lösungsorientiertes Gutachten

  • Hallo zusammen. Ich bin neu hier und falle gleich mal mit der Tür ins Haus. (übrigens sorry für Tippfehler und vielleicht mangelnde Textformatierung, ich schreib vom Handy...)


    Mein Ex und ich sind seit 2015 getrennt und seit 2016 geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Ich habe seit zwei Jahren einen neuen Partner mit dem ich im Herbst ein drittes Kind erwarte.


    Bisher haben mein Ex und ich das Wechselmodell gemacht. Nun will ich zu meinem Partner ziehen (etwa 250 km weit weg) und natürlich die Kinder mitnehmen.


    Wie zu erwarten war hat mein Ex da etwas dagegen und nun bin ich zum Anwalt und zu Gericht gegangen um das durchzusetzen. Mein Ex hat Antrag auf Abweisung meines Antrages gestellt und beantragt die Kinder bei sich zu behalten wenn ich weg ziehe.


    Es war jetzt ein erster Gerichtstermin und der Richter hat am Ende gesagt er kann auf der Grundlage der Anträge, Jugendamts- und Verfahrensbeistandsaussagen keine Entscheidung treffen. Er hält uns beide für gleichermaßen erziehungsgeeignet.


    Er hat jetzt ein 'lösungsorientiertes Gutachten' angeordnet... weil er meint dass ein dutzende Seiten langes Gutachten niemandem helfen würde.


    Ich verstehe nicht warum er ein 'lösungsorientiertes Gutachten' anordnet und dann sagt dass ein ellenlanges Gutachten niemandem hilft. Er hat doch eins angeordnet? Das widerspricht sich doch?


    Jetzt meine Fragen dazu:


    Was ist das?


    Wie läuft das ab?


    Was passiert dabei?


    Kann ich mich darauf irgendwie vorbereiten?



    :hilfe :thanks:

  • Wenn dein Partner nicht zu dir ziehen kann, dann wäre es doch wirklich auch eine Option, die Kinder blieben beim Papa wohnen und könnten so weiter in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Ich finde, junge und alte Bäume verpflanzt man nicht so leicht. Meine Kinder hängen sehr an ihren Gewohnheiten, ihren Freunden, ihrem Leben hier. Sie sind zwar starke Persönlichkeiten, aber ich bin sicher, dass ich sie damit sehr aus der Bahn werfen könnte. Später sieht das dann sicher wieder anders aus.


    Zieh doch erstmal zu deinem Partner und hol deine Kinder alle 14 Tage und in den Ferien zu dir. Vielleicht wollen sie dann irgendwann von sich aus nachkommen.

  • Die Entscheidung zu meinem Partner zu ziehen steht fest. Er hat selber einen Sohn und könnte die Betreuung und den Umgang nicht abbsichern wenn er wegziehen würde. Außerdem hat er einen guten Job und seine Familie vor Ort.


    Darum geht es aber nicht. Ich möchte das erstmal auch nicht weiter thematisieren.


    Ich suche für das erste nur Informationen zu diesem 'lösungsorientierten Gutachten'.

  • Kurz gesagt: der Richter will die Kinder bei keinem von euch allein lassen, sondern euch beiden die Kinder erhalten.


    Darauf wird in dem Gutachten hingearbeitet. Das ist ja eine Zwangsmeditation.


    Sollte trotzdem keine Einigung erzielt werden, kommt eben ein Urteil.


    Ich sehe da die Chancen beim Vater besser und für dich spricht ja Nur, die Eignung gleichermaßen wurde ja schon festgestellt, die Trennung der Geschwister.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo...


    bei uns lief bis vor einigen Tagen das "Lösungsorientierte" Gutachten und ist gescheitert...


    So ganz genau habe ich es nicht verstanden, versuche es mal mit meinen Worten zu erklären:


    Das Gericht beauftragte in dem Fall kein Erziehungsgutachten sondern eine Stellungnahme des Familienpsychologen zur Herstellung der Kommunikationsebene der Eltern (Lösungsorientiertes Gutachten)


    D.h. es wurde von dem Familienpsychologen nicht bewertet inwiefern die Eltern "erziehungsfähig" in Bezug auf die Kinder sind sondern nur inwiefern die Eltern in der Lage sind (oder sein werden) gemeinsam Entscheidungen zum Wohl der Kinder zu treffen.


    Letztendlich wurde die Arbeit nun von dem Psychologen beendet und als Ergebnis steht fest dass wir keine Elternebene finden werden die eine Basis für künftige Entscheidungen zum Wohle der Kinder darstellen kann.


    Inhaltlich ist das Gutachten von dem "üblichen" Gutachten abzugrenzen, d.h. die Fragestellung war eben nicht "Wo wären die Kinder besser aufgehoben?" sondern sie war "gibt es eine Möglichkeit dass die Eltern in absehbarer Zeit selbst Lösungen finden können?"


    Edit: Bei dieser "Stellungnahme" des Familienpsychologen hat das Gericht auch angeordnet dass der Inhalt der Gepräche mit den Eltern NICHT in der Stellungnahme dargelegt werden soll. Der Psychologe sollte nur über das Ergebnis seiner Tätigkeit berichten und die Frage beantworten.


    lg Thomas

  • hallo,


    da ihr bis vor kurzem erfolgreich das WM gelebt hat, die Kinder am jetzigen Wohnort sozialisiert sind und du "grundlos" wegziehst wird der Vater gute Chancen haben, Betreuungselternteil zu werden.
    Dann kannst du ohne Kinder wegziehen und deinen Traum von Familie leben und alle 14 Tage die Kinder zu euch holen.


    Die Entscheidung zu meinem Partner zu ziehen steht fest. Er hat selber einen Sohn und könnte die Betreuung und den Umgang nicht abbsichern wenn er wegziehen würde. Außerdem hat er einen guten Job und seine Familie vor Ort.
    Darum geht es aber nicht. Ich möchte das erstmal auch nicht weiter thematisieren.


    Doch, genau darum geht es.
    Wieso möchstest du das (große Entfernung zu einem ET) deinen Kindern zumuten, dem deines Partners aber nicht?
    Ist dein Ex unwerter, für die Kinder unwichtiger als dein neuer Partner für dessen Kind?


    Du kannst ohne die Kinder machen, was du willst, wirst aber mit einiger Wahrscheinlichkeit die Kinder bei ihrem Vater lassen müssen.


    Mrs. Mima

  • Ich denke ein Gutachten soll klären wer besser geeignet ist und wo die Kinder leben sollen ...


    Genau das denke ich eben nicht, denn geeignet seid ihr scheinbar beide und ihr praktiziert erfolgreich das Wechselmodell, daher ist keiner besser oder schlechter, sondern ihr seid beide gleich wichtig.


    Ich vermute, dass es eher so gedacht ist, wie gtom schreibt. Wenn ihr letztendlich keine Lösung gemeinsam erarbeiten könnt, wird halt entschieden und ich denke auch, dass die Chancen hier für den Vater sehr gut stehen, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei ihm haben werden, wenn du wegziehst, du zum Umgangselternteil wirst und deine Kinder alle 14 Tage und in den Ferien zu dir holen darfst.

  • So weit ich das weiß heißt lösungsorientiert das mit den Kinder ihre Bedürfnisse erarbeitet und verbalisiert werden und in Gesprächen mit den Eltern versucht wird das sie Verantwortung übernehmen und sich einigen. Also will der Richter nicht einfach ein Urteil sprechen sondern ihr sollt euch einigen.


    Die Frage bleibt was wollen deine Kinder?
    Warum kannst du nicht da wohnen bleiben?
    Ich persönlich empfinde es als egoismus pur nur für seine persönlichen Gefühle einem Kind sein Elternteil zu nehem. Seies dem Kind deiner Partner oder deinem Kindern.

  • Ganz sooo einfach ist das nicht,


    wenn es partout keine Lösung (und zwar eine nachhaltige Lösung seitens der Eltern) gibt, dann muss letztendlich ein Gutachter darüber entscheiden WO das Kind am besten aufgehoben ist, im Falle des praktizierten WM dürften die sozialen Bindungen des Kindes am derzeitigen Wohnort den Ausschlag pro Vater geben.


    Für das Kind wäre es am Besten wenn beide ETe das bisher praktizierte Modell weiter leben könnten, daher wohl auch die Entscheidung durch ein Gutachten heraus zu finden inwiefern die Eltern in der Lage sind einen solchen Konsens zu finden.


    Solche "Gutachten" machen auch durchaus Sinn da viele Entscheidungen der Eltern eben nicht immer am Kindeswohl orientiert sind sondern durch externe Einflüsse (Neuer Partner z.b.) beeinflusst werden...


    Im genannten Fall könnte also der Gutachter durchaus die Beweggründe für den Wegzug ergründen und dem Gericht darstellen. Dann kommt es auch zu einer Wertung ob und inwiefern bei dem umzugswilligen Elternteil das Kindeswohl im Vordergrund steht.


    lg Thomas

  • ... du steckst... in nem echt arg schlimmen "Dilemma"...


    Hast du das wirklich nicht kommen sehen?


    Du hast dich irgendwann einmal für eine neue Familie entschieden... sicher so ist das Leben... aber in meinen Augen hast du die Verantwortung für deine Kinder (aus erster Ehe) an die 1. Stelle zu setzten bis sie auf eignen "Beinen" stehen können.


    Ihr habt ein Wechselmodell... somit ist der Vater da und übernimmt seinen Teil der Verantwortung.


    Du wirst dich entscheiden müssen neue Familie oder Kinder aus 1. Ehe.


    Wirklich keine leichte Entscheidung... leider hast du dich da selbst hinein manövriert und nun wird es sehr schwer eine Lösung zu finden... mit der auch alle glücklich werden können... dein 3. Kind eingeschlossen.


    Dies hat das Gericht wohl erkannt.


    Einer wird "verzichten" müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • gtom und andere haben es vermutlich richtig beschrieben.
    Anstatt über das Gutachten nachzudenken, solltest du noch mal in dich gehen, ob der Umzug zum neuen Partner mit dann neuem Baby und seinem Kind wirklich die einzige Alternative ist.
    Ich sehe es, wie die anderen: Wenn ihr beide als gleich Erziehungsfähig geltet, dann stehen deine Chancen gerade richtig schlecht, dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eure beiden bekommst, denn die Kinder haben beim Vater das gewohne Umfeld, müssen nicht wegziehen und "müssen" nicht mit 2 weiteren "Geschwistern" groß werden.
    Vielleicht ist jetzt die letzte Chance, deine Pläne zu überdenken, Alternativen mit deinem neuen Partner zu überlegen, ich denke, auf so etwas wird auch in einem Gutachten geachtet, sonst bist du die Kind schlicht und ergreifend als betreuendes Elternteil "los".

  • Ganz sooo einfach ist das nicht,


    wenn es partout keine Lösung (und zwar eine nachhaltige Lösung seitens der Eltern) gibt, dann muss letztendlich ein Gutachter darüber entscheiden WO das Kind am besten aufgehoben ist, im Falle des praktizierten WM dürften die sozialen Bindungen des Kindes am derzeitigen Wohnort den Ausschlag pro Vater geben.


    Hallo gtom,


    ganz sooo einfach wie Du das schilderst, ist es aber auch nicht.


    Vorab: Es sind immer noch die Gerichte, die entscheiden.
    Gutachter geben dem Gericht lediglich Empfehlungen an die Hand und begründen diese möglichst fundiert.


    Auch sind die sozialen Bindungen an den Wohnort nicht der einzige Punkt, der hier zu beachten ist.
    So eindimensional denken die Gerichte nun doch nicht.


    Nachdem ja festgestellt wurde, dass beide Elternteile erziehungsfähig sind (alles andere wäre albern, das war ja die Voraussetzung für die bisherige Regelung), sind es verschiedene Faktoren, die berücksichtigt würden im Falle einer richterlichen Entscheidung: Da wäre das Betreuungsmodell des dann Alleinerziehenden, wobei die persönliche Betreuung oftmals der Fremdbetreuung vorgezogen wird. Wichtig ist das soziales Netz, das in Notfällen einspringen kann. Nicht ganz unwichtig sind (stief)geschwisterliche Bindungen, falls die Kids mit diesen in längerer sozialer Gemeinschaft gelebt hätten. Ebenso wichtig wären z.B. Großeltern und deren Bindungen zu den Kids falls diese z.B. einen Teil der Betreuung bisher mitgeleistet hätten. Je nach Alter hat auch der Wille der Kinder oftmals starkes Gewicht. Sehr wichtig ist generell sowieso das Alter der Kinder: je jünger die Kids sind, desto stärker als "Kontinuität" gewertet wird die Bindung an denjenigen Elternteil, der in klassischen Familienmodellen (einer arbeitet, einer betreut das Kind) in der frühen Kindheit Hauptbezugsperson war und desto unwichtiger wären dann die sozialen Bindungen an den Wohnort.


    Aber danke für die Erklärung "lösungsorientiertes Gutachten".
    Das ist sehr interessant und hat ja die Frage der Themeneröffnerin "Engel Lisa" im Grunde genommen beantwortet.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die weder das Anliegen der Themeneröffnerin bewerten möchte, noch mutmaßen möchte, wie ein richterlicher Beschluss in diesem Falle aussehen könnte.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Der systemische Ansatz des lösungorientierten Gutachtens ist von gtom eindrücklich beschrieben worden. Es geht dabei deutlich nicht um die später im Thread dargestellten "Bedingungen", die durch den einen oder anderen Elternteil besser verwirklicht werden können. Großeltern, Betreuung, soziale Bindung, Alter der Kinder und deren Mitspracherechte sind genau nicht Inhalt des Gutachtens und haben entsprechend keinerlei Relevanz. (DaslässtderRichterentweder im Hintergrund oder weiß, ass er dies ohne Gutachter


    Dies wird aus der Beschreibung des Einzelfalls der Threadstarterin ja auch deutlich: Beiden Elternteilen wird gleiche Erziehungs- und Betreuungskompetenz unterstellt.


    Der lösungsorientierte Gutachterauftrag wird von Gerichten vergeben, um durch den "Gutachter" ausloten zu lassen, welche Konfliktlösungen für das Kind mutmaßlich die geringere Belastung bedeutet. Dabei wird den Gutachtern nicht selten auch die Möglichkeit einer quasi therapeutischen Arbeit mit den Eltern eingeräumt.


    Wie das bei dir, Engel_Lisa, aussieht, kannst du in der dir vom Gericht in Kopie zugesandten schriftlichen Beauftragung des Gutachters lesen. Die Beauftragung ist der Rahmen, in dem sich der Gutachter bewegen darf. (Mutmaßlich kommt daher der von dir nachgefragte Begriff).


    Stärke dieser Art des gerichtlichen Vorgehens ist es, dass im Gutachten nicht die Vergangenheit mit eventuellen Schuldzuweisungen abgearbeitet wird. Mit den Eltern einzeln und im guten Fall zusammen werden Zukunftsvisionen entwickelt, die von beiden Eltern getragen werden.


    Schwäche ist, dass das Kind in der Praxis nicht unbedingt bei dem "besseren" Elternteil landet, sondern bei dem, der die geringste Kompromissbereitschaft zeigt oder der den größeren psychischen Druck aufs Kind ausüben würde, wenn es dem anderen Elternteil zugesprochen würde. Dass das Gericht ein "salomonisches Urteil" spricht, ist eher ungewöhnlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du hast dich irgendwann einmal für eine neue Familie entschieden... sicher so ist das Leben... aber in meinen Augen hast du die Verantwortung für deine Kinder (aus erster Ehe) an die 1. Stelle zu setzten bis sie auf eignen "Beinen" stehen können.



    Wirklich keine leichte Entscheidung... leider hast du dich da selbst hinein manövriert und nun wird es sehr schwer eine Lösung zu finden... mit der auch alle glücklich werden können... dein 3. Kind eingeschlossen.

    Was hätte sie deiner Meinung nach tun sollen?
    Jeden Mann bei der ersten Kontaktaufnahme nach dem Wohnort fragen?
    Als sich was anbahnte zwischen den beiden lieber doch gleich trennen?
    Auf das gemeinsame Kind verzichten (falls es geplant war) oder abtreiben (falls es nicht geplant war)?
    Das jetzt erwartete Kind von Geburt an sozusagen als Trennungskind aufwachsen lassen?
    Wieso die Kinder aus 1. Ehe an 1. Stelle - weil es sie am längsten gibt? Das ungeborene Kind hat das Nachsehen? Bewertest du die Kinder tatsächlich als unterschiedlich wichtig???


    Du hast recht, es ist ein arges Dilemma und es wird in dieser Situation Verlierer geben.
    Aber was soll der Vorwurf mit "du hast dich da selbst hineinmanövriert"?
    Oder muss man als AE bis die Kinder 18 sind, auf das eigene Glück verzichten?

  • Schwäche ist, dass das Kind in der Praxis nicht unbedingt bei dem "besseren" Elternteil landet, sondern bei dem, der die geringste Kompromissbereitschaft zeigt oder der den größeren psychischen Druck aufs Kind ausüben würde, wenn es dem anderen Elternteil zugesprochen würde. Dass das Gericht ein "salomonisches Urteil" spricht, ist eher ungewöhnlich.


    Ja, so ähnlich habe ich das erlebt. Wer sich wie das letzte "popoloch" benimmt , Kidner manipuliert etc. bekommt dann das Sorgerecht - echt krank.


    Svea16 Du solltest Dir halt überlegen, was Du durch das Verfahren an bösem Blut und Unheil anrichten könntest.


    Wenn Next die liebt, kann er genau so auch zu Dir ziehen. Wenn Dir next wichtig ist, als das wohl Deiner kids, dann zieh halt alleine um.


    Etwas, was vom Gericht angeordnet wird, wird zwangsläufig unmut beim KV stiften und wirkt sich imemr negativ auf den Gesamtsituation aus,


    Wenn das Wechselmodell bisher gut lief, würde ich mir an Deiner stelle 3x überlegen, ob ich soviel unheil anrichten möchte.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Du hast recht, es ist ein arges Dilemma und es wird in dieser Situation Verlierer geben.
    Aber was soll der Vorwurf mit "du hast dich da selbst hineinmanövriert"?
    Oder muss man als AE bis die Kinder 18 sind, auf das eigene Glück verzichten?


    Ja, tatsächlich gehört zum "Kinder haben" auch dazu dass man, zum Wohle der Kinder, eben Kompromisse im Leben eingeht,
    diese Kompromisse werden dich dein ganzes Leben mit den Kindern begleiten und haben selbstverständlich auch bei einer Partnerwahl Auswirkungen.


    Dein "eigenes Glück" sind primär die Kinder !


    lg Thomas

  • Ja, tatsächlich gehört zum "Kinder haben" auch dazu dass man, zum Wohle der Kinder, eben Kompromisse im Leben eingeht,
    diese Kompromisse werden dich dein ganzes Leben mit den Kindern begleiten und haben selbstverständlich auch bei einer Partnerwahl Auswirkungen.


    Dein "eigenes Glück" sind primär die Kinder !


    lg Thomas

    Ach Kompromiss nennt sich das, wenn man dann auf einen Menschen verzichtet, mit dem man evtl. den Rest seines Lebens glücklich geworden wäre?
    Nagut, vielleicht wartet man, bis die kids 18 sind, und hofft, dass dieser Mensch auch solange gewartet hat...?
    Es geht hier nicht um einen Umzug in die Mongolei sondern einfach um die Suche nach einer neuen Betreuungsform für die Kinder.


    Ich seh's anders. Ich werde mich nicht aufgeben für mein Kind. Und mein Kind ist - oh Graus- auch nicht mein alleiniges Glück auf dieser Welt!!!
    Aber das ist meine Meinung. Jeder bringt soviele Opfer wie er mag oder kann. Es gibt ja schließlich Foren in denen man dann im Nachhinein sein Leid, seine Einsamkeit und alle bösen Menschen um sich herum bejammern kann.
    Vielleicht ist das ja auch mit ein Grund, warum es soviele AE schwer haben einen neuen Partner zu finden?


    Wie gesagt- ist meine Meinung. Jeder gestaltet sein leben selber.
    Liebe Grüße