Beiträge von Engel Lisa

    Die Entscheidung zu meinem Partner zu ziehen steht fest. Er hat selber einen Sohn und könnte die Betreuung und den Umgang nicht abbsichern wenn er wegziehen würde. Außerdem hat er einen guten Job und seine Familie vor Ort.


    Darum geht es aber nicht. Ich möchte das erstmal auch nicht weiter thematisieren.


    Ich suche für das erste nur Informationen zu diesem 'lösungsorientierten Gutachten'.

    Hallo zusammen. Ich bin neu hier und falle gleich mal mit der Tür ins Haus. (übrigens sorry für Tippfehler und vielleicht mangelnde Textformatierung, ich schreib vom Handy...)


    Mein Ex und ich sind seit 2015 getrennt und seit 2016 geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Ich habe seit zwei Jahren einen neuen Partner mit dem ich im Herbst ein drittes Kind erwarte.


    Bisher haben mein Ex und ich das Wechselmodell gemacht. Nun will ich zu meinem Partner ziehen (etwa 250 km weit weg) und natürlich die Kinder mitnehmen.


    Wie zu erwarten war hat mein Ex da etwas dagegen und nun bin ich zum Anwalt und zu Gericht gegangen um das durchzusetzen. Mein Ex hat Antrag auf Abweisung meines Antrages gestellt und beantragt die Kinder bei sich zu behalten wenn ich weg ziehe.


    Es war jetzt ein erster Gerichtstermin und der Richter hat am Ende gesagt er kann auf der Grundlage der Anträge, Jugendamts- und Verfahrensbeistandsaussagen keine Entscheidung treffen. Er hält uns beide für gleichermaßen erziehungsgeeignet.


    Er hat jetzt ein 'lösungsorientiertes Gutachten' angeordnet... weil er meint dass ein dutzende Seiten langes Gutachten niemandem helfen würde.


    Ich verstehe nicht warum er ein 'lösungsorientiertes Gutachten' anordnet und dann sagt dass ein ellenlanges Gutachten niemandem hilft. Er hat doch eins angeordnet? Das widerspricht sich doch?


    Jetzt meine Fragen dazu:


    Was ist das?


    Wie läuft das ab?


    Was passiert dabei?


    Kann ich mich darauf irgendwie vorbereiten?



    :hilfe :thanks: