Ich brauche Unterstützung- wie das alles durchstehen? Was tun?

  • Da wird bestätigt das Kindswohlgefährdung vorliegt und du machst nix um beide Kinder zu schützen.


    Ne du findest tausend Gründe um zu verharren, bist im Selbstmitleid.


    Ich glaube dir nicht, das drei Institutionen dir so eine Scheiße erzählt haben!! Die werfen die Kinder doch dem Kerl nicht zum Fraß vor.


    Es macht mich richtig wütend, dein nichts an sich heranlassen. Du hast hier so gute Hinweise bekommen.


    Aber du willst nur lesen was dir in den Kram passt.


    Nochmal er ist nicht als Vater eingetragen!!!


    Wat willer?? Nüscht willer!


    Du bestimmst!!!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Nein, das ist falsch. Es liegt gegenüber meinem ersten Kind definitiv Kindswohlgefährdung vor und das laesst alle Alarmglocken bezüglich eines unbegleiteten Umgangs mit unserem gemeinsamen Kind schrillen. Die Rechtsgrundlage ist allerdings nicht so, dass man das verhindern kann. Daher Abstand und Rauszögern bzw. Verhindern, dass er in die Urkunde kommt, weil vorher muss ich ihm das Kind nicht mitgeben.

    Beziehung ist vorbei, um aber kein Öl ins Feuer zu schütten und ihn zum Anwalt zu drängen, soll ich die Trennung nicht aussprechen.

    Ich wollte euch Feedback geben, weil ihr mir geholfen hattet. Danke dafür.

  • Elin, bleib fair.

    Meine große Tochter wird geschützt, indem sie ihn nicht mehr sieht.

  • Hallo,


    ich habe grade mal alles überflogen.


    Du hast von mehreren Institutionen die Aussage das du die Vaterschaftsanerkennung rauszögern sollst, abwarten und Füsse stillhalten?


    Hast du das von denen auch schriftlich? Ich denke nicht.

    Im Ernstfall wird jede Institution sagen das es gar nicht so gemeint war bzw. nie gesagt wurde.


    Wenn du beide Kinder schützen willst, dann zieh um!

    So schnell wie möglich.




    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Hallo Lille, wieso schriftlich?

    Kann das für den weiteren Verlauf von Bedeutung sein?

    Wie kann ich denn nachweisen, dass hier schwerwiegende Störungen in der Kommunikation vorliegen? Was für Beweise braucht es?

  • Wie kann ich denn nachweisen, dass hier schwerwiegende Störungen in der Kommunikation vorliegen?

    Warum lässt Du Dir nicht den Rat, den Du von mehreren Institutionen bekommen hast, erst einmal schriftlich - sozusagen für die Akte - geben? Dass schwerwiegende Störungen in der Kommunikation vorliegen, ist - glaube ich - gar nicht so selten, und selbst wenn Du es nachweisen könntest, würde es nichts bringen. Also konzentriere Dich - endlich! - auf die Dinge, welche Du beeinflussen kannst, Hinweise dazu hast Du mehr als genug erhalten. Vielleicht magst Du mal beginnen, das ein oder andere zu überdenken, ob es für Dich realisierbar ist, anstatt immer mit einem "Ja, aber" zu antworten. Verharrst Du in Deinem derzeitigen Denken, bleibt alles so, wie es ist. Die Veränderung fängt bei Dir selbst an!

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Für die Anerkennung der Vaterschaft gibt es keine Frist.

    Für die Anfechtung sind es zwei Jahre., mit diversen Hemnissen.


    Solange kein rechtlicher Vater eingetragen ist, sitzt Du auf heißen Kohlen.

    Ferner nimmst Du dem Kind Rechte und Vermögen.


    Schriftlich meinte wohl weniger Beweise für "schwerwiegende Störungen in der Kommunikation". Du sollst dir die Handlungsempfehlungen der verschiedenen Institutionen schriftlich geben lassen.

    Soviel zum Thema Kommunikation.


    Wenn die Rechtsgrundlage nicht gegeben ist, ist es dann rechtens was du tust?

  • Ich denke Du hast einen Rechtsanwalt?

    Schwerwiegende Störung in der Kommunikation? ...während Du hier weder richtig liest, noch Fragen beantwortest?

    Aber gut, es lesen ja auch noch andere Menschen in diesem Forum.


    Mein Kenntnisstand ist:

    Kein Vater rechtlich vorhanden, also keiner beurkundet eingetragen, bedeutet dass der Vater auf Feststellung der Vaterschaft klagen kann. Dafür gibt es meines Wissens nach keine Frist. Also kann er das mindestens die nächsten 18 Jahre machen.

    Also gehst Du die nächsten 18 Jahre zum Briefkasten und es könnte immer Post vom Gericht drin sein.


    Jemand anderes als der biologische Vater ist eingetragen, dann kann der biologische Vater die Vaterschaft anfechten. Dies unterliegt Fristen. Ich meine 2 Jahre.

    Diese Fristen können sich je nach Sachstand verlängern.


    Wer das was zu bezahlen hat, entzieht sich meiner Kenntnis


    overtherainbow

  • Ich bin bei einer Beratungsstelle vorstellig gewesen und die haben die bisherige Ratschläge durch die öffentlichen Stellen bestätigt. Ich soll unbedingt vermitteln und bloß keine Trennung aussprechen. Es liegt definitiv eine Kindswohlgefährdung vor und das kleine Kind gilt es zu schützen, allerdings wäre das Elternrecht in D über allem, dass man nur bei Sexuellem Missbrauch oder Drogenkonsum ein Mitspracherecht bezüglich der Umgänge hat. Es gilt das Kind zu schützen und daher soll ich die Füße stillhalten und ihn sogar bis zu einem gewissen Grade nach der Pfeife tanzen. Den Umzug in der Hinterhand halten.

    Die Situation spitzt sich weiter zu.

    Wie seht ihr das?

    Was kann man tun um ein GSR zu verhindern? Wir können gar nicht miteinander. Es ist eine Katastrophe was er von sich gibt.

    Kurz und Knapp:

    Als "hahnebüchenden Bullshit"

    Keine der von der TS genannten Stellen würde sich zu solchen Äusserungen hinreissen lassen

    Besonders, da der KV NICHT in der Geburtsurkunde angegeben ist und somit keinerlei Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem Kind hat.

    Langsam sehe ich hinter der TS eher eine Troll*in oder/und eine stark psychisch labile/erkrankte Person, die dringend Hilfe braucht.

    Angenehmes Wochenende

  • Kleine Anmerkung, das o.g. bezieht sich wohl eher darauf, dass der gesetzliche Vater automatisch eingetragen worden ist und aber gar nicht der biologische Vater ist. Zum Beispiel bei noch verheirateten Paaren, wo der Ehefrau mal ein "Missgeschick" passiert ist. Der gesetzliche Vater (nicht der biologische) kann die Vaterschaft nur 2 Jahre anfechten, wenn der Vater quasi "unbekannt" ist, kann der biologische Vater immer kommen, da gibt es m.W. nach keine Fristen.


    Ob der biologische Vater dann für die entgangenen, bzw. vom Staat erbrachten Unterhaltsleistungen aus der Vergangenheit in Regress genommen wird, entzieht sich wiederum meiner Kenntnis. ich tippe aber mal auf nein.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Anhand eigener Erfahrungen mit Jugendämtern und anderen Anlaufstellen...die Bearbeiter lassen sich inzwischen durchaus zu illegalen oder auch persönlichen Meinungen hinreißen, da die ja inzwischen auch wissen...Recht haben und Recht bekommen ...

    Ansonsten denke ich, jede weitere Mühe hier ist sinnlos, da sich alles nur im Kreis dreht.

  • Anhand eigener Erfahrungen mit Jugendämtern und anderen Anlaufstellen...

    ... da gibt es durchaus ganz unterschiedlich kompetente Mitarbeiter, auch abhängig von deren persönlicher Erfahrung. Wir haben schon seit Jahren eine äußerst kompetente und fitte Kontaktperson beim JA, die nicht nur Dienst nach Vorschrift macht. Aber dieses Glück hat nicht jede(r).

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Hallo Lille, wieso schriftlich?

    Kann das für den weiteren Verlauf von Bedeutung sein?

    Schriftlich, weil du dann sehr schnell feststellen wirst, dass genau das dir nicht gegeben wird.
    Das Kind hat ein Recht darauf die eigene Abstammung zu kennen und Unterhalt zu bekommen. Und das geht ohne rechtlichen Vater nicht.


    Solltest du Unterhaltsvorschuß beantragen, dann kann es sein, dass dir dieser verwehrt wird, wenn du nicht daran mitwirkst den Vater festzustellen. Denn dieser ist in erster Linie für den Unterhalt zuständig, nicht die Allgemeinheit. Wenn du das Kind ohne staatliche Hilfen finanzieren kannst, dann wäre es eine kurzfristige Option.


    Allerdings kann er jederzeit zum JA gehen und dort seine Vaterschaft anerkennen. Dann wirst du aufgefordert dieser zuzustimmen. Tust du das nicht, dann ist der Klageweg offen und er kann die Vaterschaft einklagen.

  • Kleine Anmerkung, das o.g. bezieht sich wohl eher darauf, dass der gesetzliche Vater automatisch eingetragen worden ist und aber gar nicht der biologische Vater ist. Zum Beispiel bei noch verheirateten Paaren, wo der Ehefrau mal ein "Missgeschick" passiert ist. Der gesetzliche Vater (nicht der biologische) kann die Vaterschaft nur 2 Jahre anfechten, wenn der Vater quasi "unbekannt" ist, kann der biologische Vater immer kommen, da gibt es m.W. nach keine Fristen.


    Ob der biologische Vater dann für die entgangenen, bzw. vom Staat erbrachten Unterhaltsleistungen aus der Vergangenheit in Regress genommen wird, entzieht sich wiederum meiner Kenntnis. ich tippe aber mal auf nein.


    LG

    Hallo Yogi,


    das halte ich auch für den Regelfall, oder besser für die häufigste Variante.

    Ich bin kein RA und schrieb ja bereits, dass ich nicht sagen kann wie oft und ob erfolgreich damit geklagt wurde.

    §1600 BGB Absatz 1 Nr. 2

    Da steht ausdrücklich Mann.


    §1597a Absatz 1 Nr.3 ist spannend zum Thema missbräuchliche Anerkennung

    §1600b Absatz 6 zum Thema Fristen. Ich weiß zwar nicht was unzumutbare Folgen der Vaterschaft für das Kind sein könnten, aber so wie ich es verstehe beginnt die 2 Jahres Frist dann erneut....


    Mit dem Wissen dass mein Leben lang der biologische Vater oder das eigene Kind über Abstammung oder ähnliches mir auf den Keks gehen können, fänd ich meinen Alltag zu stressig. Klar würde ich, wenn begründet in Kauf nehmen. Aber die Gründe kenn ich ja nicht...


    lg von overtherainbow

  • Wenn ich diesen Thread so querlese, dann erinnert mich das an Sally, die Stunden braucht, um sich einen Nachtisch zu bestellen. Hätte, würde, könnte...

    Ohne Vaterschaftsanerkennung/feststellung ist doch alles müßig. zu überlegen. Er hat keine Rechte, keine Pflichten. Dasselbe gilt für die KM. Ausnahme: Den Vater wissentlich unbekannt anzugeben. Das empfinde ich für das Kind auch als schäbig.


    Hier stecken hundert gute Hinweise im Thread, zugreifen muss man schon selbst.

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday ()

  • Also mal ehrlich gesagt sprich die Trennung aus , dann soll er doch zum Anwalt gehen kann er ja.....

    Aber wenn JA und andere Stellen sagen es liegt eine Kindeswohlgefährdung dar, dann holen sie auch die Kids vorübergehend raus. zum beispiel zu Pflegeeltern.... dann könntest du ja die Trennung endgüldig vollziehen und auch umziehen!

    Wie lange möchtest du das so mitmachen? Wieviel Ratschläge möchtest du noch hören? Handel endlich im Sinne deiner Kinder!!!!! Sie werden es dir Danken denn auch sie merken ja die ständigen Spannungen.

  • Ich hab jetzt ein Konzept und werde es machen.

    Ich bitte euch trotzdem auf ein Gedankenspel mitzukommen. Wie wuerdet ihr nach der Trennung agieren und euch fühlen, wenn ihr wisst, was bereits vorgefallen ist und man trotzdem auf die Situation zusteueet, das Kind mitgeben zu müssen.

    VA mal vorausgesetzt. Man also Angst um sein Kind hat.

    Kindswohlgefährdung ist ein Wort.

    Danke

  • Ich nochmal... Also ich, die selbst mal eine kindswohlgefährdung unseres KVs erlebt habe. Ich kann nicht verstehen, wie du diesen Menschen noch in deine Wohnung kommen lassen kannst. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für dich gesund ist da die Rolle der Umgangsaufpasserin einzunehmen.

    Und die Tatsache, dass du das machst ist für mich und - möglicherweise auch für deinen KV ein Zeichen, dass du das Verhalten tollerierst.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .