Rechtlicher Vater

  • Hallo zusammen,


    Ich lebe ja in Scheidung, aber noch immer ohne Termin und die Ex ist nun schwanger vom Next und relativ weit sogar schon. Obwohl wir uns alle 2 Wochen sehen, ist mir das nicht aufgefallen, denn sie hatte immer nur mit dem Kopf ausgeschaut aus der Tür.



    Alles weg


    Wir verstehen uns zur Zeit ganz gut. Sie soll sich darauf konzentrieren und alles offene kann man ja dann mal schauen. Jetzt neue umgangspläne machen ha auch wenig Sinn. Ich gehe sowieso davon aus, dass ich die Kleene dann mehr sehen kann.


    Wie sieht das rechtlich aus? Ich habe gelesen, ich stehe dann in der Geburtsurkunde. Habe ich nicht so die Lust drauf.


    Wäre ich dann unterhaltspflichtig? Von wem bekomme ich das Geld wieder? Vom leiblichen Vater? Was ist wenn der nix hat? Zur Zeit arbeitslos.


    Was ist wenn der sich jetzt aus den Staub macht? Komm ich dann immer noch so leicht raus?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Hallo,


    na die hat ja Nerven.


    Ich würde da schleunigst auf die Tube drücken, dass die Scheidung noch VOR der Geburt vollzogen wird. Anwalt oder Gericht anschreiben. Fall eilt. Versorgungsausgleich schon erledigt?
    Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher...aber ich meine, wenn das Kind während der Ehezeit geboren wird, bist Du der rechtliche Vater mit allen Konsequenzen.


    Oder - ihr versteht euch ja jetzt so gut - soll der Neu-Papa gleich mal vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Tomtomsen,


    Obwohl wir uns alle 2 Wochen sehen, ist mir das nicht aufgefallen, denn sie hatte immer nur mit dem Kopf ausgeschaut aus der Tür.


    das muss sie dir auch nicht sagen, es ist ihre Privatangelegenheit. Es reicht, wenn sie, bzw. Ihr drei Erwachsenen die Situation beizeiten klärt. Da diese Konstellation gar nicht einmal so selten ist, gibt es auch hierfür Regelungen.


    Wäre ich dann unterhaltspflichtig? Von wem bekomme ich das Geld wieder?


    Ja, du bist unterhaltspflichtig für Mutter und Kind. Zumindest einmal, falls Ihr es nicht schaffen solltet, Euch zeitnah nach der Geburt zusammenzufinden um die Situation zu regeln.


    Vorgehensweise:
    - das Kind kommt auf die Welt, Du stehst als Ehemann der Mutter in der Geburtsurkunde des Kindes
    - ihr drei Erwachsenen vereinbart einen Termin beim Jugendamt der Stadt Köln (Ausweispapiere, Geburtsurkunde etc mitbringen)
    - Du als rechtlicher Vater erklärst dort: "ich bin nicht der Vater"
    - Kindesmutter stimmt zu "er ist nicht der Vater"
    - der leibliche Vater erklärt "ich bin der Vater"
    - Kindesmutter stimmt dem zu "ja, er ist der Vater"
    - Jugendamt (ja in Köln macht das tatsächlich das Jugendamt) beurkundet diese Situation.
    - danach wird die Situation eine Zeitlang in der Schwebe sein, da nicht rechtskräftig - jedoch werden diese Erklärung von Jobcenter und anderen Behörden anerkannt falls die neue Familie Förderung der öffentlichen Hand benötigt.
    - direkt nach der Scheidung geht Kindesmutter zum Standesamt und lässt die Geburtsurkunde umschreiben. Dein Name wird aus allen Registern entfernt und durch den des leiblichen Vaters ersetzt. Sollte Kindesmutter ihren Mädchennamen annehmen, kann sie nun entscheiden, welchen (dann anderen) Nachnamen das Kind haben wird.


    Was du tun kannst?
    Nein, den Umgang nun zu thematisieren, ist wirklich nicht notwendig - weder vor noch nach der Geburt des Geschwisterchens.
    Aber du kannst dich erkundigen, ob diese Erklärung der drei Erwachsenen bereits vor der Geburt möglich ist (ich glaube nicht) und du kannst die Scheidung nun versuchen zu beschleunigen, da ja nun eine gewisse Dringlichkeit herrscht. Erfahrungsgemäß wird die Scheidung nicht beschleunigt, aber versuchen kann man's ja mal.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die noch schnell die Information ergänzt für den Fall, dass sich der werdende Vater "aus dem Staub macht":
    Dann wird es schwieriger, aber es ist nicht unmöglich. Der Weg wird dann eine Vaterschaftsanfechtung sein, der die Kindesmutter zustimmt und ein Vaterschaftsfestellungsverfahren, dessen Erfolg dann davon abhängig ist, wie weit sich der junge Vater "aus dem Staub" gemacht hat. Problematisch wird dann werden, dass die rechtliche Situation dann sehr lange in der Schwebe sein wird und die Klärung derselbigen teuer werden kann. Es lohnt sich also, das derzeitig gute Verhältnis zur Mutter zu pflegen, dem jungen Elternpaar also als allererste Maßnahme nun zur Schwangerschaft zu gratulieren und für die bevorstehende Geburt alles Gute zu wünschen.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo


    Oh. Wenn Ihr Euch gut versteht, dann sprich sie und das JuA an. Scheidung beschleunigen und er soll Vaterschaft anerkennen. Auch nach der Scheidung wärst Du, wenn der andere sich quer stellen sollte, bis zum möglichen Zeugungszeitraum unter Umständen dran.


    Rechtlich hast Du alle Rechte und Pflichten, die ein (rechtlicher) Vater hat. Umgangsrecht und Unterhaltspflicht, sowohl für das Kind als auch die Mutter. Theoretisch könntest Du, wenn Du nachgewiesen nicht der Vater bist, von der Mutter Geld zurück forden. Praktisch wird sie es vermutlich nicht haben?


    Nee. Schnell und offiziell Zweifel an der Vaterschaft anmelden.

  • Von der Mutter kann er kein Geld zurück verlangen. Nicht juristisch. Vom leiblichen KV kann er das, sobald dessen Vaterschaft feststeht. Allerdings gedeckelt bis zum Selbstbehalt. Da der aktuell arbeitslos ist, dürfte bezahlter Unterhalt für immer weg sein.


    Moralisch sollte Geld fliessen. Wenn nicht, weiss die KM zumindest frühzeitig um die Zahlungsmoral des Next-Ex in spe.

  • Hallo ich hatte den selben Fall.
    Wenn ich mich recht erinnere, sind Ex und Next damals gemeinsam zum Jugendamt, wo Next die Vaterschaft vorab anerkannt hat. Das JA hat dann ein Schreiben zur hiesigen Meldebehörde (oder zu mir und ich bin dann zum Bürgerbüro) geschickt, worauf ich dann dort bestätigt habe, nicht der Vater zu sein.


    LG

  • Natürlich muss sie das nicht sagen, aber ein Plan wie das zu klären wäre, wäre schon hilfreich von ihr/ihnen. Besonders da ich ja finanziell mit drinhänge.


    Genauso habe ich es gemacht. Ich drücke den beiden bis zur Scheidung/Vaterschaftsanerkennung alle möglichen Daumen :D


    Meine große Sorge ist eben, dass BU und KU für immer weg sind, sollte es dazu kommen.


    Muss sie es denn extra einfordern oder läuft das automatisch weil wir schon in Scheidung Leben?

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  • Hallo Tomtomsen,


    es muss nicht dazu kommen wenn direkt nach der Geburt die Verhältnisse geklärt werden. In dem mir bekannten Fall sind keine Gelder geflossen obwohl die Scheidung erst ein halbes Jahr nach Geburt des Kindes ausgesprochen wurde. Die Behörden erkennen diese Erklärung beim Jugendamt trotz schwebender Rechtskraft an. Sie haben auch kein Interesse daran, zuerst von Dir zu fordern, dann zu nachzuberechnen, zu ändern, in Ordnung zu bringen.


    Vorgehensweise: Siehe oben.


    Die Vorgehensweise, die Yogi schildert, ist sozusagen die Lösung bei großer räumlicher Distanz. Wobei der leibliche Vater nicht vorab anerkannt hat (darf er nicht, da das Kind ehelich ist). Aber er und leibliche Mutter haben die Bestätigung des rechtlichen Vaters benötigt "ich bin nicht der Vater" damit die restlichen Schritt erledigt werden durften.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo,


    Der Anstand sollte den glücklichen, werdenden Eltern vorschreiben, dass sie diejenigen sind, welche alles unternehmen sollten um nicht in Deine Privatsphäre zu drängen und es Dir in dieser für Dich sehr heiklen Situation so einfach wie möglich zu machen, in dem sie die Vaterschaft des neuen Erdenbürgers klären und auf eine sichere rechtliche Basis stellen. Sie müssten hier das Gespräch mit Dir suchen. Sie sind in der Bringschuld. Und ja, Anstand gilt auch für werdende Mütter und Väter.


    Da sich offensichtlich von deren Seite nichts tut, würde ich vom schlimmsten ausgehen. Das heisst, Du solltest Dich informieren, auch bei einem guten Familienanwalt, wie Du am besten vorgehen solltest. Die Schwangerschaft könnte als Beschleunigungsgrund gelten.


    Gleichzeitig würde ich mit der werdenden Mutter sehr schnell das Gespräch suchen, wie sie sich und der werdende Vater die Zukunft vorstellen. Natürlich freundlich und sachlich. Dann weisst Du auch, woher der Wind weht.


    Dass Du Dein Kind öfter sehen wirst, weil die KM ein zweites Kind erwartet, halte ich für eine Illusion.


    VG,
    tegami


    P.S. Da Ihr die Scheidung vor der Geburt des Kindes beantragt habt, steht dem werdenden Vater nichts im Wege das Kind beim Notar oder beim Jugendamt anzuerkennen mit Zustimmung der werdenden Mutter natürlich. Er muss es nur tun. Das wûrde für Dich vieles erleichtern

  • Hallo tegami,


    nur der Form halber, das ist falsch:

    P.S. Da Ihr due Scheidung vor der Geburt des Kindes beantragt hat, steht dem werdenden Vater nichts im Wege das Kind beim Notar ider beim Jugendamt anzuerkennen. Er muss er nur tun.


    Es darf kein anderer Mann eine Vaterschaft für ein Kind anerkennen, das während einer Ehe (= vor der Scheidung) geboren wird. Man benötigt das Einverständnis des rechtlichen Vaters. Der oben genannte Verwaltungsakt kann erst nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden - zumindest war dies der Stand er Dinge vor ca. 8 Jahren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Die Vorgehensweise, die Yogi schildert, ist sozusagen die Lösung bei großer räumlicher Distanz. Wobei der leibliche Vater nicht vorab anerkannt hat (darf er nicht, da das Kind ehelich ist). Aber er und leibliche Mutter haben die Bestätigung des rechtlichen Vaters benötigt "ich bin nicht der Vater" damit die restlichen Schritt erledigt werden durften.


    Ja so ist es, ich kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern, zumindest nicht an die Einzelheiten...
    An die Bauchschmerzen, die ich deswegen auch hatte, schon. Hier war es so, dass meine Ex sich darum gekümmert hat, nachdem ich von ihr darüber unterrichtet wurde. Ich sehe das wie tegami, es ist eigentlich in der Verantwirtung der Eltern, das u regeln. Gratulation an die werdenden Eltern ist natürlich Pflicht, man hat ja Kinderstube genossen.


    Tomtomsen
    Auf jeden Fall mal mit deinem Anwalt sprechen. Der kennt die Vorgehensweise auch.
    Ich weiß nämlich nicht, wie kompliziert das u.U. werden wird, falls die Ex ihre Mitwirkung und Zustimmung verweigern sollte.


    LG

  • Die Anerkennung ist auch vor der Geburt möglich (wenn die drei Beteiligten sich einig sind), bei JA oder Notar und wenn die Scheidung schon vor der Schwangerschaft beantragt wurde. Die Anerkennung bleibt aber schwebend ( genau wie Frau Rausteiger schreibt) bis die Scheidung rechtskräftig ist.

  • Ja, ich werd ihr mal Bescheid geben, dass der leibliche Vater sich mal mit ihr zum JA bewegen soll.
    Sollte ich da bis Ende nächster Woche nichts gehört haben und sie noch nicht mal einen Termin haben, gehts zum Anwalt.


    Ich habe gar keinen, da die Scheidung von meiner Seite einvernehmlich ist.


    Im Kopf habe ich ja schon einige horroszenarien durchgespielt. Von der Verweigerung der vaterschaftsanerkennung bis zum zurückziehen des Scheidungsantrags.


    Aber auch da habe ich schon einen Plan, die Kleene schnappen und ab nach Argentinien, die liefern nicht aus :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Tomtomsen,


    Im Grunde kommt es auf das Datum an, an dem der Scheidungsantrag gestellt wurde ; ab dann fängt das Trennungsjahr an. Fällt der Schwangerschaftsbeginn in diese Zeit und der leibliche Vater, die Mutter und Du seid Euch einig, geht es ab zum JA oder zum Notar und das noch ungeborene Kind wird schriftlich und óffentlich von dem leiblichen Vater anerkannt.


    Wie ich oben schrieb, wird die Anerkennung erst rechtskräftig, wenn auch die Scheidung rechtskräftig wird. Aber Du musst Dich in der Zeit nicht damit herumquälen, ob Deine Noch-Frau ihren Pflichen nachkommt. Eine solche Schwangerschaft kann übrigens durchaus als Härtefall gelten um eine Scheidung zu beschleunigen. Informiere Dich doch darüber beim Anwalt Deiner Noch-Frau, welcher auch Dich bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt. Und zwar sehr schnell.


    Wollen die Leute das nicht, können sie Dich natürlich hinhalten und sagen, nach der Geburt, blablabla. Sollten erstere sofort nach der Geburt dazu immer noch nicht in der Lage sein (der leibliche Vater und die Mutter haben ein Jahr Zeit ihre Hintern hochzukriegen), bleibt Dir nichts anderes übrig als allerschnellstens eine Vaterschaftsklage auf den Weg zu bringen. Informiere Dich doch auch darüber beim Anwalt Deiner Noch-Ehefrau. Du hast zwei Jahre Zeit zu dieserKlage.


    Lasse Dich nicht mit Schuldzuweisungen hinhalten : die Schwangerschaft ist ermüdend etc. Die werdenden Eltern haben neun Monate Zeit das abzuklären.

  • Ich glaube, das Schlimmste, was du machen kannst, ist... nichts tun und abwarten.


    Theoretisch könntest du Unterhalt für's Kind später einklagen, zurückfordern vom biologischen Vater... aber ob das in der Situation so einfach ist, wage ich zu bezweifeln.
    Daher bleibt dir wohl nur der Gang zum Anwalt, wenn das Pärchen nicht reagiert und es vielleicht sogar bewusst aussitzen will. Clever wäre das nämlich schon...
    Als rechtlicher, nicht biologischer Vater hättest du echt ein finanzielles Problem.


    Viel Erfolg.

  • Hallo,



    diese Gedanken habe ich ja auch, wie sie wie Beavis und Butthead kichernd auf dem Sofa sitzen.


    Der leibliche Vater ist ja auch noch arbeitslos und ohne Ausbildung, da sehe ich nie etwas wieder. Ich gebe zu, ich wäre entspannter wenn er richtig viel verdienen würde....


    mein Plan sieht wie folgt aus:


    ich gebe beiden bis zum 31.01. Zeit, einen Termin beim JA zu machen zwecks Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters. Sollte bis dahin nichts passiert sein, weiß ich was ich davon zu halten habe und werde anfangen mich rechtlich schützen zu lassen.

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  • Hallo,


    Warum bis zum 31. Januar ? Zwei Wochen reichen doch. Bei dem Termin beim JA muss Du, meiner Meinung nach, auch präsent sein.


    Nochmal :


    Du hast drei Möglichkeiten:


    - Du versuchst, eine Härtefallscheidung durchzusetzen. Dies bedeutet, dass Eure Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden wird und damit auch vor Geburt des Kindes. Hier weisst Du nicht, ob das Gericht tatsächlich einen Härtefall anerkennt oder nicht.


    -Du kannst die Vaterschaft gerichtlich anfechten.


    Hierfür gilt eine zweijährige Anfechtungsfrist ab dem Zeitpunkt, in welchem Du als der Ehemann von den Umständen Kenntnis erhält, welche gegen Deine Vaterschaft sprechen. Die Vaterschaftsanfechtung ist allerdings erst nach der Geburt möglich.


    -Wenn Ihr Euch alle Drei einig seid, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen, auch schon vor der Geburt des Kindes. Allerdings muss hierzu bereits ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet sein. Der leibliche Vater muss die Anerkennung spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären. Bei früherer Anerkennung wird diese erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.
    Der Vaterschaftsanerkennung müssen sowohl die Mutter als auch der Ehemann, das bist Du ! zustimmen. Die öffentliche Beglaubigung, zum Beispiel beim Jugendamt oder Standesamt, ist dabei zwingend. D.h. Ihr Drei gemeinsam müsst einen Termin bim Jugendamt wahrnehmen.

  • Genau, verstanden habe ich da schon und das letztere habe ich vorgeschlagen.



    Jap, alle drei müssen anwesend sein.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • So, hatten gerade etwas geschrieben deswegen.


    Kurz:


    Sie: mein Anwalt erkundigt sich wie weit die Scheidung ist.


    ich: Danke. ich hätte trotzdem gerne parallel die Anerkennung des leiblichen Vaters um dort rechtlich schnellstmöglich Sicherheit zu haben.


    Sie: Ich warte erstmal die Antwort von meinem Anwalt ab.


    Ich: ??? Es muss doch auch in eurem Interesse sein, dass ich da raus bin.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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