Beiträge von juwi

    ich finde es nur nicht in Ordnung das er nicht mal seine Tochter alleine besuchen kann vor allem nach dem was er und seine Freunde letztens vor dem kind abgezogen haben das sie vor dem kind rum schreien mussten und er war auch nicht besser das er sein Kind fast mit voller Absicht die Treppe herunter gestoßen hat und mir und der kleinen eine bierflasche hinterher geworfen hat und genau aus diesem Grund möchte ich halt nicht das er die kleine ohne meine Aufsicht sieht denn er hat sich vorher schon nie um das Kind gekümmert


    Heute hatte ich ihm mal wieder angeboten das Kind zu sehen (wie schon so oft in den letzten 4 wochen). Ich hatte lediglich gesagt das er bitte alleine kommen soll


    Warum bietest du die Tochter (und dich) überhaupt noch an :crazy

    Ich würde jetzt eine EA stellen.
    Genau wie FrauRausteiger es schreibt.


    Das würde ich aber nur empfehlen, wenn die Mutter auch die (von der Mutter) begleiteten Besuche an einem neutralen Ort tatsächlich verweigert hat.
    Ich halte es immer noch für möglich, dass sie nur den unbegleiteten Besuchen nicht zugestimmt hat?


    Das Kind ist ja noch sehr jung

    ......mal kein mimimi :engel , war die letzten drei Tage mal wieder zur Fortbildung auf unserer Landesakademie im Nordschwarzwald. Das war eine Veranstaltung, die neben wissenschaftlichem Input auch gut umsetzbare Praxisbeispiele hatte. Es ging um sprachsensiblen Unterricht, für mich zugegeben ein neues, aber sehr interessantes Themenfeld. Man hat dabei auch keine Kosten und Mühen gescheut, entsprechend gute Referenten zu verpflichten, u.a. Prof. Leisen, ehem. Leiter des Studienseminares Mainz. Im Hinblick auf wachsende Zahlen bei Kindern mit Migrationshintergründen, sowie aber auch Muttersprachler mit Sprachdefiziten, macht es absolut Sinn, sich dem Thema intensiv zu widmen. Da ich ja weitgehend in den Naturwissenschaften und der Geographie unterwegs bin, war es schon beeindruckend zu sehen, mit welchen Methoden man auch hier Sachtexte sinnvoll gestalten kann, bzw. diese sprachgerecht, ohne Inhaltsverlust, umwandeln kann. Bei einigen Dingen habe ich festgestellt, dass ich das, ohne dass ich es sprachsensibel genannt hätte, schon immer so so gemacht habe..., dennoch konnte ich wirklich sehr viel Neues mitnehmen :thanks::thumbup:


    LG Mike


    https://www.blick.ch/news/schw…er&utm_campaign=blick_web


    passt ja dazu, in Basel will eine Schule Briefe nur noch in "einfacher Sprache" schreiben...

    Ich habe derzeit durch ehebedingte Schulden 250 Euro im Monat für Kleidung, Lebensmittel und Hygiene für mich und meine Tochter. Der Rest geht weg. Interessiert irgendwie niemand. Da ist nix mit sparen für sowas. Bin also auf den zugewinn und Schadenersatz angewiesen um für solche Investitionen Geld zu haben.


    Du musst keine Schulden zahlen, wenn du Alg2 beziehst, oder dein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt!


    Natürlich interessiert es keinen wenn du zahlst, es liegt an dir, die Zahlung zu stoppen!

    Nun, ich sitz hier und warte auf den Knall. Beim Kindergeld geht es momentan nur drum, dass die Kasse wissen will, ob bzw. wann die Ausbildung, in der er sich befand, abgeschlossen oder beendet ist und was er dann macht. Die Angabe, wann die Ausbildung wie beendet wurde, kann ich wahrheitsgetreu machen, nämlich Abbruch wegen Krankheit ohne Abschluss, Ende zum 31.08.2017.


    Dadefana, bist du dir sicher, dass dein Sohn die Ausbildung erst zum Ende des Monats offiziell abbricht und nicht schon abgebrochen hat?


    Mir geht das mit der Krankenversicherung nicht aus dem Kopf (zahlt Medikamente selber)



    Ansonsten, auch von mir: alles Gute und viel Kraft!

    Bleibt das Problem mit der Krankenversicherung. Dazu wissen vielleicht andere mehr als ich


    In der Krankenkasse ist er noch drin. Er ist krank, die Sache läuft also über seinen Betrieb, der entsprechend zahlt. Mit Beendigung des Vertrags am 31.8. übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung. (Egal, was passiert: Seine jetzige KK kann ihn nur aus der Versicherung entlassen, wenn eine neue Versicherung vorliegt. Das schreibt das Gesetz vor.)


    Aus der Versicherung entlassen wird Niemand, weil wir eine Krankenversicherungspflicht haben!
    Wenn er sich kümmert und sich beim Arbeitsamt meldet, ist er weiter krankenversichert!


    Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass er danach zwar versicherungspflichtig ist und sich selber versichern müsste, d.h. die Beiträge selber zahlen müsste!!!
    aber, wenn er es nicht tut, sehr schnell hohe Schulden auflaufen...bei der Krankenkasse!


    Während dieser Zeit hätte er nur den Anspruch auf eine Notversorgung bei den Ärzten...


    und wenn er seine Medikamente selber zahlt ist der Fall vielleicht schon eingetreten :Hm

    wobei ich mir das als AE als denkbar ungünstigen Beruf vorstelle, da die Arbeitszeiten nicht gerade den Zeiten entsprechen, in denen man als AE seine eigenen Kinder betreut hat


    ...das hängt ja sehr von der Einrichtung ab, die man sich aussucht.


    Die Freundin meiner Tochter, die die Ausbildung auch berufsbegleitend macht, kann alles wunderbar managen...

    Hallo Dini,


    eine Freundin meiner Tochter macht, nebenberuflich, die Ausbildung zur Erzieherin,


    d.h. sie hat sich in einem Hort um einen Halbtagsjob beworben und sich gleichzeitig an der Fachschule für Sozialpädagogik
    angemeldet.
    Es hat sofort geklappt, weil Erzieherinnen ja gerade gesucht werden.


    Sie lebt von dem Halbtagsgehalt, Wohngeld und Kindergeld und Unterhalt für ihre beiden Kinder ganz gut...


    Vielleicht gibt es diese Möglichkeit auch bei Dir?


    http://www.hamburg.de/berufsbegleitend-erzieher/

    Ich kann das gar nicht fassen :wow


    Dein Ex möchte gar nicht, dass ihr in seiner Nähe wohnt? Er möchte auch nicht bei der Kinderbetreuung helfen, damit du
    berufstätig sein kannst? Unterhalt möchte er natürlich auch nicht zahlen, weder für dich, noch für das Baby :radab


    Im Gegenzug darfst du aber seine Besuche beim Baby mitfinanzieren? :wow:rolleyes::wand:kopf:tot




    P.s. du solltest dich mal bei einem Anwalt nach der Gesetzeslage erkundigen!

    Achso, die Reisekosten wenn er kommt teilen wir uns. Für seinen nächsten Besuch habe ich gesagt, dass er sich ein Zimmer nehmen soll. Er möchte, dass ich das alleine bezahle, da er ja kein Problem mit der Nähe hat...


    wie schon gesagt, hat er die Reisekosten zu zahlen und nicht Du!


    Außerdem steht Dir neben dem Unterhalt für das Kind auch Betreuungsunterhalt für Dich zu!

    Wenn die Unterhaltsvorschusskasse davon ausgehen sollte, dass ihr nicht nur noch verheiratet seid, sondern auch zusammenwohnt, dann fordert sie
    wohl deshalb den gezahlten Vorschuss zurück?
    Teile ihnen (nochmal) mit, dass die Scheidung eingereicht ist und dass ihr getrennt lebt...


    sorry, sehe gerade, es geht um das letzte Jahr nur, war Dein Ex da noch bei Dir gemeldet?

    Beiläufig, ohne, auf das Thema direkt einzugehen, kam der Satz:"du weißt garnicht, was im Hintergrund abgeht..."


    Damit meint dein Sohn doch sicher die schlimme Mobbingsituation in der Schule?


    Kann es sein, dass er deshalb zum Vater will, um die Schule wechseln zu können?


    Um dem Mobbing zu entkommen?