....ich hatte es mir lange überlegt, ob ich zu dem Thema "Eis" überhaupt noch etwas sagen/ schreiben soll..., aber ein paar Gedanken möchte ich dazu noch loswerden.... - Danke übrigens an @ friday und maumau, die im Kern wohl verstanden haben, um was es mir bei der Sache geht.
Rein rechtlich habe ich an einem Geschenk kein Eigentum und Rechte mehr, das ist schon klar...und somit kann der/die Beschenkte damit tun und lassen, was sie/ er möchte. Dennoch darf man als Schenkender einen gewissen Respekt und Dank erwarten, dabei spielt es keine Rolle, oben es sich um 2 Kugeln Eis für 2,20€ ( das sollte auch ein 12jähriger kapieren) oder einen Ring für 500€ handelt. Ich möchte nicht wissen, wie manche von euch als ET reagieren würde, wenn eines eurer Kinder bei einen Geburtstag als Geschenk einen Kuchen mitbringt..., der Beschenkte ein Stück probiert und den Rest des Kuchens vor den Augen der anderen in den Mülleimer entsorgt. Auch im Sinne von nachhaltiger Erziehung , sollte man darüber nachdenken, wie man mit so einem Verhalten umgeht. Verbieten kann ich es nicht..., und es hätte ja tatsächlich ein anderer das Eis vollends essen können. Und kommt mir jetzt bitte nicht mit hygienischen Gründen.., was ich tagtäglich bei Aufsichten (Trinkflaschen, Essen teilen etc.) hier wahrnehme....., zumal wenn es ein Eis im Becher war..... .
Den Begriff "A....l...k..d" existiert in meinem Vokabular nicht, ich halte den Ausdruck für sehr grenzwertig.... . Der Junge hat Probleme, aber wenn ich von den Eltern immer nur höre , " daheim sei alles in Ordnung....", dann verschließen Eltern hier die Augen vor der Realität. Gerade, weil Maßnahmen wie "Nachsitzen, Strafarbeiten etc." bei solchen Kindern als pädagogische Maßnahmen scheitern, hilft nur eine zielgerichtete Nachricht an die Eltern. Fehlverhalten sollte in solchen Fällen genau dokumentiert werden, da es sonst unmöglich ist, ggf. auch härtere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Untertichtsausschluss, durchzusetzen - ein einigermaßen findiger Anwalt für Schul- und Verwaltungsrecht, kippt so eine Ordungsmaßnahme sehr schnell, wenn die notwendigen Beweise und Belege fehlen. Das mag jetzt hart klingen, aber läuft eben häufig darauf raus..., ja und um die Zweifler zu beruhigen, das Kind ist auch zur sozialen Gruppenarbeit angemeldet ( dazu konnten wir die Eltern am Ende des letzten SJ überzeugen). Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob damit die offensichtlichen Wahrnehmungsstörungen und Verhaltensoriginalitäten gezielt angegangen werden können, aber ich hoffe trotzdem auf positive Veränderungen
Leider ist vielen Eltern immer weniger bewusst, dass die Erziehung der Kinder zunächst einmal deren Pflicht ist , das leitet sich aus Art. 6 ABS.(2) GG ab. In der Schule ist das Erziehungsrecht zeitweise auf die Lehrkräfte übertragen, nicht zuletzt hat die Schule sowohl einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Aus diesem Rechtsverhältnis leitet sich aber eben auch eine aktive Mithilfe der Eltern bei Problemen ab.
Ich will es hier mit weiteren Ausführungen belassen...., ich bin gespannt, ob ich von den Eltern noch irgendwie eine Rückmeldung bekomme....und bei der anderen Gruppe, die am Donnerstag ihr Eis bekommt, werde ich ausdrücklich darauf hinweisen, bei kleinem Hunger, nur eine Kugel zu nehmen.....im Sinne der Nachhaltigkeit.....in diesem Sinn ...over and out.... :engel
LG Mike