Beiträge von mischka

    Eltern mit Kind getrennt? Dann ist die Mutter alleinerziehend und Vater hat Unterhalt zu leisten.


    So ganz kann das in meinem Fall nicht stimmen...seit Monaten braucht die Mutter meines Sohnes Umgangsbestätigungen von mir für das Jobcenter, in denen genau aufgelistet ist, an welchen Tagen sich mein Sohn bei ihr aufgehalten hat. Also ist dem JC durchaus bewusst, dass mein Sohn nicht überwiegend bei ihr lebt.


    Ich glaube eher, das JC hat es hier (so wie es das JA auch gern versucht) einfach mal probiert... Wenn es nur in einem von 100 Fällen klappt, hat sich der Aufwand schon gelohnt. :nudelholz:nudelholz:nudelholz

    So, hier die Auflösung...


    Auf das erste Schreiben des JC hatte ich nur mein Jahresbrutto geschickt und ansonsten nichts preis gegeben.


    Daraufhin bekam ich ein zweites Schreiben, dass meine Angaben nicht ausreichen würden, blablabla...


    Ich hab mir dann noch mal den vom Jobcenter angeführten §33 SGB II genau angeschaut:

    Zitat

    (2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person
    1. mit der oder dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,


    Aha, der Unterhaltsanspruch und somit auch der Auskunftsanspruch geht garnicht an das JC über, da mein Sohn mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt...


    Das hab ich dem guten Herrn vom JC geschrieben und prompt kam 3 Tage später das Schreiben von ihm:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr mischka,
    bei nochmaliger Prüfung der Sachlage wurde festgestellt, dass sich das Kind nicht überwiegend im
    Haushalt seiner Mutter aufhält und Sie deshalb hier nicht zum Barunterhalt verpflichtet sind.
    Unsere Auskunftsaufforderung ist damit gegenstandslos.
    Mit freundlichen Grüßen


    :brille:brille:brille

    By the way: Wenn das Kind bei dir lebt und die Mutter nicht leistungsfähig ist - kannst du noch UVG (180 Euro im Monat - 72 Monate) benantragen - das ist einkommensunabhänig.

    Nope UVG bekomm ich nicht, erstens sind die 72 Monate schon rum und zweitens bin ich jetzt verheiratet...


    Und der Joker mit dem Naturalunterhalt ist ein Wackelkandidat. Sogar bei Wechselmodellen kann für einen gutverdienenden Elternteil noch eine Barunterhaltspflicht verbleiben.


    Und hier mal aus den fachlichen Hinweisen des Bundesministeriums für Soziales (BMAS) v. 20.07.2015 in der Fassung v. 20.12.2015:

    Das macht mir nun nicht wirklich Mut. Wobei ich genau im Durchschnittslohn liege, ERHEBLICHE Einkünfte wären schön, hab ich aber nicht.


    Nunja, wir warten mal ab, was das Jobcenter am Ende von mir will. Hab denen jetzt mein Einkommen (und nur das, inkl. Nachweis) geschickt und warte mal ab.


    :thanks:

    Ich würde die Auskünfte erteilen mit ergänzenden Angaben, dass der Sohn bei Dir lebt. Das Hinweisen auf eine erhöhte Erwerbsobliegenheit der Mutter würde ich mir schenken. Wenn diese besteht, dann ist es an Dir, diese auch einzufordern und durchzusetzen.


    Zu Barunterhalt bist Du nicht verpflichtet, weil Du Deiner Unterhaltspflicht in Form der Betreuung schon nachkommst.

    Dankeschön.


    Gibt es dazu eine plausible Begründung? Oder darf das Jobcenter diese Abfragen tätigen, bloß weil man irgendwann miteinander verheiratet war?

    Wir waren noch nicht mal miteinander verheiratet (haben noch nicht mal zusammen gewohnt). Der Anspruch auf Auskunft ergibt sich (wie Summerjam richtig schreibt) aus §60 und §33 SGB II.


    Ich denke es wird dabei ja darum gehen, dass für die Umgangstage von der Mutter Leistungen für das Kind beantragt wurden, das in dieser Zeit ja in einer temporären Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter lebt.

    Genau so ist es!


    Da ist es rechtlich zulässig, dass das JC prüft, ob das Kind diese Zeiten aus eigenen Mitteln oder eben aus Mitteln des betreuenden Elternteils bestreiten könnte bevor das JC zahlt.


    Klingt perv... ist aber scheinbar rechtlich derzeit völlig ok

    Jep, absolut Wahnsinn und eine weitere Ungerechtigkeit in unserem schönen Sozialstaat.


    Dem JC ist Auskunft zu erteilen. Vermute, der Auskunftsanspruch beruht auf §60 und §33 SGB?
    Ob tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist für das JC zunächst irrelevant. Da kennen die sich eh nicht aus. Nicht deren Domäne. Mit ihrem SGB sind die ja schon gefordert genug.

    Oftmals sogar überfordert ;)


    Erst wenn die erkannt haben, dass da theoretisch was zu holen wäre, geht es in die Phase über, ob sich der Anspruch aus durchsetzen lässt. da du nicht freiwillig über deren Stöckchen springst, müssten sie dich vor dem FamGericht verklagen. Dazu wird es mutmasslich nicht kommen. Und selbst wenn es dazu käme... Glaubst du, dass ein FamRichterchen die Büchse der Pandora öffnet? Ich setze keinen Cent darauf, dass ein UET KU vom BET über den Gerichtsweg zugesprochen bekommt.


    Das JC wird dir auch gleich mit einen Ordnungsgeld von bis zu €2000 gedroht haben, oder? Diese Strafe setzen die dann tatsächlich fest und DU müsstest dann aktiv gegen die klagen. Mit wenig Aussicht auf Erfolg.

    Ja, die Drohung mit dem Ordnungsgeld (Nötigung im Amt ;) ) war natürlich dabei.


    Mein Rat: Erteile Auskunft und ansonsten geniesse den Rest vom Tag. Haken ran.
    Ach ja, nicht deren Vorlagen nutzen... einen Gefallen willst du denen ja nicht bereiten, oder?

    Alles klar, dann lass ich das mit dem Widerspruch und teile denen mein Einkommen mit. Aber nicht mehr. Da Unterhalt am Einkommen (und nur am Einkommen) festgemacht wird, lass ich Arbeitgeber, Vermögen usw. weg. Und dann sollen sie mal rechnen...


    :thanks:

    Hallo zusammen,


    eine ganze Weile war ich nicht mehr hier und in dieser Zeit hat sich einiges getan. Nun habe ich mal wieder ein paar Fragen an Euch.


    Mein Sohn (6 Jahre) wohnt mittlerweile bei mir, ich habe das gemeinsame Sorgerecht erstritten und (Dank Alkoholkrankheit der KM) habe ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Die KM ist (auch wegen des Alkohols) nicht berufstätig und bezieht Hartz IV. Für die Umgangstage (5 Tage in zwei Wochen und teilweise die Ferien) hat sie nun Hartz IV auch für meinen Sohn beantragt.


    Nun habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem ich aufgefordert werde, denen mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Da hab ich natürlich keine Lust drauf (geschweige denn, tatsächlich noch Unterhalt zu zahlen, obwohl mein Sohn hauptsächlich bei mir wohnt und ich keinerlei Unterhalt für ihn bekomme).


    Jetzt möchte ich denen folgendes antworten:


    Meine Fragen an Euch: Liege ich soweit richtig? Oder bin ich trotz allem zumindest zur Auskunft verpflichtet? Oder gar zu Unterhalt (das wäre ne Frechheit, da ich alle Kosten allein stemme und nix von irgendwo her bekomme)?


    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Unser Gerichtsbeschluss vom 1.8.13 besagt, dass der Umgang beim KV : "ab Schulende" beginnt.
    Aber es ist nicht geklärt, wo.


    Das wäre für mich eindeutig: "ab Schulende" bedeutet, er holt das Kind in der Schule ab. Sonst würde im Beschluss stehen "ab Schulende plus 15min für den Nachhauseweg" ;)


    Das Abholen von der Schule am Freitag und Bringen in die Schule am Montag hat einen ganz entscheidenden Vorteil: Die (zerstrittenen) Eltern treffen sich nicht mehr und streiten somit auch nicht mehr (vor dem Kind).

    Hier weiterhin davon zu sprechen, dass von häuslicher Gewalt "meist" Frauen und Kinder betroffen sind, halte ich absolut für gerechtfertigt.


    Dann hast du die von mir zitierte Webseite und die darin verlinkten Studien offensichtlich nicht gelesen und fällst weiterhin auf das feministisch geprägte Opferaboherein.

    Hallo Ihr Lieben,


    der Leitfaden zum Thema Familiengericht ist hoffnungslos veraltet. Das FGG gibts seit nunmehr 5 Jahren nicht mehr, stattdessen nun das FamFG.


    Auch der Abschnitt zur Prozesskostenhilfe stimmt nicht mehr - es heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe.


    Die GEZ gibts auch nicht mehr - stattdessen seit 2 Jahren den Rundfunkbeitrag.



    Daneben bin ich mit dem zweiten Satz zum Artikel über Häusliche Gewalt nicht einverstanden. Die Betroffenen sind nicht meist Frauen und Kinder sondern in gleichem Maße auch Männer - wie etliche Studien belegen. Ich empfehle hierzu die Lektüre von Manndat.



    Das war's erstmal, was mir beim Überfliegen aufgefallen ist.

    Bei uns stehen 4 Nachnamen am Briefkasten.


    Wir sind Patchwork. Meine Frau hat zwei Jungs aus erster Ehe, die haben den Namen ihres Vaters.
    Meine Tochter hat den Namen ihrer Mutter, mein Sohn den Namen seiner Mutter (unterschiedliche Mütter).
    Und meine Frau hat meinen Namen angenommen.


    Also heißt keins unserer 4 Kids wie wir. Aber das ist voll ok und bringt keine Probleme mit sich.

    :?: .... Und ob sie VKH (PKH heißt seit FamFG in 2008 nun so ) erhält ist auch nicht ganz sicher.


    Ganz davon abgesehen ist VKH zurückzuzahlen, wenn man innerhalb der nächsten 4 Jahre in der Lage dazu ist. Hab ich grad hinter mir. Verdiene jetzt deutlich mehr als vor 4 Jahren und muss daher knapp 1000€ VKH zurückzahlen.
    Also, lass das JC ihren Job machen, somit kann auch kein Porzellan zwischen Dir und dem KV zerbrochen werden, schließlich klagst nicht Du auf Unterhalt sondern der Staat.

    Da sie nur Begleitkind ist fände ich es nicht so tragisch.
    Schön ist allerdings was anderes.
    Kann er den Hochzeitstermin wirklich nicht verlegen?

    Sagt mal, habt ihr schon mal ne Hochzeit geplant?!? Ich plane auch gerade ne Hochzeit für Anfang September! Da is nix mit mal eben schnell verschieben! Aufgebot im Standesamt ist bestellt (so kurzfristig Termine finden ist schwierig), Saal ist gemietet, 150 Gäste sind geladen, Catering bestellt usw.


    Keine Ahnung, ob ihr schon mal verheiratet wart, aber ich glaub, ihr stellt euch das zu einfach vor. Ist ja kein Kindergeburtstag, wo man mal schnell die 5 Gäste anruft, dass sie ne Stunde später kommen sollen.

    Habe 2 Kinder die bei mir leben.


    Ist das denn schon abschließend geklärt, wo die Kinder in Zukunft wohnen werden? Oder anders ausgedrückt - wie wäre es, wenn die Kinder im Wechselmodell oder ganz bei deinem Ex leben würden? Dann hättest du Zeit, deinen Lebensunterhalt selbst zu erstreiten...

    Bundesweit werden Angelegenheiten im Familienrecht vorrangig behandelt.


    Leider nicht alle! Laut §155 FamFG Abs 1 sind nur Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzuführen.


    Unterhalt gehört definitiv nicht dazu, weshalb man sich hier nicht auf das Beschleunigungsgebot berufen kann.

    Jugendamt kann er machen, muss er aber nicht - im Allgemeinen sind die sehr mütterzentriert.


    Wenn er sich das JA sparen möchte bzw. wenn er dort keinen Erfolg hatte, würde ich ihm empfehlen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Und zwar MEHR, als er bisher hatte. Warum sollte er nicht eine hälftige Betreuung fordern? Er ist schließlich genauso viel Elternteil wie die Mutter auch. Und selbst wenn er nur den momentanen Umgangsmodus beibehalten will ist es gut, mehr zu fordern. So hat er bei Gericht "Verhandlungsmasse", kann also seinen guten Willen zeigen und (scheinbar) auf die KM zugehen...


    Die KM wird sich sträuben - wenn sie ihn in der Verhandlung aber vom beantragten Wechselmodell auf den jetzigen Umgang "herunterhandeln" konnte, fühlt sie sich auch noch gut dabei - winwin-Situation für alle. :strahlen

    Mit dem Haus ist es so das es Eigentum meiner Eltern ist und sie nicht möchten das er drinn wohnt zumal wir eh den Mietvertrag kündigen mussten!

    Na wie denn nu? Habt ihr den Mietvertrag gekündigt? Warum zahlt Jan dann noch Miete? So lange er Miete zahlt, darf er auch dort wohnen...

    Versteht mich hier auch jemand? :flenn

    Nicht wirklich. Das Kind ist nicht dein Eigentum. Jan und vor allem dein Kind haben das Recht ungestört Zeit miteinander zu verbringen. Ohne das du wie ein Wachhund daneben stehst!

    Also ich versteh das nicht - ihr habt eure Tochter beide zu gleichen Teilen. Habt somit auch beide annähernd die gleichen Ausgaben für das Kind.


    Jetzt erhältst du (trotzdem) sowohl das komplette Kindergeld, als auch noch 70 Euro Unterhalt vom Vater. Das heißt, du bekommst - trotz gleicher Ausgaben - über 300 Euro mehr für das Kind als er (184Euro KG + 70Euro Unterhalt macht plus 254 bei dir und minus 70 bei ihm).


    Und das findest du ungerecht?!?


    :hae::kopf


    edit: hab die Schulkosten vergessen - macht "nur" noch einen Überschuss von 219 Euro - immernoch ein Betrag, bei dem etliche Alleinerziehnde hier (die das Kind ganz allein betreuen) Freudensprünge machen würden.