wieso? Das Jugendamt hat eine Empfehlung ausgesprochen? Der Richter widersetzt sich dem ja nicht. Ich meine das ernst. Ich bin KEIN Troll!
Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?
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Nein, aber das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sind ja auch dazu da die Situation einzuschätzen und die beziehen Stellung.
Das Jugendamt wird vom Gericht aufgefordert, zur Situation Stellung zu beziehen. Diese Aufforderung wird dir mit Fragestellung vom Gericht zur Kenntnis gebracht. Das JA hat diese Stellungnahme schriftlich, ggfs. mündlich im Verfahren abzugeben. Keinesfalls wird dir vor dem Gericht die Stellungnahme zur Kenntnis gebracht bzw gar mit dir abgesprochen.
Dies weiss der zuständige Mitarbeitende des Jugendamtes genau, da er eine juristische Verwaltungsprüfung abgelegt hat.
Entsprechend habe ich erheblichen Zweifel an deiner Darstellung.
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Im Brief ans Gericht steht auch ...
Ist gut jetzt!
Du hast deinen Spaß gehabt, wir haben unser Bestes gegeben und uns in deinen Augen lächerlich gemacht, so what?
Game is over
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Das Verfahren musste verlegt werden da der Vater "krank " ist. Der neue Termin ist jetzt Ende März , und es war ein Schreiben vom Ja angehängt wo zur Situation Stellung bezogen wird. Nachdem der Vater gesagt hat er können nur noch alle paar Wochen kommen, habe ich beim JA angerufen und das Nestmodell vorgeschlagen. Im Schreiben steht auch, der Vater muss sich mehr einbringen und dass der Vorschlag von mir zu begrüßen wäre.
So, das sieht doch dann gut aus für mich?
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Ich bin jetzt echt unsicher, ob hier jemand ein KI-getriebenenes Spiel mit uns treibt.
So viel Blödheit/Sturheit gibt's in der Natur doch nicht.
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Aber so rasant schnell arbeitende Ämter und Gerichte bestimmt
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Ja aber, wenn sie sagt, sie sei kein Troll, ist sie doch auch keiner, oder!?
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Es bleibt zu hoffen das sie ein Troll ist.
Wenn nein tun mir die Kinderleid und sollte im Brief vom JA drin stehen das sie überfordert ist, unternimmt das Gericht hoffentlich etwas in Richtung Entnahme
Und faszinierend das Troll, KI nicht nachvollziehen kann das es Leute gibt die für ihr Geld arbeiten müssen
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liegt die Betonung jetzt auf Troll....oder auf dem ......inzwischen bekannten oder?
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Bitte nehmt meine Frage ernst : wenn das Jugendamt dem Richter dazu rät, dass der Vater sich mehr einbringen soll, kann der Richter den Vater dann zwingen ?
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Bitte nehmt meine Frage ernst : wenn das Jugendamt dem Richter dazu rät, dass der Vater sich mehr einbringen soll, kann der Richter den Vater dann zwingen ?
nein
Wie sollte er das auch tun? Mit Ketten an deine Wohnung fesseln?
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Aber der Richter könnte doch beschließen, dass er dem Nestmodell zustimmen muss?
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Aber der Richter könnte doch beschließen, dass er dem Nestmodell zustimmen muss?
nein
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Hä? Da steht doch auch das von dem Bußgeld, und von einer Pflicht. Das ist doch genau das, wovon ich spreche
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Aber der Richter könnte doch beschließen, dass er dem Nestmodell zustimmen muss?
Nein kann er nicht. Und auch wenn der Gedanke für dich scheinbar sehr abwegig ist. Der Vater muss 700km entfernt täglich zur Arbeit.
Und der Richter kann ihn nicht zwingen zu kündigen. Oder glaubst du er zwingt ihm zu kündigen und gibt ihm dann einen Job bei dir in der Nähe
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Klar hast du gute Chancen, schließlich steht das Jugendamt hinter dir und es wird Zeit, dass der Richter deine Interessen durchsetzt.
Die Interessen deiner Kinder und des Vaters interessieren weder den Richter noch das Jugendamt, denn du hast gute Gründe und du hast zuerst geklagt.Und jeder weiß doch, wie viele Väter/ Umgangselternteile zu Bußgeldern verurteilt wurden, weil sie Umgangspflichten nicht einhalten wollten. Wenn sie dann wegen der Bußgelder den Unterhalt nicht mehr zahlen konnten, dann kommen sie in der Regel ins Gefängnis, meistens für ein oder zwei Jahre.
Damit die Mutter nicht zu sehr überlastet ist von dieser Situation, gibt es immer wieder Familien-Gefängniszimmer, so können die Kinder jede zweite Woche auch beim Vater verbringen. Alles andere wäre der Mutter gegenüber sehr ungerecht.Hast du dich mal erkundigt, wir das in deiner Stadt ist? Nicht alle sind so fortschrittlich.
Ich drücke die Daumen, dass alles in deinem Sinne ausgeht.
*io*
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Hä? Da steht doch auch das von dem Bußgeld, und von einer Pflicht. Das ist doch genau das, wovon ich spreche
In dem Artikel steht:
"Bei ernsthaften Verweigerern des Umgangs ist eine Klage jedoch meist aussichtslos. Denn maßgeblich ist immer das Kindeswohl zu beachten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied, dass der nur mit Zwangsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzte Umgang meistens nicht dem Kindeswohl dient – und damit auch nicht durchgesetzt werden sollte."
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Da steht aber nur "sollte", also wird es wohl Richter geben die da individuell entscheiden.
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Da steht aber nur "sollte", also wird es wohl Richter geben die da individuell entscheiden.
Okay. Ja, du hast Recht, Der Richter wird dir zu 100% Recht geben. Der Himmel ist Rosa, und Einhörner spielen auf der Wiese und pupsen Regenbogen.
So. Nun hast du gehört, was du hören wolltest. Zufrieden?