Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo ihr Lieben,


    ich schon wieder. Da wir ja tatsächlich überlegen ein "gemeinsamen" Anwalt zu nehmen, meint der Vater nun etwas wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht klären zu müssen.


    Wir sind beide Sorgeberechtigt, inwiefern wäre es für ihn wichtig ein gemeinsames ABR zu haben und hätte ich daraus irgendwelche Nachteile?


    Wäre es mir ggf. ein alleiniges ABR zu erwirken? Und wenn ja, wozu ist es dann gut?


    Viele Grüße

  • Der Typ hat auch jeden Tag eine neue Idee.


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des Sorgerechts.


    Da du - mit seiner Zustimmung - vor Monaten mit den Kinder ZUSAMMEN ausgezogen bist,

    habt ihr euch auf den Aufenthaltsort bei dir geeignet (quasi in diesem Fall stillschweigend).


    Du mußt da nix erwirken - das alleinige ABR kannst du dir erstreiten, wenn du weit weg ziehen möchtest,

    und damit sein Umgang erschwert wird - aber das steht ja gerade nicht zu Debatte - oder ?


    Aber seine "Einfälle" zeigen mir deutlich das er sich mit diesen Themen beschäftigt und man

    nie genau weiß in welche Richtung und das zielt - deshalb solltest du dir fachlichen Beistand von

    einem Anwalt suchen.


    Frag ihn doch erstmal was er damit meint und versuch das aber kommentarlos hinzunehmen.

  • Ok, dann habe ich das richtig verstanden :)


    Mir ist auch schon aufgefallen, dass er nun versucht alles möglich herauszuholen, was nur geht.


    Also hätte ich keinen Vorteil daraus, weil ich ja nicht plane weit weg zu ziehen. Er könnte es sich aber nicht erstreiten oder doch? Trotz dessen dass er nur umgangsberechtigt ist?


    Er hat gesagt dass er das nicht per Whatsapp besprechen will, woraufhin ich nur darauf behaart habe zu wissen welche Punkte ihm da im Kopf herum schwirren, dass ich nicht irgendetwas vergesse und dann bei unserem Gespräch ggf. falsch antworten/reagieren könnte. Als ich meinte, dass er dann aber nicht sofort eine Klärung zu erwarten hat, da ich mich ja nicht übers Ohr ziehen lassen will, hat er eingelenkt und gemeint dass es ihm in erster Linie auf das ABR ankommt. Höchstwahrscheinlich hat er Angst dass ich das alleinige fordern könnte, da mein Partner auch nicht direkt hier wohnt (wobei der selbst schon gesagt hat, wenn es soweit ist würde er her ziehen)... Montag bin ich dann schlauer

  • Das ABR hat meines Wissens nach immer nur ein Elternteil.

    Und zwar das, bei dem das Kind lebt und gemeldet ist.


    Gemeinsames ABR... wie sollte das funktionieren?


    Ich halte es für ratsam, diesen Punkt definitiv zu klären. Das dann unter Einbeziehung eines FamG.


    Man weiß nie, was die Zukunft bringt und mit dem ABR in der Tasche sind so manche Probleme von vornherein ausgeschlossen.

  • Aber sie wohnt doch schon fast 1 Jahr alleine mit den Kindern :-)

    da muss man nichts mehr klären, die Kinder sind umgemeldet


    Womit sollte sie einen Antrag auf alleiniges ABR begründen?


    Seine Angst ist ggfls. ein Wegzug oder er plant ein Wechselmodell ?

    Gluecklichsein da solltest du aber keine Angst haben - du bist ja schon ausgezogen,

    vor einem Jahr sah das anders aus

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt den Eltern die Möglichkeit zu entscheiden, wo die Kinder wohnen. Normalerweise mit den Eltern in der elterlichen Wohnung. Eltern können aber auch entscheiden, dass das Kind bei den Großeltern wohnen soll, bei Tante Ute oder das Kind ins Internat nach England geht ... Alles elterliche Entscheidung, die bei zwei Elternteilen halt gemeinsam gefällt werden muss.

    Trennungseltern müssen sich nach einer Trennung entscheiden, wo denn jetzt das Kind lebt. Das geht in einer Absprache oder stillschweigend.


    Es steht nicht im Gesetz, ist aber Standard bei den gerichten: In den ersten ungefähr sechs Monaten nach der Trennung gilt jede elterliche Entscheidung zum ABR als noch nicht entgültig. Weil die Eltern sich erst einmal emotinal fangen müssen, Wohnräume, Arbeitsplätze und, und , und geklärt werden müssen. Da kann man erst Hüh und dann Hott sagen.


    Nach ungefähr sechs Monaten jedoch sagen die Gerichte, hat sich der Zustand verfestigt. Ist man also nach einer Trennung Betreuungselternteil, kann man davon ausgehen, dass diese Situation sich tatsächlich festgeschrieben hat. Bedeutet. Während vorher beide Eltern gleichberechtigt waren und jede Meinung gleich viel Gewicht hatte bei der Entscheidung, wo das Kind leben soll, sieht es jetzt anders aus. Wenn sich die Lebenssituation verfestigt hat, muss es bei einer Änderung des Aufenthalts vom Betreuungselternteil zum Umgangselternteil "erheblich" (so das OLG Hamm in einem Grundsatzurteil) besser sein für das Kind. Und der klagende bisherige Umgangselternteil muss das eigentlich beweisen. Das ist nicht einfach. Zumal der Betreuungselternteil ja nur Vermutungen anstellen kann.

    (Sind die Kinder etwas älter, sieht es wieder ein bisschen anders aus. Da wird auch auf die Kindesmeinung gehört. Will das (12jährige) Kind oder der Teen wechseln, wird das sehr oft vom Gericht durchgewunken. Weil das Kind einen Knoten in die Seele bekäme, wenn es gezwungen würde, beim bisherigen Elternteil zu bleiben. Selbst wenn es neben der subjektiven Kindereinschätzung objektiv ganz andere Argumente gäbe. Kindesmeinung wird mit zunehmenden Alter immer gewichtiger. Fakt bleibt aber: Ist ein Kind/Teen erst einmal bei einem Elternteil fest, ist dieser Elternteil in seiner Position deutlich gestärkt gegenüber dem/der Ex.


    Darum brauchst Du derzeit auch überhaupt nicht das alleinige ABR einfordern (würdest es auch nicht bekommen vor Gericht.) Sondern du kannst ihm sagen: Gemeinsame Sorge, damit auch ABR soll eure Grundlage sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ABR ist Bestandteil der gemeinsamen elterlichen Sorge.

    Solange hier Einvernehmen herrscht, gibt es keinen Anlass ein Fass auf zu machen.

    Der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder, und somit Entscheidungen des Alltags, berührt das gemeinsame Sorgerecht nicht


    vg von overtherainbow

  • Der Vater könnte ein Wechselmodell aktuell gar nicht anstreben, da er in Früh- und Spätschicht arbeitet und entweder früh oder nachmittags/abends nicht betreuen könnte. Ist in seiner Branche Standard und wird sich auch nicht so schnell ändern. Er meinte schon einmal, wenn er denn einen besseren Job hätte er das 50:50 Modell anstreben würde, wo ich nur meinte (da es unrealistisch ist 1. aufgrund seines Berufs und er auch noch nie große Anstrengungen unternommen hat sich um einen neuen Beruf zu kümmern, 2. er als hochgradig depressiv gilt und ich nicht denke dass er es auf Dauer schaffen würde)...


    Da bin ich aber erst einmal beruhigt, erst recht dass das ABR in erster Linie bei mir liegt und, sofern wir uns einig sind, dass ohnehin auch in seinem Interesse ist (möchte die Kinder ja auch gar nicht von ihm weg reißen, hatte schon zu Beginn mal die Chance komplett neu zu starten und habe dies verneint, da ich nicht wollte dass die Kinder ihren Vater nicht mehr haben, davon weiß er aber nichts und selbst wenn, es interessiert ihn nicht). Lieben Dank an alle, euer Wissen macht mir Mut dass ich weniger Sorge haben muss :)

  • Da habe ich schon Pferde kotzen gesehen... ähm, also es gibt interessante Konstrukte um eine Unterhaltspflicht zu umgehen und da gibt es auch durchaus Vorschläge das die neue Lebensgefährtin morgens die Kinder weckt und zur Schule bringt usw - die 50 % müßte er nicht selbst erbringen - sondern nur in seinem häuslichen Umfeld sicher stellen #Vorsicht

  • Also bei mir wurde bei der Scheidungsverhandlung festgelegt, dass das ABR bei mir liegt und da war ich schon ca. 1,5 Jahre von dem KV getrennt.

    Sicher ist sicher.


    Und was die Rentenansprüche anbelangt - Versorgungsausgleich - ich zahle von meiner Rente an ihn, weil er bei der Scheidungsverhandlung nicht darauf verzichten wollte. Ich habe immer gearbeitet und alles gewuppt und er war erst arbeitslos und hat dann auch verdient.


    Er wurde extra in der Verhandlung danach gefragt.


    Nachtrag: Wenn er sich solche Gedanken macht, wie er am Besten absahnt, dann würde ich mir auf alle Fälle einen eigenen Anwalt nehmen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Man hat schon Pferde kotzen sehen… beim ABR wäre ich heute und war ich auch damals vorsichtig, auch wenn ich sonst lieber meine Ruhe habe und von daher sicher nicht immer das - salopp formuliert - rausgeholt habe, was evtl. möglich gewesen wäre.


    Weiß man, was in 5 Jahren ist? Glaub mir… als Herr Ex und ich uns 2010 getrennt haben, hätte ich never ever gedacht, dass ich 2014 an den Bodensee ziehe - und erst recht nicht, dass ich 2021 wieder zurück ins Rheinland gehe 🙄.


    Etwas OT aber der Grund, warum ich so denke: 2011 ist eine zunächst positiv wirkende Beziehung mit einem Mann, der damals genau in mein „Beuteschema“ passte (über 2m groß, Hundeliebhaber mit Jagdhund, kinderlieb, 3 Kinder und das Jüngste im Alter meiner Kinder, Jäger, Angler, finanziell abgesichert, Motorradfahrer, und dann auch noch Ex-BW-Offizier🙄) u.a. daran gescheitert, dass er unbedingt in die Eifel wollte - ich aber nicht.🤷‍♀️ Eigentlich wäre es ein „Perfect Match“ gewesen, mein Sohn hat ihn schon fast „vergöttert“, weil er sich Zeit für ihn und ihn ernst genommen hat. Meine Freundinnen fanden ihn klasse, hätten es super gefunden, wenn wir Mitte 2020 wieder zusammen gekommen wären. Ich kann gar nicht konkret sagen, was es war - aber irgendwas passte nicht und so habe ich dann 2011 nach 3 Monaten, nachdem die erste Euphorie vorüber war, Schluss gemacht. Wir haben heute noch (12 Jahre später!) auf freundschaftlicher Ebene Kontakt und er war auch einer derjenigen, die mich auf Distanz durch die Jahre 2020 und 2022 „begleitet“ haben. Man weiß nie, was das Leben für einen bereit hält. Trau schau wem… OT Ende.😉


    Ich weiß nicht, wie es rechtlich korrekt aussieht, aber in Sachen ABR wäre ich ganz, ganz vorsichtig. Das mag auch daran liegen, dass ich persönlich ein erklärter Gegner des Wechselmodells bin und „Überraschungen“ diesbezüglich nicht mag. Ich würde zumindest versuchen, das festzuschreiben. Wer schreibt, der bleibt. Mündliche Zusagen und Absprachen kann man im Fall der Fälle knicken. Und es gibt eine Menge egozentrischer Vollpfosten auf dieser Erde (sorry, wenn ich jetzt deutlich geworden bin 😉).


    Zum Thema Depression… ist sie bei deinem Ex diagnostiziert und wenn ja, um welche Art handelt es sich? Erschöpfung, wiederkehrend, einmalig? Zeigt er Einsicht in die Krankheit, holt er sich Profi-Unterstützung, arbeitet er an sich selbst?

  • Glücklichsein, das ABR liegt derzeit nicht bei Dir (auch nicht "in ersdter Linie"), sondern bei beiden Eltern. Ihr habt im Moment die Entscheidung getroffen, dass die Kinder bei Dir sind. Und auch, wo die Kinder wohnen. Damit kann der Vater (nach sechs Monaten) nicht hingehen und sagen, dass er die Kinder jetzt zu sich holt oder zur Oma. Dazu braucht er Deine Zustimmung, sonst bleibt die herrschende Situation erhalten.

    Umgekehrt zeigt aber die von Jannne als Beispiel erzählte eigene Geschichte letztlich exemplarisch, was ohne Zustimmung des Vaters auch nicht gehen würde: Mit Kindern mehrfach durch das Land ziehen. Das geht eben nur, wenn der andere Elternteil zustimmt oder man das ABR vom Gericht zugesprochen bekommt. Einfach auf Wunsch bekommt man das aber auch nicht und ihr müsst als Eltern letztlich daran gescheitert sein, eine vernünftige Einigung unter Berücksichtigung aller Interessen (Kinder, Mutter, Vater) herbei geführt zu haben.

    Der Gesetzgeber lässt zum Glück in Deutschland den Eltern viel Freiheit, wie sie das Familienleben gestalten. Erst wenn Eltern dazu nicht in der Lage sind und Hilfe brauchen bei Entscheidung, kann man die gerichte um Entscheidung bitten (also klagen). Nicht selten passiert es dabei jedoch, dass die Gerichte als "Kompromiss" einen Beschluss fassen, der so richtig keinem passt. Weder dem einzelnen Elternteil noch den Kindern. Miteinander reden, Emotionen dabei von der sache trennen und vielleicht auch sagen zu können: Wir probieren Regelungen aus und bleiben gesprächsbereit - das ist oft der beste Weg.


    Dein Ex scheint im Moment sehr unsicher zu sein und auch viel Angst zu haben, was er durch "burschikoses Verhalten" zu übnerspielen versucht: Angst über die finanzielle Situation und wie er das stemmen soll. Angst, dass ihm die Kinder weggenommen werden (darum seine Rede übers ABR). Angst, "über den Tisch gezogen zu werden", darum seine Versuche, sich zu informieren und dann mit einem Halbwissen aufzutreten. - Das ist typisch und geht ihm da nicht anders als Dir. Er zeigt es nur anders.

    Und da ihr euch getrennt habt und verletzrt habt, sind irgendwo auch eure "alten Kommunikationswege" unterbrochen, also die "guten Kommunikationswege", die ihr früher gehabt habt. Das macht es alles schwer für Euch. Dioch jetzt entscheidet sich, ob ihr Lösungen anstrebt oder die Dinge eskalieren lasst. - Vielleicht solltet ihr, wenn es irgend geht, mehr darüber reden als über die einzelnen Dinge.

    Ich wünsch euch jedenfalls viel Kraft, dass Ihr das auf gute Weise schafft!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo ihr Lieben,


    wegen der Depression war er seit November 2022 bis Mitte Februar 2023 Vollzeit in einer Tagesklinik, abgesehen von "hochgradig depressiv" weiß ich nicht viel, da er darüber mit mir nicht gesprochen hat. Müsste er das beim Anwalt offen legen? Ich habe lediglich einen Schrieb kopiert, den er von einem Durchgangs-Psychotherapeuten ausgestellt bekommen hat.


    Ich hatte wie gesagt schon die Option auf wegziehen und einen Neustart. Ich wollte und werde die Kinder hier, aus keinem Grund aus ihrem Umfeld herausreißen. Er wird dem alleinigen ABR nicht zu stimmen und solang er es selbst nicht einfordern kann brauche ich das alleinige m. E. nicht. Da es wahrscheinlich eher zu Eskalation führt und nicht dazu beiträgt dass wir die Scheidung möglichst einfach und schnell über den Tisch bekommen.


    Wegen dem Versorgungsausgleich: kann man irgendwo errechnen lassen zu welchen Gunsten es laufen würde? So in etwa? Da die Elternzeit, gerade für die Rente, mit Durchschnittsgehältern hantiert fällt das m.E. nicht negativ ins Gewicht für ihn und ehrlich ich habe schon immer alles alleine gewuppt und sehe nicht ein, dass er nun (trotz Faulheit) davon profitiert.


    viele liebe Grüße

  • Niemand muss zu Erkrankungen etwas offen legen.

    Erst wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", es also zu Auswirkungen kommt (klassisches Beispiel: Alkoholerkrankung führt zu Abholfahrten unter Alkohol etc.) kann es über die Dokumentation von Ereignissen, die das Kindeswohl gefährden, zur Einbringung in etwaige Verfahren kommen.

    Aber welche Auswirkung soll eine Depression in einem Verfahren haben, in dem es über das gemeinsame oder das alleinige ABR geht? (Außer vielleicht, dass der Depressive noch mehr in seine Depression rutscht und bei Aberkennung des gemeinsamen ABR den Umgang nicht mehr wahrnimmt ...)


    (Mutmaßliche) Erkrankungen des Ex-Partners in FamGerichtsverfahren einzubringen ist immer eine Eskalation und führt in der Regel zu verhärteten Fronten.

    Verfahrensrelevanz - also beim Urteil berücksichtigt werden darf das nur, wenn medizinische Befunde oder ein Gutachten eingebracht würden als "Beweis". Das gibt aber die Familiengerichtsbarkeit in der Regel nicht her.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da bin ich tatsächlich nicht zu 100 % sicher, seine Eltern haben in erster Linie das Wohl der Kinder im Blick und wollen mich auch weiterhin unterstützen z.B. habe ich im Juni einen Arzt-Termin und meine Schwiegermutter hat ohne wenn und aber gleich gesagt dass sie die Kinder hüten wird. Das war erst Ende letzte Woche, wo garantiert alle Bescheid wussten.


    Auf der anderen Seite habe ich, nach mein Ex von meinem neuen Partner wusste, eine Whatsapp Nachricht bekommen (keine halbe Stunde später), dass meine Schwägerin angeblich ihren Schlüssel für das elterliche Haus abgebrochen hätte und sie nun meinen bräuchte. Habe ich so hingenommen und abgegeben. Bin mir aber ziemlich sicher dass sie nur zu feige waren ihn auf normalen Wege einzufordern.


    Meinen Schwiegereltern ist definitiv nicht daran gelegen dass es ausartet, sie wissen dass ich ihm die Kinder nie entreißen wollen würde und würden ihm da nun nicht rein reden, gerade da sie wissen dass er zu wenig Unterhalt zahlt (auch wenn ich schon gehört habe, dass der arme Mann ja nun so wenig Geld hat ((habe ihm von Anfang angeboten über den Unterhaltsvorschuss zugehen, das wollte er nicht))).


    Wie seine neue Freundin drauf ist weiß ich nicht und vom Rest seiner Bekannten weiß ich auch nichts.


    viele Grüße

  • Wenn du mit ihm sprichst, mußt du ja nicht zwingend eine JA/NEIN Antwort parat haben.

    Über manche Umstände/Wünsche/Forderungen muss man auch erstmal nachdenken/sich Gedanken machen/Informationen einholen.

    Überstürzt würde ich mich da nicht festlegen.


    Bei Geld & neuen Partnern hört die "Freundschaft" oft auf und die Schwiegereltern halten oft zum Kind....