Neues Im Namensrecht

  • Am 12.4. 24 hat der Bundestag Änderungen im Namensrecht beschlossen. So kann nunmehr bei einer Heirat der Doppelname frei gestaltet werden.

    Möglich auch: Jedes Elternteil hält seinen Namen. Das Kind aber bekommt einen Doppelnamen aus den Namen der Eltern.



    Für die AE-Situation aber wichtiger: Erwachsene Kinder können zukünftig auf Antrag den Nachnamen des einen oder anderen Elternteils für sich übernehmen. Bisher waren sie an den Familiennamen bei der Geburt gebunden. Jetzt können sie auf den nach der Scheidung genommenen Namen des ein oder anderen Elternteils switchen.


    Zweite Neuerung: Bei minderjährigen Kindern reicht zur Namensänderung die gemeinsame Erklärung von Eltern (und Kind. Ab einem Alter von fünf Jahren muss Kind zustimmen). Voraussetzung zur Namensaenderung: Kind lebt bei dem Elternteil, dessen Name es übernehmen will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    3 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ja.


    Problem im Moment: Das Gesetz soll (erst) zum 1.Mai 2025 in Kraft treten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hab da auch eine Nachfrage welchen Namen des anderen Elternteils?

    Elterntei 1 geborener a

    Elternteil 2 geboren b

    Kind b weil 1 nachder Hochzeit den Namen b angenommen hat.

    Jetzt heiratet 1 noch mal und wird c

    Kann Kind dann den Namen a oder c annehmen oder ist der Name vorgegeben?


    Und was wenn 2 heiratet und d wird kann dann auch d werden?


    Ich hoffe meine Fragestellung ist klar.

  • Emma, da gibt es m. W. keine zeitliche Begrenzung.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn ich das kommende Gesetz richtig verstanden habe: Das minderjährige Kind kann jeglichen Namen des Elternteils annehmen, bei dem es lebt (also dessen Geburtsname, den Ehenamen oder den (Ehe)Namen aus einer weiteren Ehe).


    Das erwachsene Kind jeglichen Namen, den ein Elternteil trägt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wie lange habe ich als Exfrau eigentlich die Möglichkeit, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen?

    So lange die Kinder noch unter 18 sind, möchte ich meinen Namen noch nicht zurück ändern.

    Ich habe das einige Jahre nach Scheidung gemacht aus genannten Gründen.
    Das kannten die im Standesamt und es geht ohne zeitliche Befristung. Ist scheinbar nicht selten, dass das erst deutlich später passiert.

  • Meine Kinder tragen die Nachnamen des jeweiligen Vaters, ich hatte bis vor einem Jahr einen Doppelnamen aus den Nachnamen der jeweiligen Väter. Mittlerweile bin ich zu meinem Geburtsnamen zurückgekehrt.

    Könnten meine Kinder jetzt auch meinen Nachnamen annehmen? (Also, wollen sie wahrscheinlich nicht, aber theoretisch?)

    Große Tochter ist volljährig und lebt alleine, kleine Tochter ist minderjährig und lebt bei mir.

    Bei der kleinen Tochter müsste der Vater zustimmen, das ist schon mal klar.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Meine Kinder tragen die Nachnamen des jeweiligen Vaters, ich hatte bis vor einem Jahr einen Doppelnamen aus den Nachnamen der jeweiligen Väter. Mittlerweile bin ich zu meinem Geburtsnamen zurückgekehrt.

    Könnten meine Kinder jetzt auch meinen Nachnamen annehmen? (Also, wollen sie wahrscheinlich nicht, aber theoretisch?)

    Große Tochter ist volljährig und lebt alleine, kleine Tochter ist minderjährig und lebt bei mir.

    Bei der kleinen Tochter müsste der Vater zustimmen, das ist schon mal klar.

    Das volljährige Kind kann, da volljährig, jeden von einem Elternteil geführten Namen annehmen. Also auch Deinen Geburtsnamen, da du ihn aktuell wieder führst.


    Die minderjährige Tochter könnte das auch. Denn sie lebt in deinem Haushalt. Der Vater müsste zustimmen. Tut er das nicht, müsste im Falle eines Falles dem FamGericht nachgewiesen werden, dass durch die Namensbeibehaltung das Kind Belastungen ausgesetzt ist. Da sind die Gerichte in den letzten Jahren wesentlich offener für geworden. Tatsächlich ist die Rechtssprechung in einigen Teilen des neuen Namensrechts dem Gesetz bereits "vorausgelaufen" und hat den Gesetzgeber dazu gebracht, besondere Situationen in einen Gesetzestext zu gießen (was bisher halt noch nicht der Fall war).

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Kann ich selber irgendwann meinen jetzigen Vornamen umändern, wenn ich den für mich gefühlt passenden Vornamen gefunden habe ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Kann ich selber irgendwann meinen jetzigen Vornamen umändern, wenn ich den für mich gefühlt passenden Vornamen gefunden habe ?

    Ich fände das ein gutes Gesetz: Jeder darf einmal im Leben seinen Vornamen ändern. Manche Eltern sind einfach schrecklich kreativ und mit dem Namen muss man dann leben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich fände das ein gutes Gesetz: Jeder darf einmal im Leben seinen Vornamen ändern. Manche Eltern sind einfach schrecklich kreativ und mit dem Namen muss man dann leben.

    So kreativ ist mein Name nicht, aber trotzdem gehört er irgendwem anderes - mir nicht.

    Ich fühle mich dem Namen nicht zugehörig.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Bei Vornamen haben wir eine etwas schwierige Situation. Laut Gesetz wird ein Vorname nur geändert, wenn er für die Person belastend ist. Bekannter Fall ist eine junge Frau, die Siri mit Vornamen hieß. Die durfte nach Prüfung durch die Verwaltung ändern. Allerdings sind hier die Verwaltungen sehr restriktiv, lassen wenig zu.


    Nun wurde gerade im Bundestag beschlossen, dass man mit einer einfachen Erklärung sein Geschlecht ändern darf. Dazu gehört auf Wunsch auch die Änderung des Vornamens. Da jetzt einen Grund zu finden, warum nicht jeder einen als belastet empfundenen Vornamen ändern darf (oder seinen geliebten Rufnamen offiziell machen), ist irgendwie schwierig. Irgendwer wird da vors Bundesverwaltungsgericht gehen. Oder der Gesetzgeber bessert nach.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei Nachnamen ist es im Moment noch genauso schwierig.....

    ein Müller oder Meyer hat aber leichter die Chance seinen Nachnamen zu ändern ,

    wegen höherer Wahrscheinlichkeit möglicher Verwechslungen mit dem gleichen Nachnamen zum Beispiel Briefe oder am Arbeitsplatz

    als wenn man einen ausländischen oder schwer zu schreibenden oder auszusprechenden oder

    "zum drüber lustig machenden"Nachnamen hat,

    deshalb finde ich das neue kommende Gesetz für die Kinder gut

  • Das Gesetz ist jetzt auch durch den Bundesrat und wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Gültigkeit erlangen soll das Gesetz weiterhin zum 1. Mai 2025. Für Menschen, die darauf warten, noch eine lange Zeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



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