Eltern-LehrerInnen-Frust-Freude-Faden.....einfach so :)

  • Nein, bin Jahrgang 66...

    Ach so, Du sprachst von Dir; das hatte ich falsch verstanden...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Bei akuten Erkrankungen verhält es sich anders, als bei chronischen mit permanenter Medikamenteneinnahme. Es gibt klare Regelungen wer wann wie in welchem Maße Medikamente verabreichen/darreichen, zur Verfügung halten darf (bsp. Insulingabe, Epi-Pen etc...)

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Bei akuten Erkrankungen verhält es sich anders, als bei chronischen mit permanenter Medikamenteneinnahme. Es gibt klare Regelungen wer wann wie in welchem Maße Medikamente verabreichen/darreichen, zur Verfügung halten darf (bsp. Insulingabe, Epi-Pen etc...)

    Es ging ja nicht darum, ihr etwas zu verabreichen, sondern schnell medizinische Hilfe zu ermöglichen; also ins Krankenhaus zu fahren, oder einen RTW zu rufen.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich fände es höchst eigenartig, wenn es vor der Fahrt keine detaillierte Abfrage zu Erkrankungen etc. gegeben hätte.


    Das klingt ein wenig raus, wenn man über Hol- und Bringschuld spricht. Ich kenne es nicht anders, als dass man eigentlich jährlich alles abfragt - Adress- und die Änderung der Kontaktdaten, aber auch schwerwiegende Erkrankungen wie bspw. Epilepsie, Diabetes oder eine Wespengiftallergie. All dieses müssen LehrerInnen meines Erachtens auf dem Schirm haben - auch im Regelunterricht.


    Erst Recht muss all dieses vor einer Klassenfahrt bekannt sein. Mein Kollegium weiß bspw. von meiner Wespengiftallergie. Es weiß, was im Fall eines Stiches zu tun ist und wo sie den PEN finden.


    Nun ist es teils aber auch so, dass Erkrankungen oder andere Dinge, die wichtig sind, immer wieder verschwiegen werden.


    Nichtsdestotrotz: wenn es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht, MUSS man als Lehrkraft / betreuende Person ganz fix aktiv werden. Und sich darüber hinaus auch IM VORFELD informieren. Insofern ist da einiges komisch und ich bin gespannt, was dabei rauskommt. Schlimme Geschichte, nicht gut, dass einem mir anvertrauten Kind irgendetwas passiert, ist das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann. Und das geht nicht nur mir so, das weiß ich.

  • Wobei ich mich auch Frage...warum haben die Kids nicht mehr Druck auf die Lehrer ausgeübt. Ich kann da nur von mir ausgehen, ich hätte mit 13 J. den Lehrern schon Druck gemacht, dass sie sich mal kümmern sollen. Und eigentlich gibt es doch in jeder Klasse mindestens immer diesen einen Schüler, der nicht auf den Mund gefallen ist.

  • Die Mitschüler haben nun wirklich gar keine Schuld. Sie haben sich gekümmert und den Lehrern Bescheid gegeben. Wie soll man mit 12, 13 Jahren beurteilen, ob die Lehrer da nicht sofort mitkommen müssten, oder ob es wirklich reicht, dass die Mitschüler sich weiter kümmern sollen. Sie sind ja wieder hingegangen, als das Mädel kaum noch ansprechbar war. Dann hat sich ja mal eine Lehrperson bequemt.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich habe es, glaube ich mal geschrieben, als dieses Thema das erste Mal aufkam. Der Lehrer meiner Tochter hat sich auch ganz klar geweigert, den EPI Pen zu benutzen. Dann habe ich ihre Freundinnen mit einem Dummy geschult.

  • Ich habe es, glaube ich mal geschrieben, als dieses Thema das erste Mal aufkam. Der Lehrer meiner Tochter hat sich auch ganz klar geweigert, den EPI Pen zu benutzen. Dann habe ich ihre Freundinnen mit einem Dummy geschult.

    Der Lehrer handelt m.W. aus rechtlicher Sicht richtig. Lehrkräfte dürfen Pflaster verabreichen, erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen.


    Die Frage ist, ob ein Epi PEN unter die erste Hilfe fällt. Ich vermute, dass es sich dabei um eine „Grauzone“ handelt. Auch ich würde mich rechtlich doppelt und dreifach absichern, wenn mich Eltern darum bitten würden. Aber ich vermute, dass Lehrer das tatsächlich nicht dürfen.


    BTT. In meinem Bekanntenkreis gab es mal ein Grundschulkind mit Typ1 Diabetes. Als die erste mehrtägige Klassenfahrt angesagt war, war es der Lehrerin zu heikel, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen und es mitzunehmen. Es gab zwei Alternativen: ein Elternteil fährt mit oder ein(e) ausgebildete(r) BetreuerIn. Schlussendlich fanden sofort nach Bekanntgabe der geplanten Klassenfahrt Elterngespräche statt, Anträge an die KK wurden gestellt, die Betreuung wurde gesichert - das Kind ist mitgefahren (was der Lehrerin damals sehr wichtig war).

    Aber ob auch 13jährige das wollen? Sie sind mit ihrer Krankheit eigentlich genug gebeutelt 🤷‍♀️.

  • Nach Einweisung und Attest zur Medikamentenverordnung dürfen wir den Epi PEN benutzen und auch so manch anderes. RTW wird zusätzlich geordert.

    Die Benutzung ist kein Hexenwerk.

    Dafür muss man natürlich wissen, welche Erkrankungen das Kind hat und Eltern müssen die Sachen hinterlegen bei uns.

    Diabetes, Allergien, Stoffwechselerkrankungen...wir haben einiges.

    Zum Glück ( wobei das keine Grundvoraussetzung ist) haben wir eine Kinderkrankenschwester als Kollegin.

    Kinder auszuschließen wegen chronischen Erkrankungen/ Allergien ist in meinen Augen Diskriminierung.

    Neben der Inklusion bietet auch die Lebenshilfe Unterstützung und Alternativen an.

  • Ich hoffe, die sich kümmernden Mitschüler haben auch Hilfe erfahren, um das aufzuarbeiten.

    Es gab wohl Angebote.


    Ich habe nochmal gelesen:


    Zitat


    Dass Emily an Diabetes Typ I litt, war in der Schulakte vermerkt.


    https://rp-online.de/nrw/staed…od-in-london_aid-67412125

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Der Lehrer handelt m.W. aus rechtlicher Sicht richtig. Lehrkräfte dürfen Pflaster verabreichen, erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen.


    Die Frage ist, ob ein Epi PEN unter die erste Hilfe fällt. Ich vermute, dass es sich dabei um eine „Grauzone“ handelt. Auch ich würde mich rechtlich doppelt und dreifach absichern, wenn mich Eltern darum bitten würden. Aber ich vermute, dass Lehrer das tatsächlich nicht dürfen.


    BTT. In meinem Bekanntenkreis gab es mal ein Grundschulkind mit Typ1 Diabetes. Als die erste mehrtägige Klassenfahrt angesagt war, war es der Lehrerin zu heikel, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen und es mitzunehmen. Es gab zwei Alternativen: ein Elternteil fährt mit oder ein(e) ausgebildete(r) BetreuerIn. Schlussendlich fanden sofort nach Bekanntgabe der geplanten Klassenfahrt Elterngespräche statt, Anträge an die KK wurden gestellt, die Betreuung wurde gesichert - das Kind ist mitgefahren (was der Lehrerin damals sehr wichtig war).

    Aber ob auch 13jährige das wollen? Sie sind mit ihrer Krankheit eigentlich genug gebeutelt 🤷‍♀️.

    ich hab ihn damals gefragt, ob das nicht zur persönlichen moralischen Verantwortung zählt, erste Hilfe zu leisten. Egal, ob das eine Schülerin ist oder eine andere hilflose Person, die auf dem Boden liegt und ein Armband trägt, auf dem steht, dass sie Allergikerin ist und ein Epi Pen benutzt werden müsste. Auf dem Pen ist die Benutzung bebildert erklärt und wie Janne schon beschreibt, kein Hexenwerk. Außerdem hat er selber zwei kleine Kinder und ich habe ihn gefragt, ob er sich nicht wünschen würde, dass diesen geholfen werden würde, wenn sie hilflos wären. Da kam er etwas grübeln, aber hat die verpflichtende Benutzung weiterhin abgelehnt. Ob er im Falle eines Falles nicht doch gehandelt hätte, weiß niemand. Zum Glück haben wir den Plan bis jetzt nie gebraucht. Bienen und Wespen halten Abstand 😉

  • Letztlich reden wir um eine lebensrettende Maßnahme beim Epi pen.

    Mal abgesehen davon, dass ich nimmer froh werden würde im Notfall, schützt mich das Gesetz mehr , wenn ich es zumindest versuche und es falsch mache.

    Und diese Notfallsets sind idiotensicher beschriftet.

    Eine Einweisung kostet mich zehn Minuten meiner Lebenszeit. Mir fällt kein Grund ein, warum man das nach Absprache nicht nutzt. Keiner.

    Ich finde das Verhalten von eurem Lehrer sehr fragwürdig.


    Wir haben ein Kind , das extrem auf Nüsse reagiert. Und natürlich kann ich Eltern nicht garantieren, dass es nicht damit mal in Berührung kommt bei uns.

    Das MUSS Eltern klar sein. Aber wir wissen, was zu tun ist.

    Mit einem " wird schon nicht schiefgehen" und ne Biene oder Nuss verirrt sich schon nicht , das wäre mir zu fahrlässig.

  • Da zeigt sich doch, in welcher Zwickmühle Lehrer grundsätzlich stecken. Kümmern sie sich, leisten Erste Hilfe und machen es falsch, werden sie verklagt. Tun sie nichts, weil gesagt wird, ihr dürft nicht, landen sie auch vorm Kadi.


    Wir dürfen eigentlich grundsätzlich NICHTS verabreichen, auch kein Pflaster kleben. Wir dürfen dem Kind ein Pflaster in die Hand drücken und sagen „kleb‘s dir selbst drauf“. Auf der anderen Seite MÜSSEN wir alle drei Jahre den Kurs zu lebensrettenden Ersthilfemaßnahmen absolvieren. Da wird auch geübt, wie man Pflaster klebt. :/


    Nichtsdestotrotz muss man als verantwortliche Person handeln, nach einem Kind schauen und zur Not halt den Rettungswagen anrufen. Ich kann mir aber schwerlich vorstellen, dass das bei vier Lehrern nicht erfolgt ist. Hier steht dasWort der Lehrer gegen das Wort der Schüler. Jeder erinnert und empfindet die Situation anders. In jedem Fall wird es Auswirkungen auf kommende Fahrten haben. Die betroffenen Lehrer werden sicherlich gar nicht mehr fahren, andere auch nicht mehr. Was nützt dir der Fragezettel, auf dem die Eltern nichts eintragen, dann aber behaupten, sie hätten es GESAGT?!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Naja, die schriftliche Elternabfrage ist ja einsehbar. Aber deswegen ja die Frage: gehört der Einsatz eines Pens bspw nach einem Wespenstich zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen? Ich werde bei der Rechtsabteilung nachfragen.


    Soweit ich weiß… hierbei geht es um ganz heiße Eisen und ich mag jetzt nichts Falsches in die Forenwelt setzen! Aber meines Wissens gilt: WENN man verbeamtet ist und einen derartig heftigen Mist baut, dass man rausfliegt, verliert man sämtliche Pensionsansprüche und fängt bei Null an. Von daher kann ich jede Lehrkraft verstehen, die diesbezüglich sehr vorsichtig ist.


    Die Lehrerin damals wollte einfach, dass das Kind eben nicht ausgegrenzt wird und mitfährt. Daher der Aufwand, der es auch wert war. Mit dem Wort Diskrimierung tue ich mich allerdings etwas schwer, da es m.E. teils auch inflationär benutzt wird.

    Eine gute zusätzliche Berufshaftpflicht schadet nicht. Auch wenn man sie eher selten wirklich braucht. Allerdings gilt auch hier: Tendenz steigend. Leider.


    PS. Bei uns wird jedes Pflaster dokumentiert.

  • Soweit ich weiß… hierbei geht es um ganz heiße Eisen und ich mag jetzt nichts Falsches in die Forenwelt setzen! Aber meines Wissens gilt: WENN man verbeamtet ist und einen derartig heftigen Mist baut, dass man rausfliegt, verliert man sämtliche Pensionsansprüche und fängt bei Null an. Von daher kann ich jede Lehrkraft verstehen, die diesbezüglich sehr vorsichtig ist.

    Vorsicht wäre gewesen:

    Schüler:in in meiner Obhut äußert, das es einem Menschen nicht gut geht.

    LoL (und das erwarte ich auch von jedem anderen Menschen!) steht auf und macht sich selber ein Bild und übernimmt die Situation, die Verantwortung und trifft Entscheidungen.


    Mit dem Wissen, daß da ein Mensch gestorben ist weil ich meinen Arsch nicht bewegt habe, aus welchen Gründen auch immer!, finde ich Pensionsansprüche eher nebenrangig, oder?


    Wie stumpf muss man sein?

    Weder die Kinder hätten sich deutlicher äußern müssen, noch dieses oder jenes Argument greifen hier für mich.

    Natürlich muss man nicht an allem Schuld sein, was man verantwortet.

    Dennoch sollte man die Verantwortung die man übernimmt auch tragen.


    vg von overtherainbow

  • Jannne : Wenn ein ärztlich ausgestellter Anaphylaxie- Notfallplan ausgestellt ist auf jeden Fall.

    Ansonsten ist es doch so, daß meines Wissens nach

    Ersthelfer unter dem Schutz gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

    Bei Beamten ist es die Unfallfürsorge, oder? Sorry, nicht mein Bereich.

    Ein persönliches Haftungsrisiko sehe ich da nicht, so lange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich(!) falsch gehandelt wurde.


    Die Nutzung des Pens habe ich höchst selten erlebt. Im Grundsatz meiden selbst schon Kinder die Allergie Auslöser.

    Ein einziges Mal habe ich einen allergischen Schock bei ein Kind erlebt, da die Allergie unerkannt war.

    DAS möchte ich nie mehr erleben und bin froh um jedes Kind, daß gut versorgt ist von daheim und alle Medis mithat, bzw. gelagert hat bei uns.

    Liebe Grüße


    Friday

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  • Da zeigt sich doch, in welcher Zwickmühle Lehrer grundsätzlich stecken. Kümmern sie sich, leisten Erste Hilfe und machen es falsch, werden sie verklagt. Tun sie nichts, weil gesagt wird, ihr dürft nicht, landen sie auch vorm Kadi.


    Wir dürfen eigentlich grundsätzlich NICHTS verabreichen, auch kein Pflaster kleben. Wir dürfen dem Kind ein Pflaster in die Hand drücken und sagen „kleb‘s dir selbst drauf“. Auf der anderen Seite MÜSSEN wir alle drei Jahre den Kurs zu lebensrettenden Ersthilfemaßnahmen absolvieren. Da wird auch geübt, wie man Pflaster klebt. :/


    Nichtsdestotrotz muss man als verantwortliche Person handeln, nach einem Kind schauen und zur Not halt den Rettungswagen anrufen. Ich kann mir aber schwerlich vorstellen, dass das bei vier Lehrern nicht erfolgt ist. Hier steht dasWort der Lehrer gegen das Wort der Schüler. Jeder erinnert und empfindet die Situation anders. In jedem Fall wird es Auswirkungen auf kommende Fahrten haben. Die betroffenen Lehrer werden sicherlich gar nicht mehr fahren, andere auch nicht mehr. Was nützt dir der Fragezettel, auf dem die Eltern nichts eintragen, dann aber behaupten, sie hätten es GESAGT?!

    Das hat jetzt aber nichts mit "Lehrer" zutun. Das ist die Situation jedes Bürgers.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.