Rechtlicher Vater

  • Hallo Tomtomsen,


    Das Problem aber ist doh, Sie müsste doch gar nichts vorweisen oder? Einfach die Geburtsurkunde mit mir drin vorlegen beim JA oder Anwalt und schon geht alles seinen Gang oder sehe ich da etwas falsch?


    Das würde ja schon beim BU beginnen, der 6 Wochen vor ET in Kraft tritt. Wie soll ich da nachweisen nicht der Vater zu sein?


    das ist theoretisch in der Tat ein Problem. Wichtig ist jedoch die gelebte Praxis:
    - man kann Kindesmutter und den Putativvater nicht zwingen, die Vaterschaft jetzt (oder auch später) im vereinfachten Verfahren zu klären
    - faktisch ist Dein Fall beileibe kein Einzelfall
    - zur Zahlung zwingen (im Sinne von Pfändung) kann man Dich nur mit einem Gerichtsbeschluss.
    - die Gerichte machen sich nicht mehr Arbeit als unbedingt nötig


    Sollte also die Vaterschaft für das Kind im Moment nicht geklärt werden können und kommt es wirklich dazu, dass das Kind ehelich geboren würde, dann wäre die Vorgehensweise diese:
    - das Kind komme ehelich zur Welt
    - irgendjemand fordert dich auf, etwas zu zahlen
    - du sagst "njet, ich bestreite die Vaterschaft und habe Kindesmutter am xx.xx. und am xx.zz. aufgefordert die Vaterschaft zu klären - ich habe sogar einen Termin beim beurkundenden Beamten vereinbart"


    Normalerweise reicht das. Die öffentliche Hand tritt in Vorleistung und drängt dann für dich auf Klärung der Vaterschaft. Kein Gericht wird einen Pfändungsbeschluss auf den Weg bringen solange die Vaterschaft strittig ist, da ja Mutter und Kind keine Not leiden. Sie werden durch die öffentliche Hand zwischenfinanziert falls nötig.


    Eventuell trägt das zu Deiner Beruhigung bei: In meinem Umfeld hatte es letztes Jahr trotz vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamem Sorgerecht und jahrelanger gelebter Vaterschaft 11,5 Monate gedauert, bis Kindesmutter nach der Trennung endlich einen pfändungsfähigen Titel in Händen hatte. In Deinem Falle würde es nicht einmal soweit kommen, ein Unterhaltsverfahren würde bei schwebender Vaterschaftsanfechtung ruhend gestellt werden. Du kannst dich also gelassen zurücklehnen.


    Kurz gefasst:
    Sollte es tatsächlich soweit kommen, dass das Geschwisterchen Deiner Tochter ehelich geboren würde, gibt es also wie bereits sehr viel weiter oben beschrieben, zwei Möglichkeiten.
    - Kindesmutter und Kindesvater vereinbaren dann doch noch einen Termin beim beurkundenden Beamten des zuständigen Jugendamts (vereinfachtes Verfahren)
    - du bringst eine Vaterschaftsanfechtungsklage auf den Weg. Da du dir sicher bist, nicht der Vater zu sein, wird das nach Abschluss der Verfahren für Dich kostenneutral sein, nicht jedoch für Kindesmutter und Kindesvater. Gelder fließen in dieser Zeit keine außer zum Anwalt der Gegenseite.


    Falls ich Dir raten darf: Lass dich nicht ein auf irgendwelche Spiegelfechtereien im Sinne von ABR beantragen/Sorgerecht nutzen oder sonstigen vermeintlich possierlichen Gedanken. In Köln pflegt man zwar eine ganz eigene Form von Humor, aber Richter finden Derartiges auch dort nicht lustig. Sollte diese Ratschläge so gemeint sein, diese Klage/Vorgehensweisen nur anzukündigen um Kindesmutter zu motivieren etwas engagierter bei der Klärung vorzugehen, wäre das wirkungsvollere Argument ganz sicher der Hinweis auf die anfallenden Kosten falls das vereinfachte Verfahren von den werdenden Eltern nicht gewünscht ist.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Bis das durch ist mit dem Unterhalt vor Gericht, ist auch der gentest da. Und wenn sich rausstellt, dass du nicht der Vater bist, kann es sogar sein, dass die pkh nicht mal zahlt, weil sie ja falsche Angaben gemacht hat.


    Würde ich ihr auch genau so sagen. Zudem würde ich ihr tatsächlich andrehen sämtliche Register zu ziehen im Rahmen deines sorherechtes.


  • Hi,


    besten Dank.


    Ach, natürlich macht man sich da mal Gedanken in einer schlechten Stunde mit dem SR oder ABR zu spielen, ist aber natürlich keine Option. Wenn ich damit anfangen würde, hätte Sie tatsächlich gewonnen....



    Aber, tatsächlich, du hast mich beruhigt. Wenn man selbst betroffen ist, ist ja immer alles etwas bedrohlicher :)



    Zitat

    Ich würde next bei dem Nachnamen packen. Da sollen Männer ja allergisch sein.



    Isso

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Eines muss dir klar sein. Jegliches Zucken von Dir in Richtung: Brauche Geburtsurkunde oder will Umgang oder ABR ausüben - halt alles, was auch nur entfernt danach aussehen könnte, du übst eine Vaterschaft aus -, kann dich in die Kostenpflicht bei einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nehmen. Wenn ein Dritter anhand deines Verhaltens auch nur den Eindruck bekommen kann, du könntest der Vater sein, hast du schneller eine Rechnung über Verfahrenskosten, Gutachter oder sonst etwas am Hals, als du "uups" sagen kannst. Vor allem, wenn bei der Mutter und dem wahren Vater gerade nichts zu holen wäre.


    Darum munter weiter den bisher eingeschlagenen Weg verfolgen: Termine zur Vaterschaftsanerkennung des Next versuchen abzusprechen; Beschleunigung des Scheidungsverfahrens betreiben und all solche Dinge. Wenn es keine harten Belege und Dokumente derzeit gibt, dann müssen es halt "die weichen" sein. Nur so kannst du deinen Geldbeutel einigermaßen gesichert schützen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Falls ich Dir raten darf: Lass dich nicht ein auf irgendwelche Spiegelfechtereien im Sinne von ABR beantragen/Sorgerecht nutzen oder sonstigen vermeintlich possierlichen Gedanken. In Köln pflegt man zwar eine ganz eigene Form von Humor, aber Richter finden Derartiges auch dort nicht lustig. Sollte diese Ratschläge so gemeint sein, diese Klage/Vorgehensweisen nur anzukündigen um Kindesmutter zu motivieren etwas engagierter bei der Klärung vorzugehen, wäre das wirkungsvollere Argument ganz sicher der Hinweis auf die anfallenden Kosten falls das vereinfachte Verfahren von den werdenden Eltern nicht gewünscht ist.


    :thumbup: Finde ich sehr gut!



    Alles andere sind Kindergarten-Spiele. Du bist nicht der Vater, du willst nicht der Vater sein, also tue auch nicht so, als könntest du...wäre doch albern.

    *********************************
    Ihr kennt bestimmt auch diese eine Person, die ihr bei einer Zombie Apokalypse sofort erschießen würdet.
    Egal ob Zombie oder nicht...

  • Hallo,


    Hast Du bei dem Beamten des Jugendamtes nachgefragt, ob die Eltern des Kindes sich bei ihm angekündigt haben ohne Dich zu verständigen ?


    VG,
    tegamI.

  • Eines muss dir klar sein. Jegliches Zucken von Dir in Richtung: Brauche Geburtsurkunde oder will Umgang oder ABR ausüben - halt alles, was auch nur entfernt danach aussehen könnte, du übst eine Vaterschaft aus -, kann dich in die Kostenpflicht bei einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nehmen. Wenn ein Dritter anhand deines Verhaltens auch nur den Eindruck bekommen kann, du könntest der Vater sein, hast du schneller eine Rechnung über Verfahrenskosten, Gutachter oder sonst etwas am Hals, als du "uups" sagen kannst. Vor allem, wenn bei der Mutter und dem wahren Vater gerade nichts zu holen wäre.


    Darum munter weiter den bisher eingeschlagenen Weg verfolgen: Termine zur Vaterschaftsanerkennung des Next versuchen abzusprechen; Beschleunigung des Scheidungsverfahrens betreiben und all solche Dinge. Wenn es keine harten Belege und Dokumente derzeit gibt, dann müssen es halt "die weichen" sein. Nur so kannst du deinen Geldbeutel einigermaßen gesichert schützen.


    Ich hatte das auch gar nicht vor.


    Abgesehen davaon, werde ich den Weg der "weichen" Dokumente gehen und den Antrag auf Abtrennung einreichen und ansonsten der Dinge harren die da kommen mögen.


    Zitat

    Hast Du bei dem Beamten des Jugendamtes nachgefragt, ob die Eltern des Kindes sich bei ihm angekündigt haben ohne Dich zu verständigen ?


    Prinzipiell könnten die das auch ohne mich anleiern. Ich wäre der einzige der nicht persönlich anwesend sein müsste. So wie ich den Beamten verstand, würde er mir, wenn die die Vaterschaft vom Next anerkannt haben, mich seperat einladen und ich würde nur noch meine Signatur drunter setzen.


    Angefragt hatte ich mal bei der Ex. Keine Antwort.



    ein relativ lustiger Nebenhandlungsstrang frei nach dem Motto: DANN GEH DOCH ZU NETTO!!!!



    ich fahre mit der Kleenen im Sommer in den Urlaub. Um den Reisepass kümmert Sie sich. Ging ohne Nachfrage und bot Sie von selbst an bei der Absprache der Sommerferien.......

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Um den Reisepass kümmert Sie sich. Ging ohne Nachfrage und bot Sie von selbst an bei der Absprache der Sommerferien.......


    Bist Du Dir auch sicher, dass Du den Reisepass der Tochter bekommst, wenn Du ihn brauchst?

  • so richtig neues gibt es nicht. Die Scheidung läuft noch immer ohne Scheidungstermin, die Termine wurden Elternpaar beim Jugendamt nicht wahrgenommen und meine wöchentlichen Nachfragen werden ignoriert und nicht beantwortet.


    Das dreiste ist ja, alle anderen Nachfragen wegen unserer Kleenen wurden postwendend beantwortet ( war jetzt 3 Wochen krank).


    Ich freu mich schon auf den Tag, an dem mir meine freunde keine halblustigen Sprüche mehr deswegen drücken können ....ob Josef sich die gleichen anhören musste? :D


    :thanks:

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • Ich freu mich schon auf den Tag, an dem mir meine freunde keine halblustigen Sprüche mehr deswegen drücken können ....ob Josef sich die gleichen anhören musste?

    Meinst du die Sprüche werden dann ganz lustig wenn du den ersten Überweisungsträger ausfüllst? :D (sorry das musste raus)

  • Meinst du die Sprüche werden dann ganz lustig wenn du den ersten Überweisungsträger ausfüllst? :D (sorry das musste raus)


    das wäre ja dann wohl das mindeste! :D

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • Tom,


    ich finde Humor auch nicht immer das Schlechteste....aber in dieser Situation vollkommen unangebracht.


    Ich würde da so nen Zirkus machen, dass die sich gerne melden und ihre Angelegenheiten regeln. So zum Affen braucht man sich nicht machen zu lassen.
    Pass auf, dass Du überhaupt noch ernst genommen wirst von denen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • ich muss aber auch das Große Ganze im Auge behalten und das ist das leibliche Kind.


    Wenn ich da jetzt rumtobe gefährde ich da auch meine Position vor irgendwelchen Ämtern.


    Immer nett, freundlich, souverän und am Tag der Geburt kommt direkt die Vaterschaftsanfechtungsklage und KEINE Überweisungsträger.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • ... und KEINE Überweisungsträger.

    das war auch eher Bildlich zu verstehen, Dauerauftrag oder Zwangseinzug geht ja auch :D


    Aber du hast schon recht, das Töchterchen ist deutlich wichtiger als dieser Kindergarten.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • ... und nicht hingehen und als angetrauter Ehegatte das Kind auf dem Standesamt rechtsgültig anmelden als Pippilotta Victualia oder als Pumuckl. :nanana8-)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ... und nicht hingehen und als angetrauter Ehegatte das Kind auf dem Standesamt rechtsgültig anmelden als Pippilotta Victualia oder als Pumuckl. :nanana 8-)

    der darf aber auch nüscht was spass macht :S