Kindergrundsicherung und Unterhalt

  • Wenn der Umgangselternteil sich mindestens ca. 30 Prozent ums Kind kümmert, gibt es gar keinen Unterhaltsvorschuss. Da der Umgangselternteil nicht leistungsfähig ist (sonst gäbe es keinen Unterhaltsvorschuß), bedeutet dies: Der Betreuungselternteil trägt die finanzielle Belastung für das Kind allein. Einzig das Kindergeld, das hälftig dem Umgangselternteil zugerechnet wird, fließt als Unterhalt.


    Allerdings fließt in der Konstellation kein Geld an den Umgangselternteil. Das ist falsch interpretiert worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn der Umgangselternteil sich mindestens ca. 30 Prozent ums Kind kümmert, gibt es gar keinen Unterhaltsvorschuss. Da der Umgangselternteil nicht leistungsfähig ist (sonst gäbe es keinen Unterhaltsvorschuß), bedeutet dies: Der Betreuungselternteil trägt die finanzielle Belastung für das Kind allein. Einzig das Kindergeld, das hälftig dem Umgangselternteil zugerechnet wird, fließt als Unterhalt.


    Allerdings fließt in der Konstellation kein Geld an den Umgangselternteil. Das ist falsch interpretiert worden.

    das stimmt nicht ganz. Hier gibt es einen (immer noch gültigen) Titel, Ex hangelt sich von AU zu AU. Ist bisher noch nicht gegen den Titel vorgegangen, deswegen ist er unverändert gültig, es laufen Schulden auf. Er gilt nach wie vor als leistungsfähig.

    Info von meiner SB UHV.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Wenn der Umgangselternteil sich mindestens ca. 30 Prozent ums Kind kümmert, gibt es gar keinen Unterhaltsvorschuss. Da der Umgangselternteil nicht leistungsfähig ist (sonst gäbe es keinen Unterhaltsvorschuß), bedeutet dies: Der Betreuungselternteil trägt die finanzielle Belastung für das Kind allein. Einzig das Kindergeld, das hälftig dem Umgangselternteil zugerechnet wird, fließt als Unterhalt.

    oha, das wusste ich nicht. Ich dachte, das soll erst eingeführt werden und ich finde es nicht richtig. Alle laufenden Kosten werden ja nicht geringer…

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • oha, das wusste ich nicht. Ich dachte, das soll erst eingeführt werden und ich finde es nicht richtig. Alle laufenden Kosten werden ja nicht geringer…

    naja, aber wenn der andere ET sich mehr als 30% einbringt muss er ja auch die Zeit irgendwo hernehmen. Also eben seine Stunden runterschrauben. Wie soll er das sonst bewerkstelligen

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Wattwanderin off topic: Wenn er leistungsfähig ist, müsstest du (oder Beistandschaft, falls die den Titel hat) den Gerichtsvollzieher schicken. In der Zwischenzeit darf die UV-Kasse vorübergehend(!) Unterhaltsvorschuss zahlen. Irgendwann sollte die aber bei dir nachfragen, ob du denn den Gerichtsvollzieher losgejagt hast. Falls das zu keinem Ergebnis führt (GV stellt anhand der eingehenden Zahlungen fest, das kein Geld über den Selbstbehalt eintrifft und keine verwertbaren Werte vorhanden sind), kann weitergezahlt werden.

    Heißt: Ggfls. bist du bedroht, dass die UV-Kasse recht kurzfristig ihre Zahlung einstellt. Die Rechtsgrundlage dafür hätte sie. Aber vielleicht seid ihr darüber schon hinaus und die UV-Kasse hat resigniert.

    Der steht jedenfalls die Rückzahluing des UV zu, dir der Betrag zwischen UV und Mindestunterhalt. Sollte der Vater irgendwann leistungsfähig werden, musst du schnell genug sein, deine Rückstände und die laufenden Gelder zu bekommen. Die UV-Kassen greifen da schon mal gern schnell zu und die Betreungseltern gucken (erst einmal) in die Röhre.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wattwanderin off topic: Wenn er leistungsfähig ist, müsstest du (oder Beistandschaft, falls die den Titel hat) den Gerichtsvollzieher schicken. In der Zwischenzeit darf die UV-Kasse vorübergehend(!) Unterhaltsvorschuss zahlen. Irgendwann sollte die aber bei dir nachfragen, ob du denn den Gerichtsvollzieher losgejagt hast. Falls das zu keinem Ergebnis führt (GV stellt anhand der eingehenden Zahlungen fest, das kein Geld über den Selbstbehalt eintrifft und keine verwertbaren Werte vorhanden sind), kann weitergezahlt werden.

    Heißt: Ggfls. bist du bedroht, dass die UV-Kasse recht kurzfristig ihre Zahlung einstellt. Die Rechtsgrundlage dafür hätte sie. Aber vielleicht seid ihr darüber schon hinaus und die UV-Kasse hat resigniert.

    Der steht jedenfalls die Rückzahluing des UV zu, dir der Betrag zwischen UV und Mindestunterhalt. Sollte der Vater irgendwann leistungsfähig werden, musst du schnell genug sein, deine Rückstände und die laufenden Gelder zu bekommen. Die UV-Kassen greifen da schon mal gern schnell zu und die Betreungseltern gucken (erst einmal) in die Röhre.

    danke, das weiß ich alles. Die UHV-Kasse hat resigniert, Pfändung wurde 1x durchgeführt (Beistandschaft hatte den losgeschickt, weil ich denen Dampf gemacht habe), als er noch einen AG hatte, seit 3 Jahren aber nun im H4-Bezug. Beistandschaft fordert alle 6 Monate einen neuen H4-Bescheid, den bringt er nicht (wegen kein Bock und so), Beistandschaft fordert das dann von der ARGE direkt.


    Wieso sollte ich von der Einstellung der Zahlung bedroht sein? Ich wirke mit.

    Leider muss ich die SB der Beistandschaft regelmäßig dran erinnern, dass sie mal wieder nachhakt. Aber von seiner Seite aus ändert sih nix. Ich verstehe eh gar nicht, warum ihn ein Arzt wegen Psyche seit Jahren krankschreibt und das Jobcenter das so ohne weitere Prüfung akzeptiert?

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

    Einmal editiert, zuletzt von Wattwanderin ()

  • @ Wattwanderin, off topic. Wenn du wie beschrieben mitwirkst und die Leistungs(un)fähigkeit von Ex regelmäßig überprüft wird, bist du save. Allerdings wird die UV-Kasse genausowenig wie du Ansprüche aus dem Titel durchsetzen können, wenn Ex nicht im Lotto gewinnt, erbt oder den Goldtopf am Ende des Regenbogens abgreift. Das sollte die Aussage der UV-Kasse sein, weniger: Sie haben weiterhin Anspruch auf den titulierten Betrag. Denn da sollte dann das erklärende "Aber" hinter erfolgen. Aber mutmaßlich ist dir das auch alles klar.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Dennoch ist man mit Unterhaltsvorschuss doppelt bestraft - man hat eh schon wesentlich weniger fürs Kind und dann fallen die "paar Huller" auch noch weg.


    Generell ist es schon totaler Mist, dass das Kind für die Unfähigkeit eines Elternteils bestraft wird.

  • "Vorsicht bei der Partnerwahl", sagt ein alter Volleyballmitspieler und heutiger Familienrechtler dazu immer ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Vorsicht bei der Partnerwahl", sagt ein alter Volleyballmitspieler und heutiger Familienrechtler dazu immer ...

    In dieser Beziehung sitzen wir doch fast alle im selben Boot. Die Wenigsten hier sind alleinerziehend, weil das mit dem/der Partner/in so toll geklappt hat.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • In dieser Beziehung sitzen wir doch fast alle im selben Boot.

    Und weil Volleybap in diesem Boot selbst ganz weit vorne sitzt, wenn ich so an seine Schilderungen hier denke, weiß man auch, wie der Spruch gemeint war... ;)

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Moment mal, jetzt bitte nochmal für ganz dumme wie mich.


    Mit dem Anfang der Kindergrundsicherung fallen Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderfreibetrag und soziale Leistungen weg?


    => also z. B. statt 250€ Kindergeld + 252€ UV, dann nur noch 250€ Kindergrundsicherung


    Wenn der UET arbeitet und über den Selbsterhalt verdien, dann und nur dann gibt es ein berechnetes Zusatzgeld?

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Das sind zwei Gesetze in einem Thread. Der Unterhalt oder Unterhaltvorschuss ist nicht in der Grundsicherung inkludiert (auch wenn es ggf. sinnvoll wäre)


    Also keine Panik.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Gestern hat sich die Ampel-Koalition auf Eckwerte zur Kindergrundsicherung geeinigt und auch erstmals versucht zu erklären, was die sogenannte Kindergrundsicherung eigentlich tatsächlich sein soll. Manch altem wird ein neuer Name gegeben, anderes ist neu. Kurz zusammengefasst sieht es bisher so aus:

    * Kindergeld heißt künftig Kindergarantiebetrag (nicht ganz klar ist (mir), ob und wie es weiter als rechtliche Steuerentlastung läuft)

    * Es soll einen einkommens- und altersabhängigen Kinderzusatzbetrag geben. Hier werden der bisherige Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld zusammengefasst. Abgewickelt werden soll das über ein noch einzurichtendes Internetportal. Konkrete Zahlen sind (mir) noch nicht bekannt

    * Unterhaltszahlungen an AE sollen nicht mehr vollständig auf die jetzt Kinderzusatzbeitrag genannten Leistungen Kinderzuschlag und Bürgergeld angerechnet werden. Müsste bei bisherigen Empfängern von Kinderzuschlag und Bürgergeld mehr Geld im Säckel bedeuten. Konkrete Zahlen sind (mir) noch nicht bekannt

    * Das Existenzminimum soll neu definiert und berechnet werden (an dem hängt zB der jetzt so genannte Kinderzusatzbeitrag, aber wohl/vielleicht auch der Mindestunterhalt um zwei Ecken).


    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Kinderzusatzbeitrag soll dann von den Familienkassen abgewickelt werden, habe ich gelesen. Die freuen sich. Nicht. Es gibt, im Verhältnis zu JobCentern, ein Zehntel Familienkassen und sie wissen mal wieder nicht, wie sie die Mehrarbeit leisten sollen .

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich habe das gestern bei Hart aber fair gesehen. Mehr Geld gibt es wohl nur im Zehnerbereich und der Unterhalt soll bei denen nicht angerechnet werden, die mindestens 600 € selbst dazu verdienen. Im Studio war eine allein erziehende, die erwerbsunfähig ist. Für die gibt es quasi nicht mehr Geld, denn sie kann nicht arbeiten gehen und dann wird der Unterhalt weiterhin angerechnet. Frau Lang erklärte, sie könne lediglich darauf warten, dass das Bürger Geld an sich im Laufe der Zeit erhöht werden wird. Zu hoffen ist, dass aus dem jetzigen Bildungsund Teilhabepaket mehr Leistungen erbracht werden, die einfacher zu beantragen sind, denn viele Artikel ( zb Taschenrechner, IPad, Inhouse Vorstellungen,..) sind bis jetzt nicht vorgesehen.
    Für den Verwaltungsakt sind 1 Milliarde € vorgesehen. Die anderen 1,4 Milliarden € sind für den Betrag vorgesehen, der 2025 mehr gezahlt werden muss, weil die Anträge einfacher sind. Man sprach auch davon, dass Mitarbeiter vom Arbeitsamt dann zu den Familienkassen wechseln müssen, weil unwahrscheinlich viel mehr Sachbearbeiter gebraucht werden.

  • Bundesarbeitsminister Heil hat eben in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass das Bürgergeld für AE in 2024 von derzeit 502 Euro auf 536 Euro steigen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.