätigt oder revidiert wird. Dann ist sie sicher ernster zu nehmen für das Familiengericht.