Wie ist es eigentlich im Todesfall geregelt mit dem SR?

  • Summer, so lange deine Tochter noch 13 Jahre alt ist, müsste sie tatsächlich zum Vater, da er das Sorgerecht hat. Ist deine Tochter aber 14 jahre alt, kann sie eigenständige Anträge beim Gericht stellen.Dort könnte sie beantragen, (und müsste gut begründen), weshalb sie keinesfalls beim Vater leben kann, er das Sorgerecht nicht ausüben sollte etc. Ein langer und harter juristischer Weg, sollte der Vater nicht zustimmen ... Aber gangbar.


    Für die Threadstarterin gilt: Gibt es keine Vaterschaftsanerkennung, geht das Sorgerrecht auf das Jugendamt über. Ist dem Jugendamt aber bekannt, wer der mutmaßliche Vater ist, wird das JA seiner Verpflichtung als Sorgeberechtigter nachkommen und die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich beantragen. Mit der Vaterschaftsfeststellung ist aber nicht die Übertragung des Sorgerechts verbunden. Das würde nur geschehen,wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Aber: Der Vater würde zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Das JA würde schauen, wie und wo das Kind untergebracht werden könnte. Bei Babys sind das im Normalfall Pflegefamilien. Bei älteren Kindern ist das oft problematischer.



    Der von Maya19 beschriebene Weg ist in der Form eine Schimäre und in Deutschland nicht möglich. Wie bereits vielfach erklärt von anderen, sind Kinder kein Besitz der Mutter oder des Vaters und damit keine Erbmasse bzw.Verfügungsmasse. Es können wohl Vorschläge gemacht werden. Die müssen aber sowohl mit der Rechtssituation abgeglichen werden als auch auf das Kindeswohl hin überprüft werden. Hier ist weniger das wichtig, was in dem eigenartigen Vorschlag hinter dem Link formuliert ist. Wichtiger ist, dass die Willensäußerung relativ aktuell ist und regelmäßig bestätigt oder revidiert wird. Dann ist sie sicher ernster zu nehmen für das Familiengericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Novalee klar wird er auch keine Lust haben, ein Kind großzuziehen...sonst hätte ich nur Freunde die ich als Sorgeberechtigte einsetzen kann...und sie wuerden es auch machen. Aber darf man das ueberhaupt? Wenn es keine Verwandte sind?


    Du darfst alles angeben. Nur ob es jemanden interessiert?


    Wenn die Freunde eine Beziehung und Bindung zu dem Kind haben und in der Lage sind ein Kind zu versorgen und das auch wollen. Wo ist das Problem?

  • Summer, so lange deine Tochter noch 13 Jahre alt ist, müsste sie tatsächlich zum Vater, da er das Sorgerecht hat. Ist deine Tochter aber 14 jahre alt, kann sie eigenständige Anträge beim Gericht stellen.Dort könnte sie beantragen, (und müsste gut begründen), weshalb sie keinesfalls beim Vater leben kann, er das Sorgerecht nicht ausüben sollte etc. Ein langer und harter juristischer Weg, sollte der Vater nicht zustimmen ... Aber gangbar.


    Das ist entscheidend und ich geh davon aus, dass der schlimmste Fall nicht eintreten wird!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • @tex ich habe tatsächlich die Verwaltungskosten außen vorgelassen, da diese von Kommune zu Kommune
    sehr unterschiedlich sind. Dennoch sind 2000 Euro mMn sehr hoch gegriffen.
    Hast du dazu eventuell einen Link? Mich persönlich würden die durchschnittlichen Verwaltungskosten sehr interessieren!


    Maya Keine Ahnung, woher du die Zahlen hast, aber die angegebenen KG Zahlen gibt es nicht und 880 Euro Aufwandsentschädigung
    sind unrealistisch. Eine Erhöhung des normalen Satzes von etwas über 220 Euro erfolgt nur, wenn der Erziehungsaufwand immens groß
    im Vergleich zu anderen PK wäre. Vielleicht ist er das ja, keine Ahnung, aber der normale Satz ist das nicht.
    Geld für Weihnachten gibt es, 30- 50 Euro. Kitakosten werden nach dem Einkommen der leiblichen Eltern berechnet. Wenn keines da ist,
    springt das JA ein wie bei allen anderen auch. Kleidergeld außerhalb des regulären Satzes gibt es nur, wenn nachweislich der Bedarf da ist, die
    Kids also übermäßig viel zerstören, sodass das PG dies nicht mehr abdeckt.


    Lg
    Mami2511




  • Volleybap ich bin nicht davon ausgegangen das es sofort so funktioniert wie ich es in meinem letzten willen forumuliere,aber ich gehe davon aus das mein wille eben berücksichtigt wird.



    @Mami


    Meine Kinder sind in Pflege.Ich weiss das weil ich alle dreimonate eine Kosten aufstellung für die unterbringung vorgelegt bekomme und
    einzige Fehler in der Rechnung ist das ich dir das für zwei kinder aufgeschlüsselt habe.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Das Thema habe ich persönlich schon durchgekaut und zumind eine Grundstein gelegt,was in falle X.
    Grundprinzip ist immer das wohl des Kindes und der Wunsch der Mutter.
    Ich persönlich habe mein "letzter Wille" beim Jugendamt hinterlegt, dieser beglaubigen lassen und davon den Personen wo sie hin sollen unterschreiben lassen mit bestättigung!..Ohne wir so gehandelt, die nächstanliegende Verwandte wen kein Vater da ist,sogar die Paten können da antretten!
    allso, sofort in ein heim und Pflegefamilie ist nicht, es wird erst recherchiert wer der nächste in der Reihe ist...oder du nimmst das ab udn erklärst was DU MÖCHTEST.Aber immer wird es so gehandelt, das wohl und der wille ist ausschlaggebend, ist einer nicht in "ordnung" wird eigenhändig entscheiden und die Familie abgeklappert

  • Wenn es so ist wie bei uns, das zwischen KV und Kind keine Beziehung besteht und auf Wunsch des KV auch keinen Kontakt und Umgang gibt - könnte dann der KV, wenn er erfahren würde, dass die KM verstorben ist - trotzdem einfach so die Ansprüche am Kind geltend machen, trotz der Vorgeschichte?


    Man selbst könnte ja, im Fall eines Falles, eh nichts mehr dagegen angehen

  • Wenn es so ist wie bei uns, das zwischen KV und Kind keine Beziehung besteht und auf Wunsch des KV auch keinen Kontakt und Umgang gibt - könnte dann der KV, wenn er erfahren würde, dass die KM verstorben ist - trotzdem einfach so die Ansprüche am Kind geltend machen, trotz der Vorgeschichte?


    Man selbst könnte ja, im Fall eines Falles, eh nichts mehr dagegen angehen


    Die Vorgeschichte ist rechtlich irrelevant. Es kommt einzig und allein darauf an, ob gemeinsames Sorgerecht besteht. Damit besteht auch die Sorgepflicht (hier) des Vaters im Todesfall der Mutter. Einzig ein Gericht könnte dieses Sorgerrecht aufheben und meinetwegen dem Jugendamt übertragen.



    Passt mir als Sorgerechtsinhaber das nicht, dann sollte ich statt einer rechtlich nicht wirksamen Willenserklärung besser das alleinige Sorgerecht einklagen zu Lebzeiten. Dann geht im Todesfall wie weiter oben beschrieben das Sorgerecht auf das Jugendamt über. Und die müssen dann gucken und schauen sich vielleicht! - verpflichtet sind die nicht - meine Willensbekundung an und gucken, ob das zu dem Zeitpunkt überhaupt machbar ist und dem Kindeswohl entspricht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jap, das stimmt! Müsste halt noch gute 25 Jahre oder so durchhalten ;)
    Naja und wenn nicht.... Gestern hab ich bei seinem Besuch gesehen, dass er iwie sehr reif mit ihr umgeht. Na wahrscheinlich auch um mir zu zeigen,
    dass er es kann, und ich sie ihm auch mal übers we ab einem Gewissenzeitpkt überlassen kann.


    Tja... :hae: Ich glaub es bringt nicht viel sich sooo viele Gedanken zu machen. Was passiert das passiert eh. Und ob es so passiert wie wir gerne hätten... kein Mensch kann uns das sagen.
    Deswegen: ich versuche jetzt erstmal locker zu bleiben und zu gucken was kommt. Ich weiß nur, dass meine Familie im Falle des Falles aufjedenfall um den Kontakt zu ihr kämpfen würde, um
    sie regelmäßig zu sehen... .
    Ach... ich möchte mich im Moment nicht mehr damit beschäftigen.... .

  • @tex ich habe tatsächlich die Verwaltungskosten außen vorgelassen, da diese von Kommune zu Kommune
    sehr unterschiedlich sind. Dennoch sind 2000 Euro mMn sehr hoch gegriffen.
    Hast du dazu eventuell einen Link? Mich persönlich würden die durchschnittlichen Verwaltungskosten sehr interessieren!


    Nein, einen Link dazu habe ich nicht. Die meisten Kommunen veröffentliche ihre Daten nicht.
    Vor kurzem war ich bei der Analyse der durch das Sozialamt vorgelegten Daten eines Berliner Bezirks durch die Sozialpiratensquad zugegen und habe mich über die Stück- und Fallkosten gewundert. Da wird an jeder Stelle hinter dem Komma gefeilt, um das gesamte Budget nicht von vorneherein zu kippen. So wurden anstatt die Stückkosten hochzusetzen, die Fallzahlen einfach erhöht. Bei einer Überprüfung durch den Landesrechnungshof wurden diese Angaben mit den tatsächlichen Fallzahlen verglichen, was zu einer millionenschweren Rückzahlung der Bezirke an den Berliner Senat führte und somit ein Riesenloch riss.
    Mich beschlich das Gefühl, dass reelle Zahlen für die Verwaltung einfach nicht existieren. Nehme ich Stückkosten und Fallzahlen in Relation zu dem Personalschlüssel, so komme ich auf absolut unglaubwürdige Zahlen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass hier einfach drauf los gewurschtelt wird, ohne dass ein tragfähiges Finanzkonzept dahinter steht.


    Aus meiner Erfahrung als ehemaliger Innendienstleiter bei einem asiatischen Konzern kann ich nur auf meine damals ermittelten Werte für die Verwaltung zurückgreifen. Wenn man anteilig Bürobewirtschaftung, Lohnkosten, Energie und Abschreibungen dazurechnet, so kommt man auf durchaus hohe Werte. Deshalb schätze ich die Stückkosten für eine Pflegefamilie durchaus auf 2.000 € und darüber, weil wie gesagt Prüfungskosten, Seminare, Fahrtkosten, Versicherungen und eben die anteiligen Bürobewirtschaftungskosten (also auch Kosten pro m² Behörde zuzüglich Rückstellungen für die Gebäudewirtschaft) dazu gerechnet werden müssen.


    Da muss man, um die tatsächlichen Zahlen eroieren zu können, ganz tief sich durch die Zahlenwerke, die meist auch noch irgendwie aufgehübscht und durch Statistik verschleiert sind, durchackern....


    Macht in der Regel keiner, da dafür weder Planstellen noch Zeiten verfügbar sind....

  • Da muss man, um die tatsächlichen Zahlen eroieren zu können, ganz tief sich durch die Zahlenwerke, die meist auch noch irgendwie aufgehübscht und durch Statistik verschleiert sind, durchackern....


    Macht in der Regel keiner, da dafür weder Planstellen noch Zeiten verfügbar sind....


    Das macht keiner, weil in der Verwaltung so nicht gerechnet wird und so auch nicht gerechnet werden kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vermutlich...aber ich war in der Wirtschaft zu Hause nicht in der öffentlichen Verwaltung...


    Während erstere Pleite gehen kann, kann die zweite jederzeit auf Steuererhöhungen und Kredite zurückgreifen....


    da liegt wohl der gravierenste Unterschied...

  • Habe ich richtig verstanden? : Angenommen die Vaterschaftsanerkennung liegt vor ,Sorgerecht liegt aber allein bei der Mutter.Mutter stirbt -dann wandert das Kind erstmal zum Vater ?
    Bei uns ist ja aktuell das Thema GSR ganz groß -ich mag aber z.Zt einfach nicht zustimmen,weil wir nicht eine einzige Unterhaltung führen können,ohne uns anzuzicken.Keine Kommunikation möglich. *seufz* Und ich bin halt der Meinung ,dass man so keine gemeinsame sorge tragen kann. (aber das ist ein anderes thema)
    Sein Hauptargument warum er das GSR will ist, dass wenn mir etwas passiert,die Kleine zu ihm kommen kann.
    Das ist natürlich auch absolut in meinem Sinne dass sie zu ihm kommt (und im Sinne vom Kind natürlich auch.
    Aber wenns dafür gar kein GSR bedarf...*grübel* dann ändert das gerad einiges. Hab ich gar nicht gewußt... *kopfkratz*

  • Habe ich richtig verstanden? : Angenommen die Vaterschaftsanerkennung liegt vor ,Sorgerecht liegt aber allein bei der Mutter.Mutter stirbt -dann wandert das Kind erstmal zum Vater ?


    Das wird doch als erstes geprüft. Wenn der Vater nicht gerade zur See fährt oder in Afghanistan seinen Dienst ableitet hat er nach §1626 des BGB die Pflicht sich ums Kind zu kümmern.


    Wenn er nicht als Vater anerkannt ist sollte der Staat ein Interesse dran haben das er das wird.


  • Sein Hauptargument warum er das GSR will ist, dass wenn mir etwas passiert,die Kleine zu ihm kommen kann.
    Das ist natürlich auch absolut in meinem Sinne dass sie zu ihm kommt (und im Sinne vom Kind natürlich auch.
    Aber wenns dafür gar kein GSR bedarf...*grübel* dann ändert das gerad einiges.


    Das gSR ist für den Fall deines Todes entscheidend! Er will danach das Kind, das Kind will zu ihm und Du willst auch, dass es so kommt. Damit genau der Fall eintritt, solltet ihr das gSR machen, da nur so ein Automatismus eintritt. Wenn er nicht das gSR hat, dann wird das Familiengericht ihm zwar sehr wahrscheinlich das Kind zusprechen, aber es muss zwingend ein Familiengericht eingeschaltet werden. Erstens kann man sich die Kosten dafür sparen und zweitens (viel wichtiger) hängt das Kind dann nicht der Luft. Ohne gSR würde das Kind bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts wahrscheinlich erstmal in Obhut genommen werden - das muss nicht sein.

  • Hallo Ts,


    unser KV hatte ja bis jetzt so viel wie kein Interesse an der Kleinen. Seit einer Woche findet der Umgang nun wieder statt -> nach 7 Monaten.


    Vor zwei Wochen wurde ich operiert und habe mir auch Gedanken gemacht was ist wenn usw.


    Ich habe beim JA und bei meinem Anwalt ein Schreiben hinterlegt, dass ich mir WÜNSCHE, dass bei meinem Ableben zum Wohl des Kindes das SR an meine Eltern übertragen wird. Namen usw. von meinen Eltern, unterschrieben und dort abgegeben.


    Ob es etwas bringt weiß ich nicht, aber ich denke, ich habe eine Vorkehrung getroffen und es ist besser wie gar nichts.


    Für mich ist es zum Wohl des Kindes da KV sich jetzt quasi 7 Monate nicht gemeldet hat und Kind meine Eltern sehr gut kennt - wir wohnen zwar jeder in seiner Wohnung aber in einem Haus.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Bei uns gibts ja zum Glück keine gravierenden Probleme. Heißt also wenn einem von uns was passiert geht Zwergnase zum anderen ET. Was allerdings ist wenn der worst case eintritt und uns beiden was passiert - das wissen wir immer noch nicht so genau.
    Meine Eltern sind nicht in der Lage, nochmal ein Kind zu erziehen. KV hat nur noch eine Schwester, die aber auch krank ist und ihr jüngster Sohn ist auch ein Sorgenkind. Ansonsten haben wir keinen.
    Ehrlich gesagt wird das Thema von uns auch ganz weit nach hinten geschoben. Wir hoffen einfach das wir nicht beide gleichzeitig das zeitliche segnen.


    NemesisLady - weigert sich der KV deines Kindes die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben? Da würd ich aber hinterher sein das er das macht. Notfalls mit Hilfe von Anwalt, JA und ähnlichem. Nicht unbedingt für den Fall deines Todes (von dem wir hoffen das er erst als ganz alte Frau eintritt ;)), sondern für die Zeit jetzt und demnächst. Bist du da schon dran??

  • Hallo!!^^


    Hab leider nicht die Zeit alle vorherigen Beiträge durch zu lesen, aber weil ich mir seit der Geburt meiner Tochter ähnliche Gedanken mache, teil ich mich jetzt mal mit :)
    Bei mir ist es ja so... würde etwas passieren, könnte NIEMALS meine Tochter zu ihrem Erzeuger!!!
    Zu meiner Mutter auch nicht!!! Und mein Vater ist so nervlich ausgebrannt von seiner Arbeit, dass er am liebsten seine Rente jetzt sofort in Asien genießen will und für son Knirps garnicht sorgen kann...
    ...am liebsten würde ich in so nem Testament meine beste Freundin eintragen lassen!
    Da mein Kind so wie ich ungetauft ist und es auch bleiben wird, gibt es auch keinen Paten.


    Kann ich nur schwer hoffen, dass mir erst was passiert,w enn sie Volljährig ist... :-/
    Was ich mir aber nicht wünsche...möchte natürlich, so lange es geht, für sie da sein^^

    Einmal editiert, zuletzt von Räubermama ()