Beiträge von Lilly-Greta

    Der Vater meines 15 jährigen Sohnen verdient
    monatlich zwischen 1200 und 1300 netto.
    Er zahlt derzeit kein Unterhalt da er meint nach
    Abzug der Miete hätte er nur noch knapp 900 bis 1000Euro zum Leben
    Ist das korrekt das er nicht zahlen muss?

    Hallo
    Da ich mich gerade in einen
    Nervenzerrenden Sorgerechtsstreit befinde und
    das nur zu lasten unseres Kindes 16 jahre alt geht
    der sowieso schon mehr als verhaltensaufällig ist,
    interessiert es mich ob es hier jemanden gibt der freiwillig das Sorgerecht
    an den anderen Elternteil abgegeben hat.

    Ich war vor kurzem zwecks Beratungstermin(Scheidung u.Kindesunterhalt )
    bei einem Anwalt (Interessenschwerpunke Ehe u.Familienrecht u.a.)
    Allerdings kein Fachanwalt.
    Nach seiner Aussage ist er schon jahrelang u.a.im Familienrecht
    erfolreich tätig u.kennt auch die Richter am hiesigen Familiengericht.
    Die Beratung war in meinen Augen eigentlich okay habe aber
    ja auch keinen Vergleich.
    Was ich etwas komisch finde ist folgendes.


    -es wird nur die Scheidung verhandelt dann wäre das Familiengericht
    zuständig wo KV wohnt (gemeinsamer früher Wohnsitz)


    -wird Scheidung u.Kindessachen z.b.Kindesunterhalt e.t.c.
    verhandelt ist das Familiengericht an meinem Wohnort zuständig.


    Ich dachte immer wenn ich die Scheidung einreiche ist auch das Gericht
    meines Wohnortes zuständig also auch wenn keine
    Kindschaftasachen anfallen.


    Desweiteren.haben KV und ich einen Ehevertrag unterschrieben
    der aber leider noch nicht beglaubigt ist,was bedeutet das er nicht
    rechtskräftig ist.
    Der Anwalt sagte mir man könne den Ehevertrag noch beglaubigen lassen
    dann müsste ich aber noch ein Jahr warten bis ich die Scheidung einreichen kann.
    Ist das wirklich so obwohl wir bereits seit 4 jahren getrennt leben?


    Ene Kopie des Vertrages würde er dem Gericht beim Scheidungsantrag zur
    kenntnisnahme zischicken.


    Kann ich darauf vertrauen das der Anwalt gut ist?
    Besteht auch noch nach beantragter oder bewilligter Prozesskostenhilfe
    die Möglichkeit den Anwalt zu wechseln wenn man nicht zufrieden ist
    oder einen besseren findet?
    Praktisch ist das dieser Anwalt vor Ort ist.Keine grosse Kanzlei nur ein
    Büro und er macht alles selber

    Falbala2 Genauso habe ich gerechnet.Der Kv ist aber der Meinung in den Ferien ist kein
    Umgangswe sondern Ferien.Dabei habe ich das alle Jahre so gerechnet.
    Er ist der Meinung er haette Kind in den Ferien nur 7 Tage und ich 10.
    In den Ferien werden doch auch die Umgangswe weiter mitgerechnet
    also hab ich doch alles richtig gemacht.
    Er ist immer noch der Meinung das das We 15.4.meines gewsen waere,obwohl er kind geholt hat weil er
    Kind da sowieso haben wollte,
    und ich ihm gesagt habe da brauchst du nicht tauschen das ist Papwe.
    Nun droht er immer noch mit Jugendamt u.Gericht wenn ich nicht
    einsehe das ich falsch gerechnet habe.Aber da ich richtig gerechnet habe sehe ich das nicht ein
    .Tauschen ist ja kein Problem wenn es mal ist u.nicht zu haeufig ausser
    das We am 8.5.da hab ich naemlich selbst mit kind was vor.
    Was passiert im schlimmsten Fall wenn er deshalb wirklich vor Gericht geht?

    Kind 13 ist alle 14 Tage u.hälftige Ferien beim Papa ,das letzte WE vom 18.03-20.03.
    sowie eine Woche Osterferien von Mon.28.03.-So.03.04.
    Da am 23.03.der letzte Schultag war sind laut Kalender ja Ferien.Da aber
    Feiertags sowie We nie Schule ist hab ich das WE vom 25.03.-.27.03.
    laur umgangsplan als WE vor den Ferien eingestuft,wie die jahre davor auch.
    Der Kv ist allerdings der Meinung das letzte WE vor den Ferien wäre der 18.03-20.03.
    und ich hätte ihm 2 Umgangstage der Ferien geklaut.
    Auch ist er der Meinung wenn er mal Termine hat am Umgangswe
    müsse ich tauschen.
    Ist ja auch kein problem wenn es geht aber wennn ich mal
    nicht tausche dann weil nicht geht droht er immer mit Gericht auch jetzt wegen den
    2 Tagen aus seiner sicht .Er droht dann immer er geht zu gericht um
    umgang gerichtlich festlegen zu lassen.
    Wie richtig reagieren?

    Brauche mal einen Rat.
    Ich arbeite 6 Tage die Woche ,vormittags 14 Std wöchentlich in Teilzeit auf
    Steuerkarte Klasse 2.
    Ausserdem arbeite ich auf 450 Euro Basis 2-3 Nachmittage
    in.einem anderen Betrieb.
    Soweit so gut.
    Nun hat mir der Betrieb wo ich auf 450 Euro Basis arbeite
    einen Teilzeitvertrag angeboten mit 25-30 Std die Woche.
    Ich weiss das man auf Steuerklasse 6 einen 2 Job haben kann
    hat jemand von euch da Erfahrrung was man da dann so raus bekommt?
    Arbeitet einer von Euch auf Lohnsteuerklasse 6?
    Und muss ich beim 2 Betrieb dann auf 6 gehen oder könnte
    man da weil die stundenzahl von der Arbeitszeit höher ist dort
    auf klasse 2 abeiten u.auf meinen jetzigen job wo ich 14 std woche
    habe auf 6 gehen ?

    Es geht meiner Freundin darum.das es in der Schule
    nicht immer eskaliert wenn Umgangswe ist.
    Sie möchte eine Lösung finden das der Umgang entspannter fürs Kind
    ablaufen könnte.Der Kv fragt das Kind auch über die mutter aus.
    Mit Dem Kv hat sie bereits geredet ,ihm auch vorschläge zwecks Umgang gemacht
    u.ihn auch gebeten sich Gedanken zu machen u.vorschläge zu machen.
    Ihre Vorschläge wurden sofort abgelehnt u.eigene Gedanken will
    er sich nicht machen weil der Umgang in seinen Augen entspannt läuft.
    Bisher ist alle 14 Tage u.Kind muss dreieinhalbstd.mit der bahn fahren
    pro strecke.
    Ein vorschlag von ihr war das er ml vor ort übernachtet,nicht bei ihr,
    sozusagen auf probe paar WE ob das fürs kind besser wäre.
    Er lehnt alles ab.
    Sie macht sich halt Sorgen wegen Schule, weil kind schon 2 ermahnungen hat.
    Sie ist verzweifelt u.möchte eine Lösung bevor es zu spät ist u.kind von der Schule
    verwiesen wird.

    Es fällt aber schon seit längerem auf das das immer vorm bzw nach einem
    Umgangswe ist.
    Kindeswohlgefährdung in dem sinne weil die Schullaufbahn
    aufgrund der verhaltenauffälligkeiten nach dem Umgang
    inzwischen gefährdet ist.
    Es gab schon Mehrere Ermahnungen wegen des Verhaltens.
    Wenn Umgang mal ausgefallen ist und das kind länger mal kein umgang war
    waren keine verhaltensauffälligkeiten.

    Hallo ihr Lieben,
    ich brauch heute mal Rat für eine Freundin.
    Ihr Kind 12 zeigt seit längerem starke verhaltensauffälligkeiten
    in der Schule ,unmittelbar vor bzw nach Umgangswe.
    Das Kind ist bereits mehrmals von der Schule ermahnt wurden
    wegen des Verhaltens.
    Meine Freundin macht sich grosse Sorgen ums Kind u.
    möchte Umgang gerne erstmal einschränken also nur noch ohne Übernachtung
    bis gemeinsames Gespräch beim Jugendamt ,Caritas o.ä
    Sie vermutet das KV Kind emotional manipuliert.
    KV ist auch troz längerer Trennung noch nicht darüber hinweg u.vermischt
    paarebene u.elternebene.
    Nun droht ihr der KV mit Gericht u.das er beim Jugentamt anruft .
    Darf sie den Umgang mit Übernachtung mit der begründung Kindeswohlgefährdung verweigern bis ein gemeinsamer
    Termin bei Jugentamt steht?
    Oder kann das ihr negativ ausgelegt werden hinterher?
    Was kann ich ihr raten?

    Sorry weiss nicht wie man zitiert.
    Nein mit stöcken oder ähnliches hat keiner von beiden geschlagen.
    Ich habe schon mit der Schulsozialarbeiterin gesprochen.
    Diese war es auch dir mir gesagt hat das der mitschüler meinen Sohn an der
    Kaputze vom Tischkicker weggezogen hat u.geschlagen.
    Was mir einfach sauer aufstöst ist ist die Begründung die in der
    Missbilligung steht.
    Junior hat Mitschüler auf grund Meinungsverschiedenheit tätlich
    angegriffen.
    An der Kaputze wegreissen u.schlagen ist für mich keine Meinungsverschiedenheit
    zumal es der Mitschüler war der angefangen hat.
    Ich weiss nun nicht was beim Mitschüler als Begründung angegeben ist.


    Was mich auch interessieren würde wielange bleiben
    Missbilligungen gůltig?Die Gesamtenschuljahre bin Kind Abschluss hat oder
    werden die irgentwann nach bestimmter zeit rausgenommen u.neu gezählt?

    Brauche mal Euren Rat.
    Junior 13(AdhsKind)hatte letzte Woche mit einem Mitschüler eine
    Prügelei,in der Pause worauf beide Kinder nsch Hause mussten u.beide eine schriftliche
    Missbilligung bekommen haben.
    Junior hatte 2014 schonmal eine Missbilligung die ich auch akzeptiert habe.
    Dieses Mal allerdings bin ich nicht damit einverstanden,aus dem Grund
    das es der Mitschüler war der angefangen hat in dem er Junior
    an der Kaputze vom Tischkicker weggezogen und geschlagen hat.
    Junior wollte mit Tischkicker spielen der Ball lag schon da (gehört der schule
    u.soll eigentlich nach dem spielen wieder abgegeben werden).
    Mitschüler meinte der Ball muss erst abgegeben werden.
    Nun steht als Begründung in Juniors Missbilligung er hätte auf gund einer
    Meinungsverschiedenheit seinen Mitschüler tätlich angegriffen.
    Was aber ja gar nicht stimmt weil es ja genau anders rum war.
    Darum meine Frage kann man gegen eine Schriftliche Missbilligung
    widerspruch einlegen u.darauf bestehen das das nicht so in die Akte kommt?
    Wielange ist die Frist in der man Widerspruch einlegen kann?

    Heute Abend habe ich bei Junior 2 Zecken am Oberkörper
    gefunden.Und das obwohl er gar nicht mit nacktem
    Oberkörper draussen rumgelaufen ist.
    Hatten Eure Kinder auch schon mal Zecken?
    Wie sind eure Erfahrungen damit?