Kv ist gegen Urlaub in die USA

  • So, ich weiß das es hier ein ganz ähnliches Thema gibt, aber ich wollte es nicht zusammenschmeißen da eine kleine gegenheit bei mir anders ist und ich auch angst habe es geht unter.


    Kv und ich haben ein Kind, 3 1/2, das bei mir wohnt, getrennt seit der schwangerschaft, gemeinsame sorge und abr.


    Anfang letzten habe ich erfahren das meine Mutter Krebs im endstadium hatte und reiste dann zu ihr um noch etwas zeit mit ihr zu verbringen, 2 wochen lang, der Kv verbat mir damals dchn das Kind mitzunehmen, sei zu Traumatisch für das Kind, ich hab es schwerenherzens hingenommen, weil weder zeit noch kraft war das auszudiskutieren.
    Nun jährt sich im April der Todestag und ich habe dem Kv mitgeteilt das ich zu diesem gerne zu meinem Stiefvater und meinen Großeltern in die Usa fahren würde und dort 2 wochen über Ostern verbleiben.
    Ich möchte gerne meinen Vater wiedersehen und vorallem möchte ich das unser Kind auch die Familie meinerseits noch kennenlernt, denn die Großeltern sind schon 97 und 95, relativ fit, aber ehrlich gesagt ist da ja jeder weiterer Tag schon ein Geschenk in dem alter.
    Der Kv hatte von anfang an "bedenken" (er mag weder meine Familie, noch meinen Partner der mit käme), nämlich das ich dann ja einen Pass hätte für das Kind und verwandschaft in Singapur, da ich könnte ich ja einfach abhauen mit dem Kind. Dazu erklärte ich das ich nie, weder vor kindeszeiten noch aktuell einen gedanken an Singapur verschwendet habe, die verwandschaft kenne ich sehr flüchtig und habe sie zuletzt vor 11 jahren gesehen und einen Pass hat das Kind bereits.
    Dann sprach er bedenken wegen dem langen flug und was passieren würde wenn ich mal nicht aufpasse und das Kind ist alleine. Ausserdem könnte es sich ja mit niemandem ausser mir verständigen, das wäre sicher traumatisch. Mein freund und mein Vater sprechen beide deutsch.
    Er wünschte sich bedenkzeit, die bekam er, nun meldete er sich am stichtag mit den worten das es nicht geht. Ihm sind meine belange egal, es geht ums kind und eine Kinderpsychologin sowie ein Freund den er fragte rieten davon ab, wieso, weshalb, erfahre ich nur beim gespräch im Jugendamt.


    Nun folgt morgen der erste schritt meinerseits, ich werde beim Jugendamt um einen Termin für ein erneutes gespräch bitten, was eh auf taube ohren trifft.
    Deshalb mache ich mich, wenn auch ungerne bereit auf den schritt vor gericht zu gehen, denn ich möchte dem Kind auch ermöglichen MEINE familie kennenzulernen. Es bricht mir schon das Herz zu sehen das sich das Kind nicht an meine Mutter erinnert, auch wenn sie sehr begeistert die gemeinsamen Fotos ansieht.
    Hätte ich eine reelle chance das vor Gericht durch zu kriegen? Es ist ja immerhin kein reiner spaß urlaub. Oder sollte ich mehr Termine abwarten? Der Todestag ist im April und Tickets für 2 werden auch nicht billiger...


    Lg Karainina

  • Ob du vor Gericht eine Chance hast weiss ich leider nicht.
    Würde das aber auf jedenfall versuchen.
    Lass dich doch im Vorfeld von deinem Anwalt beraten.
    Da es um Deine Familie u.den Grosseltern deines Kindes geht
    würde ich alles probieren.


    Viel Glück

  • Ich würde mich auch von einem Anwalt beraten lassen. Warum trifft ein Gespräch beim JA auf "taube Ohren"? Beim Kindsvater oder bei den Mitarbeitern vom JA??
    Ist Dein Partner denn Deutscher? Habt Ihr eine gesicherte Existenz hier in Deutschland? Ich frage nur, um zu hören, ob denn ein Richter oder das JA irgendeinen Grund hätte, seine Bedenken, Du könntest mit dem Kind im Ausland untertauchen, zu teilen. Generell ist ein so langer Flug zwar eine Belastung für ein Kleinkind, aber die Großeltern kennenzulernen, ist ja auch ein großer Gewinn. Der Einsatz lohnt meiner Meinung nach! Generell würde ich zuerst mit dem JA sprechen, ggf. in einem gemeinsamen Gespräch mit dem KV , und DANN erst eine gerichtliche Entscheidung in Betracht ziehen. Bereite Dich gut vor auf so ein Gespräch! Sowohl genau parat haben, was FÜR den Urlaub spricht ( z. B. Familienzusammenführung, evl. Heranführen an eigene kulturelle Identität, Urlaub ist mit 2 Wochen nur relativ kurz und reißt das Kind nicht zu sehr aus seinem Alltag, Urlaub stärkt auch Bindung Mutter-Kind, etc.) als auch überlegen, wie die Gegenseite argumentieren könnte und wie diese Argumente vielleicht auch widerlegt werden können! Viel Glück!

  • Du sattelst gerade das Problem falsch herum auf. Das Kind wohnt, entnehme ich deinem Startposting, bei dir und ist bei dir gemeldet.
    Dir steht das Recht zu, Urlaub zu machen. Dir steht das Recht zu, die Verwandtschaft - also den Großvater - zu besuchen. Du kannst ohne Zustimmung des Vaters einen Pass beantragen. Du kannst ohne Zustimmung des Vaters ein US-Visum beantragen. Bei geplanten drei Wochen Reise reicht eine Mitteilung an den Vater, dass wegen Urlaub in der Zeit der Umgang nicht wahrgenommen werden kann - und gut ist.


    Du brauchst weder Jugendamt noch Gericht einzuschalten. (Die haben wichtigeres zutun...). Wenn der Ex meint, er wolle die Reise verbieten, kann er klagen - und wird erfolglos sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Du kannst ohne Zustimmung des Vaters einen Pass beantragen. Du kannst ohne Zustimmung des Vaters ein US-Visum beantragen.


    Als wir noch das gemeinsame Sorgerecht hatten, konnte ich keinen Pass ohne Zustimmung vom KV beantragen. Jetzt habe ich das alleinige Sorgerecht und nun geht es. Kläre den Urlaub bitte mit JA ab. Auch Familiengerichte dürften dir darüber telefonisch Auskunft geben, was du ohne Zustimmung vom KV darfst. Es sind ja immerhin die USA und nicht mal kurz eben über die Grenze.

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“

  • Als wir noch das gemeinsame Sorgerecht hatten, konnte ich keinen Pass ohne Zustimmung vom KV beantragen.


    Das wird dann aber schon einige Jahre her sein. Das derzeitige Passgesetz gibt es ja nun schon länger. Und seit 2009 heißt es in dem für jede Landesbehörde verbindlichen Erlass mit den Ausführungsbestimmungen:



    6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete),
    denen die elterliche Sorge gemeinsam
    zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
    allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete
    minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den
    Pass beantragen.
    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf
    es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser
    mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
    einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige
    Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut
    Melderegister.


    Das ist ein Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz aus dem Amtsblatt vom 23.12. 2009. An diese Ausführungen sind die Meldebehörden per Erlass gebunden ... Damit bekommst du also den gewünschten Pass, wenn nicht der Meldebehörde ein Sorgerechtsstreit bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht bekannt ist. Maßstab zur Prüfung ist einzig das Melderegister. Stehen da nur du und Kids drin und kein (sorgeberechtigter) Partner, ist alles klar ...


    Auch Familiengerichte dürften dir darüber telefonisch Auskunft geben, was du ohne Zustimmung vom KV darfst.


    Ich bezweifle, dass ein Familienrichter am Telefon Rechtsberatung macht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das wird dann aber schon einige Jahre her sein. Das derzeitige Passgesetz gibt es ja nun schon länger. Und seit 2009 heißt es in dem für jede Landesbehörde verbindlichen Erlass mit den Ausführungsbestimmungen:


    Bei mir wars 2011.


    Und zum Familiengericht, zwecks Auskunft: Ein Richter sicherlich nicht, aber es gibt dort eine kostenlose Rechtsberatung (hier jedenfalls),die ich auch schon in Anspruch genommen habe.

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“

  • Hallo Volleybap, dein Post verwirrt mich gerade etwas. Auf das Anraten hier ich könnte einfach in Urlaub fahren habe ich das einmal getan, mit länger Voranmeldung beim KV. Aussage vom KV war dann er hat gütigerweise auf eine Anzeige wegen kindsentführung und zurück holen des Kindes durch die Polizei verzichtet, hätte das recht aber. Die Jugendamt Beraterin bestätigte uns beiden er könnte das tun und da wir gemeinsames sorgerecht haben müssen wir uns einig sein.
    Da ich sicher bin das der KV mir deswegen und wegen anderen Dingen noch einiges androhen und ggf auch durchziehen wird hätte ich gerne Sicherheit in irgendeiner Art.
    Da unsere Beraterin allerdings von manchen Regelungen wie dem passgesetz nichts wusste (ich konnte ihn ja alleine beantragen), weiß ich auch nicht ob gerade sie die beste Ansprechpartnerin ist?


    Lg

  • Was die gute Dame vom Jugendamt da gesagt hat, ist völliger Mumpitz. Es beginnt damit, dass leibliche Eltern laut Gesetz kein Kind entführen können. Bei Eltern gibt es den Straftatbestand der Kindesentziehung. Der ist aber bei einem Urlaub nicht gegeben.
    Ist ein Kind die berühmten sechs Monate bei dir gemeldet und kein Verfahren wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes anhängig, kannst du als Elternteil dich jederzeit mit Kind zu Besuchen, zu Kuren, zu Urlauben begeben - ohne dass der Umgangselternteil dort im Normalfall Einfluss darauf nehmen kann.



    (Abweichungen sind Extreme. Urlaub in Syrien ist derzeit wenig angebracht ... Eine sechsmonatige Forschungsreise zum Nordpol mit Schulausfall könnte auch strittig sein. Eine eigene Urlaubsreise mit Kind zum Termin, den der Umgangselternteil bereits fest mit dir abgesprochen hat etc. Aber bei normalen Sachen kann der Betreuungselternteil ein ganz normales Leben mit Kind führen ohne dazu Jugendamt oder Ex um Erlaubnis fragen zu müssen. Bei bestehenden Umgangsregelungen (zB Umgang alle 14 Tage am Wochenende, bricht der Urlaub diese Regelung genauso wie zum Beispiel hohe kirchliche Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten. Man muss umgekehrt aber auch dem Ex die Möglichkeit einräumen, mit Kind auch in Urlaub zu fahren.))

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Also ich war schon oft mit Tochter in Urlaub in Ausland und hatte nie ein Problem wegen dem gemeinsamen Sorgerecht. Zumindest nie mit dem Vater des Kindes. Ich hätte da auch nie im Traum daran gedacht, sein Einverständnis zu holen. Ich bin ja immer in "normale" Urlaubsgebiete gefahren.
    Aber einmal wollten die mir am Frankfurter Flughafen die Flugtickets für eine Pauschalreise nach Bulgarien nicht aushändigen, da nicht klar war, ob es meine Tochter ist (sie hat den Nachnamen vom Vater und Bulgarien kein Schengen-Abkommen). Just hatte ich auch nicht wie sonst das Scheidungsurteil mit dem Aufenthalthaltsbestimmungsrecht (habe ich alleine) oder die Geburtsurkunde dabei, weil ich es wirklich abermals nie vorzeigen mußte, so auch 3 Jahre zuvor nach Bulgarien nicht. Ich sagte der Dame am Schalter, sie könne gerne mit dem Vater sprechen und reichte ihr das Handy und meine Tochter war bereits ungeduldig.... Sie glaubte mir dann aber auch ohne Anruf, da meine Tochter mich auch ständig "Mama" nannte...

  • Dein KV kann Dir keinen Urlaub verbieten, auch nicht, wenn es ein langer Flug ist.
    Dieser muß auch keinesfall belastend für das Kind sein - im Gegensatz zum Autofahren kann es auch mal aufstehen, etwas rumlaufen, es gibt Board Entertainment auch für Kleine, etc...


    Dein Problem könnte die Einreise werden.
    Manche Länder verlangen die Unterschrift beider Elternteile!
    Hier würde ich die Unterschrift vorsichtshalber vor Gericht ersetzen lassen, nicht, daß Du mit dem Kind dort am Flughafen stehst und nicht einreisen darfst.


    Ich weiß auch, daß das viele Beamte/Flughäfen/Länder ganz unterschiedlich handhaben.
    Mal hat man Glück und es interessiert nicht, dann wieder möchte ein Beamter eine Unterschrift sehen ( aktuell geschehen bei einer Bekannten bei Einreise in London)


    Ich würde mich da nicht auf Glück verlassen wollen.

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Manche Länder verlangen die Unterschrift beider Elternteile!


    Dies ist richtig. Vor 1 Jahr bin ich mit Sohni in die USA gereist und wir brauchten am Flughafen in Miami (aber nicht in Hamburg) ein Schreiben vom Papa mit Erlaubnis, Unterschrift und Kopie vom Personalausweis.
    Den Reisepass konnte der Vater damals alleine beantragen.

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • ich hoffe, ich habs nicht überlesen....
    Hast Du die amerikanische, oder doppelte Staatsbürgerschaft?


    Bzw. welche Bindungen hast Du an Deutschland? gehst Du hier arbeiten?


    Je nachdem könnte er schon formulieren, dass er Angst hat, dass Du nicht zurückkommst-


    Du wirst halt im Zweifel den Richter überzeugen müssen, dass es sich wirklich um einen Urlaub handelt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Luchsie ich habe die Deutsche staatsbürgerschaft und die aus Singapur, das Kind nur die Deutsche.
    Ich gehe hier momentan nur auf Minijob basis Arbeiten und mache halt im 2ten Bildungsweg mein Abitur nach, das dauert noch 2 jährchen. Sonst bindung an Deutschland, nicht wirklich, aber Amerika ist auch nicht mehr das Immigranten Land wo man einfach zuwandern kann, meine Mutter musste ein habes Jahr um ihr Visum kämpfen, Singapur is nicht meins, auch nicht das Reiseziel und mein Partner lebt nicht in Deutschland, aber im Europäischen raum. Da könnte ich also auch so mal hin "abhauen".
    Deshalb sehe ich wenig halt an den anschuldigungen.



    Volleybap danke für deinen Beitrag, so bin ich doch einiges schlauer geworden. Dann muss ich immerhin nur noch das schriftstück bekommen um mit dem Kind einreisen zu können an der grenze. Ich denke das werde ich wohl ersetzen lassen können notfalls.

  • Geh zum Anwalt...


    Er kann es dir nicht verbieten...


    Ruf bei der Botschaft an...


    Die Amis wollen oft eine einverständniss erklärung des anderen ET diese ist aber bei einem urlaub nicht nötig... das machen die weil sie eben vorbeugen wollen....


    Wenn er sich sträubt geh vor Gericht.


    Das Kind hat ein anrecht auf seine Großeltern.... genauso wie auf urlaub mit dir....


    Was das JA sagt ist wie Volleybap schreibt Mumpitz....


    Denn er darf genauso im Umgang mit Kind in Urlaub fahren....

  • Ich brauchte 2012 am Flughafen Hamburg eine vom Amt beglaubigte Erlaubnis des Vaters von dem ich seit 2011 geschieden bin, das ich mit den Kinden, die bei,mir ge,eldet sind zu einer Urlaubsreise in die Tuerkei darf....
    Es scheint nicht einheitlich zu sein.

  • ich sehe das hier ein wenig tricky, und nicht ganz so eindeutig-


    Ich würde Dir auch in jedem Fall zu einem Anwalt raten m.d.A. für die Zustimmung der Urlaubsreise die Unterschrift ersetzen zu lassen-


    Ohne dies würde ich mich hier nicht auf den Weg machen, da der KV doch in einem Eilverfahren ggf. (auf den ersten Blick) schlagkräftige Argumente hätte, die darauf hindeuten könnten, dass versucht wird, das Kind zu entziehen-


    Keine feste Arbeit, eine außereuropäische Staatsangehörigkeit, keine feste Bindung an DE (da Partner auch im Ausland)-


    ich glaube Dir, dass Du nur Urlaub machen möchtest- aber, es wäre auch blöd, die Tickets zu haben, und dann ggf. auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil er eine einstweilige Verfügung erwirkt....(und das dann evtl. so kurzfristig, dass der Richter nur seine Seite hören kann)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich kennne einen, der hat mal die Unterschriften unter die Pässe der Kinder verweigert nur um EX zu ärgern.
    Der Anwalt hat daraufhinn bei Gericht den entzug des Sorgerechtes beantragt.
    Mann konnte der schnell unterschreiben :lgh:lgh:lgh


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

    Einmal editiert, zuletzt von Bummelliese ()

  • Nee, soweit lass ich es dann doch nicht kommen :D.
    Aber ich werde ihn noch einmal darum bitten und sonst die unterschrift ersetzen lassen, ohne werde ich auch nicht fahren. Alleine aus dem grund das ich in Amerika nicht vor verschlossenen Türen stehen will.
    Danke für die mithilfe.