Beiträge von Sensei38

    Hallo miteinander,


    es gibt mal wieder Neuigkeiten.

    Da es aufgrund der Schule unseres jüngsten Sohnes bereits ein Aktenzeichen beim Familiengericht in Kreuzberg gibt, ging auch leider meine Klage auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht an das gleiche Gericht. Nun ist es auch wieder so, dass wir die werte Dame haben die wir auch beim letzten Verfahren hatten.

    Mein Anwalt ist nicht begeistert, weil es laut ihm wohl eine linke Person sei und wo das Kinder wohl extreme Fokus steht. Per se keine schlechte Sache, aber natürlich eher schlechte Aussichten bzgl. dem Großen.

    Ich habe jetzt Ende des Monats ein Gespräch mit der Dame, und nehme beide Jungs mit.

    Sie wird dann vor Ort mit uns allen getrennt sprechen. Selbiges geschieht dann mit dem Vater und den Kindern.


    Im Zuge unseres heutigen Gespräches erklärte sie mir, dass sie die Stellungnahme des Vaters bereits erhalten hat. Ich muss sagen ich bin mittelschwer geschockt über die Zeilen die sie mir vorgelesen hat.


    Obwohl der Vater mir zumindest mündlich übermittelt hat, dass der jüngste Sohn in Berlin bleiben darf aufgrund der sozialen Kontakte, möchte er nun das trotzdem beide Söhne mit ihm auf den Bauernhof ziehen.


    Und jetzt kommt's, ich als Mutter sei in meiner Ziehung im Alltag mit den Kindern überfordert, zudem macht noch die Nachbarin unten drunter Stunk, und er möchte mir im Alltag Entlastung bieten, indem ich die Kinder dann nur am Wochenende habe.


    Ich mache mit den Kindern am Wochenende Ausflüge, und bereite Ihnen unvergessliche Geburtstage.


    Solche Lorbeeren brauche ich nicht, ich bin wirklich fassungslos und habe gerade sehr aggressiv die Wanne geputzt 😡


    Ich brauche auch keine Entlastung, nur endlich Ruhe.


    Klar, wenn man natürlich die ganze carerarbeit, das organisatorische Drumherum alleine bewältigt, kann es vielleicht mitunter so wirken, als hätte man vielleicht viel im Kopf oder wahlweise auch gar nichts. Aber mir jetzt zu unterstellen ich wäre überfordert, grenzt doch schon ein Verleumdung!


    Mittlerweile bin ich an dem Punkt, an dem ich gar nicht mehr mit dem Typen reden möchte, sondern ausschließlich über den Anwalt.

    Guten Abend an alle zu später Stunde,


    Ich habe nach einigem gedanklichen Hin und Her mich dafür entschieden, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Hilfe meines Anwaltes einzuklagen. Dies ist letzte Woche geschehen.


    Kurz gesagt wird in der Klage noch mal dargelegt, dass der Vater vorrangig aus eigenem Interesse handelt und insbesondere der ältere Sohn der Motivation und den Interessen des Vaters folgt. Es wird auch angeführt, dass ich als Mutter die Bedürfnisse und die Wünsche des ältesten Sohnes wahrnehme, sprich auch damit rechne, dass der Ältere mitgeht.

    In der Klage wird aber auch erwähnt, dass der Vater nicht über die notwendige Empathie in dieser Ausnahmesituation für die Kinder verfügt, und sie in einen Loyalitätskonflikt bringt.

    Als Argument, dass der jüngere Sohn bei mir bleibt, werden Schule, soziale Kontakte und die wichtige Logopädie angeführt.


    Mein Anwalt hat aber auch nochmal bekräftigt, dass ich damit rechnen muss, dass mein ältester Sohn mit dem Vater mitgehen darf. Für meinen Jüngsten sieht er dagegen gute Chancen in Berlin zu bleiben.


    Eine Geschwistertrennung ist nicht mehr so ganz das rote Tuch fürs Gericht und spielt laut meinem Anwalt nicht die gravierende Rolle.


    Unabhängig davon hat mich der Vater vor einigen Tagen schriftlich um ein Gespräch über die Wohnsituation der Kinder gebeten.


    Da wir eigentlich bereits ein Tür und Angel Gespräch hatten, indem ich deutlich gemacht hatte, dass ich gegen einen Umzug der Kinder bin war ich gespannt was er dann so zu sagen hat.


    Er wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von der Klage, davon habe ich in unserem Gespräch erzählt.


    Es war eigentlich ein ganz angenehmes, ruhiges und vor allen Dingen auch sachliches Gespräch.


    Er wollte von mir jetzt noch mal wissen, ob wir denn den zukünftigen Aufenthaltsort der Kinder ohne ein Gericht klären können.

    Nachdem ich ihm dann mitgeteilt habe, dass ich Klage eingereicht habe, um für alle einfach Klarheit zu bekommen, und die Kinder nicht länger diesem Hin und Her auszusetzen, hat er zwar blöd aus der Wäsche geguckt und meinte dann daraufhin, dass er ja eigentlich wollte, dass wir vielleicht noch eine dritte Instanz zur Hilfe holen um uns noch mal beraten zu lassen.


    Da merkt man wieder dass die Leitung bei ihm ganz lang ist, weil ich immer wieder angeboten habe mal zu einer Beratung zu gehen oder zu einem Jugendamt.


    Ich habe ihm jetzt angeboten, dass ich mich gerne um einen Termin beim Jugendamt kümmern kann, und wir dann dort gemeinsam erscheinen. Ist ja erstmal egal, wohin das Ganze führt, aber die Bereitschaft seinerseits ist ja schon mal das achte Weltwunder.


    Letztendlich ist es so gekommen, wie ich es vermutet hatte. Er möchte eine Art Geschwister Deal eingehen.


    Da in seinen Augen unser ältester Sohn bereits mit Berlin abgeschlossen hat und unbedingt auf den Hof will, möchte er dem Wunsch gerecht werden.


    Unser jüngster Sohn ist noch recht unstet in seiner Meinung, und aufgrund der Schule und seiner sozialen Kontakte, wäre es ratsam wenn er in Berlin bleibt, bis er irgendwann seine Meinung gefestigt hat in welche Richtung auch immer.


    Ich habe mir das alles vorrangig angehört und ihm gesagt, dass er jetzt von mir keine Antwort bekommen wird und ich das ganze erstmal sacken lassen möchte.


    So und jetzt geht's wieder los mit dem gedanklichen Hin und Her.


    Auf der einen Seite möchte ich eigentlich nicht, und wollte es nie, unsere Kinder diesem ganzen Gerichts Hick Hack aussetzen, und mit fremden Personen über ihre Bedürfnisse sprechen.


    Und ich mache mir Gedanken darüber, inwiefern es überhaupt Sinn macht, den Weg vor Gericht zu gehen, wenn doch recht wahrscheinlich ist, dass der Älteste mitgehen wird.


    Ich muss jetzt also es vor allen Dingen wieder mit mir selbst ausmachen, inwieweit ich es aushalten und ertragen kann, zukünftig im Alltag nur noch ein Kind zu haben.


    Ich muss aber auch ehrlich sagen, und das soll jetzt bitte nicht gemeint klingen, aber ich habe mit meinem ältesten Sohn auch nicht wirklich Gemeinsamkeiten ... Ich liebe ihn über alles aber mit seinen Interessen kann ich nichts anfangen oder mich auf irgendein Spiel einlassen.

    Oder besser, da sein Interesse wirklich ausschließlich Bahnhof, Landwirtschaft und Landmaschinen ist, kann ich diesem Interesse gar nicht hier gerecht werden.

    Er ist an Unternehmungen wie Schwimmhalle, Kino, freizeitpark und was man alles noch so machen kann, nicht wirklich interessiert, klar wir machen sie doch gemeinsam, denn schließlich sind wir eine Familie.


    Aber mit meinem Jüngsten ist es eben eine ganz andere Basis. Wir sind uns charakterlich sehr ähnlich, er ist sozial, man kann mit ihm sozusagen Pferde stehlen, und wir verstehen uns manchmal sogar ohne Worte.


    Und letztendlich geht es natürlich vorrangig um meine Gefühle als Mutter, wenn ich aber lediglich die Gefühle und Bedürfnisse meines Ältesten wahrnehmen würde, dann müsste ich ihn ziehen lassen, damit er dort versucht glücklich zu werden.


    Auch wenn mich das natürlich schmerzt.


    So, nach meinem ganzen Gerede abschließend noch eine Frage.


    Wisst ihr, ob man solche Dinge wie Regelung des Umgangs, Wochenenden, Ferien und so weiter beim jetzt noch zuständigen Jugendamt schriftlich festlegen kann? Oder ist dafür zwingend ein Gericht verantwortlich?


    Das wäre mir nämlich wichtig, wenn die Geschwister getrennt werden, wäre ja auch eine andere Umgangsregelung möglich beispielsweise, ein Wochenende hat ein Elternteil jeweils ein Kind, das folgende Wochenende ein Elternteil beide Kinder, und das darauffolgende ist ein Elternteil jeweils kinderfrei.


    Ich habe einfach die Befürchtung, dass wenn der Umgang nicht schriftlich festgelegt ist, der Umgang zu meinem Ältesten potenziell einschlafen könnte, weil von Seiten des Vaters und aufgrund der Wege die der permanent zurückgelegt werden müssen, wenig Aktion erfolgen würde.


    Könnte man auch schriftlich festlegen, dass bei Wunsch eine Rückkehr, der Vater dem auch nachkommt?


    Und könnte man auch den Potential anfangen Unterhalt für den Jüngsten festlegen?


    Wir müssen uns natürlich bzw. den Kindern gegenseitig Unterhalt zahlen, durch den Gehaltsunterschied entsteht dort aber ca eine Differenz von 110 €.


    Gut, die Fragen werde ich natürlich auch meinem Anwalt stellen 😅


    Aber er hat sicherlich auch eine Meinung, oder Erfahrungen.


    Bis dahin


    LG Susi

    Vielen Dank für euren ganzen Input :-)


    Ein Fakt, der noch mit reinspielt ist der Verfahrensbeistand.


    Wenn ich die Klage einreichen würde, könnte man dieses Dame umgehen, da sie nicht an dem entsprechenden Familiengericht arbeitet.

    Reicht Vater Klage ein, ist die Wahrscheinlichkeit höher, auf sie zu treffen, weil die Zuständigkeit dann bei dem anderen Familiengericht liegt und sie auch den Jüngsten im letzten Schulverfahren befragt hat.😏


    Nochmal eine Frage zum Unterhalt...der ist nie geflossen, wäre aber rein theoretisch möglich wg. Gehaltsunterschied von ca. 1000-1200€ netto.

    Also auch, wenn Kind 1 theoretisch mitgehen würde.


    Kann man das gleich mit "aushandeln" vor Gericht, oder wäre dann gleich der Gang zum Jugendamt ratsam..wobei durch die verschiedenen Bundesländer es sicher auch schwierig wird eh. Zuständigkeit 🤔

    Herjeminee, ich bin mittlerweile auch schon ein bisschen verwirrt ^^


    Nur zur Richtigstellung, der Ältere ist nicht beim Vater gemeldet.


    Ich schätze den Vater definitiv nicht so ein, dass er ein/zwei Kind(er) einfach mitnimmt, er ist schlau genug, sich nicht auf gefährliches Terrain zu begeben.


    Aktiv werden oder nicht, beides hat für mich seine Berechtigung. Schwer da eine Entscheidung zu fällen.


    Mir fällt ein, als ich die Anklage eingereicht hatte wg. Aussetzung der elterlichen Sorge bezüglich Schule...vergingen weniger Wochen, aber immerhin.


    Zeit, wo der Vater sich vorbereiten konnte, kam dann auch vor Gericht mit Lehrplänen und Schulbüchern an und las ein 30 Minütiges Pamphlet vor.


    Er würde sich also entsprechend auch diesmal sicherlich vorbereiten, egal wer die Klage eingereicht hat.


    Wenn er es tun würde, ich denke nicht, dass er einen Anwalt beauftragen wird. Er fühlt sich seiner Sache doch recht sicher denke ich. Weil er ja dem Wunsch der Kinder gerecht wird 🙄


    Wenn ich dann gegenklage, mit Anwalt, dann wäre vielleicht auch ein Überraschungsmoment gegeben.


    Ach, keine Ahnung..ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich tun soll.


    Ich werde dem Anwalt mal meine Bedenken mitteilen, vielleicht hat der ja noch das Totschlagargument schlechthin.

    KV müsste rein theoretisch ab 5.8.24 in Sachsen-Anhalt anfangen zu arbeiten.

    Ob er das tun wird, weiss ich nicht...er hat mir nur gesagt, dass er vom Schulrat des Bezirks die Freigabe bekommen hat, zu gehen.


    Den Bauernhof hat er definitiv gekauft, er war am letzten Wochenende mit den Kindern dort zur Schlüsselübergabe.


    Was das gemeinsame Haus betrifft....steht in den Sternen. Er hat bisher nicht kommuniziert, wann und ob er verkaufen will. Da warte ich aber ab und frage nicht nach, weil das ja nichts bringt.


    Ich war ja noch so blöd und hab ihm zum Vermieten geraten, falls der ganze Quatsch nicht klappt, und er zurück kann, ohne Mehrkosten.


    Ich denke nicht, dass ich auch nur annähernd eine Chance auf alleiniges Sorgerecht habe. Da müsste er sich doch schon richtig schlimme Dinge leisten oder?

    Mein Anwalt meint, dass der Vater eben in der Zeit wo sich nichts bewegt, Tatsachen schaffen kann. Das heißt, er kann beispielsweise den Hof so weit fertig machen, dass die Kinder dort ein Kinderzimmer haben, er kann eine Anstellung nachweisen, sozusagen alles fertig auf dem Silbertablett servieren zum Umzugszeitpunkt.


    Es ist halt auch insgesamt schwierig, weil jeder gefühlt etwas anderes rät.


    Ich habe heute noch mal beim Jugendamt angerufen und dort hat man gesagt, dass es eine Situation ist wo auch eine Klärung gemeinsam beim Jugendamt nichts mehr bringen wird. Und dass der Weg über das Gericht wahrscheinlich der einzig vernünftige wäre.


    Wenn ich den Antrag bei Gericht stelle, wird das Gericht natürlich eine Stellungnahme des Jugendamtes fordern, und das Jugendamt wird wohl dann beide Elternteile noch mal zum Gespräch laden. Und man hätte ja jederzeit die Möglichkeit, den Antrag noch mal zurückzuziehen.


    Inwieweit glaubst du, Volleybap das ist für mich von Nachteil wäre, den Antrag zu stellen?

    Guten Abend zusammen,


    Ich war in den letzten Tagen bei zwei Anwälten zur Rechtsberatung.


    Ich werde jetzt einen Anwalt beauftragen, dieser hat mir geraten dass ich in die Spur gehen soll, damit ich dem Vater sozusagen immer einen Schritt voraus bin.


    Er meinte, es ist in der Zeit dass ich die aktive, agierende Rolle, und raus aus dieser Rolle, 5 Jahre lang einen Wechselmodell ertragen zu haben, und dem Vater immer tun und machen zu lassen, ohne jemals gegenzusteuern. Haben mir auch einige im Forum hier gesagt in der Art.😏


    Ich werde in zwei Wochen beim nächsten Termin mit ihm gemeinsam einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder fertigstellen.


    Des weiteren soll ich in Stichpunkten ihm die Zeit während und nach der Beziehung darstellen. Meine Güte da muss ich aber ganz schön im Kopf kramen, man hat das ja alles versucht zu vergessen. 😜


    Bisher war ich ja überhaupt noch nie beim Jugendamt mit der ganzen Geschichte, der Anwalt hat mir nun geraten, trotzdem beim Jugendamt anzurufen, und zumindest schon mal die Sorge darzulegen, von wegen der Vater zieht um, ich mache mir Sorgen um die Entwicklung der Kinder und ich weiß jetzt nicht mehr was ich machen soll. So etwa in diese Richtung.


    Denn das Gericht wird ja eine Stellungnahme vom jugendamt einfordern und wenn das jugendamt bis dato noch gar nichts weiß, ist das wohl eher ungünstig.


    Er hat aber schon gesagt, dass es wahrscheinlich schwierig wird, meinen Großen hier zu halten, weil er einfach schon zu alt ist, um seine Wünsche komplett hinten runterfallen zu lassen. Ich muss also damit rechnen, dass ich ihn ziehen lassen muss.


    Beim Jüngeren ist aufgrund seines Alters, und seiner stärkeren Bindung zu mir die Chancen recht gut, dass er hier bleiben kann.


    Ich kann jedem wirklich empfehlen, bei dem die Kacke noch nicht total am Dampfen ist, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen mit dem Baustein Sorge und Umgang. Wenn die Versicherung ein Jahr gelaufen ist, sind damit eben auch Rechtsschutzfälle abgesichert.


    Meine Versicherung hat mir also zugesichert, dass sowohl die Verfahrenskosten, als auch die Anwaltskosten komplett übernommen werden. So habe ich immerhin wenigstens nicht die finanzielle Sorge.


    Ich berichte, wenn es etwas neues gibt. Vielleicht ist es ja hier für den ein oder anderen hilfreich.

    Was ich mich bei der ganzen Sache frage, du sagst, du bist zu überlastet.

    Einfach nur um deine Sichtweise zu verstehen, wodurch exakt fühlst du dich denn überlastet? Wächst hier einfach Kinderbetreuung und Haushalt über den Kopf?

    Du hast gesagt du hättest keine Zeit, wenn die Kinder krank sind. Ja Kinder werden krank aber das ist ja nicht an der Tagesordnung. Du hast also wenn du nicht arbeiten gehst, sage ich mal grob zwischen 8 und 16 Uhr Zeit für dich und den Haushalt. Im Übrigen auch für die Jobsuche.

    Nach meinen Erfahrungen und auch in meinem Umkreis mit vielen Müttern die sich von ihren Vätern getrennt haben, kommt es immer wieder auf das Pudels Kern zurück. Man kann sich nur selbst helfen, und an seiner Haltung arbeiten.

    Niemand hat gesagt dass das Leben von alleinerziehenden leicht ist. Du musst aber selbst den Dreck aus dem Karren ziehen, und an dir und deiner Haltung arbeiten. Möchtest du nicht deinen Kindern Vorbild sein, dass man etwas aus seinem Leben machen kann, anstatt die Schuld immer bei anderen zu suchen?

    Und das ist nicht böse gemeint, aber ich würde mir niemals anmaßen, einen Kerl der vielleicht in paar Monaten wieder weg ist weil die Beziehung nicht klappt, über meine Kinder zu stellen! Die Kinder kommen immer zuerst!!!

    Da ist nun mittlerweile tausendmal gesagt wurde, dass du den Vater wie auch immer nicht zu mir Umgang zwingen kannst, musst du jetzt einfach mal in die denkweise kommen, wie Du damit leben kannst.

    Wenn du nicht arbeiten kannst oder möchtest, aus welchen Gründen auch immer, hast du wie gesagt genug Zeit um an dir selbst und für dich selbst etwas zu tun.

    Was wären viele alleinerziehende die Vollzeit arbeiten gehen müssen, froh um diese wertvolle Zeit für sich!

    Also schätze einfach was du hast an Zeit, und verschenke nicht deine Kraft, den Vater als den personifizierten Teufel zu sehen.

    Ich weiß aus Erfahrung, das ist manchmal wirklich schwer, nützt dir im Endeffekt überhaupt nichts, weil es dich über kurz oder lang kaputt macht.

    Und bedenke, durch ein Nestmodell bekommst du keinen Unterhalt mehr.


    Ich weiß nicht wie du dir vorstellst, wie der Vater seinen Umgang aufgrund der Entfernung öfter wahrnehmen soll?


    Bei mir wird der Vater meiner Kinder, ca 270 km weit wegziehen, selbst bei dieser Entfernung ist ein regelmäßiger Umgang schwierig! Da würde ich niemals auf die Idee kommen einzufordern, dass wir ein wöchentliches Wechselmodell machen was ja schon mal gar nicht geht aufgrund der Schule der Kinder, geschweige denn dass er sein Lehrer Job vielleicht nur drei Tage in der Woche macht. Das ist doch fern jeglicher Realität!


    Man kann einen Menschen nicht ändern, also schau auf dich und deine Kinder.

    Was noch erschwerend hinzu kommt, wenn der Vater seinen Wohnsitz ändert, wird ja auch die Meldeadresse von unseren jüngsten Sohn geändert, bzw. exsistiert nicht mehr. Seine Lehrerin sagte mir gerade, dass das dann schwierig werden könnte, weil er dann nicht mehr im Einzugsgebiet wohnt, und keinen Anrecht mehr auf den Schulplatz an seiner Schule hätte. Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, ich dachte das gilt immer nur für Kinder die eingeschult werden.


    Zumindest ist das in Berlin so, wenn man auf eine bestimmte Schule möchte, man möglichst im Einzugsgebiet gemeldet sein sollte.


    Ich hätte zwar noch zwei Freundinnen im Schulnähe, bei denen ich meinen Sohn anmelden könnte, aber auch dazu bräuchte ich vermutlich mal wieder die Unterschrift des Vaters, auch wenn der wegzieht, richtig?


    Weiß jemand von euch, dass wenn beispielsweise vor Gericht entschieden wird, dass beide Kinder hier bleiben, ich automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe?


    Man kann ja dann auch nicht mehr für jede Unterschrift zum Vater rennen, aufgrund der Entfernung.

    Puh, da kann ich nur mutmaßen. Er hat ja bisher keinen Antrag beim familiengericht gestellt, von daher wird er sich so schnell nichts ändern. Und ich denke auch nicht bis zu den Sommerferien. Bzw hat mir meine Anwältin schon gesagt, dass das natürlich nicht mit einer Anhörung gegessen ist. Ich werde da jetzt abwarten ob von Seite des Vaters was kommt, und kann erst dann reagieren. Normalerweise ist es eben so, dass derjenige der den Wohnort wechseln möchte und die Kinder mitnehmen, einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen muss. Da dies auch das Sorgerecht betrifft, müsste dafür eben selbiges für diesen Teil der Sorge ausgesetzt werden. Und da ich ihm selbstverständlicherweise nicht wegziehen lasse mit den Kindern, muss er das eben einklagen.


    Mein Gefühl sagt mir dass er sicherlich in den nächsten Wochen tätig werden wird, weil ich ihn ja vor ein paar Tagen gesagt habe, dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimmen werde.


    Meine Anwältin meinte, da gehen sicherlich Monate ins Land.

    Yogi such mal im Netz smart Rechner Unterhalt, habe das spaßenshalber mal für unser Einkommen ausgerechnet. Und da gibt's natürlich deutliche Unterschiede.


    Sollten beide Kinder bei mir bleiben, müsste der Vater mindestens (kenne das Einkommen des KV nicht) 1074 € Unterhalt zahlen, und da ist das Kindergeld schon abgezogen ...das spielt sicherlich in seine Absichten mit rein8o


    Stand jetzt mit Wechselmodell, müsste der Vater ca. 85€ pro Kind zahlen, aber wie gesagt, unser Gehalt ist deutlich verschieden.

    Hallo zusammen, vielen Dank erstmal für euren Input.


    Vielleicht einmal zur Aufklärung, es ist richtig, dass keinerlei Unterhalt aufgrund unseres Wechselmodells fließt. Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund unseres gehaltsunterschiedes, eher Lehrer, ich Erzieher, eher ein theoretisch ein bisschen Unterhalt an die Kinder zahlen müsste.


    Habe ich aber nie eingefordert, weil unser Verhältnis eh schon problematisch ist und ich da nicht noch eine Baustelle aufmachen möchte, und potenziell über 50 € oder so streiten will.


    Das Kindergeld für beide Kinder habe ich seit der Geburt bekommen, und sozusagen weiter erhalten bei meinem Auszug. Er hat es nie hälftig eingefordert, nur wenn es um Mehrausgaben ging wie Klassenfahrten, die Einschulung und Hortgebühren, kam dann mal einen Spruch von wegen, ich bekomme doch das Kindergeld.


    Und ja, rein rechtlich steht ihm die Hälfte zu, und er könnte es sogar zurückfordern, allerdings weiß ich nicht wie lange zurück.


    Zum Haus, ja das gehört uns beiden, er steht zu zwei Drittel im grundbuch, ich zu einem Drittel.


    Natürlich ist es so, dass er den Großteil zum Haus beigetragen hat. Sei es nun teilweise geborgtes Eigenkapital, bauliche Leistungen, und letztendlich zahlt er ja nach wie vor den Kredit ab. Deswegen sieht er ja auch nicht ein, warum ich auch ein Stück vom Kuchen bei einem Verkauf abbekomme. Aber sorry, klar konnte er im Haus rumwerkeln, aber ich habe währenddessen auch 24/7 die Kinder "bespaßt".


    Er möchte den Umzug auf den Bauernhof in den Sommerferien durchziehen, muss das aufgrund der Ferienverschiebung in zweieinhalb Wochen schaffen. Keine Ahnung wie er sich das mit der Kinderbetreuung vorgestellt hat, da er ja kein Gespräch mit mir sucht. Ich gehe davon aus, dass er denkt, dass ich in dieser Zeit die Kinder größtenteils übernehme, du habe ich da tlw. gar keinen Urlaub.


    Ich denke doch, dass er einen an einem zügigen Verkauf des Hauses nach seinem Umzug interessiert ist weil er ja sicherlich nicht zwei Kredite bedienen kann und möchte.


    Der Verkauf kann allerdings nur mit meiner Unterschrift über die Bühne gehen, da ich ja auch wie gesagt im Grundbuch stehe.


    Da die Zinsbindung erst 2026 ausläuft, vermute ich das auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist.


    Und ja, das wäre natürlich mein absolutes Horrorszenario, wenn entschieden wird, dass beide Jungs mitgehen. Davon gehe ich aber nicht aus, weil dann würde ich die Welt echt nicht mehr verstehen.


    2100 € Nettogehalt, Unterhalt zahlen, da bleibt zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig.:rolleyes:


    Und natürlich geht es auch ums Geld. Er hat mich ja vor ein paar Tagen in unserem Tür und Angelgespräch gefragt, ob ich den wüsste wie viel das dann alles vor Gericht kostet? Da ich eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht habe, werden auf ihn die größeren Kosten zukommen. Und ich denke das ist auch etwas was ihn stört.

    Hallo zusammen, der Vater hat doch vorhin bei der Übergabe zwischen Tür und Angel endlich mal seinen Mund aufgemacht und gefragt was denn jetzt ist bezüglich seines Umzuges. Ich habe mich erstmal dumm gestellt und habe gesagt, ja was soll denn deswegen sein? Er möchte doch jetzt wissen ob das Ganze ohne Gericht ablaufen kann oder nicht.


    Ich habe ihm gesagt, dass er derjenige ist der umziehen möchte und dementsprechend tätig werden muss und ich mich in keinerlei Position sehe irgendetwas anzuleiern.


    Ich gehe jetzt nicht auf alle Details unserer Unterhaltung ein, aber letztendlich kam dabei heraus, dass er stark den Wunsch der Kinder in den Fokus gestellt hat und nicht seine eigenen Pläne. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es vorrangig sein Plan ist und aufgrund seiner Pläne wir in der Situation stecken und insbesondere die Kinder dem ausgesetzt sind. Und das die Kinder doch keine Versuchskaninchen sind , um das Ganze mal probeweise zu versuchen.


    Er hat mir jetzt gesagt, dass es mit der Stelle geklappt hat und er pünktlich zum neuen Schuljahr dort als Lehrer anfangen kann. Er möchte gerne dem Wunsch der Kinder nachkommen und würde nicht nur den Großen, sondern auch den Kleinen mitnehmen wollen, und insbesondere der Kleine könnte dann mal zwei bis drei Monate ausprobieren, wie es dort ist an der Schule, und wenn der Kleine dann äußern würde, dass es dort ihm nicht gefällt, kann er wieder zurückgehen. Von wegen, er muss ja die zweite Klasse eh wiederholen und auch seine Lehrerin hier in Berlin hätte ja gesagt, dass bis vor den Herbstferien immer noch entschieden werden kann, dass ein Kind in eine andere Klasse wechselt.


    Wir brauchen nicht darüber diskutieren das ist ja hier nicht nur um einen Klassenwechsel geht sondern um eine lebensverändernde Situation, das will der Vater oder kann er einfach nicht raffen.


    Ich denke er möchte jetzt einfach von mir einen Freibrief haben, dass ich die Kinder einfach mitgehen lasse. Ich habe ihm gesagt, ich werde hier mündlich gar nichts zusichern, wo er entgegnete, na da kann doch gar nichts passieren, das bekommt doch niemand mit da hast du doch gar keinen Nachteil. Hä?!


    Ich habe dann die Diskussion beendet, weil es in meinen Augen kein Vorankommen gibt und habe noch mal betont, dass wenn ihr hier alles verändern möchte, es an ihm liegt das auch wieder irgendwie zu lösen, und nicht mir die hauptverantwortung zuzuschieben. Und dann bin ich gegangen.


    Nun kam heute noch ein weiteres Problem hinzu, ich hatte in einem anderen Post mal erklärt, dass aufgrund der Wunschschule für unseren Jüngsten er beim Vater seinen Hauptwohnsitz hat, und unsere großer Sohn bei mir .

    Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, bekomme ich das Kindergeld von der familienkasse der Arbeitsagentur.


    Diese möchte nun prüfen, an wen das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Ich bekomme seit meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus vor ca. 5 Jahren für beide Kinder das Kindergeld. Wir haben das nirgendwo schriftlich fixiert, und es fließt auch kein Unterhalt vom Vater an die Kinder.


    Rein rechtlich gesehen, hätte der Vater wahrscheinlich für unseren jüngsten Sohn Anspruch auf das Kindergeld Punkt bis er hatte es nie wirklich eingefordert, nur hier und da gab es mal ein paar Spitzen wenn es um Zahlungen ging Punkt von wegen du bekommst ja das Kindergeld, also Zahl gefälligst.


    So ist es beispielsweise, dass ich für beide Kinder immer die Klassenfahrten zahle, ich habe die Einschulungskosten komplett übernommen, und ca 80 bis 90% der anfallenden Wandertage und Ausflüge bezahle ich auch.

    Zusätzlich zahle ich den Mehrteil an Kleidung und Schuhe.

    Natürlich kann ich das alles nicht nachweisen.


    Auf der Erklärung zur Haushaltszugehörigkeit kann man natürlich auch das Wechselmodell ankreuzen, und muss sich dann für ein Elternteil entscheiden, der das Kindergeld erhält. Leider müssen das beide Eltern unterschreiben, und ich habe sehr stark die Befürchtung, dass der Vater eine Unterschrift verweigern wird, weil ich mich ja auch weigere die Kinder sozusagen loszulassen.


    Die Kindergeldkasse kann mir auch nichts raten, wenn es keine Einigung gibt, geht es vors Familiengericht, nur das kann ja wieder ewig dauern.


    Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht, und kann mir einen Rat geben, außer wahrscheinlich die Rosette des Vaters zu pudern 🤭


    LG Susi

    Ich habe hier ja auch schon einige Beiträge zu meinem werten Herrn Experten verfasst, und habe nun mittlerweile fünf Jahre Erfahrung mit dem Befindlichkeiten des Vaters.


    Wir hatten eine ähnliche Situation, gemeinsames Haus, zwei Kinder und diese ganzen organisatorischen Dinge um die Kinder herum habe ich erledigt.


    Ich kann dir zunächst einmal nur raten, bitte dem Vater nicht zu viel von deinen Plänen zu kommunizieren Punkt ich würde mich persönlich erstmal ausführlich informieren, was da rechtlich auf dich zukommt und finanziell.


    Du musst dem Vater immer einen Schritt voraus sein, denn du kannst wiederum nicht voraussehen, was in seinem Kopf vorgeht und was er plant. Jetzt mag er alles vielleicht noch fair und für die Kinder lösen wollen, aber ich könnte mir auch vorstellen dass er sich so wie viele Väter als Narzisst entpuppt, und versucht sämtliche Dinge umzudrehen und dich irgendwie schlecht da stehen zu lassen. Da muss musst du einfach rechnen...

    Und sein patriarchalisches Denken passt ja da wunderbar rein.


    Und ganz ehrlich, wenn du sowieso schon alles machst was die Kinder betrifft, dann wirst du das auch alleine schaffen, glaube mir! Klar, die ersten Monate waren nicht einfach aber man schafft das alles! Und am Ende ist man fast ein bisschen stolz drauf, was man alles erreicht hat, gerade für die Kids. ❤️


    Also wäre mein Rat, erster Schritt eine Familienberatung in der Nähe, viele arbeiten auch direkt mit dem Jugendämtern zusammen. Dort kannst du auch erstmal alleine hingehen, und vielleicht wird man empfehlen, dass du bei einem zweiten Treffen den Vater mitbringst.

    Somit signalisierst du dem Vater, und zukünftig potenziell dem Jugendamt, dass du an einer Lösung im Sinne der Kinder interessiert bist.


    Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die auch Familienrecht beinhaltet? Wenn nicht, schließe die schnellstmöglich ab, denn viele Versicherungen greifen erst nach Monaten, sollte es irgendwann mal vor Gericht gehen.

    Du kannst dann dich auch bei der hotline direkt von Anwälten beraten lassen. (Bin bei der ARAG)


    So hast du dann schon mal Informationen gesammelt, wie es weitergehen kann für dich und die Kinder.


    Wie einige schon gesagt haben, wäre ich auch nicht zuvor schnell mit einem Auszug, bzw mit der Bitte, der Vater möge doch schriftlich dem Auszug der Kinder zustimmen. Ist die Frage ob er das macht...


    Wenn er nicht ganz blöd ist, wird er starke Zweifel daran haben, weil der Umgang zu ihm natürlich durch die Entfernung stark eingeschränkt werden würde. Und wenn er ganz gemein ist, könnte er dir das zum Vorwurf machen, dass du ihm die Kinder ins siehst, weil du weggezogen bist. Kommen wahrscheinlich vor Gericht auch nicht so gut an, wenn du der Elternteil sein solltest, der die Distanz zum Vaterschaft und den Umgang so stark einschränkt.


    Und mit deiner Teilzeitarbeit bekommst du keine Wohnung finanziert in der Nähe des Hauses? Und die Stunden erhöhen geht aufgrund der nicht ausreichenden Betreuung der Kinder nicht, habe ich das richtig verstanden?


    Wenn dein älteres Kind 6 ist, geht es bereits zur Schule oder ist es für die wohnortnahe Schule angemeldet?

    Müsste man vielleicht auch noch mit Bedenken, ob dann ein Schulwechsel erfolgen müsste, wenn du zu den bekannten ziehen würdest.

    Auch wieder so ein Faktor, den der Vater gegen dich ausspielen könnte.


    Ich wünsche dir auf jeden Fall ganz viel Kraft und Zuversicht für diese Zeit. Du wirst das schaffen, Stück für Stück!

    Hallo miteinander, ich habe hoffe ihr habt alle schöne und erholsame Weihnachtsfeiertage gehabt.


    Ich hatte vor ca 2 Wochen noch mal ein Gespräch mit meinem Jüngsten über das Thema Umzug und er hat mir klipp und klar gesagt, weißt du Mama ich weiß einfach nicht wie ich mich entscheiden soll. Das hat mir widerum gezeigt, dass die Kinder zwischen den Stühlen stehen bzw. es ja fast wie ein Verrat an dem einem Elternteil klingt, wenn man sich für eine Seite entscheidet.


    Bei ihm bin ich mir ziemlich sicher, dass wir das vielleicht auch ohne gerichtliche Anhörung hinbekommen, weil er sich wie gesagt bei mir und beim Vater für das hier bleiben entschieden hat. Natürlich ist er auch wankelmütig, weil er vom großen Bruder beeinflusst wird.


    Was ich für mich jetzt wahrscheinlich einfach entscheiden muss, ist die Frage, ob ich meinen großen Sohn doch ziehen lasse mit dem Vater.


    Einerseits spricht für mich, vorrangig aufgrund der Verhaltens- und Denkweisen des Vaters, alles gegen eine Zustimmung für einen Umzug, und natürlich allem voran, meine Mutterliebe.


    Für mich kristallisiert sich aber immer mehr heraus, dass es eine Sache ist, die ich mit mir vereinbaren muss. Also im Grunde geht es hier nur um meine Gefühle, und meine Bedürfnisse. Komme ich perspektivisch damit klar, meinen Sohn nur alle paar Wochen zu sehen?


    Ich hatte nämlich so als letzten Zweig der Hoffnung im Gespräch mit ihm angeregt, dass er wie ich schon mal hier gesagt hatte, die Grundschule zu Ende machen kann, und in der Zeit jedes Wochenende zu Papa kann.


    Daraufhin hat er ganz trocken geantwortet, nein weißt du Mama, ich habe wirklich keinen Bock jede Wochenende auf dieses Hin und Her- gefahre. Ja genau das ist doch das Grundproblem Kind! Und immer wieder die gegenfrage, warum ich dann nicht mit aufs Dorf ziehe.


    Hat jemand von euch vielleicht Erfahrung mit der rechtlichen Seite?

    Sagen wir mal rein theoretisch gesprochen, ich stimme jetzt zu, dass der Große mit dem Vater mitziehen darf und das ganze ohne gerichtliche Anhörung. Gebe ich dann automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, und welche Folgen hätte das dann rechtlich gesehen?


    Benötigt der Vater dann für wichtige Entscheidungen, beispielsweise die Schulwahl, medizinische Entscheidungen etc überhaupt noch meine Unterschrift? Weil das gemeinsame Sorgerecht bleibt ja...


    Wäre es ratsam im Falle des Falles, die Abmachung schriftlich festzuhalten und von einem Notar beglaubigen zu lassen?


    Definitiv gern schriftlich hätte ich, dass wenn der Sohn vielleicht eine Rückkehr wünscht, ihm der Vater das auch gestattet.


    Also ich möchte im Grunde, dass ich nicht irgendwie auf die Schnauze Falle, und alles bestmöglich irgendwie rechtlich abgesichert ist.


    Danke schon mal für euer Input, und allen einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres 2024!🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀

    Ich glaube dem Vater ist es einfach grundsätzlich egal, bzw. hat er kein Gespühr dafür. Als Lehrer natürlich besonders peinlich. Ich hatte vor gefühlt Jahren ihm mal was erzählt, weiß gar nicht mehr in welchem Zusammenhang...da hieß es auch nur, ich mit meinem pädagogischen Geschwätz. Nun ja, selber Pädagoge..merkste was?!


    Außerdem wird er auch nicht permanent hinterm Sohn stehen und kontrollieren.

    Er bat ja selbst vor längerer Zeit gesagt, der jüngere ist das anstrengendere Kind, weil man sich mit ihm eben auch beschäftigen muss.


    Deshalb ist es ja einfacher, das Tablet einzusetzen. Kind ist ruhig,kein Stress, keine Auseinandersetzung, keine Probleme... supi!<X


    Thema Körperliche Nähe ...hat sich bis auf das Kuschelbedürfnis erledigt erstmal.

    Guten Abend zusammen, es gibt mal wieder kleine Neuigkeiten.


    Mein jüngster Sohn hat jetzt erstmalig beim Vater geäußert, dass er in Berlin bleiben möchte. Das habe ich aber nicht von meinem kleinen Sohn selbst, sondern das hat mir sein älterer Bruder, als ich beide Jungs am Wochenende abgeholt hatte, erzählt. Natürlich war ich neugierig und wollte wissen, was der Vater darauf geantwortet hat. Woraufhin mein Sohn meinte, Papa hat gesagt, wir können ja entscheiden wo wir leben wollen.


    Nun ja, es sind ja noch einige Monate hin und viel das kann sich noch ändern


    Was mir mehr Sorgen bereitet ist, dass beide Kinder völlig ungefiltert Zugang zu Medien haben.


    Beide Kinder bekommen die Tablets mit ins Bett geschickt, und machen sie im Grunde aus wenn sie einschlafen.


    Leider achtet der Vater offensichtlich auch nicht auf altersgerechte Inhalte.

    Meine Kinder können entsprechend youtube nutzen. Mein ältester guckt eigentlich nur Videos, wo verschiedene Autos vorgestellt werden, oder etwas über Landmaschinen, also alles völlig harmlos.


    Jüngster der noch nicht so gut lesen kann, lässt sich manchmal von seinem Bruder etwas eingeben. So wollte er tanzvideos schauen, leider wissen wir ja alle von youtube, dass da auch sonst was kommen kann.


    Als ich ihn am Abend ins Bett gebracht hatte, zog er sich bis zur Hälfte die Schlafanzughose runter, und fing an zu twerken, mit dem Popo zu wackeln und solche Begattungsmoves zu machen. Auf die Frage hin, was er denn da mache meinte er, er würde tanzen. Ich habe ihn gefragt wo er das denn gesehen hätte, und dann kam natürlich wieder bei youtube, bei Papa. Da habe ich so Frauen gesehen die hatten nur Schlüpfer an und sonst nichts und die haben so getanzt. 🤦🏼‍♀️


    Eine weitere Aktion die mit zu denken gegeben hat war, dass er und ich erzähle jetzt die komprimierte Version, mich dreimal auf den Mund geküsst hat mit geschlossenen Lippen. Gut wir haben uns bisher nie auf den Mund geküsst und grundsätzlich habe ich da kein Problem mit. Kinder haben ja noch kein sexuellen hintergedanken oder sowas.


    Später hat er aber beim Küssen seine Zunge rausgestreckt, ich habe dann gesagt, dass ich das nicht möchte und dass wir in der Familie hier uns nicht so küssen. Woraufhin mein Sohn meinte, aber so küsst man doch Mama Ausrufezeichen und da frage ich mich doch ernsthaft, wie ein siebenjährige auf solche Gedanken kommt?


    Ich bin mir so ziemlich hundertprozentig sicher, dass der Vater keine Freundin hat und selbst wenn würde er sie nicht vor Ort haben, wenn die Kinder da sind. Ich habe auch keinen Partner, und ich kann mir also nur denken, dass mein Sohn das auf youtube gesehen hat, weil groß in der Öffentlichkeit alleine unterwegs ist er gar nicht. Ich habe ihn auch gefragt ob jemand versucht hat das mit ihm zu machen, aber er hat alles verneint.

    Auf meine Frage, warum er denn die Zunge dabei rausgestreckt hat antwortete er, weil ich dachte das fühlt sich doch gut an.


    Ich bin kein Kinderpsychologe, und kann das auch nicht einschätzen, vielleicht male ich auch unnötig den Teufel an die Wand?


    Hat jemand von euch vielleicht Erfahrung mit solchen Sachen? Und inwieweit die überhaupt vor Gericht erwähnenswert wären? Ohne dass man wieder als Mutter da steht, die den Vater schlecht macht? Das ist ja immer ein ganz schmaler Grad.