Wenn der Umgangselternteil sich mindestens ca. 30 Prozent ums Kind kümmert, gibt es gar keinen Unterhaltsvorschuss. Da der Umgangselternteil nicht leistungsfähig ist (sonst gäbe es keinen Unterhaltsvorschuß), bedeutet dies: Der Betreuungselternteil trägt die finanzielle Belastung für das Kind allein. Einzig das Kindergeld, das hälftig dem Umgangselternteil zugerechnet wird, fließt als Unterhalt.
Allerdings fließt in der Konstellation kein Geld an den Umgangselternteil. Das ist falsch interpretiert worden.