Das neue Wohngeld (Plus)

  • Laut Pressemitteilung soll es ja 1,4 Millionen neue Berechtigte geben.


    Ich kenne nun eine Person - meine Nachbarin ist Rentnerin und bekommt nun 170 € Wohngeld plus Erlass GEZ und in unserer Gemeinde 50 % Hundesteuer.

    Das ist schon ein deutliches + im Monat und die Berechnung/Bescheid hat nur knapp einen Monat gedauert.

  • Von den gut 41 Millionen Haushalten in Deutschland sollen rund 2 Millionen wohngeldberechtigt sein, hat ja die Bundesregierung ausgerechnet. Von den rund 2,1 Mio Haushalten von Alleinerziehenden sind laut einer Berechnung für Bayern nach dem letzten Mikrozensus bis zu 41% der ( gut 300.000 bayerischen) Einelternhaushalte mittlerweile wohngeldberechtigt. Ob die Berechtigten davon wissen, ob sie Anträge stellen und/oder ob sie beim Antragstellen scheitern, weiß so richtig niemand.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Wohngeld-Behörde in der jeweiligen Stadtverwaltung.


    Mir wurde gesagt, dass die Bewilligung der Anträge bis zu 4 Monaten dauert - also 2 Monate, die ich dann irgendwie überbrücken muss......hoffentlich dauerts nicht länger.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Das ist im ländlichen Raum mit kleinen Verwaltungen sicher eine große Hemmschwelle.

    Wieso?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • weil man sich kennt und der Antrag vielleicht vom Nachbarn bearbeitet wird.

    In den Dörfern, in denen ich gewohnt habe, waren die kommunalen Mitarbeitenden in der Regel nicht unbedingt in der Gemeinde tätig, in der sie lebten. Aber ansonsten: Weil es "peinlich" ist, Sozialgelder zu beziehen? (Ist das noch ein so großes Problem?) Man hat ja ein Recht darauf, das ist ja kein Geschenk.


    Ich sehe die Schwelle eher altersbedingt, aber nicht nach Wohnort.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • weil man sich kennt und der Antrag vielleicht vom Nachbarn bearbeitet wird.

    Ja, genau das ist es. Dann spart sich der Ein oder Andere die 50,-€ lieber am Essen oder heizt weniger.


    Das müsste an eine überregionale Stelle weiter geleitet werden. Zumindest in den kleineren Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

  • weil man sich kennt und der Antrag vielleicht vom Nachbarn bearbeitet wird.

    Dann kann man in ländlichen Gegenden auch kein Bankkonto vor Ort führen, oder?


    Ansonsten habe ich zu meiner großen Freude festgestellt, dass bei den Stellenausschreibung als Qualifikationen stand, dass eine offene Haltung gegenüber Antragsstellenden vorausgesetzt wird.


    Desweiteren unterliegen alles Menschen im ÖD einer Verschwiegenheitsverpflichtung. Und ich glaube, dass man das selbst total unspektakulär findet, wenn man täglich Anträge bearbeitet. Im Zweifel oder bei Ermessensentscheidungen, würde ich auch davon ausgehen, dass man bestimmte Fälle abgibt, weil man es gar nicht so genau wissen oder entscheiden möchte.


    Ansonsten hatte ich in meine Leichtsinn gehofft, dass man einen Antrag auf Wohngeld wertfrei stellen kann, weil es einen gesellschaftlichen Konsens gibt, dass unsere Gesellschaft Einkommensschwächere unterstützt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Verständnisfrage zu dem Wohngeld Plus.


    Eine nicht vollschichtige Erwerbstätigkeit ist kein Ausschlussgrund, richtig?


    Bei einem Online-Rechner habe ich gesehen, dass geleisteter Unterhalt vollständig abgezogen wird.


    Das war früher ganz anders da wurden nur max 300 Pauschalbetrag pro Unterhaltsberechtigte/r abgezogen, meine ich.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...