Alles anzeigenKann gerade nicht Zitieren aber nur als Info
Es wäre vom JC nicht unverschämt Dich im Urlaub anzuschreiben.Außer Du hast Deine Ortsabwesenheit, wie nötig gemeldet .
Manchmal.macht es wirklich Sinn sich auch mit den Pflichten, die man im Leistungsbezug hat zu beschäftigen.
Sonst bleibt die nichts anderes übrig als bis Montag zu warten und beim JC anzurufen.
Liebe Grüße
Ute
Das giltet in der ELTERNZEIT aber nur, wenn sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, dass sie immer ortsanwesend sein muss, bzw. Ortsabwesenheit beantragen muss. Es gibt sogar Urteile, dass man in der Elternzeit abwesend sein darf, ohne es zu melden