Hallo Tomtomsen,
Das Problem aber ist doh, Sie müsste doch gar nichts vorweisen oder? Einfach die Geburtsurkunde mit mir drin vorlegen beim JA oder Anwalt und schon geht alles seinen Gang oder sehe ich da etwas falsch?
Das würde ja schon beim BU beginnen, der 6 Wochen vor ET in Kraft tritt. Wie soll ich da nachweisen nicht der Vater zu sein?
das ist theoretisch in der Tat ein Problem. Wichtig ist jedoch die gelebte Praxis:
- man kann Kindesmutter und den Putativvater nicht zwingen, die Vaterschaft jetzt (oder auch später) im vereinfachten Verfahren zu klären
- faktisch ist Dein Fall beileibe kein Einzelfall
- zur Zahlung zwingen (im Sinne von Pfändung) kann man Dich nur mit einem Gerichtsbeschluss.
- die Gerichte machen sich nicht mehr Arbeit als unbedingt nötig
Sollte also die Vaterschaft für das Kind im Moment nicht geklärt werden können und kommt es wirklich dazu, dass das Kind ehelich geboren würde, dann wäre die Vorgehensweise diese:
- das Kind komme ehelich zur Welt
- irgendjemand fordert dich auf, etwas zu zahlen
- du sagst "njet, ich bestreite die Vaterschaft und habe Kindesmutter am xx.xx. und am xx.zz. aufgefordert die Vaterschaft zu klären - ich habe sogar einen Termin beim beurkundenden Beamten vereinbart"
Normalerweise reicht das. Die öffentliche Hand tritt in Vorleistung und drängt dann für dich auf Klärung der Vaterschaft. Kein Gericht wird einen Pfändungsbeschluss auf den Weg bringen solange die Vaterschaft strittig ist, da ja Mutter und Kind keine Not leiden. Sie werden durch die öffentliche Hand zwischenfinanziert falls nötig.
Eventuell trägt das zu Deiner Beruhigung bei: In meinem Umfeld hatte es letztes Jahr trotz vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamem Sorgerecht und jahrelanger gelebter Vaterschaft 11,5 Monate gedauert, bis Kindesmutter nach der Trennung endlich einen pfändungsfähigen Titel in Händen hatte. In Deinem Falle würde es nicht einmal soweit kommen, ein Unterhaltsverfahren würde bei schwebender Vaterschaftsanfechtung ruhend gestellt werden. Du kannst dich also gelassen zurücklehnen.
Kurz gefasst:
Sollte es tatsächlich soweit kommen, dass das Geschwisterchen Deiner Tochter ehelich geboren würde, gibt es also wie bereits sehr viel weiter oben beschrieben, zwei Möglichkeiten.
- Kindesmutter und Kindesvater vereinbaren dann doch noch einen Termin beim beurkundenden Beamten des zuständigen Jugendamts (vereinfachtes Verfahren)
- du bringst eine Vaterschaftsanfechtungsklage auf den Weg. Da du dir sicher bist, nicht der Vater zu sein, wird das nach Abschluss der Verfahren für Dich kostenneutral sein, nicht jedoch für Kindesmutter und Kindesvater. Gelder fließen in dieser Zeit keine außer zum Anwalt der Gegenseite.
Falls ich Dir raten darf: Lass dich nicht ein auf irgendwelche Spiegelfechtereien im Sinne von ABR beantragen/Sorgerecht nutzen oder sonstigen vermeintlich possierlichen Gedanken. In Köln pflegt man zwar eine ganz eigene Form von Humor, aber Richter finden Derartiges auch dort nicht lustig. Sollte diese Ratschläge so gemeint sein, diese Klage/Vorgehensweisen nur anzukündigen um Kindesmutter zu motivieren etwas engagierter bei der Klärung vorzugehen, wäre das wirkungsvollere Argument ganz sicher der Hinweis auf die anfallenden Kosten falls das vereinfachte Verfahren von den werdenden Eltern nicht gewünscht ist.
Beste Grüße
FrauRausteiger