Beiträge von FrauRausteiger

    Hallo Feenstaub1980,


    Das Nachbarehepaar mit dem ich mich so gut verstehe und ich haben entschieden zusammen in ein Haus zu ziehen. Ich unten. Sie oben. Separate Eingänge aber trotzdem zusammen, wenn wir wollen. das Häuschen ist so schnuckelig. Leute so was Tolles habt ihr noch nicht gesehen. In drei Monaten ziehen wir ein. Haben dann zu Weihnachten unseren eigenen Baum im Garten.


    da werden sich die Großeltern aber freuen!
    Sie müssen dann nicht mehr klingeln, den Hausflur überwinden und müssen fürchten, an der Wohnungstür abgewiesen zu werden. Sie kommen dann einfach durch den Garten uns sagen ihren Enkeln hallo. Oder sie klopfen ein bisschen an die Fenster (das ist Sarkasmus).


    Nichts für ungut, aber nochmal überdenken würde das
    FrauRausteiger

    Hallo Lumini,


    deine Bedenken, diese Fotos hätten irgendwelche Auswirkung auf das Verfahren, darf ich dir nehmen.


    Seine Behauptungen, was du verwehrt hättest (Umgang) wird er beweisen müssen und wird dies nicht können. Selbst wenn er dies beweisen könnte (Konjunktiv!), würde man nach vorne gerichtet handeln, also den zukünftigen Umgang regeln.


    Dass Kindesvater wichtiger war, in deiner Abwesenheit deine Wohnung widerrechtlich zu betreten und irgendwelche "Beweise" gegen deine Erziehungsfähigkeit zu sammeln statt sich nachweislich um Umgang mit dem Kinde zu bemühen, wird sprechend genug sein für das Gericht. Jemand, der monatelang keinen Kontakt zum Kind will, auf Anfragen nicht antwortet, in deiner Notlage nicht hilft und z.B. das Kind betreut sondern "Beweise" sammelt, wird auf gar keinen Fall nachweisen können, dass es dem Kinde bei ihm wesentlich besser gehen wird als bei dir, was nun einmal die Voraussetzung dafür ist, den Wohnsitz des Kindes von dir zu ihm zu verlagern.


    Man kann es nicht oft genug sagen: Deutsches Familienrecht ist nicht Hollywood. Es tut fast nichts zur Sache, welch Widerwärtigkeiten man meint, dem anderen Elternteil andichten zu können. Gerichte prüfen, bei welchem Elternteil es dem Kinde besser gehen wird. Und hier hast du ein geordnetes soziales Umfeld zu bieten (sogar trotz Umzug mit Kontinuität bzgl. der weiteren Bezugspersonen), eine gesunde Psyche, die Bindung zum Kind und die Einsicht darin, Hilfe zu holen falls du diese benötigst, z.B. in Form einer Familienhilfe.


    Ich würde also nicht gegen die Vorlage der Fotos vor Gericht vorgehen. Zum einen soll man niemanden daran hindern, sich zum Affen zu machen. Zum anderen aber wird das Gericht dann normalerweise darauf hinwirken, die Prioritäten des Handelnden in die richtigen Bahnen zu lenken, was in Eurem Falle bedeutet, den Umgang zwischen Vater und Kind zu regeln. Dies widerum ist ja in deinem Interesse und in dem des Kindes.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo faith,


    falls Ihr Exchange/Outlook oder ähnliche Möglichkeiten nutzt, um Besprechungen zu planen: Sende dem Vorgesetzten eine Besprechungsanfrage mit dem Betreff "vertraulich: meine berufliche Veränderung" - dann ist er vorgewarnt und kann selbst entscheiden, wann er Näheres erfahren möchte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Jimmy,


    Ich möchte jetzt ganz bewusst den Fall der Fragestellerin außen vor lassen und ganz HYPOTHETISCH durchspielen, welche extremen Erklärungsmuster hier zutreffen KÖNNTEN:


    Warum meinst du, im Themenstrang dieser Fragestellerin ihren "Fall" "ganz bewusst" außen vor lassen zu können?
    Magst Du deine allgemeinen Einlassungen, Ideen und Anregungen nicht in einem allgemeinen Themenstrang diskutieren?


    Hier ist es nun mal Tatsache, dass es diesen Beschluss nach Gewaltschutzgesetz gibt und das Familiengericht hat das mit Sicherheit gründlicher geprüft und hinterfragt, als du das kannst. Vielleicht würden es die Themeneröffnerin und auch einige der hier Schreibenden und Lesenden ja präferieren, wenn wir auf Basis dessen ihren speziellen "Fall" weiterbesprechen dürften? Ich persönlich finde es ein bisschen mühsam über die Allgemeinplätze scrollen zu müssen wenn ich mich für die Probleme der Themeneröffnerin interessiere.


    Grüße
    Rausteiger.

    Hallo Tomtomsen,


    das ist nur halb richtig. Der Beschluss wird häufig ohne Anhörung gefasst, korrekt. Aber das Recht auf Gehör bleibt bestehen. Widerspricht der Antragsgegner dem Beschluss, wird kurzfristig eine Anhörung anberaumt, bei dem jeder Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Bis dahin hat er aber auf jeden Fall Kontakt- und Näherungsverbot. Den letzten derartigen Vorfall kenne ich aus deinem Bundesland, den vorletzten aus deinem Gerichtsbezirk.


    Die anderen Postings in diesem Themenstrang:
    Ich mag entschieden diesem "Papa ist Opfer eines Kollateralschadens" widersprechen. Das Kontaktverbot bestand/besteht aus gutem Grunde. Die Themenstarterin deutet Polizeieinsätze an und sonstige Nettigkeiten. Hier in diesem Forum hat niemand zu richten darüber, dass die Themenstarterin Grenzen zieht wenn ihr Gegenüber so "mutiert". Im Gegenteil ist das der richtige und gesunde Weg wenn man es mit Stalkern zu tun hat. Das Gericht ist diejenige Instanz, die prüft und richtet. Das muss der Umwelt als Herleitung und Prüfung genügen. Da es Familiengerichte sind, die derartige Beschlüsse verfassen, kann man sich sehr sicher sein, dass die Rechte der Kinder hinreichend beachtet werden.


    So gab es offenbar trotz Beschluss nach Gewaltschutzgesetz Versuche, via Jugendamt/Elternberatung Umgang zu ermöglichen, was aber am Verhalten des Kindesvaters gescheitert ist. Kindesvater ( ! ) hätte nun die Möglichkeit, vor Gericht Umgang zu beantragen, was ihm ganz sicher auch gewährt würde. Dem Recht des Kindes auf Umgang würde dann eine längere Periode des begleiteten Umgangs voraus gehen, dann der Versuch, die Übergabe des Kindes durch die Eltern vorzunehmen, notfalls müsste ein Umgangspfleger beauftragt werden. Aber offenbar ist Kindesvater anderes wichtiger. Er stellt nicht einmal einen Antrag.


    Meiner Meinung nach ist dieses beharrlich neugierige Hinterfragen der Gegebenheiten und dieses moralisierende man müsse fragen "WARUM der Mann so mutiert" komplett deplatziert.


    Übrigens kenne ich eine Familienrichterin, die auf Elternabenden, bei Grillveranstaltungen und auch auf dem Spieplatz sehr selbstverständlich von "meinen Kindern" redet. Vielleicht liegt es ja an ihrem Status, dass ihr da niemand widersprechen und sie auf die Verwerflichkeit dieser Formulierung hinweisen will (Sarkasmus). Eventuell ist es aber auch einfach nur normal, von "meinen" Kindern zu reden wenn man alleine irgendwo ist und von "unseren" Kindern, wenn beide Eltern zusammen sich mit anderen Menschen unterhalten. Die Erklärung der Richterin war dann letztendlich sehr einfach: Sie sei Richterin, nicht Königin. Für sie gelte der Pluralis Majestatis nicht. Sie hatte dann ein paar eher unfeine Anmerkungen dazu, was sie in ihrem Gerichtssaal von solchen Einlassungen hält - die zitiere ich aber lieber nicht.


    Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo MadameFaber,



    Jetzt kommt aber der Knackpunkt für mich. Es ist unzweifelhaft, dass der Vater die Anzeige gemacht hat und ich hab Sorge, dass er das jetzt als weiteres Mittel benutzt, um seinen Frust an mir auszulassen. Ich bin in Vollzeit tätig und es ist so schon nicht einfach, Kind und Arbeit unter einen Hut zu kriegen, wenn dann jetzt noch solche Sondersachen kommen, mit denen ich mich auseinandersetzen muss, hat er wohl sein Ziel erreicht, mich für die Trennung zu bestrafen.


    ich meine, die größten Hürden hast du bereits genommen. Du hast gelernt, dich zu wehren und dich und die Kinder abzugrenzen. Leider wird sich perspektivisch in den nächsten Jahren nichts ändern. Kindesvaters Aktionen zielen offenbar nicht darauf ab, das Kind wenigstens mal kennenlernen zu dürfen, sie zielen darauf ab, dir zu schaden. Hätte er das Ziel, das Kind kennenzulernen, wären ihm hier die Türen offen - er kann sich ja an das Jugendamt wenden, muss allerdings einigeraßen sozialverträgliches Verhalten an den Tag legen. Wenn das Ziel ist, dich zu strafen, hast du selbst in der Hand ob er sein Ziel erreicht. Lass ihn Mal um Mal vor die Wand rennen und übe die innere Distanz. Jetzt hat er dich z.B. beim Jugendamt angeschwärzt, ein anderes mal wird er dir in einem anderen Kontext schaden wollen.


    Es ist eine Binsenweisheit, bewahrheitet sich aber immer wieder: Man gewöhnt sich dran, immer und immer wieder die Grenzen zu ziehen. Eine große Hilfe ist hier sicher die große räumliche Distanz, andere Hilfe bekommt man vom Weißen Ring und (falls nötig) von der Polizei und der Gesetzgebung.


    Mache bitte nicht den Fehler, Gründe und Erklärungen für sein Verhalten finden zu wollen. Was er tut, ist falsch und kriminell. Niemand ist gezwungen, sich hier eindenken zu müssen. Deine Rolle ist nicht die der Sozialarbeiterin oder der Richterin, der Bewährungshelferin. Du bist die Geschädigte - mit diesem Problem zu leben ist Aufwand genug. Schließlich hat man neben diesem Problem auch noch Kinder, einen Beruf, Alltag und ein Sozialleben.


    Was Menschen in deiner Lage helfen kann, ist innere Gelassenheit, jederzeit präsente Notrufnummern und der Satz "er ist wie er ist, er kann nicht anders". Damit muss die Ursachensuche abgeschlossen sein und man konzentriert sich wieder auf das eigene Leben - und die Grenzen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Olsen84,


    im Großen und Ganzen klappt es also ganz gut mit den Umgängen, nur dieses eine Thema hier ist strittig.


    Zuerst die Antwort auf deine Frage: Ja, ich fürchte, hier könnt ihr nichts machen. Selbst wenn Ihr den Weg über die Eskalation gehen würdet und genug Zeit dazu hättet, wäre hieran nun einmal nichts zu deuteln:

    Mein Mann hat mit ihrem neuen Partner geredet und er meinte sie verreisen da nicht, wir könnten auch in der Urlaubszeit nach vorheriger Absprache Umgang wahrnehmen.

    Bedeutet, es ist deren Zeit mit Kind und sie hätten sich auf mündliche Absprachen wohl einlassen wollen. Aber auch diese Auskunft hat dein Partner nur mündlich, im gemeinsamen Plan steht nun einmal Mama-Urlaub. Zudem ist es nicht Umgang des Vaters mit dem Kinde, sondern der Großeltern, was hier zusätzlich stattfinden sollte. Hier sind eure Argumente schlicht zu schwach. Zumal es offenbar keinerlei gerichtliche Regelung gibt, auf deren Einhaltung ihr beharren könntet.


    Für die Zukunft kann man nur raten, die Umgangszeiten eurer Kinder anzugleichen (verstärkt ein bisschen eure Argumente wenn zwei Umgangskinder zu koordinieren sind in eurem Leben als Umgangsväter) und schriftlich zu fixieren. Wenn ihr dagegen seid, dass Urlaub an die Kur gehängt wird, müsst ihr das klären sobald es bekannt ist, statt Workarounds auf Basis Goodwill zu vereinbaren. Aber auch dann wären bei einem derartigen Vorfall Eure Argumente vermutlich zu schwach, um solche kurzfristigen Eigenmächtigenkeiten verhindern zu können. Sollte derartiges häufiger geschehen, kann man eine gerichtliche Regelung anstreben und dann ggfls Ordnungsgeld beantragen bei Verstößen.


    Aber wie oben bereits geschrieben. Im Großen und Ganzen klappt es doch recht gut mit Euren Umgängen. Anstreben einer gerichtlichen Regelung würde bedeuten, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen (vor allem, weil es einfach viel Geld kosten kann)


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo MountenGirl,


    es ist gut, dass du die Zustimmung gleich an das JA weitergeleitet hast.


    Richtig ist, dass Kindesvater seine Zustimmung zurückziehen kann.
    Allerdings wird er das schriftlich tun müssen, da ja die Zustimmung schriftlich vorliegt.
    Sollte das also stattfinden, kannst du recht unkompliziert einen Antrag auf Übertragung des ABR am zuständigen Amtsgericht stellen. Es wird Kindesvater schwer fallen, seinen Wankelmut mit dem Wohle der Kinder zu begründen. Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt kein überzeugendes Betreuungskonzept für die Kids haben, wird man seine Einwände gegen deinen Umzug mit Kids nicht allzu hoch bewerten (Untertreibung!) und das Jugendamt wird dann nicht viel mehr tun können, als den Wankelmut von Kindesvater und eure langwierigen Diskussionen rund um dieses Thema zu bezeugen, was eine Bekräftigung sein wird, dass ihr euch nicht einigen könnt, dies wiederum ist die Voraussetzung für einen ABR-Beschluss des Familiengerichts.


    Du bist also durchaus einen sehr wichtigen Schritt weiter.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Mischa05


    Es werden von ihm sogar Emails an meinen Chef geschrieben, um mich zu diffamieren.


    einerseits will Kindesvater dich zwingen, für alle Zeit auf nachehelichen Unterhalt zu verzichten.
    Andererseits will er deine berufliche Existenz zerstören.


    Das ist krank.


    Ich kann verstehen, dass du nur noch deine Ruhe willst, aber er wird keine Ruhe geben. Verzichtest du z.B. auf Unterhalt, will er, dass du es für immer tust. Hast du das getan, wird ihm etwas anderes einfallen, um dich zu schikanieren.


    Es gibt mehrere Szenarien, die hier denkbar wären:
    - Zustimmen um des lieben Friedens Willen. Wissend, dass er dann den nächsten Schlag planen und durchführen wird. Und dann eben der nächsten Forderung zustimmen um des lieben Friedens Willen. Wissend, dass er dann den nächsten Schlag planen und durchführen wird.
    - Zustimmen, wohlwissend, dass der Verzicht nicht das Papier wert ist auf dem es steht. Sollte es in absehbarer Zeit dazu kommen, dass du bedürftig wärst und würde ein Antrag auf öffentliche Gelder gestellt werden, würden sich die Behörden nicht interessieren für eure privaten Vereinbarungen. Sie halten sich an die Gesetze und diese fordern, zuerst die Unterhaltskette zu prüfen bevor sie selbst Gelder auszahlen. Trotzdem wäre auch diese Zustimmung "wohlwissend, dass er dann den nächsten Schlag planen und durchführen wird."
    - Fallback auf die Ausgangssituation: "Ach wie schade, dass du dieses Angebot nicht annehmen wolltest. Dann führen wir das ursprüngliche Verfahren einfach weiter. Gut für mich, ich hatte sowieso gezweifelt, ob ich so großzügig sein sollte. Einfach mal ein thank you from the bottom of my heart." (Mischa05, wusstest du, dass deine Anwältin mehr an einem Vergleich verdient als an einem Verfahren mit einem Beschluss? Du könntest dich doch eigentlich zurücklehnen und den Dingen ihren Lauf lassen?)


    Extremer, aber vermutlich entspannt und gesund für dich wäre diese Variante:
    - Aufgrund der psychischen und familiären Belastungen den Job hinschmeißen, H4 beantragen, endlich Zeit für die Kinder haben und abwarten, ob sich auch "das Amt" von Kindesvater an der Nase herum führen oder erpressen lässt. "Das Amt" wird im Zuge dessen übrigens dann auch überprüfen, ob der Mindesunterhalt für die Kinder gerechtfertigt ist oder ob Kindesvater hier mehr leisten müsste.


    Aber Mischa05, ich finde, zuallererst solltest du hier den Weißen Ring um Rat bitten.
    Was Kindesvater hier betreibt (deinen Arbeitgeber anschreiben, dich verleumden) erfüllt einen Straftatbestand. Vom Rest seiner Aktivitäten kennen wir nur die Andeutung "Stalken und observieren" aber auch das muss von fähigen Menschen überprüft/eingeschätzt werden. Man muss ihn zur Unterlassung auffordern und ihm die eine oder andere Konsequenz in Aussicht stellen. Erst dann kannst du entscheiden, inwiefern du ihm finanziell entgegen kommen kannst bezüglich des Unterhalts. Trau Dich Mischa05, die Menschen beim Weißen Ring sind unkompliziert und fähig.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo MountenGirl,


    da ihr gemeinsames Sorgerecht habt und da das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern gemeldet ist, ist eine Zustimmung des Kindesvaters zur Ummeldung zwingend erforderlich. Die Behörde ist verpflichtet, dieses/so ein Formular von dir zu fordern: https://formulare.duesseldorf.…gHpvrA6Ftg9nGGadM&d=v.pdf


    Abhängig von der Vorgabentreue der jeweiligen Behörde kommt es ganz gerne mal zu Nachlässigkeiten (=Ummeldung ohne Zustimmung) oder Übereifrigkeiten (=Forderung einer Zustimmung obwohl nicht nötig). Tatsache ist aber: Wenn Kindesvater in Eurem Falle das Dokument einfach jetzt bereits mal unterschreibt weil er es eines Tages sowieso würde tun müssen, bist du auf der sicheren Seite. Es würde ihm sehr schwer fallen, dann kurz vor dem Umzug zu begründen, warum es auf einmal nicht mehr gültig sein sollte.


    Obwohl das Formular meiner Kenntnis zufolge bundesweit standardisiert ist, kannst du natürlich in deiner eigenen Behörde nach dem dort gültigen fragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    Verwaltungsvorschrift: http://www.verwaltungsvorschri…102015_VII22010414012.htm

    Hallo ReKo,


    mal fernab von Elternkram, möglicher oder unmöglicher Manipulation und sonstigen Themen:


    Heute kam wieder ne Nachricht wo er sich beschwert das er ja lieber dahin gefahren wäre wo Legoland ist (hatten wir mal drüber nachgedacht)


    Spannend in dem Zusammenhang ist nur, das Billund (Dänemark) jetzt nicht wirklich viel schneller mit dem Auto zu erreichen ist als Italien.


    Ich bin ja Freundin von Spontaneität, von verrückten Aktionen und ich liebe leuchtende Kinderaugen. Kinder hingegen lieben Überraschungen und brauchen manchmal einfach Helden-Eltern. Familien brauchen Spaß. Auf langen Fahrten brauchen die Autofahrer Pausen und die Kinder Bewegung. Und ganz nebenbei hatte ich in einem früheren Beitrag geraten, an der Bindung zum Kind zu arbeiten - wofür gemeinsame Erlebnisse ganz sicher wichtig sind.


    Also warum nicht einfach auf dem Weg nach Italien (oder auf dem Weg nach Hause) in Günzburg einen halben Tag Zwischenstation machen falls es organisatorisch und finanziell machbar wäre?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo leslie_w,


    hier gilt
    http://www.verwaltungsvorschri…102015_VII22010414012.htm
    darin 17.3 § 17 Absatz 3 und 22.2 § 22 Absatz 2 und 3: Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners


    Die Behörde ist nur dann verpflichtet, die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils zu überprüfen, wenn
    1. der unter 16-jährige zuvor mit beiden sorgeberechtigten Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gelebt hat und nun von einem Elternteil alleine in eine neue Hauptwohnung umgemeldet werden soll oder wenn
    2. der Wohnsitz des unter 16-jährigen vom einen Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.


    Da bei dir der Umzug in der gleichen Gemeinde stattfindet, hat die Behörde die Möglichkeit zu verifizieren, dass bei dir keiner der beiden Fälle zutrifft, weil das Kind auch schon zuvor alleine bei dir gemeldet war. Du kannst also darauf bestehen, dass die Ummeldung im Melderegister dokumentiert wird (reiner Verwaltungsakt)


    Bei dir hat Kindesvater keine Einwände, aber der Vollständigkeit halber noch der Hinweis auf ein Elternpaar, das in dieser Sache vor ca. 1,5 Jahren das Familiengericht bemüht hatte:


    Der UET wollte gegen den Umzug von BET und Kind von einer Ecke Hamburgs in die andere Ecke Hamburgs vorgehen. Argumentativ wurde das Sorgerecht ("BET hat keine Erlaubnis von mir") bemüht und das Meldegesetz ("BET durfte nicht alleine ummelden, wir haben ein neues Meldegesetz"). Dem Sorgerecht war jedoch dem Gesetze nach Genüge getan, indem der UET informiert wurde und nicht selbst das ABR beantragt hatte. Dies galt dem Gericht als Zustimmung zum Umzug. Dem Meldegesetz war Genüge getan weil der BET zuvor schon alleinerziehend war, der Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde stattfand und die Behörde demzufolge prüfen konnte, ob das Kind zuvor beim anderen ET gemeldet war oder bei beiden. In der Folge musste der UET dann auch der Änderung des Umgangs (Übergabe Kind an neuer Haustür BET) und Abmeldung alte KiTa/Anmeldung neue KiTa zustimmen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo ReKo,


    Ja, Ruhe wird hier nie einkehren... es ist traurig... mach mir echt Gedanken, Tochter meint sie würde meinem Sohn dieses ganze Kram auch eintrichtern, noch kommt er sehr gern zu mir, weiß nicht ob das noch lange so geht oder ob sie es irgendwann schafft das er nicht mehr will.


    warum vertraust du nicht dir und deiner Beziehung zum Kind und konzentrierst dich alleine darauf?


    Mach den Bösen ("ich bestehe auf den Urlaub"), hab dann viel Spaß im Urlaub, erlaube dem Sohn nach dem Urlaub nicht-begeistert zuhause zu berichten und hilf dem Kind damit aus dem Loyalitätskonflikt. Alles andere sind Sorgen von morgen. Dass Kinder ab und an recht überraschende Lösungen für derartige Probleme finden können, zeigt dir doch hoffentlich deine Tochter.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo musicafides,


    Die GE wird niemand ändern, also kann man nur sich selbst ändern, wie man damit umgeht.


    genau. Tür auf "oh", linke Hand an die Tür, rechte Hand an's Mobiltelefon, den Polizeiruf ankündigen. Tür zu.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die den geschmeidigen Ablauf jetzt nochmal optimiert hat und im Zuge dessen auch auf den Hinweis mit dem Diskutierirrtum verzichtet.

    Hallo Feenstaub1980,


    Warum läßt mein Nachbar immer unter mir, sämtliche Leute ins Haus? Den kauf ich mir nachher auch noch. Die wissen schon, warum sie bei mir nicht klingeln brauchen.


    deine Nachbarn sind nicht verantwortlich für das Verhalten dieser Leute oder dafür, sie auf Distanz zu halten. Das bist Du.


    Offengestanden verstehe ich nicht, warum diese Leute Gelegenheit hatten, so viele Sätze reden zu dürfen. Das ist ein ganz geschmeidiger Bewegungsablauf: Man sieht diese Herrschaften, der Mund haucht ein "oh, die schon wieder", die rechte Hand greift zum Mobiltelefon, die linke fasst die Tür an, der Mund murmelt "na dann sag ich mal der Polizei Bescheid". Tür zu.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die Diskutierirrtümern vorbeugen möchte: Ob du dann tatsächlich die Kollegen Ordnungshüter benachrichtigst, hängt natürlich vom weiteren Verhalten der älteren Herrschaften ab. Ziehen sie ab, ist das nicht nötig. Randalieren sie, gibt es eben eine weitere Tagebuchnummer.

    Hallo Feenstaub1980,


    Sie sagte: Das ist Vergangenheit. Die GE reichen mir die Hand und es wäre nachvollziehbar, dass die dafür etwas haben wollen.


    Ja, es ist alles beim JA dokumentiert. Über den KV und den GE. Das interssiert die SB aber nicht. Sie sagte: Das ist Vergangenheit. Die GE reichen mir die Hand und es wäre nachvollziehbar, dass die dafür etwas haben wollen.


    Nun, die Dame vom Jugendamt hat ihre Meinung. Die kann man ihr belassen.
    Allerdings würde ich zukünftig im Vorfeld Rücksprache über das zu besprechende Thema halten falls ich wieder eingeladen würde von der SB. Termine, die sich um Belange rund um die Großeltern drehen, würde ich höflich ablehnen. Es gibt genug (von der Polizei dokumentierte) Gründe, warum diese Großeltern derzeit besser keinen Kontakt zu den Kindern und dir haben sollten. Sollten die Großeltern gerne Unterhalt bezahlen wollen, dann freust du dich natürlich und wirst das gerne der Beistandschaft des Jugendamts mitteilen. Auch hierfür ist dann ein Gespräch überflüssig. Es heißt übrigens EINladung, nicht VORladung, das wird ab und an mal verwechselt.


    Das hier hat eine andere Qualität:

    Nun sagte die Dame vom JA sehr charmant. Ich würde den Staat betrügen, weil ja jemand bereit ist den Unterhalt zu zahlen und dann auch noch mehr als betitelt und somit würde der UHV entfallen. Sie hat mir jetzt zwei Wochen Bedenkzeit zu geben, sonst meldet Sie das der UHV Kasse.


    Ich würde die Dame via E-Mail auffordern, mir den Sachverhalt nochmal zusammenzufassen, du hattest die Sache mit den zwei Wochen nicht ganz verstanden. Was genau erwartet sie in zwei Wochen von dir und warum? Im Rückblick besonders missverständlich war für dich der Hinweis auf den Unterhaltsvorschuss. Ob sie dir bitte nochmal schriftlich diesen Zusammenhang zwischen Umgangswunsch Großeltern und Unterhaltsvorschuss erklären würde? Du möchtest dann sehr gerne in zwei Wochen deine Entscheidung mitteilen. Leider musst du auf Schriftlichkeit bestehen, da du das Anliegen von kompetenter Seite prüfen lassen möchtest, damit du allen gesetzlichen und kindeswohlbezogenen Aspekten Genüge tun kannst. Und du möchtest wie bereits betont, jegliches Missverständnis vermeiden. Die freundlichen Grüße nicht vergessen und auch nicht den Dank für die gute Zusammenarbeit.


    Falls die Dame keinerlei Schriftlichkeit folgen lässt: Auch gut. Die UHV-Stelle kannst du ja dann in zwei Wochen informieren, sie möchten bitte auf Herrn und Frau XYZ zugehen, diese hätten Bereitschaft bekundet, einen Unterhaltstitel für die Kids erstellen zu lassen/den vorhandenen Titel zu bedienen.


    Falls die Dame schriftlich ihren Quark wiederholt: Lass darauf einen Anwalt erwidern, er wird seinen Spaß daran haben. Aber eigentlich müsste es genügen, die E-Mail dann mit kurzem Kommentar an ihren Vorgesetzten weiterzuleiten.


    Falls die Dame dir (vermutlich mit ganz viel Belehrung ob deiner natürlich falschen Wahrnehmungsfähigkeit) mitteilt, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen Unterhaltsvorschuss und Umgang der Großeltern, sie hätte so etwas auch nie gesagt: Dann freust du dich natürlich über die Klärung des Missverständnisses und erwiderst herzlichen Dank für Klärung, den Umgangswunsch der Großeltern lehnst du aber derzeit ab, weil das deiner Meinung nach den Kindern nicht gut tut.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die sich die Freiheit nehmen würde, sowohl Beistandschaft des Jugendamts als auch Unterhaltsvorschussstelle zu informieren, dass Herr und Frau XYZ Bereitschaft bekundet haben, den Titel von Kindesvater zu bedienen. Sie möchten bitte Rücksprache halten mit der SB xx bzw. sich an Herrn und Frau XYZ, Adresse soundso wenden. Damit hast du deiner Verpflichtung zur Mitarbeit gegenüber UHV-Stelle Genüge getan und den Großeltern sehr elegant den Wind aus den Segeln genommen. Bei diesen Stellen dürfen sie dann gerne die Ernsthaftigkeit ihres Angebots unter Beweis stellen.

    Hallo Mania,


    zuerst bekommst du eine Geburtsurkunde, auf der nur du eingetragen bist. Mit dieser Urkunde kannst du Gelder beantragen und Gänge zu Ämtern machen.

    Sobald die Vaterschaft annerkannt wurde wird es an das zuständige Standesamt angegeben. Wird der Vater auch dann automatisch in die Geburtsurkunde vom Kind eingetragen oder muss der Vater extra vorbei kommen um sich eintragen zu lassen?


    Ab diesem Zeitpunkt wird jede weitere ausgestellte Geburtsurkunde Mutter und Vater enthalten. Ich meine, man würde dir automatisch die neue Ausfertigung zusenden. Ansonsten kostet es dich nur einen Anruf und eventuell ein paar Euro.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Jimmy,


    lies doch mal bitte im Internet die einschlägigen Seiten zum Thema "vereinfachtes Verfahren" von dem hier im Themenstrang in Zusammenhang mit Unterhalt immer mal wieder die Rede ist. Das ist das Verfahren, das cassiopeia mehrmals anmerkte, in die Wege geleitet zu haben.


    Eventuell ist das hilfreich bei der Meinungsbildung oder beim unverbindlichen Rat.



    Ran an die Sache!
    Rausteiger.





    (die jetzt einfach mal nicht anders konnte)

    Liebe Cassiopeia,

    Die Vermutung das er bestärkt wurde, legen seine Äußerungen nachdem er die Abschrift des Antrages vom Gericht zugestellt bekommen hat.
    O-Ton: "Na hat beim Jugendamt nicht geklappt mit deinem Unterhalt versuchst es jetzt übers Gericht?" Meine Antwort nur du willst deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen ich muss es übers Gericht klären.....Seine Antwort dazu "Die werden zu dem selben Ergebnis kommen wie das Jugendamt, das ich Recht habe."


    Kindesvater teilt dir mit, was er verstanden haben will bei der Beistandschaft. Das ist schon alles. Falls du diese Diskussion vertiefen würdest, könnte er mit Sicherheit keinen Bescheid vorweisen, der ihm bescheinigt, nicht unterhaltspflichtig zu sein. O-Ton Kindesvater ist eben nicht gleich O-Ton Beistandschaft.


    Was die Beistandschaft tatsächlich tut und meint solltest du deiner eigenen Konversation mit der Frau entnehmen nicht den Äußerungen des Kindesvaters. Soweit ich das von außen beurteilen kann, ist diese Konversation zielgerichtet, neutral und geduldig. Bis auf die Frage, ob sie selbst das Thema "Umgang oder nicht?" hätte für dich klären müssen vor Gericht bzw. ob ihr klare Richtlinien vorliegen, das selbst zu beurteilen, sehe ich hier kein offenes Thema. Vielleicht hättest du ihr Angebot zum Gespräch einfach mal annehmen sollen.


    Ich rate wie so oft zu mehr Gelassenheit.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger