Nach Kindesentzug mutmaßliche "Rückentführung"?

  • dem UET wird vor JEDEM deutschen Gericht Umgang eingeräumt, auch Ferienumgang. Da kannst du als BET gar nichts gegen machen. Und innerhalb der EU wird auch niemand kontrolliert, der mit Kindern in ein anderes Land fährt. Meist noch nicht mal außerhalb der EU.

    Das ist, bedauerlicherweise, richtig.


    Aus diesem Grunde kommt es leider zu solchen Fällen wie dem, den wir hier diskutieren.


    Und da das leider so ist, ist jeder BET selbst gefragt, welche Möglichkeiten sich bieten, solche Risiken zu minimieren oder gar gänzlich zu verhindern.


    In jedem Fall informiert man sich doch bitte VORHER (!) , was eigentlich passiert, werden die Kinder nicht mehr zurück gebracht.

    Das macht man doch schon im Interesse der Kinder, die ja wohl die hauptsächlich Betroffenen eines Kindesentzuges sind.


    Jedes BET ist da selbst gefragt in der Risikoeinschätzung und der Wahl der Mittel, einem möglichen Kindesentzug vorzubeugen.

  • ich weiß nicht, woher du zu deinen Erkenntnissen kommst aber als ich noch in der Nähe des KV gelebt habe hätte ich genau NULL Chancen gehabt, einen Umgang der Kinder länger als ein paar Wochen zu unterbinden.

    Ich war in dieser Mühle drin, über Jahre und wenn der KV verlässlich und kindeswohlorientiert über einen Zeitraum Umgang wahrgenommen hätte (was JEDE Mutter sich für die gemeinsamen Kinder wünscht) hätte er ebenfalls irgendwohin abhauen können.


    Es werden heutzutage immer mehr WM und erweiterte Umgänge ausgeurteilt, da kannst du gar nichts gegen machen.


    Man kann da doch auch nicht alle unter Generalverdacht stellen.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Ach Franziska........


    zu deinem Bild von mir mag ich eigentlich gar nichts mehr sagen.


    Du bist so verbohrt in deinen Ansichten und ziehst Rückschlüsse fern jeder Realität.


    Ich war immer stolz darauf, auch mit Menschen, die andere Meinungen vertreten, ausführlich, sachlich, fair und unvoreingenommen diskutieren zu können.


    Diese Fähigkeit geht mir langsam verloren da ich einfach merke, fair und unvoreingenommen ist in manchen Fällen eine Einbahnstraße.

  • Im Gegensatz zum Iran ist Dänemark ein Mitgliedsstaat der EU und damit hätte 2021 doch eigentlich die EU-Verordnung 2019/1111 greifen müssen, nach der das deutsche Gericht bei Wohnort der Kinder in DE zuständig gewesen wäre für eine Beantragung der Rückgabe der Kinder aus DK laut den Artikeln 23 - 27 der Verordnung, richtig? Kann mir noch mal jemand erklären, was da jetzt genau das Problem bei der Umsetzung war?


    So, wie ich es verstanden habe, ist der Antrag gestellt worden, DK hat dem auf Basis eines Gutachtens widersprochen. Ok. Aber hätte der KV dann nicht ein eigenes Sorgerechtsverfahren in DK anleiern müssen, bei dem Kinder und KM gehört werden? So, wie ich das verstanden habe, ist das nicht erfolgt.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

    Einmal editiert, zuletzt von leslie_w ()

  • Ich unterstelle doch nicht allen UET, potenzielle Kindesentführer zu sein und sicher stelle ich nicht alle UET unter Generalverdacht.


    Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf die Vorgeschichte, auf die handelnden Personen, auf die Umstände.


    Ohne gut begründeten Verdacht gibt es ja auch gar keinen Anlass, sich Sorgen zu machen.

    In aller Regel kommen die Kinder gut behütet vom UET zurück und alles ist gut.

    Das betrifft auch Ferien im Ausland.


    Allerdings sollte man grundsätzlich schon darüber informiert sein, wie die rechtliche Situation ist, falls das nicht passiert.


    Jedes BET hat doch ein Bauchgefühl, eine Vorahnung, ob der UET zu so einer Tat fähig wäre und ob es Beweggründe dafür geben könnte.


    In dem hier diskutieren Fall lebt der KV im Ausland.

    Es dürften erhebliche Unterhaltszahlungen zu leisten sein, glaubt man den Medienberichten.

    Das Ehepaar hat insgesamt 4 gemeinsame Kinder.

    Bei 2 Kindern hat man um das ABR gestritten.

    Eines der 2 weiteren Kinder lebt bereits beim KV.


    Bei diesem Sachverhalt hätte ich mich aber ganz sicher informiert, ob mein in Deutschland erwirkter Beschluss zum ABR auch in Dänemark gültig ist.

  • Bei diesem Sachverhalt hätte ich mich aber ganz sicher informiert, ob mein in Deutschland erwirkter Beschluss zum ABR auch in Dänemark gültig ist.

    Wenn man sich den ganzen Sachverhalt so anschaut, ist das nicht ganz von der Hand zu weisen...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Viel problematischer sehe ich, dass der Beschluss in Deutschland nicht durchgesetzt wurde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Kinder sind in keiner Einrichtung. Mit ihnen wurde dort gesprochen, dann waren sie später noch in einem Krankenhaus und sind dann mit ihrem Vater heimgegangen. Artikel


    Nachdem die Mutter eingeräumt hat, die Entführung beauftragt zu haben, streitet sie es jetzt ab. Ich bin gespannt, wie es hier weiter geht und fürchte, das Drama findet noch lange kein Ende.

  • Es wäre für die Kinder vielleicht sogar ganz gut, wenn sie erstmal an einem neutralen Ort zur Ruhe kommen dürften.


    Die Einrichtung ist auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die Missbrauch und Gewalt erlebt haben spezialisiert.

  • Viel problematischer sehe ich, dass der Beschluss in Deutschland nicht durchgesetzt wurde.

    Hätte die KM nicht zum Mittel der Entführung gegriffen, wäre er durchgesetzt worden.

    Davon bin ich überzeugt.


    Die KM war einfach naiv.


    Ich an ihrer Stelle hätte, auf dem kurzen Dienstweg, im persönlichen Gespräch, ganz alleine und ohne Anwalt, dem zuständigen FamG hier in Deutschland zuvor meine Pläne zur Entführung geschildert und um Einschätzung der Lage gebeten.


    Sie hätte mit Sicherheit einen Hinweis des Gerichts erhalten, wie man zu diesem Schritt steht.


    Erst Fakten schaffen und dann um Milde hoffen, kommt nie gut an.


    Ich denke, es lag im Ermessen des Gerichts, die Kinder nach der Entführung hier in Deutschland zu belassen.

    Immerhin lag hier ja ein ABR- Beschluss vor, auf den man sich hätte berufen können.


    Aber mit so einer Aktion wie zu Silvester macht man sich bei Juristen keine Freunde.

  • Ich bin wirklich überrascht, dass sich die Mutter mit den Kindern im Haus aufhält, wo sie ja jeder als erstes sucht.


    Wenn ich so eine Aktion starte, das war ja geplant, haue ich doch ab und warte nicht an der gewohnten Adresse auf weitere Ereignisse.

    Da wäre der Flug schon gebucht bzw der Privatjet stünde schon am Rollfeld, wenn das Auto mit den Kindern kommt. Sollte ja in ihrer finanziellen Situation kein Problem sein.

    Niemals verließe ich mich bei so einer Vorgeschichte auf die Justiz, die nicht in der Lage war, den eigenen Beschluss durchzusetzen. Nur dadurch kam es ja wohl zu der Rückholaktion.


    Verstehe die Vorgehensweise nicht.

    Und die Justiz hat hier ganz klar versagt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Die Mutter hat meines Wissens durchgängig bestritten, die Entführung in die Wege geleitet zu haben. Und es gibt eine Reihe andere Personen, die hier aktiv gehandelt haben könnten.


    Und warum sollte sie dann flüchten? Überraschend und unvorbereitet. Hier in Deutschland hatte sie ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein OLG- Urteil. Das JA ist gekommen. Die Polizei. Alles war gut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Liegt daran, dass ich nicht glauben kann, dass sie nicht wusste, dass ihre Kinder geholt werden. Mir ist schleierhaft, dass diese Personen dann auch nicht weiter gedacht haben sollten.


    Dass sie das bestreitet ist mir aber logisch. Alles andere wäre nicht nur naiv sondern vor allem dumm.


    Ja sie hatte das ABR in D, brachte ihr aber wohl zwei Jahre lang auch nix. Warum sollte sie dann glauben, dass die Kinder bei ihr in HH bleiben könnten? Sie hätte ja auch jederzeit mit einer Rückentführung rechnen müssen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • bay-of-russel

    Ich widerspreche Dir ungerne aber ich bin aufgrund der Kontinuität ziemlich sicher, dass das ABR nicht der Mutter übertragen worden wäre.

    Die Kinder waren seit über 2 Jahren in Dänemark, hatten Schulkameraden, Freunde, Hobbies.

    Kein Gericht der Welt holt die Kids da wieder raus, auch wenn die KM im Recht wäre.

    Man belässt in solchen Fällen meist alles so, wie es ist, um die Kinder nicht wieder aus der gewohnten Umgebung zu reißen.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Wer tatsächlich für die Entführung verantwortlich ist, wird sicher im Zuge der laufenden Ermittlungen festgestellt.


    Entführung ist kein Kavaliersdelikt, da wird die Staatsanwaltschaft in Dänemark ein Interesse an der Strafverfolgung bekunden.


    In dieser Sache ist noch nicht das letzte Kapitel geschrieben.


    Mich würde interessieren, wie zukünftig Umgang zwischen der KM und den Kindern stattfinden wird.

    Und wo?


    Kann ja eigentlich nur begleiteter Umgang in Dänemark sein.

    Die Kinder können vorerst praktisch nicht mehr in ihr Heimatland zurück kehren.

    Wo sie ja sicherlich auch noch Familie haben.