Letzteres solltest du auf keinen Fall tun. Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht erst beauftragt, wenn es zu einem Verfahren kommt. Vorher kann und darf er nicht tätig werden. Und muss hier vielleicht auch nicht. Ich bin mir weiter nicht sicher, ob der Vater letztlich klagt.
Auch wenn es schwer fällt: Füße still halten (und das Gedankenkarussell vom Strom abhängen, wenn es irgend geht ...)